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Selterser Kurier
Ausgabe 4/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung im Selterser Kurier

In der öffentlichen 41. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 17.12.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 7

Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Niederselters;

hier: Aufstellung eines Bebauungsplans mit paralleler Flächennutzungsplanänderung für den Bereich "In der Oberau"

1. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich "In der Oberau" im Ortsteil Niederselters - Feststellungsbeschluss

2. Bebauungsplan "In der Oberau" im Ortsteil Niederselters - Satzungsbeschluss

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist die Ziffer 2. „Bebauungsplan „In der Oberau“ im Ortsteil Niederselters – Satzungsbeschluss“ zurück in den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung.

Abstimmung: 6 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

1.

Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich „In der Oberau“ im Ortsteil Niederselters – Feststellungsbeschluss

a)

Die Darstellungen der Flächennutzungsplanänderung sind das Ergebnis einer gerechten Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Planbereich des Bebauungsplans „In der Oberau“ in der Planfassung Februar 2025 (Anlage zur Drucksache GVE/2026/0209).

b)

Der Begründung wird zugestimmt.

c)

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Änderung des Flächennutzungsplans dem Regierungspräsidium Gießen als zuständige Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen und nach erfolgter Genehmigung die Bekanntmachung gemäß § 6 (5) BauGB durchzuführen.

2. Bebauungsplan „In der Oberau“ im Ortsteil Niederselters – Satzungsbeschluss

a)

Die Festsetzungen des Bebauungsplans sind das Ergebnis einer gerechten Abwägung aller erkennbaren öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) beschließt den Bebauungsplan „In der Oberau“ in der Planfassung Februar 2025 (Anlage zur Drucksache GVE/2026/0209) gem. § 10 BauGB sowie § 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 5 HGO als Satzung.

b)

Der Begründung wird zugestimmt.

c)

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Bekanntmachung gemäß § 10 (3) BauGB durchzuführen, sobald die dazugehörige Änderung des Flächennutzungsplans rechtskräftig geworden ist.

d)

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, in die Kaufverträge der Baugrundstücke eine Regelung zur dezentralen Regenrückhaltung aufzunehmen.

3.

Die Verkaufsfläche für eine Bäckerei (max. 100 m²) in dem Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandel/Flüchtlingsunterkunft ist aus dem Festsetzungskatalog herauszunehmen. Diese werden für die Bebauungsplanänderung im Bereich „Am Schwimmbad“ benötigt.

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen 9 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 9

Forstwirtschaftsplan für das Jahr 2026 der Gemeinde Selters (Taunus);

hier: Beschlussfassung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Forstwirtschaftsplanes der Gemeinde Selters (Taunus) für das Jahr 2026.

Abstimmung: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 12

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 18.11.2025;

hier: Seniorenbeirat

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, wie im §8 der HGO vorgesehen, die Einrichtung eines Seniorenbeirates.

Der Antrag soll in den zuständigen Ausschüssen beraten und beschlussreif vorbereitet werden.

Notwendige Satzungsänderungen, sowie eine Satzung für den Seniorenbeirat sollen in den Ausschüssen erstellt werden.

Sprecher der Seniorengruppen aus den Ortsteilen sind als sachkundige Einwohner bei den Ausschusssitzungen einzubeziehen.

Der finale Beschluss zur Einrichtung des Seniorenbeirats soll durch die Gemeindevertretung gefasst werden.

Begründung:

Bedingt durch die Bevölkerungsentwicklung und Veränderungen des sozialen Umfeldes ergeben sich vielfältige Herausforderungen, speziell und vermehrt für ältere Mitmenschen.

Die Alterspyramide zeigt, dass der Anteil der älteren Mitbürger steigt, was zu veränderten Anforderungen in den Kommunen führt.

In der jüngsten Novelle der HGO wurde dem Rechnung getragen, indem speziell auf die Interessenvertretung für ältere Menschen (§ 8c) hingewiesen wird.

Der erwarteten Beteiligung von Kindern und Jugendlichen nach § 4c sollte bereits durch den eingerichteten Kinder- und Jugendbeirat Genüge getan werden, was aber in der aktuellen Ausprägung nicht als erfolgreich angesehen werden kann.

In beiden Fällen sollen geeignete Verfahren entwickelt werden damit adäquate Beteiligungsmöglichkeiten mit Antrags-, Anhörungs-, Vorschlags- und Redemöglichkeiten eingeräumt werden können.

Anschluss und Beteiligung an dem Seniorenbeirat des Kreises und Austausch mit Seniorenbeiräten der Nachbarkommunen soll erwünscht sein und gefördert werden. Empfehlungen der Landesseniorenvertretung, sowie der bereits genannten Seniorenvertretungen können genutzt und als Vorlage verwendet werden.

Ein Austausch und Zusammenarbeit der Senioren aus allen Ortsteilen soll gefördert und deren Beteiligungsmöglichkeiten an der kommunalen Entwicklung gestärkt werden.

Ggf. notwendige Satzung und Geschäftsordnung sollen für eine Beschlussfassung vorbereitet werden.

Ein Seniorenbeirat bietet auch den bereits bestehenden Seniorengruppen aller Ortsteile Möglichkeit sich zu vernetzen, gemeinsam ihre Anliegen einzubringen, und ihre Sicht der Dinge bei anstehenden Themen der Gemeindevertretung einzubringen.

Der Beirat soll ein Sprachrohr für alle älteren Menschen der Gemeinde und ein Verbindungsglied zu den politischen Gremien und der Verwaltung sein. Der direktere Kontakt zu den älteren Bürgerinnen und Bürger aller Ortsteile soll der Ideenentwicklung zur Verbesserung der Lebensqualität und Lebenssituation der älteren Generation in unserer Gemeinde dienen.

Entsprechend soll eine Lösung für die Größe und Zusammensetzung gefunden werden.

Ideal wäre sicher eine Zusammensetzung mit mindestens einem Vertreter aus jedem Ortsteil.

Eine mögliche Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendbeirat sowie der Jugend- und Seniorenarbeit der Gemeindeverwaltung, könnte auch generationenübergreifende Anliegen zu nachhaltigen Lösungen führen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.

Abstimmung: 13 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 13

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 18.11.2025;

hier: Etablierung Gemeindepflegerin/ Gemeindepfleger

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, zunächst befristet für einen zu definierenden Zeitraum, die Stelle einer Gemeindepflegerin / eines Gemeindepflegers einzurichten.

Hierdurch sollen bestehende Strukturen sinnvoll ergänzt werden, indem ein Lückenschluss zwischen ärztlicher und pflegerischer Versorgung sowie Angeboten der sozialen Teilhabe hergestellt wird.

Somit sollen Hilfsbedürftige und ihre Angehörigen wohnortnahe Ansprechpartner zur Unterstützung, Beratung und Vermittlung erhalten. Gleichzeitig hat die Gemeinde auch Informationen, wo es im Not- oder Katastrophenfall besonderer Hilfe bedarf.

Der Antrag soll im HFA beraten und beschlussreif vorbereitet werden.

Zur Vorbereitung sollen Vorstand/Verwaltung die Fördermöglichkeiten prüfen und möglichst entsprechende Erfahrungen von Kommunen im Landkreis eruieren.

Begründung:

Gemeindepfleger*innen besuchen ältere und hilfsbedürftige Menschen zu Hause, sie beraten, vermitteln Kontakte, und helfen den Menschen so länger selbstständig und sozial integriert in ihrem gewohnten Umfeld zu leben, wobei sie als "Soziallotsen" fungieren und keine medizinischen Pflegeleistungen erbringen, sondern präventiv tätig sind. Das Land Hessen fördert diese aufsuchende, kostenlose Beratung, die Lücken zwischen sozialer und gesundheitlicher Unterstützung schließt.

In früheren Zeiten haben „Gemeindeschwestern" diese wichtige Funktion erfüllt. Inzwischen hat auch die Landesregierung erkannt, wie wichtig es ist ein möglichst langes, sozial integriertes Leben in einer gewohnten Umgebung zu gewährleisten, und unterstützt die Etablierung von Gemeindepflegerinnen und -pfleger, seit einigen Jahren. Weil der aktuelle Förderzeitraum ursprünglich bis 2026 begrenzt war, ist eine neue Förderrichtlinie ab 2027 in Planung.

Erfahrungen von anderen Kommunen im Kreis und/oder Nachbarkommen (z.Bsp. Brechen) sollen in die Entscheidungsfindung einbezogen werden.

(Auszug aus der Präambel der Richtlinie zur Förderung von Gemeindepflegerinnen und Gemeindepflegern):

Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger erfassen bereits im Vorfeld von schwerer Erkrankung oder Pflegebedürftigkeit einen sich abzeichnenden Unterstützungsbedarf. Mit Fokus auf der medizinischen und pflegerischen Versorgung, der Unterstützung im Alltag und der sozialen Teilhabe, vermitteln Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger geeignete Angebote und Hilfen vor Ort (Verweisberatung). Die Arbeitsweise der Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger ist dementsprechend präventiv, vorbeugend und sorgend. Die Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger können bestehende Strukturen sinnvoll ergänzen, indem sie einen Lückenschluss zwischen (haus) ärztlicher und pflegerischer Versorgung sowie Angeboten der sozialen Teilhabe herstellen. Die Unterstützungsleistung der Gemeindepflegerinnen und Gemeindepfleger orientiert sich dabei am Wunsch der Klientinnen und Klienten

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmung: 11 Ja-Stimmen 17 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 14

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 18.11.2025;

hier: Bürgerbüro

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt die Einrichtung eines „Bürgerbüros".

Der Antrag soll im HFA, in enger Abstimmung mit der Verwaltung beraten und beschlussreif vorbereitet werden.

Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit haben an zentraler Anlaufstelle (Bürgerbüro) ihre Anliegen und Fragen zu platzieren, und werden auch von dieser Stelle über Eingang, Verlauf und Ergebnis informiert. Die Ansprechbarkeit in allen Anliegen soll so zu den Öffnungszeiten sichergestellt und eine bürgerfreundliche Bearbeitung gewährleistet werden. Im Zusammenspiel mit Digitalisierung und Optimierung der Verwaltungsabläufe sollen alle Ressourcen optimal genutzt und Vorgänge beschleunigt und effizienter werden.

Begründung:

In den Zeiten des Umbruchs, in denen Vorgänge zunehmend digitalisiert, und Verwaltungsabläufe optimiert werden sollen, bedarf es auch einen modernen Auftragssteuerung und.-verfolgung, sowie entsprechender Auswertungs- und Kontrollmöglichkeiten. Auch muss nicht jede Bürgerin und jeder Bürger wissen, welches Amt oder welche Sachbearbeiter:innen für welches Anliegen zuständig sind. Zumal es manchmal mehrere sein können oder sogar noch andere Instanzen oder Gremien involviert sein könnten. Eine direkte und zuverlässige Schnittstelle zwischen diesen beiden Welten kann die Aufgaben viel besser verteilen, steuern, verfolgen und ggf. Ergebnisse oder Zwischenstände weitergeben. Zudem muss nicht in jedem Sachgebiet zu allen Öffnungszeiten ein qualifizierter Ansprechpartner zur Verfügung stehen, was in Zeiten von Homeoffice auch zunehmend schwieriger wird. Auf der anderen Seite ist Homeoffice kein Problem bei der Bearbeitung von anstehenden Aufgaben. Eventuell kann ein Bürgerbüro sogar zur Einarbeitung von neuen Mitarbeitenden dienlich sein, da schnell ein Überblick über die Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und Abläufe vermittelt werden kann. Eine „kundenorientierte", bürgerfreundliche, effektive und effiziente Verwaltung wird sich mit zentraler Schnittstelle sicherlich leichter und überschaubarer realisieren lassen. Organisierte und strukturierte Arbeitsabläufe {Workflows) gewährleisten Transparenz, Zuverlässigkeit und zeitoptimierte Abläufe. In vielen Kommunen und Verwaltungen liegen bereits positive Erfahrungen vor und sollten Anregung und Ansporn sein.

Auf Antrag wird die Sitzung für zwei Minuten unterbrochen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 13 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen