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Selterser Kurier
Ausgabe 42/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 23.09.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 8

Straßenendausbau "Freiherr-von-Kruse-Straße" im Ortsteil Eisenbach;

hier: Außerplanmäßige Auszahlungen im Jahr 2026 gemäß § 100 HGO

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 80.000 € für den zusätzlichen Straßenendausbau der „Freiherr-von-Kruse-Straßen“ im Jahr 2026 gemäß § 100 HGO.

Die Deckung erfolgt durch Mittelverschiebung von der folgenden Maßnahme:

Straße – Waldstraße Eisenbach – Investitions-Nr. 12-I21-002.

Diese Mittel sollen nach Aktualisierung der Kosten für den Ausbau der Straße im kommenden

Haushalt 2027 wieder eingestellt werden.

Abstimmung: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 9

Kabelverlegung auf gemeindeeigenen Grundstücken zur Anbindung des Windprojekts Villmar;

hier: Abschluss eines Nutzungsvertrages

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Selters (Taunus) einen Nutzungsvertrag mit der Infrastrukturgesellschaft Villmar mbH & Co. KG, 01662 Meißen, über die Verlegung der Kabeltrasse zur Anbindung von Windenergieanlagen im Bereich Villmar über gemeindeeigene Wegeparzellen sowie die Errichtung einer Verteilerstation, abzuschließen.

Folgende wesentlichen Punkte sind im Vertrag zu regeln:

  • Standort der Verteilerstation in der Gemarkung Niederselters, Flur 14, Flurstück 126/4, mit einer Größe von ca. 3,5 x 5,5 m
  • Kabeltrasse über die gemeindeeigenen Grundstücke in der Gemarkung Niederselters, Flur 12, Flurstücke 8, 9, 10, 57, 58, 61, 68, 96/1, 101, 102, und 107/1 sowie Flur 14, Flurstück 15.
  • Vertragslaufzeit von 30 Jahre inklusive zweimaliger möglicher Verlängerungen um jeweils 5 Jahre
  • Einmalvergütung für die Leitungsverlegung und die Errichtung der Verteilerstation
  • Verwaltungs- und Verfahrenskosten
  • Verlegung von einer oder mehreren 20-kV.Kabelsystemen bzw. Steuerleitungen
  • Verlegetiefe 1,00 m
  • Schutzstreifen von 1,5 m beidseitig der Leitungstrasse

Abstimmung: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 10

Windkraft in der Gemeinde Selters (Taunus);

hier: Geplanter Windpark "Nieder-/Mittelfeld" im Ortsteil Münster

Abschluss der 1. Nachträge zum Grundstücksnutzungsvertrag sowie zum Nutzungsvertrag Zuwegung und Kabeltrasse mit der Fa. Qualitas Energy Trier GmbH (vormals DunoAir Windpark Planung GmbH)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Gemeindevorstand beauftragt wird, einen 1. Nachtrag zum Nutzungsvertrag Zuwegung und Kabeltrasse sowie einen 1. Nachtrag zu, Grundstücksnutzungsvertrag für den Bau von Windenergieanlagen im geplanten Windpark „Nieder-/Mittelfeld“ im Ortsteil Münster mit der Fa. Qualitas Energy Trier GmbH (vormals DunoAir Windpark Planung GmbH), Friedrichstraße 148, 10117 Berlin, abzuschließen.

Hierin sind im Wesentlichen folgende Punkte enthalten:

-

die Umfirmierung der Vertragspartnerin,

-

die Einräumung einer Teilfläche auf dem Flurstück 126/4 der Flur 14 in der Gemarkung Niederselters zur Errichtung einer Übergabestation gegen ein jährliches Entgelt

-

die Anpassung des Flurstücksverzeichnisses an den geänderten Trassenverlauf

-

die Anpassung der Vergütung für die Zuwegung auf 1,5 % der Nettojahresstromerlöse (Mindestbetrag 7.500,00 Euro pro Jahr und Windenergieanlage)

-

Verringerung des jährlichen Nutzungsentgelts auf 6.000 €

-

Zahlung eines Inbetriebnahmeentgelts in Höhe von 50.000 €

-

Streichung der Passagen zur finanziellen Beteiligung, beispielsweise in Form eines Nachrangdarlehens, sowie zur Einführung eines Stromprodukt

Abstimmung: 24 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 11

Genehmigung der bestehenden sowie Abschluss der weiteren Klimaschutzkooperation mit der everforest GmbH zur Wiederbewaldung gemeindlicher Waldflächen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung genehmigt die bereits abgeschlossenen Klimaschutzkooperationen mit der everforest GmbH zur Wiederbewaldung gemeindlicher Waldflächen und stimmt dem Abschluss der noch ausstehenden vertraglichen Vereinbarungen für die Waldfläche „Im Jungblech“ (Waldabteilung 105B2) zu.

Folgende Flächen sind Gegenstand der Klimaschutzkooperationen:

Gemarkung

Waldabteilung

Flächengröße

Maßnahme

Ausführung

„Hinterwald“

(Niederselters)

413B1

0,60 ha

1.100 Bäumchen

Herbst 2023

„Struth“

(Eisenbach)

319A1

0,45 ha

1.250 Weißtannen

Frühjahr 2025

„Im Haag“

(Eisenbach)

302B1

0,70 ha

1.400 Bäumchen

Herbst 2025

„Im Jungblech“

(Haintchen)

105B2

0,90 ha

4.500 Bäumchen (derzeit 4.361 gespendet)

Herbst 2026

Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Verträge sowie gegebenenfalls erforderliche Ergänzungs-, Änderungs- und Folgevereinbarungen zu unterzeichnen.

Abstimmung: 27 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 12

Veräußerung eines Grundstücks Flur 3, Flurstück 98, Gemarkung Münster, 8 qm;

hier: Antrag auf Ankauf eines Grundstücks zum Zweck einer Grundstückszusammenführung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, das Grundstück Flur 3, Flurstück 98, Gemarkung Münster, 8 qm, an den Antragsteller zu veräußern. Ziel ist die Grundstückszusammenführung mit den Grundstücken Flur 3, Flurstück 98, Am Berg, die im Eigentum der Gemeinde ist und Flur 3, Flurstück 99, Am Berg 27a, die im Eigentum des Antragsstellers ist.

Der Bodenrichtwert in diesem Bereich liegt bei 95 €/qm. Die Kosten für das Grundstück betragen somit 760 €. Alle Kosten, wie beispielsweise Notar, Grundbuch, Grunderwerbssteuer etc., die mit der Abwicklung des Kaufvertrages zusammenhängen, trägt der Antragsteller.

Abstimmung: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 13

Bauleitplanung in der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Eisenbach;

hier: Beschluss über die Erneute Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Jagdhütte Eisenbach" einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der FNP-Änderung für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Jagdhütte Eisenbach"

Beschluss:

1.

Der Beschluss der Gemeindevertretung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 9 Abs. 4 BauGB und 91 Abs. 3 HBO vom 01.07.2020 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jagdhütte Eisenbach“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung sowie der Feststellungsbeschluss der Gemeindevertretung gemäß § 6 BauGB vom 01.07.2020 über die FNP-Änderung für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jagdhütte Eisenbach“ werden hiermit aufgehoben.

2.

Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Jagdhütte Eisenbach“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, der zu dem Bebauungsplan gehörenden Begründung und Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag und artenschutzrechtlicher Betrachtung (Anlagen zur Drucksache GVE/2031/0032), ist ein erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB in Form einer erneuten, öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

3.

Für den Entwurf zur FNP-Änderung für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jagdhütte Eisenbach“ bestehend aus der Planzeichnung, der zum Verfahren gehörenden Begründung und Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag und artenschutzrechtlicher Betrachtung (Anlagen zur Drucksache GVE/2031/0032), ist ein erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB in Form einer erneuten, öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 14

Wohnungsbauturbo

hier: Planungsgrundsätze und Zuständigkeit bei einer Zustimmung gem. § 36a Baugesetzbuch (BauGB)

Peter Schnierer von der GRÜNEN-Fraktion stellt einen Änderungsantrag (Anlage Nr. 8 zum Orig.-Protokoll).

Lothar Siegmund von der UWE-Fraktion beantragt die Rückverweisung des Tagesordnungspunkts und des Änderungsantrags an den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung.

Aufgrund der drei vorliegenden Anträge erläutert der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Reihenfolge der Abstimmung wie folgt:

1. Rückverweisung in den Ausschuss

2. Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion

3. Ursprünglicher Antrag

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist den Tagesordnungspunkt sowie den Änderungsantrag an den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung.

Abstimmung: 14 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

Der Gemeindevertretung beschließt, dass die Zustimmung nach § 36a BauGB im Grundsatz nur erteilt wird, falls folgende Leitlinien erfüllt werden. Andernfalls ist die Zustimmung zu versagen, insbesondere um die Zustimmungsfiktion (3 Monate) abzuwenden.

1. Chancen für die Innenentwicklung

Die Zustimmung sollte grundsätzlich erteilt werden, wenn Bauanträge die versiegelungsarme Innenentwicklung befördern. Dazu gehört insbesondere das Bauen im Bestand, Aufstockungen, Umbauten, Umwidmungen und Anbauten. Flächen, die bereits wichtige Ökosystemleistungen erbringen, sind dabei zu schonen.

2. Räumliche Beschränkung

Vorhaben im Außenbereich und Randbereich werden ausgeschlossen.

3. Erschließung

Das Vorhaben sollte bereits erschlossen sein. Sollte dies nicht der Fall sein und eine neu zu errichtende öffentliche Erschließung notwendig sein, gehen die Kosten dafür vollständig zu Lasten des Vorhabenträgers. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten.

4. Kommunale Anforderungen

Eine Zustimmung zu Bauanträgen gemäß den§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB kann nur erteilt werden, wenn die Vorhaben, neben der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen, mit folgenden Planwerken vereinbar sind:

-

dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selters (Taunus} inklusive aller Änderungen und Anpassungen.

-

Starkregenrisikoplan

-

Hochwasserrisikoplan

-

kommunale Wärmeplanung

-

Dorfentwicklungsplanung

-

Flächenübersichtspläne

-

lnnentwicklungskonzept (IEK)

-

Kommunales Entwicklungskonzept (KEK)

-

Allgemeine Anforderungen/Vorgaben für Bauleitplanung und angestrebte bauliche Entwicklung

-

Stellplatzsatzung

Genannte Anforderungen, die noch nicht vollständig und eindeutig vorliegen, werden in Kürze von Verwaltung und Vorstand ergänzt und der Gemeindevertretung zu Beratung und Beschluss vorgelegt, damit diese verbindlich zur Anwendung kommen können.

5. Bezahlbarer Wohnraum

Ein erheblicher Anteil des neu geschaffenen Wohnraums muss dauerhaft gefördert und mindestens 10% dauerhaft preisgedämpft zur Miete angeboten werden. Die Bindung ist vertraglich oder per Satzung sicherzustellen.

Darüber hinaus bedarf es bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen oder Baugebieten, die nach den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB errichtet werden sollen, eines Mindestanteils von 25 % an preisgünstigem Mietwohnungsbau. Vom preisgünstigen Mietwohnungsbau wird im Falle der ehemaligen Förderung des Landkreises Limburg-Weilburg dann gesprochen, wenn die Nettokaltmiete bis max. 8,50 €/m2 oder bei seniorengerechtem Wohnen von 9,50 €/m2 beträgt.

Diese Definition wird hier übernommen und wird im Hinblick auf die Nettokaltmiete regelmäßig evaluiert. Die Bindung ist vertraglich oder per Satzung sicherzustellen.

6. Verbindliche Bauverpflichtung

Durch einen sanktionsbewährten städtebaulichen Vertrag wird sichergestellt, dass genehmigte Vorhaben inklusive Außenanlagen innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.

7. Komplexe Vorhaben

Für städtebaulich komplexe Vorhaben mit konkurrierenden öffentlichen und privaten Interessen werden grundsätzlich Bebauungsplanverfahren durchgeführt.

Zuständigkeit

Der Gemeindevertretung delegiert seine Zustimmungsbefugnis bei Bauanträgen gemäß den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB an den Gemeindevorstand.

Der Gemeindevertretung kann das Zustimmungsverfahren bei einzelnen Bauvorhaben per Beschluss jederzeit an sich ziehen.

Der Gemeindevorstand unterrichtet den Bauausschuss regelmäßig über erteilte bzw. versagte Zustimmungen, sowie über „Genehmigungen", die durch Fristversäumnisse zustande kamen.

Bestandteil der Berichte sind Art und Umfang, sowie Besonderheiten der Bauvorgaben, die Begründen bezüglich Genehmigung oder Ablehnung, und zudem Angaben in welchen Fällen wie aufgrund welchen Paragrafen welche Abweichungsbestandteile wie genehmigt wurden.

Dieser Grundsatzbeschluss tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.

Abstimmung: 6 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Die Gemeindevertretung beschließt, die erforderliche Zustimmung bzw. Verweigerung zu Bauanträgen gemäß den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3 b sowie 246e BauGB auf den Gemeindevorstand zu übertragen.

2.

In den Fällen des § 246e BauGB sind die jeweils betroffenen Ortsbeiräte zu hören und die Gemeindevertretung ist über die Entscheidung zu informieren.

3.

Eine Zustimmung zu Bauanträgen gemäß den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB kann nur erteilt werden, wenn die Vorhaben, neben der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen, mit folgenden Planwerken vereinbar sind:

 

-

dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selters (Taunus) vom 19.12.2002 inklusive aller Änderungen und Anpassungen.

 

-

kommunalen Fach- und Rahmenpläne (z.B. Starkregenrisikoplan, kommunale Wärmeplanung, Dorfentwicklungsplanung, Flächenübersichtspläne, Aufzählung nicht abschließend)

Darüber hinaus bedarf es bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen oder Baugebieten, die nach den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB errichtet werden sollen, eines Mindestanteils von 25 % an preisgünstigem Mietwohnungsbau. Vom preisgünstigen Mietwohnungsbau wird im Falle der ehemaligen Förderung des Landkreises Limburg-Weilburg dann gesprochen, wenn die Nettokaltmiete bis max. 8,50 €/m² oder bei seniorengerechtem Wohnen von 9,50 €/m² beträgt. Diese Definition wird hier übernommen und wird im Hinblick auf die Nettokaltmiete regelmäßig evaluiert.

Von einem Baugebiet wird gesprochen, wenn mehr als ein Wohngebäude errichtet werden soll. Dies betrifft auch eine zeitlich versetzte Errichtung von Wohngebäuden im direkten räumlichen Zusammenhang.

Abstimmung: 22 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 15

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 20.10.2025

hier: Bürgersprechstunde in der Gemeindevertretung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, im Vorfeld der Gemeindevertretersitzungen jeweils eine Bürgersprechstunde anzubieten.

Abstimmung: 2 Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 16

Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2025

hier: Waschbärenprävention

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt:

1.

Zur Unterstützung der Bekämpfung der invasiven Art Waschbär wird für jeden nachweislich erlegten Waschbären eine Prämie in Höhe von 25,00 € gewährt. Anspruchsberechtigt sind die Jagdpächter der gemeindlichen Jagdreviere sowie die von ihnen beauftragten Jagdausübungsberechtigten.

2.

Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen für die Auszahlung der Prämie, einschließlich eines geeigneten Nachweis- und Abrechnungsverfahrens, zu schaffen. Außerdem sollen die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden.

3.

Die Anschaffung von jeweils drei digital überwachten Lebendfallen durch die Jagdgenossenschaften wird ausdrücklich begrüßt.

 

Die Nutzung der Fallen erfolgt ausschließlich durch fachkundige Personen unter Verantwortung der jeweiligen Jagdpächter.

4.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeindevorstand mindestens einmal jährlich über die Umsetzung der Maßnahme, die Entwicklung der Waschbärbestände/-strecke sowie die entstandenen Kosten zu berichten und auf dieser Grundlage eine Empfehlung zur Fortführung, Anpassung oder Beendigung der Maßnahme vorzulegen. Es erfolgt ein jährlicher Bericht im Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.

Abstimmung: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 17

Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2026;

hier: Innenentwicklung stärken - Ortskerne nachverdichten und zusätzliche Flächenversiegelung vermeiden

Antrag:

Die künftige Wohnbauentwicklung soll vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung

innerhalb der bestehenden Ortslagen erfolgen.

Vor der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sind die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale systematisch zu erfassen und auszuschöpfen. Hierzu zählen

insbesondere:

  • unbebaute Baulücken,
  • geringfügig oder nicht genutzte Grundstücke,
  • übergroße Grundstücke und geeignete Gartenflächen,
  • Flächen, die durch Grundstücksteilung bebaut werden können,
  • leerstehende oder mindergenutzte Gebäude,
  • geeignete Flächen für eine rückwärtige Bebauung,
  • Umnutzungs- und Aufstockungspotenziale bestehender Gebäude.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Potentialkataster zu erstellen beziehungsweise ein ggf. bestehendes Kataster zu aktualisieren. Dabei sind die rechtliche Bebaubarkeit, die Erschließung, Eigentumsverhältnisse und mögliche städtebauliche Konflikte zu berücksichtigen.

Die Verwaltung soll Eigentümer geeigneter Grundstücke aktiv und unverbindlich über Bebauungs-, Teilungs- und Nutzungsmöglichkeiten informieren. Hierzu ist ein Beratungsangebot zur Aktivierung von Baulücken und anderen Innenentwicklungspotenzialen zu entwickeln.

Soweit erforderlich, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche Nachverdichtung geschaffen werden. In Betracht kommen insbesondere Bebauungspläne, Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie städtebauliche Konzepte für einzelne Ortskerne.

Bei der Nachverdichtung sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Insbesondere sind ein angemessener Maßstab der Bebauung, das Ortsbild, die Wohnqualität, nachbarschaftliche Belange, der Hochwasser- und Starkregenschutz, ausreichend Grünflächen, der Baumbestand, die Verkehrssituation und die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur zu beachten.

Neue Baugebiete am Ortsrand sollen nur dann weiterverfolgt werden, wenn ein konkreter Wohnraumbedarf nachgewiesen ist und dieser trotz ernsthafter Aktivierung der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale nicht innerhalb der bestehenden Ortslagen gedeckt werden kann.

Begründung:

Die Bereitstellung von Wohnraum ist eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Dabei muss jedoch nicht jeder zusätzliche Bedarf automatisch zur Ausweisung neuer Baugebiete am Ortsrand führen, was in den vergangenen Jahren immer wieder Thema in Selters war, jedoch keine Fortschritte erzielt wurden. ln vielen Ortslagen bestehen bislang ungenutzte Möglichkeiten, neuen Wohnraum innerhalb der vorhandenen Siedlungsstruktur zu schaffen.

Baulücken, übergroße Grundstücke, geeignete Gartenflächen, leerstehende Gebäude und rückwärtig bebaubare Grundstücke können einen wichtigen Beitrag leisten. Eine behutsame Nachverdichtung stärkt die Ortskerne, nutzt vorhandene Straßen, Leitungen und soziale Einrichtungen effizienter und vermeidet zusätzliche Flächenversiegelung außerhalb der bestehenden Ortslagen.

Neue Baugebiete verursachen regelmäßig erhebliche Aufwendungen für Straßen, Kanalisation,

Versorgungseinrichtungen und deren dauerhafte Unterhaltung. Die Innenentwicklung kann dagegen vorhandene Infrastruktur besser auslasten und langfristig zur Entlastung des kommunalen Haushalts beitragen.

Zugleich muss Nachverdichtung mit Augenmaß erfolgen. Nicht jede Gartenfläche ist automatisch für eine Bebauung geeignet. Grünstrukturen, Versickerungsflächen und gewachsene Ortsbilder erfüllen wichtige ökologische und soziale Funktionen. Deshalb sollen mögliche Bauflächen stets im Einzelfall fachlich geprüft und städtebaulich verträglich entwickelt werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass die künftige Wohnbauentwicklung vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslagen erfolgen soll.

Vor der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sind die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale systematisch zu erfassen und auszuschöpfen. Hierzu zählen

insbesondere:

  • unbebaute Baulücken,
  • geringfügig oder nicht genutzte Grundstücke,
  • übergroße Grundstücke und geeignete Gartenflächen,
  • Flächen, die durch Grundstücksteilung bebaut werden können,
  • leerstehende oder mindergenutzte Gebäude,
  • geeignete Flächen für eine rückwärtige Bebauung,
  • Umnutzungs- und Aufstockungspotenziale bestehender Gebäude.

Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Potentialkataster zu erstellen beziehungsweise ein ggf. bestehendes Kataster zu aktualisieren. Dabei sind die rechtliche Bebaubarkeit, die Erschließung, Eigentumsverhältnisse und mögliche städtebauliche Konflikte zu berücksichtigen.

Die Verwaltung soll Eigentümer geeigneter Grundstücke aktiv und unverbindlich über Bebauungs-, Teilungs- und Nutzungsmöglichkeiten informieren. Hierzu ist ein Beratungsangebot zur Aktivierung von Baulücken und anderen Innenentwicklungspotenzialen zu entwickeln.

Soweit erforderlich, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche Nachverdichtung geschaffen werden. In Betracht kommen insbesondere Bebauungspläne, Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie städtebauliche Konzepte für einzelne Ortskerne.

Bei der Nachverdichtung sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Insbesondere sind ein angemessener Maßstab der Bebauung, das Ortsbild, die Wohnqualität, nachbarschaftliche Belange, der Hochwasser- und Starkregenschutz, ausreichend Grünflächen, der Baumbestand, die Verkehrssituation und die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur zu beachten.

Neue Baugebiete am Ortsrand sollen nur dann weiterverfolgt werden, wenn ein konkreter Wohnraumbedarf nachgewiesen ist und dieser trotz ernsthafter Aktivierung der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale nicht innerhalb der bestehenden Ortslagen gedeckt werden kann.

Abstimmung: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 18

Antrag der UWE-, SPD- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.08.2026;

hier: Erneute Beratung zum 500-Meter-Randstreifen an der Autobahn (Solarpark Niederselters)

Antrag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen, den im Jahr 2025 abgelehnten 500 Meter Randstreifen an der Autobahn im Zusammenhang mit dem geplanten Solarpark Niederselters erneut zu beraten.

Der Tagesordnungspunkt soll in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen werden. Die Firma ABO Energy ist zur nächsten Ausschusssitzung einzuladen, um das Projekt erneut vorzustellen und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.

Die abschließende Beschlussfassung soll in der Novembersitzung der Gemeindevertretung erfolgen.

Begründung:

Der 500 Meter Randstreifen wurde im März 2025 mit knapper Mehrheit abgelehnt, obwohl das Projekt erhebliche wirtschaftliche, ökologische und infrastrukturelle Vorteile für die Gemeinde bietet. Seit der Ablehnung haben sich die Rahmenbedingungen weiter verändert und es liegen zusätzliche Informationen vor, die eine erneute Beratung zwingend erforderlich machen.

Insbesondere die monetären Vorteile für die Gemeinde Selters (Taunus) sind erheblich:

  • Freiwillige Kommunalabgabe: rd. 35.000 € pro Jahr, über 30 Jahre ca. 1 Mio. €
  • Gewerbesteuer (90 % für die Standortgemeinde): unverbindliche Schätzung rd. 750.000 € über 30 Jahre
  • Zusätzliche Gewerbesteuer durch den geplanten Batteriespeicher
  • Grundsteuer B
  • Option einer kommunalen Minderheitenbeteiligung (bis zu 24,9 %)
  • Bürgerbeteiligung möglich

Diese Einnahmen stehen der Gemeinde ausschließlich bei einer Umsetzung im 500 Meter Randstreifen zur Verfügung.

Angesichts der angespannten Haushaltslage und der bevorstehenden Erhöhung der Kindergartengebühren ist es politisch geboten, alle wirtschaftlich relevanten Optionen erneut zu prüfen. Eine erneute Beratung stellt sicher, dass die Gemeindevertretung auf Basis der vollständigen und aktuellen Faktenlage entscheidet.

Die Einbindung von ABO Energy in die Ausschusssitzung gewährleistet eine transparente, fachlich fundierte und direkte Klärung aller offenen Fragen.

Seitens der SPD-Fraktion wird namentliche Abstimmung beantragt.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.

Namentliche Abstimmung:

Weil, Rüdiger

Ja

Siegmund, Lothar

Ja

Schütz, Evelyn

Nein

Schnierer, Peter

Ja

Scheid, Christina

Nein

Richter, Stephan

Ja

Reichwein, Gerd

Enthaltung

Paetzold, Leon

Ja

Ort, Hans-Willi

Nein

Nauheim, Katja

Nein

Liesering, David

Nein

Lenz, Axel

Ja

Kolb, Uwe

Ja

Knau, Alexandra

Ja

Jost, Dennis

Ja

Huttny, Klaus

Nein

Hönig, Prof. Dr. Michaela

Nein

Hofmann, Stefan

Ja

Heidger, Alexander

Enthaltung

Hamm, Oliver

Nein

Gautsch, Maximilian

Ja

Gautsch, Andreas

Ja

Fink, Marcel

Nein

Finger, Ulrich

Ja

Dörn, Sebastian

Nein

Clauss, Danny

Ja

Brühl, Maximilian

Nein

Böß, Bernd

Ja

Bördner, Kirsten

Nein

Böcher, Manuel

Enthaltung

 

Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 20

Antrag der SPD-Fraktion vom 18.08.2026;

hier: Öffentliche Trinkwasserbrunnen und Errichtung von Hitzeschutzräumen

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept zur Errichtung mindestens eines öffentlich zugänglichen und kostenfrei nutzbaren Trinkwasserbrunnens in jedem Ortsteil sowie zur Bereitstellung mindestens eines öffentlichen Hitzeschutzraums ebenfalls in jedem Ortsteil der Gemeinde Selters (Taunus) zu erarbeiten.

Das Umsetzungskonzept soll insbesondere enthalten:

-

geeignete Standortvorschläge für jeden Ortsteil,

-

eine Kostenschätzung,

-

einen Vorschlag für eine schrittweise Umsetzung,

-

eine Übersicht über geeignete Förderprogramme des Landes Hessen, des Bundes

sowie weiterer Fördermittelgeber.

Bei der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes, insbesondere bei den Standortvorschlägen, sind die jeweiligen Ortsbeiräte zu beteiligen.

Begründung:

Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gehört zu den zentralen Aufgaben einer modernen kommunalen Daseinsvorsorge.

Der diesjährige Hitzesommer, sowie die vorangegangenen Sommer, haben gezeigt: der Klimawandel schreitet unnachgiebig voran. Hitzeperioden mit Temperaturen von deutlich über 30 Grad sind auch in unserer Region keine Ausnahme mehr. Während in den 1960er und 1970er Jahren der statistische Mittelwert an Hitzetagen (Tage mit Temperaturen über 30 Grad) bei gerade einmal vier Tagen lag, liegt dieser heute bei elf Tagen im Jahr (1).

Dieses Jahr haben wir einen neuen Höchststand von über 26 Tagen erreicht. Auch in Zukunft ist mit einer weiter steigenden Anzahl an Hitzetagen zu rechnen.

Was viele früher vor allem mit Reisen in südliche Urlaubsländer verbunden haben, gehört heute zunehmend auch zum Sommer in Deutschland. Die Gemeinde Selters muss sich auf diese Entwicklung einstellen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen. Insbesondere die gefährdeten Gruppen sind von derartigen Hitzewellen besonders stark betroffen. Öffentliche Trinkwasserbrunnen sind in Südeuropa bereits der Standard und auch Hitzeschutzräume gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmung: 27 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 21

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026;

hier: Anpassung Geschäftsordnung/Hauptsatzung

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Geschäftsordnungen und die Hauptsatzung bezüglich Änderungsbedarf zu prüfen und ggf. anzupassen.

Der HFA ermittelt einen möglichen Handlungsbedarf und bringt ggf. Änderungsvorschläge ein, die der Gemeindevertretung zur Beratung und Abstimmung vorgestellt werden.

Begründung:

Obwohl die letzte Anpassung erst kürzlich erfolgte, wurde zwischenzeitlich weiteres Anpassungspotential erkennbar. In politisch und finanziell anspruchsvollen Zeiten wird deutlich, dass bestimmte Sachverhalte sowie finanzielle- /und sachliche Besonderheiten und Abweichungen zeitnah oder zyklisch berichtet werden sollten. Eine Anpassung und Konkretisierung der „Berichtspflichten" könnte hilfreich sein.

Auch bei Anfragen gibt es einen offenen Aspekt, der durch Festlegung von Rahmenbedingungen geregelt werden könnte. „Fragerecht" und „Antwortpflichten" sind gesetzlich geregelt, es gibt aber keine Vorgaben zu Reaktions- und Antwortzeiten sowie Folgen, wenn die genannten Rechte und Pflichten nicht geachtet werden. Dies scheint eine Lücke zu sein, die nur durch Reglungen in einer Geschäftsordnung zu verbessern ist.

Weitere Aspekte, die sich aus den Umsetzungspflichten zum „Bauturbo" ergeben, könnten ebenfalls Anpassungen bei Zuständigkeitsabgrenzungen und Übertragung von Aufgaben notwendig machen.

Weiterer Anpassungsbedarf ist denkbar.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmung: 17 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 22

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026;

hier: Beratungsangebot der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Angebote der Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen- (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) zu prüfen und zu nutzen. Speziell Angebote zur Haushaltsberatung und -prüfung sollen schnellstmöglich genutzt werden. Beratungen zu Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) sollen ebenfalls genutzt werden.

Möglichkeiten, Details und Maßnahmen sollen durch den HFA begleitet und dort berichtet werden. Eventuell notwendige Beschlüsse sollen durch den HFA vorbereitet und in der Gemeindevertretung eingebracht werden. An Beratungsgesprächen sollen nach Möglichkeit außer Mitgliedern von Verwaltung und Vorstand auch Vertreter der Fraktionen teilnehmen.

Eine Interessenbekundung soll dem Beratungszentrum umgehend durch den Bürgermeister zugestellt werden.

Begründung:

Die zunehmenden Aufgaben für Kommunen, sowie Investitionsrückstände im Infrastrukturbereich, einhergehend mit zunehmend knapper werdenden finanziellen Mittel verlangen nach fachkundiger Beratung, Optimierungsmaßnahmen und Priorisierungen. Die notwendigen Anpassungen müssen fachlich fundiert, sachlich und unabhängig von kurzfristigen politischen Ambitionen, zügig und zielorientiert vorgenommen werden.

Neue Einnahmeoptionen müssen erschlossen werden, und eventuell bisher unerkannte Optimierungsmöglichkeiten gefunden und umgesetzt werden.

Mögliche Einsparpotentiale durch interkommunale Zusammenarbeit sollen erschlossen werden.

Berichtswesen, Controlling und Anwendung von Kennzahlen sollten verbessert werden, um Vorstand und Verwaltung die Erkennung von Abweichungen und Tendenzen zu erleichtern, und der Gemeindevertretung einen verständlicheren Überblick zu ermöglichen.

Notwendige Beratungsangebote werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt und sollten genutzt werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Angebote der Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen- (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) zu prüfen und zu nutzen. Speziell Angebote zur Haushaltsberatung und -prüfung sollen schnellstmöglich genutzt werden. Beratungen zu Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) sollen ebenfalls genutzt werden.

Möglichkeiten, Details und Maßnahmen sollen durch den HFA begleitet und dort berichtet werden. Eventuell notwendige Beschlüsse sollen durch den HFA vorbereitet und in der Gemeindevertretung eingebracht werden. An Beratungsgesprächen sollen nach Möglichkeit außer Mitgliedern von Verwaltung und Vorstand auch Vertreter der Fraktionen teilnehmen.

Eine Interessenbekundung soll dem Beratungszentrum umgehend durch den Bürgermeister zugestellt werden.

Abstimmung: 13 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen

Entspricht: bei Stimmengleichheit abgelehnt gem. § 54 HGO

TOP 23

Anfrage der UWE-Fraktion vom 17.08.2026;

hier: Gemeindeeigene Liegenschaften

Anfrage:

1. Welche Gebäude und Grundstücke befinden sich derzeit im Eigentum der Gemeinde?

  1. Wie werden diese genutzt und was ist für die Zukunft mit den Gebäuden geplant?
  2. Welche Gebäude / Grundstücke sollen veräußert werden?
  3. Gibt es einen Entwicklungsplan für die Gebäude / Grundstücke?
  4. Welche Kosten bzw. Einnahmen entstehen der Gemeinde durch die Liegenschaften?
  5. Sind Dach- oder sonstige Flächen PV geeignet? Kann eine ungefähre qm-Größe benannt werden?
Antwort des Bürgermeisters:
1. Welche Gebäude und Grundstücke befinden sich derzeit im Eigentum der Gemeinde?

Im Eigentum der Gemeinde befinden sich insgesamt 1.888 Grundstücke mit einer Gesamtgröße von 1.372 ha. Aufgrund dieser Menge wird auf eine Liste als Anhang verzichtet. Die Lage und Größe können online, beispielsweise über den WRRL-Viewer des Landes Hessen, eingesehen werden. Eine Kurzzusammenfassung der Situation ist in der folgenden Tabelle dargestellt:

Gemarkung

Gemeindeeigene Grundstücke

Gesamtgröße der gem. Grundstücke

Eisenbach

413

325 ha

Haintchen

366

464 ha

Münster

535

297 ha

Niederselters

574

285 ha

Selters (Taunus)

1.888

1.372 ha

Folgende Gebäude sind bei der Gemeinde Selters (Taunus) bilanziert:

Gebäude

Standort

Toilette Grillhütte Nieders.

Außerhalb

Grillhütte Nieders.

Außerhalb

Wartehalle Emsstr. Nieders.

Emsstraße

Wartehalle B8 links Nieders.

B8, links, 4- teilig

Wartehalle B8 rechts Nieders.

B8, rechts, 3- teilig

Wartehalle Am Bahnhof Nieders.

Am Bahnhof

Werkstatt Wasseraufber. Nieder

Außerhalb

Neue Leichenhalle Nieders.

Am Friedhof

DLRG Heim NDS

Am Schwimmbad

Schwimmbad Nieders.

Am Schwimmbad

Bauhof/FWGH Niederselters

In der Flußet

Archiv Nieders.

Am Urseltersbrunnen

Toilette Hermesb. Nieders

Hermesbachstraße

Rathaus Niederselters (komplett)

Brunnenstraße

Toilettenanlage Alois-B. Niede

Alois-Born-Straße

Brunnencafe NDS

Alois-Born-Straße

Altes FWGH NDS

Alois-Born-Straße

Wartehalle Obergasse 1 MST

"Obergasse ""1"""

Wartehalle Obergasse 2 MSt

"Obergasse ""2"" "

Wartehalle Bezirksstr. 1 MST

"Bezirksstraße ""1"" "

Wartehalle Bezirksstr. 2 MST

"Bezirksstraße ""2"""

Wartehalle Obergasse 3 MST

"Obergasse ""3"" "

Wartehalle Münster Ost links

Münster Ost links

Wartehalle Münster Ost rechts

Münster Ost rechts

Leichenhalle Münster

K 468

Toi-anlage Grillhütte Münster

Außerhalb

Grillhütte Münster

Außerhalb

Mehrzweckhalle Münster Gesellschaftsbau

An der Silbergrube

Rathaus Nebengeb. Münster

Selterser Straße 4

Kindergarten Münster

Im Roth

FWGH Kleingarage Münster

L 3021

Feuerwehrgerätehaus Münster

L 3021

Wartehalle,Frei.Platz Haint.

Freier Platz

Wartehalle,Bachstr. Haint.

Bachstraße

Ökonomiegebäude Haint.

Schulstraße

Toilettenanlage Grillh. Haint.

Außerhalb

Grillhütte Haint.

Außerhalb

Leichenhalle HAI

KITA HAI

Wolfenhäuser Weg 2

Feuerwehrgerätehaus Haint.

Wolfenhäuser Weg 4

Wartehalle Taunusb. Eisenbach

Taunusblick

Wartehalle Hauserweg Eisenbach

Hauserweg

Wartehalle Friedhof Eisenbach

"""Friedhof"""

Wartehalle Helenstr. Eisenbach

Helenenstraße/An der Heth

"Sparkasse" Eisenbach

Kirchstraße

Post/Bäckerei ESB

Kirchstraße

Leichenhalle Eisenbach

Toilette Grillhütte Eisenbach

Außerhalb

Grillhütte Eisenbach

Außerhalb

ehem.FWGH Nieders.

Alois-Born-Straße

Archiv Altb. Nieders.

Am Urseltersbrunnen

Alte Leichenhalle (Kriegergedächtniskapelle)

Am Friedhof

ehem FWGH Münster

Bezirksstraße 9a

Rathaus Altb. Münster

Selterser Straße 4

Lager-Altbestand Münster

Selterser Straße 4

alte Leichenhalle Münster

K 468

neue Leichenhalle. Münster

K 468

alte Leichenhalle Haint.

Ökonomiegeb. Altb. Haint.

Schulstraße

Toilettenanlage Altb. Eisenbach

Sackgasse

Mineralbrunnen Niederselters

Am Urseltersbrunnen

Kinderkrippe im Mineralbrunnen

Innenausbau

Altenbegegnungsstätte ESB

Kirchstraße

Geräteunterstand Bauhof

In der Flußet

Altes Rathaus Münster

Selterser Straße 4

Kindertagesstätte Münster

Im Roth

Kindertagesstätte Eisenbach

Schulweg 1

Mehrzweckhalle Münster (Lager)

An der Silbergrube

Mehrzweckhalle Münster (Halle)

An der Silbergrube

Toilettenhaus Festplatz Haintchen

Alte Grundschule Haintchen

Schulstraße 4

Holzhaus Flur 12 Flurstück 3

Erdbeerenwäldchen

Stahlhalle

Am Weidenhof 8

Baracke

Am Weidenhof 8

Hackschnitzelanlage Freibad

Mineralbrunnenanlage (Altbereich)

Tiefbrunnen Mannbach

Niederselters

Wasseraufbereitung Tiefbrunnen

Hochbehälter Hinterwald NDS

Hochbehälter Kopfstation Eisen

Pumpstation Moorwiese Eisenbac

Wasserwerk Hubertushof Eisenba

Tiefbrunnen Bruchwiese Eisenba

Hochbehälter Weinberg Eisenbac

Brunnen Bleiche Eisenbach

Hochbehälter "Bott-Eder" Eisen

Tiefbrunnen Bezirksstraße

Münster

Hochbehälter Friedhof

Münster

Hochbehälter Umsetzer

Münster

Grube Lindenberg Münster

Hochbehälter Mittelzone HAI

Hochbehälter Hochzone HAI

Tiefbrunnen Steinkaut HAI

Hochbehälter Hasselbach HAI

Johannisbrunnen Haintchen

Histor. Brunnen Haintchen

Druckerhöhungsanlage MPS

Hochbehälter Mittelpunktschule

OT Niederselters

Trafostation

AB Mannbach

Tiefbrunnen Kolbenköpfel

Haintchen

2. Wie werden diese genutzt und was ist für die Zukunft mit den Gebäuden geplant?

In der folgenden Tabelle sind die Nutzungen und die Flächengröße, getrennt nach Gemarkungen aufgeführt:

Gemarkung

Übergeordnete Nutzung

Flächengröße (ha)

Eisenbach

Fläche besonderer funktionaler Prägung

0,789

Eisenbach

Fläche gemischter Nutzung

0,000

Eisenbach

Friedhof

0,819

Eisenbach

Gewässer

3,933

Eisenbach

Industrie und Gewerbefläche

1,187

Eisenbach

Landwirtschaft

15,301

Eisenbach

Platz

0,341

Eisenbach

Sport, Freizeit und Erholung

4,589

Eisenbach

Straßenverkehr

13,545

Eisenbach

Unland vegetationslose Fläche

3,477

Eisenbach

Wald und Gehölz

247,066

Eisenbach

Weg

33,288

Eisenbach

Wohnbaufläche

0,371

Haintchen

Fläche besonderer funktionaler Prägung

0,580

Haintchen

Fläche gemischter Nutzung

0,034

Haintchen

Friedhof

0,852

Haintchen

Gewässer

3,235

Haintchen

Industrie und Gewerbefläche

0,362

Haintchen

Landwirtschaft

9,776

Haintchen

Platz

0,027

Haintchen

Sport, Freizeit und Erholung

4,663

Haintchen

Straßenverkehr

3,616

Haintchen

Sumpf

0,000

Haintchen

Unland vegetationslose Fläche

0,023

Haintchen

Wald und Gehölz

397,910

Haintchen

Weg

42,425

Haintchen

Wohnbaufläche

0,416

Münster

Fläche besonderer funktionaler Prägung

0,740

Münster

Fläche gemischter Nutzung

0,453

Münster

Friedhof

0,892

Münster

Gewässer

3,388

Münster

Halde

0,287

Münster

Industrie und Gewerbefläche

0,563

Münster

Landwirtschaft

15,309

Münster

Platz

0,128

Münster

Sport, Freizeit und Erholung

3,640

Münster

Straßenverkehr

4,213

Münster

Unland vegetationslose Fläche

0,167

Münster

Wald und Gehölz

221,232

Münster

Weg

45,577

Münster

Wohnbaufläche

0,057

Niederselters

Bahnverkehr

0,061

Niederselters

Fläche besonderer funktionaler Prägung

1,828

Niederselters

Fläche gemischter Nutzung

0,012

Niederselters

Friedhof

1,363

Niederselters

Gewässer

6,741

Niederselters

Industrie und Gewerbefläche

2,585

Niederselters

Landwirtschaft

35,847

Niederselters

Platz

0,964

Niederselters

Sport, Freizeit und Erholung

7,628

Niederselters

Straßenverkehr

15,090

Niederselters

Unland vegetationslose Fläche

3,421

Niederselters

Wald und Gehölz

170,776

Niederselters

Weg

38,274

Niederselters

Wohnbaufläche

0,335

Die gemeindlichen Gebäude sollen erhalten bleiben, ausgenommen das altes Feuerwehrgerätehaus in Münster. Eine Grundhafte Sanierung ist für das Brunnencafé in Niederselters anvisiert.

3. Welche Gebäude / Grundstücke sollen veräußert werden?

Aktuell haben folgende Projekte mit der Veräußerung von Grundstücken zu tun:

-

Veräußerung des alten Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Münster

-

Veräußerung der noch zu vermessenden Grundstücke im Baugebiet „Verlängerung Elisabethenstraße“

-

Das Baugrundstück „Talblick 13“ im Ortsteil Eisenbach soll veräußert werden.

-

Projekt „100 Wilde Bäche“ am Laubusbach und Eisenbach. Hier besteht die Möglichkeit, dass es vereinzelt zum Flächentausch kommt, damit Gewässerrandstreifen angelegt werden können.

4. Gibt es einen Entwicklungsplan für die Gebäude / Grundstücke?

Die Verwaltung bittet den Antragsteller die Frage zu präzisieren, da dies sehr komplex ist und sehr viele Ressourcen bindet. Z.B.: Die Forsteinrichtung kann als „Entwicklungsplan“ angesehen werden, ebenso der geplante Ankauf von Grundstücken für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.

Einbezogen werden müsste auch der Regionalplan und der Flächennutzungsplan, sowie die Bebauungspläne der Gemeinde. Im Hinblick auf die Sanierung von Gebäuden ist eine grundhafte Sanierung des „Brunnencafés“ in Niederselters ins Auge gefasst, sowie die Prüfung eines Anbaus an der Kita in Haintchen.

5. Welche Kosten bzw. Einnahmen entstehen der Gemeinde durch die Liegenschaften?

Die Verwaltung bittet den Antragsteller die Frage zu präzisieren, da dies sehr komplex ist und sehr viele Ressourcen bindet. So sind beispielsweise auch Leichenhallen und Wassergewinnungsanlagen zu nennen, die Einnahmen und Ausgaben produzieren. Dies

6. Sind Dach- oder sonstige Flächen PV geeignet? Kann eine ungefähre qm-Größe benannt werden?

Die grundsätzliche Eignung von Flächen kann über das Solar-Kataster Hessen eingesehen werden. Hier können anhand der Intensität der Globalstrahlung geeignete Flächen identifiziert werden. Auch können hier Flächen herausgemessen werden.

Bei Dachflächen ist zu berücksichtigen, dass die tatsächliche Realisierung unter anderem von Statik, Dachzustand, Verschattung, Denkmalschutz, Wirtschaftlichkeit abhängt. Ob eine Realisierung auf den Dächern der gemeindeeigenen Gebäude möglich ist, kann nicht gesagt werden, da dies im Einzelfall geprüft werden muss.

Auszugsweise werden einige gemeindeeigene Gebäude aufgezeigt und gemäß den in Solar-Kataster Hessen dargestellten geeignete Dachflächen bewertet:

Ortsteil

Adresse

Fläche (ca.)

Bemerkung

Niederselters

Am Urseltersbrunnen 3-5

800 m²

Denkmalschutz, Lichtkuppeln

Niederselters

Brunnenstraße 46

100 m²

Neubau Rathaus

Niederselters

Alois-Born-Straße 15

30 m³

Altes Feuerwehrgerätehaus

Niederselters

Alois-Born-Straße 17

55 m²

Brunnencafé, Denkmalschutz

Niederselters

In der Flußet 6

190 m²

Feuerwehrgerätehaus, Bauhof

Eisenbach

Kirchstraße 28

60 m²

Post

Eisenbach

Kirchstraße 30

75 m²

Altes Rathaus

Münster

Selterser Straße 2

100 m²

Altes Rathaus, Denkmalschutz

Haintchen

Schulstraße 4

190 m²

Alte Schule

Für eine vollständige Bewertung jedes einzelnen Gebäudes muss neben den bereits genannten zu berücksichtigenden Aspekten auch abgewogen werden, dass einige sich in Erbbaupacht befinden.

TOP 24

Anfrage der UWE-Fraktion vom 17.08.2026;

hier: Umsetzung des Friedhofskonzeptes in Eisenbach gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.07.2022

Anfrage:

Bereits vor vier Jahren wurde die Umsetzung des Konzeptes von der Gemeindevertretung mit 27 Ja Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen (Drucksache GVE/2026/0075). Die UWE-Fraktion fragt an:

1.

Wann wird mit den ersten Baumaßnahmen begonnen?

2.

Wie sieht ein realistischer Zeitplan bis zur Fertigstellung des Konzeptes aus?

3.

Zieht die Verwaltung eine Information der Bürgerinnen und Bürger über die Planungen und den Fortgang der Baumaßnahmen sowie der Modalitäten zum Erwerb von Grabstätten in Erwägung?

4.

Wer übernimmt die Pflege der Grabmale und des Areals? Fa. Göbel hatte zwischenzeitlich Interesse bekundet. Gibt es hier neue Informationen?

Antwort des Bürgermeisters:
1. Wann wird mit den ersten Baumaßnahmen begonnen?

Die ersten Baumaßnahmen werden voraussichtlich noch im Kalenderjahr 2026 von Statten gehen. Hier wurden bereits zwei Magmatitplatten bestellt, die künftig die bestehenden Holzstämme an den Baumgrabstätten ersetzen werden, um eine zeitgemäße und dem Zweck entsprechende Darstellung zu gewährleisten. Hier erfolgt eine Vereinheitlichung aller vier Ortsteile.

2. Wie sieht ein realistischer Zeitplan bis zur Fertigstellung des Konzeptes aus?

Im April 2026 fanden Begehungen der Friedhöfe in allen Ortsteilen statt. Diese hatten den Zweck, einen Abgleich der Konzepte mit dem Ist-Zustand durchzuführen und Maßnahmen auf Aktualität hin zu prüfen. Die Ergebnisse aus diesen Begehungen sollen mit den Ortsvorstehern und den Ortsbeiräten erörtert und nach Abstimmung im Nachgang umgesetzt werden.

Ein genauer zeitlicher Rahmen kann hier nicht festgelegt werden da viele Arbeiten durch den gemeindeeigenen Bauhof durchgeführt werden sollen, um Kosten einzusparen. Diese werden in verfügbaren Zeitslots abgearbeitet.

3. Zieht die Verwaltung eine Information der Bürgerinnen und Bürger über die Planungen und den Fortgang der Baumaßnahmen sowie der Modalitäten zum Erwerb von Grabstätten in Erwägung?

Nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen erfolgen Veröffentlichungen in dem amtlichen Mitteilungsblatt und ggfs. in den sozialen Medien.

4. Wer übernimmt die Pflege der Grabmale und des Areals? Fa. Göbel hatte zwischenzeitlich Interesse bekundet. Gibt es hier neue Informationen?

Da die Umsetzung noch nicht abschließend im Einvernehmen mit den Ortsbeiräten besprochen wurde, konnten diesbezüglich noch keine Gespräche geführt werden. Sobald haltbare Informationen vorliegen, werden diese umgehend weitergegeben.

TOP 25

Anfrage der UWE-Fraktion vom 17.08.2026;

hier: Kostenaufstellung der Einnahmeverluste durch abgelehnte Flächen "erneuerbare Energien"

Anfrage:

In den letzten Sitzungen wurden sowohl vom Gemeindevorstand als auch von den Gemeindevertretern einige Projekte für die Bereitstellung von Flächen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (PV und Wind) abgelehnt. Häufig wurde dabei als ein Argument herangezogen, dass die Einnahmen durch dieses jeweils eine abgelehnte Projekt nicht erheblich seien. Wir fragen uns, welche Summe uns jährlich, sowie über die gesamte Laufzeit, durch die Ablehnung der einzelnen Projekte der Gemeinde nicht zur Verfügung steht, insbesondere auch durch eine Umwidmung von Grundsteuer A zu Grundsteuer B.

  • Wir bitten um eine Auflistung nach Verlust durch feste Vergütungen und durch variable Vergütung (ggf. realistische Schätzung) auf Basis der Unterlagen der Projektierer und deren Angebote, gerne ergänzt durch eigene Berechnungen der Finanzverwaltung.
  • Die abgelehnten Projekte umfassen bisher:
    • Erweiterungsfläche unterhalb der ICE-Trasse "Auf dem Hübrich" und "Am Langenrain"
    • PV Projekt Münster
    • PV Projekt Hambacher Berg
    • Verzögerung der Errichtung von WKA durch Klage der Windkraftgegner in Haintchen
Antwort des Bürgermeisters:

Eine genaue Berechnung der möglichen Einnahmeverluste ist anhand der vorliegenden Unterlagen nicht für alle genannten Projekte möglich. Teilweise handelt es sich lediglich um Angaben und Prognosen der Projektierer. Dies gilt insbesondere für die Gewerbesteuer und mögliche Beteiligungen.

1. Erweiterungsfläche „Auf dem Hübrich“ / „Am Langenrain“

Für die größere Variante wurden rund 3.500 € Pachteinnahmen jährlich und eine freiwillige Kommunalabgabe von rund 40.000 € jährlich genannt. Außerdem wurde eine höhere Gewerbesteuer in Aussicht gestellt.

Insgesamt wurden mögliche Einnahmen von rund 2,5 Mio. € über 30 Jahre genannt. Hier kann man jedoch auch nicht genau sagen, ab wann Gewerbesteuer gezahlt werden würde.

Für die kleinere Variante wurden rund 1.500 € Pachteinnahmen jährlich und insgesamt rund 300.000 € über 30 Jahre genannt.

Da es sich hierbei um unverbindliche Angaben des Projektierers handelt, können diese Beträge nicht als tatsächlich entgangene Einnahmen angesetzt werden.

2. PV-Projekt Münster

Für das Projekt war eine Leistung von rund 10,1 MWp vorgesehen. Der Projektierer stellte eine freiwillige Zahlung von 0,2 ct/kWh in Aussicht. Daraus wurden rund 20.000 € jährlich über 20 Jahre bzw. insgesamt rund 400.000 € errechnet.

Zusätzlich wurden Gewerbesteuereinnahmen in Aussicht gestellt. Eine konkrete Höhe wurde jedoch nicht genannt.

3. PV-Projekt Hambacher Berg

Für dieses Projekt liegen keine ausreichenden Angaben vor, um mögliche Einnahmen der Gemeinde zuverlässig zu berechnen. Mögliche Einnahmen in Höhe von 3.000 € jährlich wurden für den Standort des Batteriespeichers in Aussicht gestellt.

Eine mögliche Beteiligung war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.

Daher kann ein konkreter Einnahmeverlust nicht genau beziffert werden.

4. Verzögerung der Windkraftanlagen in Haintchen

Auch für die durch die Klage verzögerte Errichtung der Windkraftanlagen lässt sich kein konkreter Einnahmeverlust ermitteln. Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, welche Einnahmen der Gemeinde bei einer früheren Inbetriebnahme tatsächlich zugeflossen wären.

Projekt

Mögliche Einnahmen

Jährlich

Insgesamt

Erweiterungsfläche „Auf dem Hübrich“ / „Am Langenrain“

- 43.500 € (große Variante)

- 11.500 € (kleine Variante)

zzgl. Gewerbesteuer

- 1.305.000 € (große Variante)

(rd. 2,5 mio. € mit Gewerbesteuer)

- 345.000 € (kleine Variante)

alles über 30 Jahre

PV-Projekt Münster

20.000 € jährlich

evtl. zzgl. Gewerbesteuer

ca. 400.000 € über 20 Jahre

PV-Projekt Hambacher Berg

3.000 € jährlich

(Standort Batteriespeicher)

ca. 17.000 € freiwillig

rd. 600.000 € über 30 Jahre

Verlust durch Verzögerung WKA

nicht bezifferbar

TOP 26

Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.08.2026;

hier: SeltersPass

Anfrage:

Der Gemeindevorstand wird gebeten, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung umfassend zum Thema SeltersPass Stellung zu nehmen und die folgenden Fragen schriftlich und mündlich zu beantworten:

1. Warum wurde der SeltersPass eingestellt?

Es wird um eine nachvollziehbare Darstellung der Gründe gebeten, insbesondere:

  • fachliche und organisatorische Erwägungen,
  • finanzielle Hintergründe,
  • interne Bewertungen zur Wirksamkeit und Nutzung.
Antwort des Bürgermeisters:

Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 einstimmig beschlossen, den Selters-Pass einzustellen. Grundlage dieser Entscheidung war eine Auswertung der bisherigen Nachfrage, der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten und des damit verbundenen Verwaltungsaufwands.

Seit der Einführung wurden insgesamt 17 Selters-Pässe ausgestellt. Im Jahr 2026 gingen lediglich zwei Anfragen ein. Die geringe Nachfrage zeigt, dass das Angebot nur von einem sehr begrenzten Personenkreis in Anspruch genommen wurde.

Darüber hinaus bestanden innerhalb der Gemeinde nur wenige Möglichkeiten, den Selters-Pass tatsächlich zu nutzen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen wurde er überwiegend als Berechtigungsnachweis für Einkäufe bei "Unser Laden" in Bad Camberg benötigt. Die Einkaufsberechtigung kann dort jedoch auch auf anderem Wege nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine Bescheinigung des Sozialbüros der Stadt Bad Camberg. Die Einstellung des Selters-Passes führt daher nicht dazu, dass die Betroffenen diese Unterstützungsmöglichkeit verlieren.

Neben der geringen Nachfrage und dem begrenzten örtlichen Nutzen wurde auch der Verwaltungsaufwand berücksichtigt.

Die Bearbeitung eines Antrags nahm durchschnittlich etwa 45 Minuten in Anspruch und erforderte die Mitwirkung des Einwohnermeldeamts und des Ordnungsamts. Da beide Bereiche ein besonders hohes Publikumsaufkommen bewältigen, mussten die Anträge in der Regel außerhalb der regulären Öffnungszeiten bearbeitet werden.

Gesonderte finanzielle Aufwendungen entstanden insbesondere durch den Einsatz personeller Ressourcen sowie in geringem Umfang durch Material- und Portokosten. Eine eigenständige Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde nicht vorgenommen. Ausschlaggebend für die Einstellung war daher nicht allein der finanzielle Aufwand, sondern die Gesamtbewertung aus geringer Nachfrage, begrenzten Nutzungsmöglichkeiten und zusätzlicher Verwaltungsbelastung.

2. Weshalb wurde das Thema nicht in den zuständigen Ausschuss zur Beratung überwiesen?

Der SeltersPass betrifft unmittelbar die Bereiche Soziales, Teilhabe und kommunale Leistungen. Daher ist zu erläutern, warum der Gemeindevorstand keine Beratung im entsprechenden Fachausschuss veranlasst hat, obwohl dies dem üblichen Verfahren entspricht und eine politische Bewertung ermöglicht hätte.

Antwort des Bürgermeisters:

Der Gemeindevorstand hat über die Einstellung des Selters-Passes im Rahmen seiner Zuständigkeit entschieden. Grundlage hierfür war die verwaltungsinterne Auswertung der bisherigen Nachfrage, der Nutzungsmöglichkeiten und des Bearbeitungsaufwands.

Eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss wurde nicht veranlasst, da aus Sicht des Gemeindevorstands keine Entscheidung von grundsätzlicher sozialpolitischer Bedeutung vorlag. Vielmehr handelte es sich um die Bewertung eines konkreten Verwaltungsangebots, das nur in geringem Umfang nachgefragt wurde und innerhalb der Gemeinde kaum praktische Anwendungsmöglichkeiten bot.

Vor diesem Hintergrund sah der Gemeindevorstand keine Notwendigkeit für eine vorherige Beratung im Fachausschuss. Unabhängig davon bleibt es den zuständigen kommunalen Gremien unbenommen, die Entscheidung und deren sozialpolitische Auswirkungen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu beraten.

3. Welcher Aufwand entstand für die Verwaltung durch die Betreuung der 17Nutzerinnen und Nutzer des SeltersPasses (Stand Abfrage vom 03.06.2025)?

Es wird um eine konkrete Darstellung gebeten:

  • Anzahl der Arbeitsstunden pro Jahr,
  • beteiligte Verwaltungsbereiche,
  • Art der Tätigkeiten (z. B. Prüfung, Ausstellung, Verlängerung, Kommunikation),
  • Bewertung, ob der Verwaltungsaufwand tatsächlich eine Einstellung des Angebots rechtfertigt.
Antwort des Bürgermeisters:

Im maßgeblichen Zeitraum wurden insgesamt 17 Selters-Pässe ausgestellt. Diese entfielen auf vier Einzelpersonen und vier Familien. Bei Familien musste für jedes berechtigte Familienmitglied ein eigener Pass erstellt werden. Meist handelte es sich um ausländische Staatsangehörige (11x syrisch, 3x afghanisch, 2x deutsch, 1x ukrainisch).

Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug etwa 45 Minuten je ausgestelltem Selters-Pass. Für die Ausstellung der 17 Pässe ergibt sich damit ein rechnerischer unmittelbarer Bearbeitungsaufwand von insgesamt rund 13 Stunden. Darin nicht vollständig enthalten sind zusätzliche Zeiten, die gegebenenfalls durch Rückfragen, unvollständige Unterlagen, ablehnende Entscheidungen und die allgemeine Kommunikation mit den Antragstellenden entstanden sind.

An der Bearbeitung waren das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt beteiligt. Beide Verwaltungsbereiche weisen ein hohes Publikumsaufkommen auf. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte deshalb in der Regel außerhalb der regulären Öffnungszeiten und stellte insbesondere in Phasen erhöhter Nachfrage eine zusätzliche Belastung dar.

Die Bearbeitung umfasste im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Erstinformation: Den Antragstellenden wurde erläutert, welche Formulare auszufüllen und welche Nachweise einzureichen waren.
  • Prüfung der Unterlagen: Die eingereichten Unterlagen wurden auf Vollständigkeit und das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen geprüft.
  • Rückfragen: Bei fehlenden oder unklaren Angaben war eine erneute Kontaktaufnahme erforderlich.
  • Entscheidung und Ausstellung: Bei bestehender Berechtigung wurde der Selters-Pass erstellt.
  • Versand: Der ausgestellte Pass wurde den Berechtigten auf dem Postweg zugesandt.
  • Mitteilung bei fehlender Berechtigung: Auch bei einer ablehnenden Prüfung musste das Ergebnis den Antragstellenden mitgeteilt und gegebenenfalls erläutert werden.

Der Verwaltungsaufwand war nicht der alleinige Grund für die Einstellung des Selters-Passes. Maßgeblich war vielmehr eine Gesamtbetrachtung. Neben dem personellen Aufwand wurden insbesondere die geringe Nachfrage, im Jahr 2026 gingen lediglich zwei weitere Anfragen ein, sowie die nur eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinde berücksichtigt. Für den überwiegenden Anwendungsfall bestehen zudem alternative Möglichkeiten, die erforderliche Berechtigung nachzuweisen.

Der Gemeindevorstand kam daher zu der Bewertung, dass eine dauerhafte Vorhaltung des Angebots angesichts der geringen Inanspruchnahme und des begrenzten praktischen Nutzens nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum organisatorischen und personellen Aufwand steht.

TOP 27

Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.08.2026;

hier: Ablehnung eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand

Anfrage:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage konnte der Gemeindevorstand den Prüfauftrag der Gemeindevertretung vom 19.10.2020 ablehnen bzw. beenden?

Der ursprüngliche Beschluss lautete:

„Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich ‚Am Hambacher Berg‘ […] eine kommunale Photovoltaik-Freiflächenanlage realisierbar ist.“

In den aktuellen Mitteilungen des Gemeindevorstands heißt es jedoch:

„Nach Vorliegen des Votums der Grundstückseigentümer hat der Gemeindevorstand die Aufstellung eines Bebauungsplans […] abgelehnt.“

Es wird um eine Darstellung gebeten:

  • Welche Rechtsnormen erlauben dem Gemeindevorstand, einen laufenden Prüfauftrag der Gemeindevertretung zu beenden?
  • Wurde ein förmlicher Ablehnungsbeschluss gefasst?
  • Warum wurde die Gemeindevertretung nicht vorab beteiligt?

2. Warum wurde entgegen der eigenen Ankündigung des Gemeindevorstands keineBeratung in den gemeindlichen Gremien durchgeführt?

Der Gemeindevorstand teilte zuvor mit:

„Sobald alle Rückmeldungen vorliegen, wird in den gemeindlichen Gremien über eine mögliche Realisierung des Projekts beraten.“

Stattdessen erfolgte eine Ablehnung ohne Beratung im Ausschuss oder in der Gemeindevertretung.

Es wird um eine Erklärung gebeten:

  • Warum wurde die angekündigte Beratung nicht durchgeführt?
  • Weshalb wurde das Thema nicht in den zuständigen Ausschuss überwiesen?
  • Welche Gründe sprachen aus Sicht des Gemeindevorstands gegen eine politische Befassung?

3. Wie bewertet der Gemeindevorstand das Votum der Grundstückseigentümer, und weshalb wurde dieses höher gewichtet als der Beschluss der Gemeindevertretung?

Laut Mitteilung:

  • 16 Eigentümer nahmen an der Informationsveranstaltung teil.
  • Ein Verpachtungsangebot wurde am 13.04. im Rathaus unterbreitet.
  • Die Eigentümer wurden erneut angeschrieben, um ein Votum einzuholen.

Es wird um eine Darstellung gebeten:

  • Wie viele Eigentümer haben sich positiv bzw. negativ geäußert?
  • Wurde das Votum schriftlich dokumentiert?
  • Warum wurde dieses Votum als entscheidungsleitend betrachtet?

4. Welche fachlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründe führten zur Ablehnung des Bebauungsplans?

Insbesondere:

  • Wurde die Wirtschaftlichkeit des Projekts bewertet?
  • Wurden Fördermöglichkeiten geprüft?
  • Wurde die Beteiligung der Gemeinde und der Bürger – wie ursprünglich vorgesehen – weiterverfolgt?

5. Wie bewertet der Gemeindevorstand die finanziellen Auswirkungen der Ablehnung für die Gemeinde Selters (Taunus)?

Es wird um eine Einschätzung gebeten:

  • Welche potenziellen Einnahmen (Kommunalabgabe, Gewerbesteuer, Grundsteuer B) entfallen durch die Ablehnung?
  • Wurde die Entscheidung im Kontext der angespannten Haushaltslage bewertet?
  • Wurde berücksichtigt, dass die Gemeindevertretung Projekte zur Stärkung der kommunalen Einnahmen ausdrücklich unterstützt?
Antwort des Bürgermeisters:

1. Auf welcher rechtlichen Grundlage konnte der Gemeindevorstand den Prüfauftrag der Gemeindevertretung vom 19.10.2020 ablehnen bzw. beenden?

Die fachliche und administrative Prüfung ergab, dass die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich „Am Hambacher Berg“ technisch und kaufmännisch grundsätzlich realisierbar ist.

Dies geht auch aus der Mitteilung in der Gemeindevertretung vom 27.04.2026 hervor.

An sich wäre der Prüfantrag, der mittlerweile durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen wurde, damit bereits erledigt gewesen. Die Beratungen innerhalb des Gemeindevorstandes sind jedoch noch einen Schritt weitergegangen und eine detaillierte Realisierung inklusive der notwendigen Aufstellung eines Bebauungsplans wurde beraten.

Generell wurde innerhalb des Ältestenrates vereinbart, dass in einer Sitzung des Ältestenrates jeweils noch einmal beraten wird, ob ein Antrag als erledigt anzusehen ist oder nicht. Dies war, nachdem die Mitteilung in der Gemeindevertretung am 15.06.2026 erfolgt ist, für die Ältestenratssitzung am 19.08.2026 vorgesehen.

2. Warum wurde entgegen der eigenen Ankündigung des Gemeindevorstands keineBeratung in den gemeindlichen Gremien durchgeführt?

Themen in der Gemeindevertretung können durch Anträge von Fraktionen, Gemeindevertretern, dem Bürgermeister oder dem Gemeindevorstand entstehen.

Bei dem vorliegenden Antrag handelte es sich um einen Prüfantrag. Das Ergebnis wurde in der heutigen Sitzung, obwohl der Antrag bereits zurückgezogen wurde, mitgeteilt.

Da die Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Gemeindevorstand abgelehnt wurde, liegt kein Antrag durch den Gemeindevorstand für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich „Hambacher Berg“ vor, wodurch auch keine Beratung in den Gremien darüber erfolgen kann.

3. Wie bewertet der Gemeindevorstand das Votum der Grundstückseigentümer, und weshalb wurde dieses höher gewichtet als der Beschluss der Gemeindevertretung?

Wie bereits erwähnt handelt es sich beim Beschluss der Gemeindevertretung lediglich um einen Prüfantrag. Ein Beschluss bzgl. einer Realisierung liegt nicht vor. Es steht z.B. einer Fraktion jedoch frei, einen entsprechenden Antrag zu stellen.

4. Welche fachlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründe führten zur Ablehnung des Bebauungsplans?

Wie bereits in der heutigen Mitteilung genannt, hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 15.06.2026 entschieden, nach Auswertung der finalen Voten der Grundstückseigentümer sowie Abwägung des Kosten- und Verwaltungsaufwands, die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich „Hambacher Berg“ nicht weiterzuverfolgen und abzulehnen.

5. Wie bewertet der Gemeindevorstand die finanziellen Auswirkungen der Ablehnung für die Gemeinde Selters (Taunus)?

Da viele Punkte, wie zum Beispiel die genaue Beteiligung in einer Genossenschaft, nicht abschließend geklärt sind bzw. weitreichende Beschlüsse notwendig gewesen wären, kann hierauf keine Antwort gegeben werden.

Lediglich 1/7 der Fläche wäre im Eigentum der Gemeinde Selters (Taunus).

TOP 28

Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.08.2026;

hier: Hessen-WLAN

Anfrage:

1. An welchen Standorten in der Gemeinde Selters (Taunus) ist Hessen-WLAN / WLAN „Dorflinde“ aktuell verfügbar?

Es wird um eine vollständige Auflistung aller bestehenden Standorte in den Ortsteilen gebeten, einschließlich Angaben zu:

  • Standortbezeichnung
  • Betreiber / technische Verantwortung
  • Zeitpunkt der Inbetriebnahme

2. Sind weitere Standorte für Hessen-WLAN / WLAN „Dorflinde“ geplant?

Falls ja, wird um folgende Informationen gebeten:

  • geplante Standorte und Ortsteile
  • Zeitplan für die Umsetzung
  • Fördermittel oder Programme, die genutzt werden sollen
  • Bewertung der Verwaltung, ob zusätzliche Standorte sinnvoll oder notwendig sind

3. Hat die Gemeinde in den vergangenen zwei Jahren aktiv neue Standorte beantragt oder geprüft?

Falls nein, wird um eine Begründung gebeten. Falls ja, wird um eine Darstellung des aktuellen Bearbeitungsstands gebeten.

Antwort des Bürgermeisters:

1. An welchen Standorten in der Gemeinde Selters (Taunus) ist Hessen-WLAN / WLAN „Dorflinde“ aktuell verfügbar?

Das Hessen WLAN steht aktuell an folgenden Standorten zur Verfügung:

Standort

Technische Verantwortung

Inbetriebnahme

Mineralbrunnen

IT-Innerebner GmbH

01.08.2019

Altenbegegnungsstätte Eisenbach

IT-Innerebner GmbH

01.08.2019

Ehemaliges Rathaus Münster

IT-Innerebner GmbH

01.08.2019

Ebenfalls gibt es im Rathaus der Gemeinde Selters (Taunus) ein Gast-WLAN, dass von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt wird.

2. Sind weitere Standorte für Hessen-WLAN / WLAN „Dorflinde“ geplant?

Für die drei genannten Standorte fallen jährlich Kosten in Höhe von ca. 600 € an. Bei weiteren Standorten muss zusätzlich die Hardware beschafft werden. Diese wird zwar mit 85 % bezuschusst, jedoch müsste die Gemeinde noch weitere Kosten für Kabelverlegung, Internetanschluss usw. tragen.

Die drei WLAN-Hotspots wurden im Zeitraum 01.01. bis 26.08.2026 (237 Tage) wie folgt genutzt:

Standort

Anmeldungen

Datenverkehr

Mineralbrunnen

207

19 GB

Altenbegegnungsstätte Eisenbach

108

6 GB

Ehemaliges Rathaus Münster

381

87 GB

Daher ist die Gemeindeverwaltung der Auffassung, dass die Kosten in keinem Verhältnis zur Nutzung stehen, und es sind keine weiteren Standorte geplant.

3. Hat die Gemeinde in den vergangenen zwei Jahren aktiv neue Standorte beantragt oder geprüft?

Nein, siehe Frage zwei.

TOP 29

Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026;

hier: Nutzung Umfragetool/ Beteiligungsportal

Anfrage:

Die Landesregierung bietet schon seit einigen Jahren die kostenlose Nutzung eines Beteiligungsportals an.

„Viele Bürgerinnen und Bürger wollen sich aktiv für das Gemeinwesen engagieren und in Entscheidungsprozesse einbringen. Staat und Verwaltung sind gut beraten, die Hürden dafür so niedrig wie möglich zu halten. Das Beteiligungsportal ist ein sehr gutes Werkzeug, um Stellungnahmen digital abzugeben, auszuwerten und weiterzuverarbeiten".

  • Ist es bereits vorgesehen oder absehbar, dass unsere Gemeinde ebenfalls das kostenfreie Beteiligungsportal nutzen möchte?
  • Wenn ja; wann ist mit der Freischaltung und Nutzungsmöglichkeit zu rechnen?
  • Wenn nein; Welche Gründe sprechen gegen die Nutzung des Beteiligungsportals?
  • Welche Komponenten zur Beteiligung und/oder Information unserer Bürgerinnen und Bürger sollen ggf. genutzt werden?
Antwort des Bürgermeisters:
  • Ist es bereits vorgesehen oder absehbar, dass unsere Gemeinde ebenfalls das kostenfreie Beteiligungsportal nutzen möchte?

Die Gemeindeverwaltung wird die Registrierung für das kostenfreie Beteiligungsportal des Landes Hessen vornehmen, um den technischen Zugang zu erhalten. Allerdings zeigt die Erfahrung anderer Kommunen, dass der laufende redaktionelle, moderative und auswertende Aufwand personell sehr intensiv ist. Daher wird es kein dauerhaftes „Rundum-Portal“ geben, sondern ein sehr gezielter, anlassbezogener Einsatz erfolgen.

  • Wenn ja; wann ist mit der Freischaltung und Nutzungsmöglichkeit zu rechnen?

Nach der formalen Registrierung beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation und der technischen Ersteinrichtung ist eine Freischaltung der Plattform für konkrete Einzelprojekte im Laufe des 1. Halbjahres 2027 realistisch. Eine Nutzung erfolgt dann jeweils punktuell, sobald ein passendes und personell leistbares Projekt ansteht.

  • Wenn nein; Welche Gründe sprechen gegen die Nutzung des Beteiligungsportals?

Gegen die Bereitstellung des Portals spricht sachlich nichts, da die Software vom Land Hessen kostenfrei und datenschutzkonform zur Verfügung gestellt wird. Der entscheidende Faktor ist jedoch die hohe Personalbindung: Ein Online-Portal erfordert neben der Erstellung der Inhalte vor allem die kontinuierliche Moderation, das Beantworten von Rückfragen, das Prüfen von Beiträgen sowie die zeitaufwendige fachliche Auswertung der Eingaben. Ohne entsprechende Personalressourcen kann eine dauerhafte Betreuung nicht gewährleistet werden, weshalb eine Nutzung nur im Rahmen klar abgegrenzter Einzelverfahren sinnvoll ist.

  • Welche Komponenten zur Beteiligung und/oder Information unserer Bürgerinnen und Bürger sollen ggf. genutzt werden?

Um den administrativen Betreuungsaufwand gering zu halten und dennoch einen echten Mehrwert für die Bürgerschaft und die Verwaltung zu erzielen, wird sich die Nutzung auf wenige, klar strukturierte Verfahren beschränken. Diese könnten gegebenenfalls wie folgt aussehen:

•

Formelle Bauleitplanung (Bebauungspläne / Flächennutzungsplan)

 

Digitale Bereitstellung von Offenlagen und Entwürfen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Hier entsteht für die Verwaltung kaum Zusatzaufwand, da die Unterlagen ohnehin digital vorliegen und Stellungnahmen standardisiert gebündelt werden können.

•

Gezielte, zeitlich begrenzte Befragungen zu konkreten Einzelprojekten

 

Befristete Umfragen mit geschlossenen/vorgegebenen Antwortmöglichkeiten (z. B. Spielplatzneugestaltungen, Dorferneuerungsmaßnahmen oder Einzelthemen der Kommunalentwicklung). Durch vorgegebene Antwortstrukturen bleibt der spätere Auswertungsaufwand überschaubar.

Auf aufwendige, freitextbasierte Dauer-Dialoge oder frei moderierte Diskussionsforen wird ausdrücklich verzichtet, da diese eine personelle Dauerbetreuung erfordern würden.

TOP 30

Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026;

hier: Energiewende / Klimaneutralität

Anfrage:

Die Entscheidung zur Klimakommune und die Beschlüsse zu unserem Klimaaktionsplan und Integrierten Klimaschutzkonzept sind schon einige Jahre alt. Eine Startbilanz als Mittel der Selbstkontrolle wurde erstellt. Ein elementarer Aspekt der Zielerreichung ist der Ausbau erneuerbarer Energien.

  • Welcher Strombedarf wurde zum Bilanzzeitpunkt (2021) ermittelt, und wie hoch war der Anteil der regionaler Solarstromerzeugung?
  • Wie hoch war der Anteil an der Stromerzeugung durch Dachflächenphotovoltaik zum Bilanzzeitpunkt {2021)?
  • Wie groß sind gemäß PV-Potentialstudie die geeigneten Dachflächen für Photovoltaikmodule in unserer Gemeinde; wie groß ist die installierbare Gesamtleistung, und mit welchem möglichen jährlichen Stromertrag wäre zu rechnen, wenn alle geeigneten Dachflächen erschlossen werden könnten?
  • Welchen Anteil am aktuellen Gesamtstrombedarf der Gemeinde könnte abgedeckt werden, wenn alle geeigneten Dachflächen in der Gemeinde für Solarstromerzeugung genutzt werden können.
  • Mit welchem zukünftigem Strombedarf kann gerechnet werden, wenn bis dahin ein E-Fahrzeuganteil von 55% erreicht wäre und 80% der Heizwärme mit Wärmepumpen erzeugt werden würde?
  • Sollte es schon belastbare Prognosen geben, würde uns der zu erwartende Strombedarf durch die Zunahme an Klimageräten interessieren
  • Welcher Ausbaupfad, welche regionale Stromerzeugungsstrategie ist denkbar, um den Gesamtstrombedarf unserer Gemeinde zu 100% decken zu können? Wie hoch könnten die Deckungsanteile der jeweiligen Erzeugungsart sein? {Wind, Bio, Dachfläche, Freifläche; Agri-PV, ... )
  • Welche Maßnahmen bezüglich solarer Stromerzeugung (Information, Aufklärung, Werbung, Vorbildprojekte,.... ) wurden bisher umgesetzt?
  • Welche Maßnahmen bezüglich solarer Stromerzeugung (Information, Aufklärung, Werbung, Vorbildprojekte,.... ) sind im nächsten Jahr vorgesehen?
Antwort des Bürgermeisters:

Die nachfolgenden Angaben basieren insbesondere auf dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Selters (Taunus) sowie der darin berücksichtigten Energie- und THG-Bilanz und der PV-Potenzialstudie Hessen.

1. Welcher Strombedarf wurde zum Bilanzzeitpunkt 2021 ermittelt, und wie hoch war der Anteil der regionalen Solarstromerzeugung?

Der Stromverbrauch der Gemeinde Selters (Taunus) lag im Bilanzjahr 2021 bei rund 19 bis 20 GWh.

Im Jahr 2021 wurden innerhalb des Gemeindegebiets insgesamt 6.002 MWh Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz eingespeist. Davon entfielen:

  • 1.884 MWh auf Photovoltaik,
  • 4.066 MWh auf Biomasse und
  • 52 MWh auf KWK-Anlagen.

Damit wurden bilanziell rund 31 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Stromerzeugung innerhalb des Gemeindegebiets gedeckt.

Die Photovoltaik allein hatte daran einen Anteil von rund 31 % der erneuerbaren Stromerzeugung. Bezogen auf den gesamten Stromverbrauch entspricht die PV-Stromerzeugung im Jahr 2021 einem Anteil von rund 10 %.

2. Wie hoch war der Anteil der Stromerzeugung durch Dachflächenphotovoltaik zum Bilanzzeitpunkt 2021?

Die im Klimaschutzkonzept ausgewiesenen 1.884 MWh PV-Strom beziehen sich auf die Photovoltaik-Erzeugung insgesamt. Eine separate Aufteilung auf Dachflächen-PV und sonstige PV-Anlagen wird in der Energie- und THG-Bilanz nicht vorgenommen.

Da im Gemeindegebiet zum damaligen Zeitpunkt keine größeren Freiflächen-PV-Anlagen bestanden, kann davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Teil der PV-Erzeugung auf Dachflächen erfolgte. Für eine exakte Aussage ausschließlich zur Dachflächenphotovoltaik liegt jedoch keine gesonderte Bilanzzahl vor.

3. Wie groß sind gemäß PV-Potenzialstudie die geeigneten Dachflächen, die installierbare Gesamtleistung und der mögliche jährliche Stromertrag?

Nach der PV-Potenzialstudie für Hessen bestehen in der Gemeinde Selters (Taunus) geeignete Dachflächen mit einer installierbaren Modulfläche von rund 15 ha.

Auf diesen Dachflächen könnten nach der Potenzialanalyse insgesamt rund

  • 26,7 MWp installierte Leistung und
  • ein jährlicher Stromertrag von rund 25,4 GWh/a

erreicht werden.

Hierbei handelt es sich um ein technisches Potenzial. Die tatsächliche Realisierung hängt unter anderem von Statik, Dachzustand, Verschattung, Denkmalschutz, Eigentumsverhältnissen, Wirtschaftlichkeit und der Bereitschaft der Eigentümer ab.

4. Welcher Anteil des Gesamtstrombedarfs könnte durch die vollständige Nutzung der geeigneten Dachflächen gedeckt werden?

Setzt man den für 2021 ermittelten Stromverbrauch von rund 19 bis 20 GWh mit dem technischen Dachflächen-PV-Potenzial von 25,4 GWh/a ins Verhältnis, ergibt sich rechnerisch ein Deckungspotenzial von etwa 130 % des damaligen Stromverbrauchs.

Das bedeutet: Würden sämtliche geeigneten Dachflächen vollständig für Photovoltaik genutzt, könnte damit bilanziell mehr Strom erzeugt werden, als die Gemeinde im Jahr 2021 insgesamt verbraucht hat.

Dieser Wert darf allerdings nicht als tatsächliche Autarkiequote verstanden werden. Stromerzeugung und Stromverbrauch fallen zeitlich nicht gleichzeitig an. Zudem wird das technische Potenzial in der Praxis nicht vollständig erschließbar sein.

5. Mit welchem zukünftigen Strombedarf kann gerechnet werden, wenn 55 % der Fahrzeuge elektrisch betrieben werden und 80 % der Heizwärme über Wärmepumpen erzeugt werden?

Für genau die Kombination 55 % Elektrofahrzeuge und 80 % Wärmepumpen enthält das Klimaschutzkonzept keine eigene Berechnung.

Das Klimaschutzkonzept berücksichtigt jedoch bereits eine zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs und der Wärmeversorgung. Dadurch steigt der Strombedarf deutlich. Im dort dargestellten Klimaschutzszenario entwickelt sich der Stromverbrauch von rund

20 GWh im Jahr 2021 auf rund 23 GWh (2025), 27 GWh (2030), 36 GWh (2035), 45 GWh (2040) und 49 GWh im Jahr 2045.

Für die Gemeinde sollte daher für die langfristige Planung mit einem Strombedarf in der Größenordnung von rund 50 GWh/a im Jahr 2045 gerechnet werden. Das im Klimaschutzkonzept verwendete Szenario geht bei der Umstellung des Verkehrs sogar von einem sehr hohen Anteil alternativer Antriebe aus.

Eine gesonderte Neuberechnung auf exakt 55 % E-Fahrzeuge und 80 % Wärmepumpen müsste durch ein externes Unternehmen durchgeführt werden.

6. Welcher zusätzliche Strombedarf ist durch die Zunahme von Klimageräten zu erwarten?

Hierzu liegt für die Gemeinde Selters (Taunus) derzeit keine belastbare kommunale Prognose vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Stromverbrauch für die Nutzung von Klimageräten zukünftig erhöhen wird.

Auch im Klimaschutzkonzept wird kein eigener zukünftiger Strombedarf für Klimageräte ausgewiesen.

7. Welcher Ausbaupfad bzw. welche regionale Stromerzeugungsstrategie ist denkbar, um den Strombedarf langfristig zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken?

Das Klimaschutzkonzept zeigt, dass die Gemeinde grundsätzlich über ein nennenswertes Potenzial zur Erzeugung erneuerbaren Stroms verfügt.

Die ermittelten maximalen Potenziale betragen:

Erzeugungsart

Maximaler Stromertrag

Dachflächen-PV

25,4 GWh/a

Freiflächen-PV

436,6 GWh/a

Agri-PV

415,1 GWh/a

Windenergie

66,8 GWh/a

Bioenergie

5,6 GWh/a

Die Potenziale sind allerdings als theoretische Maximalwerte zu verstehen und können nicht vollständig gleichzeitig umgesetzt werden.

Für Windenergie wurden beispielsweise rund 185 ha Potenzialfläche ermittelt. Daraus könnten theoretisch bis zu sechs Anlagen mit insgesamt 31,8 MW Leistung und rund 66,8 GWh/a Stromertrag resultieren.

Das Klimaschutzkonzept geht bei einem realistischeren Ausbaupfad unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und planerischer Einschränkungen von einer erneuerbaren Stromerzeugung von insgesamt rund 79 GWh/a aus. Damit könnte im Jahr 2045 ein bilanzieller Stromdeckungsanteil von rund 161 % erreicht werden.

Dabei wird unter anderem angenommen, dass rund 65 % des Dach-PV-Potenzials, 5 % des Freiflächen-PV-Potenzials, 1 % des Agri-PV-Potenzials und rund 33 % des Windpotenzials ausgeschöpft werden.

Aus Sicht der Gemeinde sollte daher auf einen Mix verschiedener Erzeugungsarten gesetzt werden.

8. Welche Maßnahmen zur Förderung der solaren Stromerzeugung wurden bisher umgesetzt?

Die Gemeinde hat sich bereits im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzepts intensiv mit dem Ausbau der Solarenergie beschäftigt.

Bereits umgesetzt wurde unter anderem eine Solar-Messe mit verschiedenen Ausstellern und Referenten, die sich an der Solarkampagne der LEA orientierte.

Im Klimaschutzkonzept wurden darüber hinaus konkrete Maßnahmen für den weiteren PV-Ausbau entwickelt.

Auf dem Dach des Rathauses in Niederselters (Anbau) ist geplant, eine PV-Anlage mit etwa 20 kWp zu installieren.

Neben den im Klimaschutzkonzept vorgesehenen Maßnahmen wurden bislang nur in begrenztem Umfang konkrete Maßnahmen geprüft. Auch im Bereich Information, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit zur Photovoltaik besteht noch Entwicklungspotenzial.

9. Welche Maßnahmen zur solaren Stromerzeugung sind im kommenden Jahr vorgesehen?

Die Gemeinde beabsichtigt, den Ausbau der Photovoltaik weiter voranzutreiben.

Es sollten in den nächsten Jahren, die noch nicht untersuchten, kommunalen Liegenschaften systematisch hinsichtlich ihrer Eignung für PV-Anlagen geprüft werden. Darüber hinaus sollen auch gemeindeeigene Flächen, beispielsweise Parkplätze, auf Möglichkeiten für PV-Überdachungen untersucht werden.

Die Gemeinde sieht damit den Ausbau der Solarenergie nicht als Einzelmaßnahme, sondern als Bestandteil einer kommunalen „Energiestrategie“.

Dies immer nur, wenn die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt und die notwendigen Beschlüsse gefasst werden.

Im kommenden Jahr sollen konkrete Maßnahmen geplant bzw. umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die Prüfung kommunaler Dächer und Flächen für Photovoltaikanlagen.

Darüber hinaus möchte die Gemeindeverwaltung durch Information und Aufklärung stärker auf bestehende Potenziale, beispielsweise über das Hessen Solar-Kataster, aufmerksam machen. Eigene Photovoltaikprojekte sollen dabei möglichst auch als Vorbild für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen dienen.