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Selterser Kurier
Ausgabe 39/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Unzulässiger Grabschmuck auf den Friedhöfen aller Ortsteile

Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass das Ablegen von Grabschmuck auf bodengleichen Urnenreihengrabstätten, Baumgrabstätten sowie Grabstellen der Urnengemeinschaftsgrabanlage gemäß gültiger Friedhofsordnung unzulässig und somit untersagt ist. Bei festgestellten Zuwiderhandlungen wird der abgelegte Grabschmuck umgehend entsorgt.