Immer wieder erreichen uns Fragen zu Mahnungen und den darin enthaltenen zusätzlichen Kosten. Daher möchten wir hierzu einige wichtige Hinweise geben:
Mahnläufe werden nach den Vorgaben des Hessischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes (HessVwVG) in Verbindung mit der Vollstreckungskostenordnung des HessVwVG sowie der Abgabenordnung (AO) durchgeführt.
Jedes Kassenzeichen wird gesondert gemahnt. Wenn mehrere Forderungen mit unterschiedlichen Kassenzeichen offen sind, können daher auch mehrere Mahnungen entstehen.
Mit einer Mahnung fallen Mahngebühren, Säumniszuschläge und Portokosten an. Diese zusätzlichen Kosten sind von den Zahlungspflichtigen zu tragen.
Wir bitten Sie deshalb, offene Forderungen möglichst fristgerecht und vollständig zu begleichen. Geben Sie bei Überweisungen bitte immer das entsprechende Kassenzeichen an. Nur so kann eine korrekte Zuordnung der Zahlung gewährleistet werden.
Wichtig: Wird nur der ursprüngliche Forderungsbetrag gezahlt, die zwischenzeitlich entstandenen Gebühren und Kosten jedoch nicht, ist die Forderung noch nicht vollständig ausgeglichen. Die offenen Beträge werden anschließend im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens beigetrieben. Hierdurch können weitere Kosten entstehen.