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Selterser Kurier
Ausgabe 36/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden eines Mitgliedes der Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) und Nachrücken einer Ersatzperson

Der aufgrund des Wahlvorschlags der Freien Wähler Selters (FWS) gewählter Vertreter

Dr. Rüdiger Fluck, wohnhaft Am Liebfrauenberg 20, 65618 Selters (Taunus),

verzichtet auf das Mandat in der Gemeindevertretung

Die nachfolgende Bewerberin des Wahlvorschlags der Freien Wähler Selters (FWS) Daniela Buick, wohnhaft Am Trieb 1, 65618 Selters (Taunus), bleibt unberücksichtigt, da sie auf ihr Mandat verzichtet hat.

Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich fest, dass Herr Dr. Rüdiger Fluck aus der Gemeindevertretung ausscheidet, Frau Buick unberücksichtigt bleibt und der nächste noch nicht berufene Bewerber des Wahlvorschlags der Freien Wähler Selters (FWS)

Klaus Huttny, wohnhaft Schöne Aussicht 20, 65618 Selters (Taunus),

in die Gemeindevertretung nachrückt.

Gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person der Gemeinde Selters (Taunus) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Selters (Taunus), 04.09.2023

Michael Urbanke,
Gemeindewahlleiter