Der aufgrund des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) gewählte Vertreter
Mario Rieth, wohnhaft Christophorusring 59, 65618 Selters (Taunus),
verzichtet auf das Mandat in der Gemeindevertretung
Der nachfolgende Bewerber des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU) Thomas Brühl, wohnhaft Am Weidenhof 12, 65618 Selters (Taunus), bleibt unberücksichtigt, da er auf sein Mandat verzichtet hat.
Gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetzes (KWG) in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Nr. 1 KWG und § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) stelle ich daher fest, dass Herr Rieth aus der Gemeindevertretung ausscheidet, Herr Brühl unberücksichtigt bleibt und die nächste noch nicht berufene Bewerberin des Wahlvorschlags der Christlich Demokratischen Union Deutschlands (CDU)
Julia Marie Westendorff, wohnhaft Hermesbachstr. 5A, 65618 Selters (Taunus),
in die Gemeindevertretung nachrückt.
Gemäß § 34 Abs. 4 KWG in Verbindung mit § 25 KWG kann gegen diese Feststellung jede wahlberechtigte Person der Gemeinde Selters (Taunus) binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser Bekanntmachung Einspruch einlegen. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter, Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Selters (Taunus), 08.09.2023