Damit uns alle Ehe-Jubiläen wie
| • | Goldene Hochzeit | (50-jähriges Ehejubiläum) |
| • | Diamantene Hochzeit | (60-jähriges Ehejubiläum) |
| • | Eiserne Hochzeit | (65-jähriges Ehejubiläum) |
| • | Gnadenhochzeit | (70-jähriges Ehejubiläum), |
bekannt sind und um die Glückwunschurkunden rechtzeitig auch beim Landrat und beim Hessischen Ministerpräsidenten beantragt werden können, bitten wir alle Betroffenen, ihr Jubiläen einen Monat vorher der Gemeindeverwaltung , Frau Altmann, Zimmer 22, Tel. 06483/912212, mitzuteilen. Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird die Verwaltung nur noch auf Wunsch der Jubilare tätig.