Ausgabe 39/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Wasserentnahme von Friedhöfen oder öffentlichen Brunnen für den Privatgebrauch ist verboten
Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die Wasserentnahme von Friedhöfen oder öffentlichen Brunnen für den Privatgebrauch, z. B. für die Bewässerung des heimischen Gartens, verboten ist. Etwaige Verstöße werden mit Bußgeld geahndet.