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Selterser Kurier
Ausgabe 35/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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I Nachtrags-Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2024

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 10.07.2024 für das Haushaltsjahr 2024 folgende Nachtrags-Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Die Festsetzungen für das Haushaltsjahr 2024 aus § 1 des Haushaltsplanes bleiben unverändert

§ 2

Der Gesamtbetrag der bisher vorgesehenen Kredite wird nicht verändert

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden weiterhin nicht veranschlagt.

§ 4

Der bisherige Höchstbetrag der Liquiditätskredite wird nicht geändert.

§ 5

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

§ 6

Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen

§ 7

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des I. Nachtrags-Haushaltsplans am 10.07.2024 beschlossene Stellenplan.

Selters (Taunus), den 11.07.2024

Der Gemeindevorstand
gez. Jan Pieter Subat
Bürgermeister

II.

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die nach § 103 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 2 der Nachtrags-Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) und nach § 105 Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung im § 4 der Nachtrags-Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2023 wurde mit Bescheid vom 5. August 2024 erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung

I. TENOR

Die aufsichtsbehördliche Genehmigung zur 1 Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Selters für das Haushaltsjahr 2024 wird wie folgt erteilt:

1.

Die Inanspruchnahme des in § 2 der Haushaltssatzung 2024 vorgesehenen Gesamtbetrages der Kreditaufnahme zur Finanzierung der Auszahlungen (Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen) des Finanzhaushaltes in Höhe von max.

3.194.703,00 Euro

(in Worten: drei Millionen einhundertvierundneunzigtausendsiebenhundertdrei Euro)

wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO unverändert genehmigt.

2.

Die Inanspruchnahme des in § 4 der Haushaltssatzung 2024 vorgesehenen Höchstbetrages der Liquiditätskredite in Höhe von max.

3.000.000,00 Euro

(in Worten: drei Millionen Euro)

wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO in Verbindung mit § 105 Abs. 2 HGO unverändert genehmigt.

65549 Limburg, den 5. August 2024

Der Landrat des Landkreises
Limburg-Weilburg
Im Auftrag
gez. Dr. Orth

III.

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 liegt gem. § 97 (5) der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) zur Einsichtnahme vom

28. August 2024 bis einschließlich 06. September 2024

im Zimmer 10 des Rathauses im Ortsteil Niederselters, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, 65618 Selters-Niederselters

montags, dienstags, mittwochs

von

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

donnerstags

von

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von

14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

von

08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

öffentlich aus.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Selters (Taunus).

65618 Selters (Taunus), den 27. August 2024

Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Selters (Taunus)
gez. Jan Pieter Subat
(Bürgermeister)