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Selterser Kurier
Ausgabe 41/2026
Gestaltung Innenteil Seite 2
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E-Scooter fahren? Aber sicher!

Ob auf dem Weg zur Schule, zum Sport oder zur Verabredung mit Freunden: E-Scooter sind praktisch, flexibel und gerade bei jungen Menschen sehr beliebt. Damit die Fahrt sicher endet, informiert die Polizei Hessen mit ihrer aktuellen Kampagne „E-Scooter? Nur mit Plan. Regeln kennen. Sicher ankommen.“ über die wichtigsten Regeln für die Nutzung.

Wussten Sie zum Beispiel, dass E-Scooter im öffentlichen Straßenverkehr erst ab 14 Jahren gefahren werden dürfen? Außerdem gehören E-Scooter auf Radwege oder die Fahrbahn, nicht auf den Gehweg. Auch wenn es selbstverständlich klingt: Auf einem E-Scooter darf immer nur eine Person unterwegs sein.

Von besonderer Bedeutung sind auch die technischen Voraussetzungen. E-Scooter benötigen eine gültige Betriebserlaubnis, eine Haftpflichtversicherung und ein aktuelles Versicherungskennzeichen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt 20 km/h. Manipulationen zur Geschwindigkeitssteigerung sind nicht erlaubt und können rechtliche Folgen haben.

Wie bei anderen Fahrzeugen gilt auch auf dem E-Scooter: Wer Alkohol getrunken hat oder während der Fahrt auf das Handy schaut, bringt sich und andere unnötig in Gefahr. Die Polizei weist deshalb darauf hin, dass für E-Scooter dieselben grundlegenden Verkehrsregeln gelten wie für andere Verkehrsteilnehmende.

Eine Helmpflicht gibt es zwar nicht, dennoch wird das Tragen eines Fahrradhelms ausdrücklich empfohlen. Er kann bei einem Sturz vor schweren Verletzungen schützen.

Die Gemeinde Selters unterstützt die Aufklärungsaktion der Polizei Hessen und möchte dazu beitragen, dass alle Verkehrsteilnehmer sicher ans Ziel kommen. Denn E-Scooter machen mobil und können eine sinnvolle Ergänzung im Alltag sein. Voraussetzung ist jedoch, dass die geltenden Regeln bekannt sind und beachtet werden. So steht einer sicheren und entspannten Fahrt nichts im Weg.