In der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 23.09.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Straßenendausbau "Freiherr-von-Kruse-Straße" im Ortsteil Eisenbach;
hier: Außerplanmäßige Auszahlungen im Jahr 2026 gemäß § 100 HGO
Die Gemeindevertretung beschließt die außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 80.000 € für den zusätzlichen Straßenendausbau der „Freiherr-von-Kruse-Straßen“ im Jahr 2026 gemäß § 100 HGO.
Die Deckung erfolgt durch Mittelverschiebung von der folgenden Maßnahme:
Straße – Waldstraße Eisenbach – Investitions-Nr. 12-I21-002.
Diese Mittel sollen nach Aktualisierung der Kosten für den Ausbau der Straße im kommenden
Haushalt 2027 wieder eingestellt werden.
Abstimmung: 29 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: einstimmig angenommen
Kabelverlegung auf gemeindeeigenen Grundstücken zur Anbindung des Windprojekts Villmar;
hier: Abschluss eines Nutzungsvertrages
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die Gemeinde Selters (Taunus) einen Nutzungsvertrag mit der Infrastrukturgesellschaft Villmar mbH & Co. KG, 01662 Meißen, über die Verlegung der Kabeltrasse zur Anbindung von Windenergieanlagen im Bereich Villmar über gemeindeeigene Wegeparzellen sowie die Errichtung einer Verteilerstation, abzuschließen.
Folgende wesentlichen Punkte sind im Vertrag zu regeln:
Abstimmung: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Windkraft in der Gemeinde Selters (Taunus);
hier: Geplanter Windpark "Nieder-/Mittelfeld" im Ortsteil Münster
Abschluss der 1. Nachträge zum Grundstücksnutzungsvertrag sowie zum Nutzungsvertrag Zuwegung und Kabeltrasse mit der Fa. Qualitas Energy Trier GmbH (vormals DunoAir Windpark Planung GmbH)
Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Gemeindevorstand beauftragt wird, einen 1. Nachtrag zum Nutzungsvertrag Zuwegung und Kabeltrasse sowie einen 1. Nachtrag zu, Grundstücksnutzungsvertrag für den Bau von Windenergieanlagen im geplanten Windpark „Nieder-/Mittelfeld“ im Ortsteil Münster mit der Fa. Qualitas Energy Trier GmbH (vormals DunoAir Windpark Planung GmbH), Friedrichstraße 148, 10117 Berlin, abzuschließen.
Hierin sind im Wesentlichen folgende Punkte enthalten:
| - | die Umfirmierung der Vertragspartnerin, |
| - | die Einräumung einer Teilfläche auf dem Flurstück 126/4 der Flur 14 in der Gemarkung Niederselters zur Errichtung einer Übergabestation gegen ein jährliches Entgelt |
| - | die Anpassung des Flurstücksverzeichnisses an den geänderten Trassenverlauf |
| - | die Anpassung der Vergütung für die Zuwegung auf 1,5 % der Nettojahresstromerlöse (Mindestbetrag 7.500,00 Euro pro Jahr und Windenergieanlage) |
| - | Verringerung des jährlichen Nutzungsentgelts auf 6.000 € |
| - | Zahlung eines Inbetriebnahmeentgelts in Höhe von 50.000 € |
| - | Streichung der Passagen zur finanziellen Beteiligung, beispielsweise in Form eines Nachrangdarlehens, sowie zur Einführung eines Stromprodukt |
Abstimmung: 24 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Genehmigung der bestehenden sowie Abschluss der weiteren Klimaschutzkooperation mit der everforest GmbH zur Wiederbewaldung gemeindlicher Waldflächen
Die Gemeindevertretung genehmigt die bereits abgeschlossenen Klimaschutzkooperationen mit der everforest GmbH zur Wiederbewaldung gemeindlicher Waldflächen und stimmt dem Abschluss der noch ausstehenden vertraglichen Vereinbarungen für die Waldfläche „Im Jungblech“ (Waldabteilung 105B2) zu.
Folgende Flächen sind Gegenstand der Klimaschutzkooperationen:
| Gemarkung | Waldabteilung | Flächengröße | Maßnahme | Ausführung |
| „Hinterwald“ (Niederselters) | 413B1 | 0,60 ha | 1.100 Bäumchen | Herbst 2023 |
| „Struth“ (Eisenbach) | 319A1 | 0,45 ha | 1.250 Weißtannen | Frühjahr 2025 |
| „Im Haag“ (Eisenbach) | 302B1 | 0,70 ha | 1.400 Bäumchen | Herbst 2025 |
„Im Jungblech“(Haintchen) | 105B2 | 0,90 ha | 4.500 Bäumchen (derzeit 4.361 gespendet) | Herbst 2026 |
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, die hierfür erforderlichen Verträge sowie gegebenenfalls erforderliche Ergänzungs-, Änderungs- und Folgevereinbarungen zu unterzeichnen.
Abstimmung: 27 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Veräußerung eines Grundstücks Flur 3, Flurstück 98, Gemarkung Münster, 8 qm;
hier: Antrag auf Ankauf eines Grundstücks zum Zweck einer Grundstückszusammenführung
Die Gemeindevertretung beschließt, das Grundstück Flur 3, Flurstück 98, Gemarkung Münster, 8 qm, an den Antragsteller zu veräußern. Ziel ist die Grundstückszusammenführung mit den Grundstücken Flur 3, Flurstück 98, Am Berg, die im Eigentum der Gemeinde ist und Flur 3, Flurstück 99, Am Berg 27a, die im Eigentum des Antragsstellers ist.
Der Bodenrichtwert in diesem Bereich liegt bei 95 €/qm. Die Kosten für das Grundstück betragen somit 760 €. Alle Kosten, wie beispielsweise Notar, Grundbuch, Grunderwerbssteuer etc., die mit der Abwicklung des Kaufvertrages zusammenhängen, trägt der Antragsteller.
Abstimmung: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Bauleitplanung in der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Eisenbach;
hier: Beschluss über die Erneute Offenlage des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Jagdhütte Eisenbach" einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der FNP-Änderung für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Jagdhütte Eisenbach"
| 1. | Der Beschluss der Gemeindevertretung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 9 Abs. 4 BauGB und 91 Abs. 3 HBO vom 01.07.2020 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jagdhütte Eisenbach“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung sowie der Feststellungsbeschluss der Gemeindevertretung gemäß § 6 BauGB vom 01.07.2020 über die FNP-Änderung für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jagdhütte Eisenbach“ werden hiermit aufgehoben. |
| 2. | Für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf „Jagdhütte Eisenbach“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan, bestehend aus der Planzeichnung, Vorhaben- und Erschließungsplan, der zu dem Bebauungsplan gehörenden Begründung und Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag und artenschutzrechtlicher Betrachtung (Anlagen zur Drucksache GVE/2031/0032), ist ein erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB in Form einer erneuten, öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. |
| 3. | Für den Entwurf zur FNP-Änderung für den Bereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jagdhütte Eisenbach“ bestehend aus der Planzeichnung, der zum Verfahren gehörenden Begründung und Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag und artenschutzrechtlicher Betrachtung (Anlagen zur Drucksache GVE/2031/0032), ist ein erneutes Beteiligungsverfahren nach § 4a Abs. 3 BauGB in Form einer erneuten, öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der erneuten Beteiligung wird der Gemeindevertretung zur Beschlussfassung vorgelegt. |
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Wohnungsbauturbo
hier: Planungsgrundsätze und Zuständigkeit bei einer Zustimmung gem. § 36a Baugesetzbuch (BauGB)
Peter Schnierer von der GRÜNEN-Fraktion stellt einen Änderungsantrag (Anlage Nr. 8 zum Orig.-Protokoll).
Lothar Siegmund von der UWE-Fraktion beantragt die Rückverweisung des Tagesordnungspunkts und des Änderungsantrags an den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung.
Aufgrund der drei vorliegenden Anträge erläutert der Vorsitzende der Gemeindevertretung die Reihenfolge der Abstimmung wie folgt:
1. Rückverweisung in den Ausschuss
2. Änderungsantrag der GRÜNEN-Fraktion
3. Ursprünglicher Antrag
Die Gemeindevertretung verweist den Tagesordnungspunkt sowie den Änderungsantrag an den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung.
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Der Gemeindevertretung beschließt, dass die Zustimmung nach § 36a BauGB im Grundsatz nur erteilt wird, falls folgende Leitlinien erfüllt werden. Andernfalls ist die Zustimmung zu versagen, insbesondere um die Zustimmungsfiktion (3 Monate) abzuwenden.
Die Zustimmung sollte grundsätzlich erteilt werden, wenn Bauanträge die versiegelungsarme Innenentwicklung befördern. Dazu gehört insbesondere das Bauen im Bestand, Aufstockungen, Umbauten, Umwidmungen und Anbauten. Flächen, die bereits wichtige Ökosystemleistungen erbringen, sind dabei zu schonen.
Vorhaben im Außenbereich und Randbereich werden ausgeschlossen.
Das Vorhaben sollte bereits erschlossen sein. Sollte dies nicht der Fall sein und eine neu zu errichtende öffentliche Erschließung notwendig sein, gehen die Kosten dafür vollständig zu Lasten des Vorhabenträgers. Dies wird in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten.
Eine Zustimmung zu Bauanträgen gemäß den§§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB kann nur erteilt werden, wenn die Vorhaben, neben der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen, mit folgenden Planwerken vereinbar sind:
| - | dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selters (Taunus} inklusive aller Änderungen und Anpassungen. |
| - | Starkregenrisikoplan |
| - | Hochwasserrisikoplan |
| - | kommunale Wärmeplanung |
| - | Dorfentwicklungsplanung |
| - | Flächenübersichtspläne |
| - | lnnentwicklungskonzept (IEK) |
| - | Kommunales Entwicklungskonzept (KEK) |
| - | Allgemeine Anforderungen/Vorgaben für Bauleitplanung und angestrebte bauliche Entwicklung |
| - | Stellplatzsatzung |
Genannte Anforderungen, die noch nicht vollständig und eindeutig vorliegen, werden in Kürze von Verwaltung und Vorstand ergänzt und der Gemeindevertretung zu Beratung und Beschluss vorgelegt, damit diese verbindlich zur Anwendung kommen können.
Ein erheblicher Anteil des neu geschaffenen Wohnraums muss dauerhaft gefördert und mindestens 10% dauerhaft preisgedämpft zur Miete angeboten werden. Die Bindung ist vertraglich oder per Satzung sicherzustellen.
Darüber hinaus bedarf es bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen oder Baugebieten, die nach den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB errichtet werden sollen, eines Mindestanteils von 25 % an preisgünstigem Mietwohnungsbau. Vom preisgünstigen Mietwohnungsbau wird im Falle der ehemaligen Förderung des Landkreises Limburg-Weilburg dann gesprochen, wenn die Nettokaltmiete bis max. 8,50 €/m2 oder bei seniorengerechtem Wohnen von 9,50 €/m2 beträgt.
Diese Definition wird hier übernommen und wird im Hinblick auf die Nettokaltmiete regelmäßig evaluiert. Die Bindung ist vertraglich oder per Satzung sicherzustellen.
Durch einen sanktionsbewährten städtebaulichen Vertrag wird sichergestellt, dass genehmigte Vorhaben inklusive Außenanlagen innerhalb von 36 Monaten umgesetzt werden.
Für städtebaulich komplexe Vorhaben mit konkurrierenden öffentlichen und privaten Interessen werden grundsätzlich Bebauungsplanverfahren durchgeführt.
Der Gemeindevertretung delegiert seine Zustimmungsbefugnis bei Bauanträgen gemäß den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB an den Gemeindevorstand.
Der Gemeindevertretung kann das Zustimmungsverfahren bei einzelnen Bauvorhaben per Beschluss jederzeit an sich ziehen.
Der Gemeindevorstand unterrichtet den Bauausschuss regelmäßig über erteilte bzw. versagte Zustimmungen, sowie über „Genehmigungen", die durch Fristversäumnisse zustande kamen.
Bestandteil der Berichte sind Art und Umfang, sowie Besonderheiten der Bauvorgaben, die Begründen bezüglich Genehmigung oder Ablehnung, und zudem Angaben in welchen Fällen wie aufgrund welchen Paragrafen welche Abweichungsbestandteile wie genehmigt wurden.
Dieser Grundsatzbeschluss tritt am Tag der Beschlussfassung in Kraft.
Abstimmung: 6 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Die Gemeindevertretung beschließt, die erforderliche Zustimmung bzw. Verweigerung zu Bauanträgen gemäß den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3 b sowie 246e BauGB auf den Gemeindevorstand zu übertragen. | |
| 2. | In den Fällen des § 246e BauGB sind die jeweils betroffenen Ortsbeiräte zu hören und die Gemeindevertretung ist über die Entscheidung zu informieren. | |
| 3. | Eine Zustimmung zu Bauanträgen gemäß den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB kann nur erteilt werden, wenn die Vorhaben, neben der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen, mit folgenden Planwerken vereinbar sind: | |
|
| - | dem rechtsgültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Selters (Taunus) vom 19.12.2002 inklusive aller Änderungen und Anpassungen. |
|
| - | kommunalen Fach- und Rahmenpläne (z.B. Starkregenrisikoplan, kommunale Wärmeplanung, Dorfentwicklungsplanung, Flächenübersichtspläne, Aufzählung nicht abschließend) |
Darüber hinaus bedarf es bei Wohngebäuden mit mehr als drei Wohnungen oder Baugebieten, die nach den §§ 31 Abs. 3, 34 Abs. 3b sowie 246e BauGB errichtet werden sollen, eines Mindestanteils von 25 % an preisgünstigem Mietwohnungsbau. Vom preisgünstigen Mietwohnungsbau wird im Falle der ehemaligen Förderung des Landkreises Limburg-Weilburg dann gesprochen, wenn die Nettokaltmiete bis max. 8,50 €/m² oder bei seniorengerechtem Wohnen von 9,50 €/m² beträgt. Diese Definition wird hier übernommen und wird im Hinblick auf die Nettokaltmiete regelmäßig evaluiert.
Von einem Baugebiet wird gesprochen, wenn mehr als ein Wohngebäude errichtet werden soll. Dies betrifft auch eine zeitlich versetzte Errichtung von Wohngebäuden im direkten räumlichen Zusammenhang.
Abstimmung: 22 Ja-Stimmen 8 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 20.10.2025
hier: Bürgersprechstunde in der Gemeindevertretung
Die Gemeindevertretung beschließt, im Vorfeld der Gemeindevertretersitzungen jeweils eine Bürgersprechstunde anzubieten.
Abstimmung: 2 Ja-Stimmen 26 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2025
hier: Waschbärenprävention
Die Gemeindevertretung beschließt:
| 1. | Zur Unterstützung der Bekämpfung der invasiven Art Waschbär wird für jeden nachweislich erlegten Waschbären eine Prämie in Höhe von 25,00 € gewährt. Anspruchsberechtigt sind die Jagdpächter der gemeindlichen Jagdreviere sowie die von ihnen beauftragten Jagdausübungsberechtigten. |
| 2. | Die Verwaltung wird beauftragt, die organisatorischen Voraussetzungen für die Auszahlung der Prämie, einschließlich eines geeigneten Nachweis- und Abrechnungsverfahrens, zu schaffen. Außerdem sollen die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereitgestellt werden. |
| 3. | Die Anschaffung von jeweils drei digital überwachten Lebendfallen durch die Jagdgenossenschaften wird ausdrücklich begrüßt. |
|
| Die Nutzung der Fallen erfolgt ausschließlich durch fachkundige Personen unter Verantwortung der jeweiligen Jagdpächter. |
| 4. | Die Verwaltung wird beauftragt, dem Gemeindevorstand mindestens einmal jährlich über die Umsetzung der Maßnahme, die Entwicklung der Waschbärbestände/-strecke sowie die entstandenen Kosten zu berichten und auf dieser Grundlage eine Empfehlung zur Fortführung, Anpassung oder Beendigung der Maßnahme vorzulegen. Es erfolgt ein jährlicher Bericht im Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales. |
Abstimmung: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der CDU-Fraktion vom 19.08.2026;
hier: Innenentwicklung stärken - Ortskerne nachverdichten und zusätzliche Flächenversiegelung vermeiden
Die künftige Wohnbauentwicklung soll vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung
innerhalb der bestehenden Ortslagen erfolgen.
Vor der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sind die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale systematisch zu erfassen und auszuschöpfen. Hierzu zählen
insbesondere:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Potentialkataster zu erstellen beziehungsweise ein ggf. bestehendes Kataster zu aktualisieren. Dabei sind die rechtliche Bebaubarkeit, die Erschließung, Eigentumsverhältnisse und mögliche städtebauliche Konflikte zu berücksichtigen.
Die Verwaltung soll Eigentümer geeigneter Grundstücke aktiv und unverbindlich über Bebauungs-, Teilungs- und Nutzungsmöglichkeiten informieren. Hierzu ist ein Beratungsangebot zur Aktivierung von Baulücken und anderen Innenentwicklungspotenzialen zu entwickeln.
Soweit erforderlich, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche Nachverdichtung geschaffen werden. In Betracht kommen insbesondere Bebauungspläne, Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie städtebauliche Konzepte für einzelne Ortskerne.
Bei der Nachverdichtung sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Insbesondere sind ein angemessener Maßstab der Bebauung, das Ortsbild, die Wohnqualität, nachbarschaftliche Belange, der Hochwasser- und Starkregenschutz, ausreichend Grünflächen, der Baumbestand, die Verkehrssituation und die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur zu beachten.
Neue Baugebiete am Ortsrand sollen nur dann weiterverfolgt werden, wenn ein konkreter Wohnraumbedarf nachgewiesen ist und dieser trotz ernsthafter Aktivierung der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale nicht innerhalb der bestehenden Ortslagen gedeckt werden kann.
Die Bereitstellung von Wohnraum ist eine zentrale kommunalpolitische Aufgabe. Dabei muss jedoch nicht jeder zusätzliche Bedarf automatisch zur Ausweisung neuer Baugebiete am Ortsrand führen, was in den vergangenen Jahren immer wieder Thema in Selters war, jedoch keine Fortschritte erzielt wurden. ln vielen Ortslagen bestehen bislang ungenutzte Möglichkeiten, neuen Wohnraum innerhalb der vorhandenen Siedlungsstruktur zu schaffen.
Baulücken, übergroße Grundstücke, geeignete Gartenflächen, leerstehende Gebäude und rückwärtig bebaubare Grundstücke können einen wichtigen Beitrag leisten. Eine behutsame Nachverdichtung stärkt die Ortskerne, nutzt vorhandene Straßen, Leitungen und soziale Einrichtungen effizienter und vermeidet zusätzliche Flächenversiegelung außerhalb der bestehenden Ortslagen.
Neue Baugebiete verursachen regelmäßig erhebliche Aufwendungen für Straßen, Kanalisation,
Versorgungseinrichtungen und deren dauerhafte Unterhaltung. Die Innenentwicklung kann dagegen vorhandene Infrastruktur besser auslasten und langfristig zur Entlastung des kommunalen Haushalts beitragen.
Zugleich muss Nachverdichtung mit Augenmaß erfolgen. Nicht jede Gartenfläche ist automatisch für eine Bebauung geeignet. Grünstrukturen, Versickerungsflächen und gewachsene Ortsbilder erfüllen wichtige ökologische und soziale Funktionen. Deshalb sollen mögliche Bauflächen stets im Einzelfall fachlich geprüft und städtebaulich verträglich entwickelt werden.
Die Gemeindevertretung beschließt, dass die künftige Wohnbauentwicklung vorrangig durch Nachverdichtung und Innenentwicklung innerhalb der bestehenden Ortslagen erfolgen soll.
Vor der Ausweisung neuer Baugebiete im Außenbereich sind die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale systematisch zu erfassen und auszuschöpfen. Hierzu zählen
insbesondere:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein entsprechendes Potentialkataster zu erstellen beziehungsweise ein ggf. bestehendes Kataster zu aktualisieren. Dabei sind die rechtliche Bebaubarkeit, die Erschließung, Eigentumsverhältnisse und mögliche städtebauliche Konflikte zu berücksichtigen.
Die Verwaltung soll Eigentümer geeigneter Grundstücke aktiv und unverbindlich über Bebauungs-, Teilungs- und Nutzungsmöglichkeiten informieren. Hierzu ist ein Beratungsangebot zur Aktivierung von Baulücken und anderen Innenentwicklungspotenzialen zu entwickeln.
Soweit erforderlich, sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine verträgliche Nachverdichtung geschaffen werden. In Betracht kommen insbesondere Bebauungspläne, Satzungen nach dem Baugesetzbuch sowie städtebauliche Konzepte für einzelne Ortskerne.
Bei der Nachverdichtung sind die jeweiligen örtlichen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Insbesondere sind ein angemessener Maßstab der Bebauung, das Ortsbild, die Wohnqualität, nachbarschaftliche Belange, der Hochwasser- und Starkregenschutz, ausreichend Grünflächen, der Baumbestand, die Verkehrssituation und die Leistungsfähigkeit der Infrastruktur zu beachten.
Neue Baugebiete am Ortsrand sollen nur dann weiterverfolgt werden, wenn ein konkreter Wohnraumbedarf nachgewiesen ist und dieser trotz ernsthafter Aktivierung der vorhandenen Innenentwicklungspotenziale nicht innerhalb der bestehenden Ortslagen gedeckt werden kann.
Abstimmung: 30 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der UWE-, SPD- und GRÜNEN-Fraktion vom 18.08.2026;
hier: Erneute Beratung zum 500-Meter-Randstreifen an der Autobahn (Solarpark Niederselters)
Die Gemeindevertretung möge beschließen, den im Jahr 2025 abgelehnten 500 Meter Randstreifen an der Autobahn im Zusammenhang mit dem geplanten Solarpark Niederselters erneut zu beraten.
Der Tagesordnungspunkt soll in den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen werden. Die Firma ABO Energy ist zur nächsten Ausschusssitzung einzuladen, um das Projekt erneut vorzustellen und Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten.
Die abschließende Beschlussfassung soll in der Novembersitzung der Gemeindevertretung erfolgen.
Der 500 Meter Randstreifen wurde im März 2025 mit knapper Mehrheit abgelehnt, obwohl das Projekt erhebliche wirtschaftliche, ökologische und infrastrukturelle Vorteile für die Gemeinde bietet. Seit der Ablehnung haben sich die Rahmenbedingungen weiter verändert und es liegen zusätzliche Informationen vor, die eine erneute Beratung zwingend erforderlich machen.
Insbesondere die monetären Vorteile für die Gemeinde Selters (Taunus) sind erheblich:
Diese Einnahmen stehen der Gemeinde ausschließlich bei einer Umsetzung im 500 Meter Randstreifen zur Verfügung.
Angesichts der angespannten Haushaltslage und der bevorstehenden Erhöhung der Kindergartengebühren ist es politisch geboten, alle wirtschaftlich relevanten Optionen erneut zu prüfen. Eine erneute Beratung stellt sicher, dass die Gemeindevertretung auf Basis der vollständigen und aktuellen Faktenlage entscheidet.
Die Einbindung von ABO Energy in die Ausschusssitzung gewährleistet eine transparente, fachlich fundierte und direkte Klärung aller offenen Fragen.
Seitens der SPD-Fraktion wird namentliche Abstimmung beantragt.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Namentliche Abstimmung:
| Weil, Rüdiger | Ja |
| Siegmund, Lothar | Ja |
| Schütz, Evelyn | Nein |
| Schnierer, Peter | Ja |
| Scheid, Christina | Nein |
| Richter, Stephan | Ja |
| Reichwein, Gerd | Enthaltung |
| Paetzold, Leon | Ja |
| Ort, Hans-Willi | Nein |
| Nauheim, Katja | Nein |
| Liesering, David | Nein |
| Lenz, Axel | Ja |
| Kolb, Uwe | Ja |
| Knau, Alexandra | Ja |
| Jost, Dennis | Ja |
| Huttny, Klaus | Nein |
| Hönig, Prof. Dr. Michaela | Nein |
| Hofmann, Stefan | Ja |
| Heidger, Alexander | Enthaltung |
| Hamm, Oliver | Nein |
| Gautsch, Maximilian | Ja |
| Gautsch, Andreas | Ja |
| Fink, Marcel | Nein |
| Finger, Ulrich | Ja |
| Dörn, Sebastian | Nein |
| Clauss, Danny | Ja |
| Brühl, Maximilian | Nein |
| Böß, Bernd | Ja |
| Bördner, Kirsten | Nein |
| Böcher, Manuel | Enthaltung |
Abstimmung: 15 Ja-Stimmen 12 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der SPD-Fraktion vom 18.08.2026;
hier: Öffentliche Trinkwasserbrunnen und Errichtung von Hitzeschutzräumen
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Umsetzungskonzept zur Errichtung mindestens eines öffentlich zugänglichen und kostenfrei nutzbaren Trinkwasserbrunnens in jedem Ortsteil sowie zur Bereitstellung mindestens eines öffentlichen Hitzeschutzraums ebenfalls in jedem Ortsteil der Gemeinde Selters (Taunus) zu erarbeiten.
Das Umsetzungskonzept soll insbesondere enthalten:
| - | geeignete Standortvorschläge für jeden Ortsteil, |
| - | eine Kostenschätzung, |
| - | einen Vorschlag für eine schrittweise Umsetzung, |
| - | eine Übersicht über geeignete Förderprogramme des Landes Hessen, des Bundes |
sowie weiterer Fördermittelgeber.
Bei der Erarbeitung des Umsetzungskonzeptes, insbesondere bei den Standortvorschlägen, sind die jeweiligen Ortsbeiräte zu beteiligen.
Der Schutz der Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger gehört zu den zentralen Aufgaben einer modernen kommunalen Daseinsvorsorge.
Der diesjährige Hitzesommer, sowie die vorangegangenen Sommer, haben gezeigt: der Klimawandel schreitet unnachgiebig voran. Hitzeperioden mit Temperaturen von deutlich über 30 Grad sind auch in unserer Region keine Ausnahme mehr. Während in den 1960er und 1970er Jahren der statistische Mittelwert an Hitzetagen (Tage mit Temperaturen über 30 Grad) bei gerade einmal vier Tagen lag, liegt dieser heute bei elf Tagen im Jahr (1).
Dieses Jahr haben wir einen neuen Höchststand von über 26 Tagen erreicht. Auch in Zukunft ist mit einer weiter steigenden Anzahl an Hitzetagen zu rechnen.
Was viele früher vor allem mit Reisen in südliche Urlaubsländer verbunden haben, gehört heute zunehmend auch zum Sommer in Deutschland. Die Gemeinde Selters muss sich auf diese Entwicklung einstellen und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen. Insbesondere die gefährdeten Gruppen sind von derartigen Hitzewellen besonders stark betroffen. Öffentliche Trinkwasserbrunnen sind in Südeuropa bereits der Standard und auch Hitzeschutzräume gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 27 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026;
hier: Anpassung Geschäftsordnung/Hauptsatzung
Die Gemeindevertretung beschließt, die Geschäftsordnungen und die Hauptsatzung bezüglich Änderungsbedarf zu prüfen und ggf. anzupassen.
Der HFA ermittelt einen möglichen Handlungsbedarf und bringt ggf. Änderungsvorschläge ein, die der Gemeindevertretung zur Beratung und Abstimmung vorgestellt werden.
Obwohl die letzte Anpassung erst kürzlich erfolgte, wurde zwischenzeitlich weiteres Anpassungspotential erkennbar. In politisch und finanziell anspruchsvollen Zeiten wird deutlich, dass bestimmte Sachverhalte sowie finanzielle- /und sachliche Besonderheiten und Abweichungen zeitnah oder zyklisch berichtet werden sollten. Eine Anpassung und Konkretisierung der „Berichtspflichten" könnte hilfreich sein.
Auch bei Anfragen gibt es einen offenen Aspekt, der durch Festlegung von Rahmenbedingungen geregelt werden könnte. „Fragerecht" und „Antwortpflichten" sind gesetzlich geregelt, es gibt aber keine Vorgaben zu Reaktions- und Antwortzeiten sowie Folgen, wenn die genannten Rechte und Pflichten nicht geachtet werden. Dies scheint eine Lücke zu sein, die nur durch Reglungen in einer Geschäftsordnung zu verbessern ist.
Weitere Aspekte, die sich aus den Umsetzungspflichten zum „Bauturbo" ergeben, könnten ebenfalls Anpassungen bei Zuständigkeitsabgrenzungen und Übertragung von Aufgaben notwendig machen.
Weiterer Anpassungsbedarf ist denkbar.
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 17 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026;
hier: Beratungsangebot der Kommunalen Beratungs- und Unterstützungsstelle
Die Gemeindevertretung beschließt, die Angebote der Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen- (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) zu prüfen und zu nutzen. Speziell Angebote zur Haushaltsberatung und -prüfung sollen schnellstmöglich genutzt werden. Beratungen zu Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) sollen ebenfalls genutzt werden.
Möglichkeiten, Details und Maßnahmen sollen durch den HFA begleitet und dort berichtet werden. Eventuell notwendige Beschlüsse sollen durch den HFA vorbereitet und in der Gemeindevertretung eingebracht werden. An Beratungsgesprächen sollen nach Möglichkeit außer Mitgliedern von Verwaltung und Vorstand auch Vertreter der Fraktionen teilnehmen.
Eine Interessenbekundung soll dem Beratungszentrum umgehend durch den Bürgermeister zugestellt werden.
Die zunehmenden Aufgaben für Kommunen, sowie Investitionsrückstände im Infrastrukturbereich, einhergehend mit zunehmend knapper werdenden finanziellen Mittel verlangen nach fachkundiger Beratung, Optimierungsmaßnahmen und Priorisierungen. Die notwendigen Anpassungen müssen fachlich fundiert, sachlich und unabhängig von kurzfristigen politischen Ambitionen, zügig und zielorientiert vorgenommen werden.
Neue Einnahmeoptionen müssen erschlossen werden, und eventuell bisher unerkannte Optimierungsmöglichkeiten gefunden und umgesetzt werden.
Mögliche Einsparpotentiale durch interkommunale Zusammenarbeit sollen erschlossen werden.
Berichtswesen, Controlling und Anwendung von Kennzahlen sollten verbessert werden, um Vorstand und Verwaltung die Erkennung von Abweichungen und Tendenzen zu erleichtern, und der Gemeindevertretung einen verständlicheren Überblick zu ermöglichen.
Notwendige Beratungsangebote werden von der Landesregierung zur Verfügung gestellt und sollten genutzt werden.
Die Gemeindevertretung beschließt, die Angebote der Kommunale Beratungs- und Unterstützungsstelle – Partner der Kommunen- (Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz) zu prüfen und zu nutzen. Speziell Angebote zur Haushaltsberatung und -prüfung sollen schnellstmöglich genutzt werden. Beratungen zu Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ) sollen ebenfalls genutzt werden.
Möglichkeiten, Details und Maßnahmen sollen durch den HFA begleitet und dort berichtet werden. Eventuell notwendige Beschlüsse sollen durch den HFA vorbereitet und in der Gemeindevertretung eingebracht werden. An Beratungsgesprächen sollen nach Möglichkeit außer Mitgliedern von Verwaltung und Vorstand auch Vertreter der Fraktionen teilnehmen.
Eine Interessenbekundung soll dem Beratungszentrum umgehend durch den Bürgermeister zugestellt werden.
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen 13 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen
Entspricht: bei Stimmengleichheit abgelehnt gem. § 54 HGO
Anfrage der UWE-Fraktion vom 17.08.2026;
hier: Gemeindeeigene Liegenschaften
1. Welche Gebäude und Grundstücke befinden sich derzeit im Eigentum der Gemeinde?
Im Eigentum der Gemeinde befinden sich insgesamt 1.888 Grundstücke mit einer Gesamtgröße von 1.372 ha. Aufgrund dieser Menge wird auf eine Liste als Anhang verzichtet. Die Lage und Größe können online, beispielsweise über den WRRL-Viewer des Landes Hessen, eingesehen werden. Eine Kurzzusammenfassung der Situation ist in der folgenden Tabelle dargestellt:
| Gemarkung | Gemeindeeigene Grundstücke | Gesamtgröße der gem. Grundstücke |
| Eisenbach | 413 | 325 ha |
| Haintchen | 366 | 464 ha |
| Münster | 535 | 297 ha |
| Niederselters | 574 | 285 ha |
| Selters (Taunus) | 1.888 | 1.372 ha |
Folgende Gebäude sind bei der Gemeinde Selters (Taunus) bilanziert:
| Gebäude | Standort |
| Toilette Grillhütte Nieders. | Außerhalb |
| Grillhütte Nieders. | Außerhalb |
| Wartehalle Emsstr. Nieders. | Emsstraße |
| Wartehalle B8 links Nieders. | B8, links, 4- teilig |
| Wartehalle B8 rechts Nieders. | B8, rechts, 3- teilig |
| Wartehalle Am Bahnhof Nieders. | Am Bahnhof |
| Werkstatt Wasseraufber. Nieder | Außerhalb |
| Neue Leichenhalle Nieders. | Am Friedhof |
| DLRG Heim NDS | Am Schwimmbad |
| Schwimmbad Nieders. | Am Schwimmbad |
| Bauhof/FWGH Niederselters | In der Flußet |
| Archiv Nieders. | Am Urseltersbrunnen |
| Toilette Hermesb. Nieders | Hermesbachstraße |
| Rathaus Niederselters (komplett) | Brunnenstraße |
| Toilettenanlage Alois-B. Niede | Alois-Born-Straße |
| Brunnencafe NDS | Alois-Born-Straße |
| Altes FWGH NDS | Alois-Born-Straße |
| Wartehalle Obergasse 1 MST | "Obergasse ""1""" |
| Wartehalle Obergasse 2 MSt | "Obergasse ""2"" " |
| Wartehalle Bezirksstr. 1 MST | "Bezirksstraße ""1"" " |
| Wartehalle Bezirksstr. 2 MST | "Bezirksstraße ""2""" |
| Wartehalle Obergasse 3 MST | "Obergasse ""3"" " |
| Wartehalle Münster Ost links | Münster Ost links |
| Wartehalle Münster Ost rechts | Münster Ost rechts |
| Leichenhalle Münster | K 468 |
| Toi-anlage Grillhütte Münster | Außerhalb |
| Grillhütte Münster | Außerhalb |
| Mehrzweckhalle Münster Gesellschaftsbau | An der Silbergrube |
| Rathaus Nebengeb. Münster | Selterser Straße 4 |
| Kindergarten Münster | Im Roth |
| FWGH Kleingarage Münster | L 3021 |
| Feuerwehrgerätehaus Münster | L 3021 |
| Wartehalle,Frei.Platz Haint. | Freier Platz |
| Wartehalle,Bachstr. Haint. | Bachstraße |
| Ökonomiegebäude Haint. | Schulstraße |
| Toilettenanlage Grillh. Haint. | Außerhalb |
| Grillhütte Haint. | Außerhalb |
| Leichenhalle HAI |
|
| KITA HAI | Wolfenhäuser Weg 2 |
| Feuerwehrgerätehaus Haint. | Wolfenhäuser Weg 4 |
| Wartehalle Taunusb. Eisenbach | Taunusblick |
| Wartehalle Hauserweg Eisenbach | Hauserweg |
| Wartehalle Friedhof Eisenbach | """Friedhof""" |
| Wartehalle Helenstr. Eisenbach | Helenenstraße/An der Heth |
| "Sparkasse" Eisenbach | Kirchstraße |
| Post/Bäckerei ESB | Kirchstraße |
| Leichenhalle Eisenbach |
|
| Toilette Grillhütte Eisenbach | Außerhalb |
| Grillhütte Eisenbach | Außerhalb |
| ehem.FWGH Nieders. | Alois-Born-Straße |
| Archiv Altb. Nieders. | Am Urseltersbrunnen |
| Alte Leichenhalle (Kriegergedächtniskapelle) | Am Friedhof |
| ehem FWGH Münster | Bezirksstraße 9a |
| Rathaus Altb. Münster | Selterser Straße 4 |
| Lager-Altbestand Münster | Selterser Straße 4 |
| alte Leichenhalle Münster | K 468 |
| neue Leichenhalle. Münster | K 468 |
| alte Leichenhalle Haint. |
|
| Ökonomiegeb. Altb. Haint. | Schulstraße |
| Toilettenanlage Altb. Eisenbach | Sackgasse |
| Mineralbrunnen Niederselters | Am Urseltersbrunnen |
| Kinderkrippe im Mineralbrunnen | Innenausbau |
| Altenbegegnungsstätte ESB | Kirchstraße |
| Geräteunterstand Bauhof | In der Flußet |
| Altes Rathaus Münster | Selterser Straße 4 |
| Kindertagesstätte Münster | Im Roth |
| Kindertagesstätte Eisenbach | Schulweg 1 |
| Mehrzweckhalle Münster (Lager) | An der Silbergrube |
| Mehrzweckhalle Münster (Halle) | An der Silbergrube |
| Toilettenhaus Festplatz Haintchen |
|
| Alte Grundschule Haintchen | Schulstraße 4 |
| Holzhaus Flur 12 Flurstück 3 | Erdbeerenwäldchen |
| Stahlhalle | Am Weidenhof 8 |
| Baracke | Am Weidenhof 8 |
| Hackschnitzelanlage Freibad |
|
| Mineralbrunnenanlage (Altbereich) |
|
| Tiefbrunnen Mannbach | Niederselters |
| Wasseraufbereitung Tiefbrunnen |
|
| Hochbehälter Hinterwald NDS |
|
| Hochbehälter Kopfstation Eisen |
|
| Pumpstation Moorwiese Eisenbac |
|
| Wasserwerk Hubertushof Eisenba |
|
| Tiefbrunnen Bruchwiese Eisenba |
|
| Hochbehälter Weinberg Eisenbac |
|
| Brunnen Bleiche Eisenbach |
|
| Hochbehälter "Bott-Eder" Eisen |
|
| Tiefbrunnen Bezirksstraße | Münster |
| Hochbehälter Friedhof | Münster |
| Hochbehälter Umsetzer | Münster |
| Grube Lindenberg Münster |
|
| Hochbehälter Mittelzone HAI |
|
| Hochbehälter Hochzone HAI |
|
| Tiefbrunnen Steinkaut HAI |
|
| Hochbehälter Hasselbach HAI |
|
| Johannisbrunnen Haintchen |
|
| Histor. Brunnen Haintchen |
|
| Druckerhöhungsanlage MPS |
|
| Hochbehälter Mittelpunktschule | OT Niederselters |
| Trafostation | AB Mannbach |
| Tiefbrunnen Kolbenköpfel | Haintchen |
In der folgenden Tabelle sind die Nutzungen und die Flächengröße, getrennt nach Gemarkungen aufgeführt:
| Gemarkung | Übergeordnete Nutzung | Flächengröße (ha) |
| Eisenbach | Fläche besonderer funktionaler Prägung | 0,789 |
| Eisenbach | Fläche gemischter Nutzung | 0,000 |
| Eisenbach | Friedhof | 0,819 |
| Eisenbach | Gewässer | 3,933 |
| Eisenbach | Industrie und Gewerbefläche | 1,187 |
| Eisenbach | Landwirtschaft | 15,301 |
| Eisenbach | Platz | 0,341 |
| Eisenbach | Sport, Freizeit und Erholung | 4,589 |
| Eisenbach | Straßenverkehr | 13,545 |
| Eisenbach | Unland vegetationslose Fläche | 3,477 |
| Eisenbach | Wald und Gehölz | 247,066 |
| Eisenbach | Weg | 33,288 |
| Eisenbach | Wohnbaufläche | 0,371 |
| Haintchen | Fläche besonderer funktionaler Prägung | 0,580 |
| Haintchen | Fläche gemischter Nutzung | 0,034 |
| Haintchen | Friedhof | 0,852 |
| Haintchen | Gewässer | 3,235 |
| Haintchen | Industrie und Gewerbefläche | 0,362 |
| Haintchen | Landwirtschaft | 9,776 |
| Haintchen | Platz | 0,027 |
| Haintchen | Sport, Freizeit und Erholung | 4,663 |
| Haintchen | Straßenverkehr | 3,616 |
| Haintchen | Sumpf | 0,000 |
| Haintchen | Unland vegetationslose Fläche | 0,023 |
| Haintchen | Wald und Gehölz | 397,910 |
| Haintchen | Weg | 42,425 |
| Haintchen | Wohnbaufläche | 0,416 |
| Münster | Fläche besonderer funktionaler Prägung | 0,740 |
| Münster | Fläche gemischter Nutzung | 0,453 |
| Münster | Friedhof | 0,892 |
| Münster | Gewässer | 3,388 |
| Münster | Halde | 0,287 |
| Münster | Industrie und Gewerbefläche | 0,563 |
| Münster | Landwirtschaft | 15,309 |
| Münster | Platz | 0,128 |
| Münster | Sport, Freizeit und Erholung | 3,640 |
| Münster | Straßenverkehr | 4,213 |
| Münster | Unland vegetationslose Fläche | 0,167 |
| Münster | Wald und Gehölz | 221,232 |
| Münster | Weg | 45,577 |
| Münster | Wohnbaufläche | 0,057 |
| Niederselters | Bahnverkehr | 0,061 |
| Niederselters | Fläche besonderer funktionaler Prägung | 1,828 |
| Niederselters | Fläche gemischter Nutzung | 0,012 |
| Niederselters | Friedhof | 1,363 |
| Niederselters | Gewässer | 6,741 |
| Niederselters | Industrie und Gewerbefläche | 2,585 |
| Niederselters | Landwirtschaft | 35,847 |
| Niederselters | Platz | 0,964 |
| Niederselters | Sport, Freizeit und Erholung | 7,628 |
| Niederselters | Straßenverkehr | 15,090 |
| Niederselters | Unland vegetationslose Fläche | 3,421 |
| Niederselters | Wald und Gehölz | 170,776 |
| Niederselters | Weg | 38,274 |
| Niederselters | Wohnbaufläche | 0,335 |
Die gemeindlichen Gebäude sollen erhalten bleiben, ausgenommen das altes Feuerwehrgerätehaus in Münster. Eine Grundhafte Sanierung ist für das Brunnencafé in Niederselters anvisiert.
Aktuell haben folgende Projekte mit der Veräußerung von Grundstücken zu tun:
| - | Veräußerung des alten Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Münster |
| - | Veräußerung der noch zu vermessenden Grundstücke im Baugebiet „Verlängerung Elisabethenstraße“ |
| - | Das Baugrundstück „Talblick 13“ im Ortsteil Eisenbach soll veräußert werden. |
| - | Projekt „100 Wilde Bäche“ am Laubusbach und Eisenbach. Hier besteht die Möglichkeit, dass es vereinzelt zum Flächentausch kommt, damit Gewässerrandstreifen angelegt werden können. |
Die Verwaltung bittet den Antragsteller die Frage zu präzisieren, da dies sehr komplex ist und sehr viele Ressourcen bindet. Z.B.: Die Forsteinrichtung kann als „Entwicklungsplan“ angesehen werden, ebenso der geplante Ankauf von Grundstücken für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie.
Einbezogen werden müsste auch der Regionalplan und der Flächennutzungsplan, sowie die Bebauungspläne der Gemeinde. Im Hinblick auf die Sanierung von Gebäuden ist eine grundhafte Sanierung des „Brunnencafés“ in Niederselters ins Auge gefasst, sowie die Prüfung eines Anbaus an der Kita in Haintchen.
Die Verwaltung bittet den Antragsteller die Frage zu präzisieren, da dies sehr komplex ist und sehr viele Ressourcen bindet. So sind beispielsweise auch Leichenhallen und Wassergewinnungsanlagen zu nennen, die Einnahmen und Ausgaben produzieren. Dies
Die grundsätzliche Eignung von Flächen kann über das Solar-Kataster Hessen eingesehen werden. Hier können anhand der Intensität der Globalstrahlung geeignete Flächen identifiziert werden. Auch können hier Flächen herausgemessen werden.
Bei Dachflächen ist zu berücksichtigen, dass die tatsächliche Realisierung unter anderem von Statik, Dachzustand, Verschattung, Denkmalschutz, Wirtschaftlichkeit abhängt. Ob eine Realisierung auf den Dächern der gemeindeeigenen Gebäude möglich ist, kann nicht gesagt werden, da dies im Einzelfall geprüft werden muss.
Auszugsweise werden einige gemeindeeigene Gebäude aufgezeigt und gemäß den in Solar-Kataster Hessen dargestellten geeignete Dachflächen bewertet:
| Ortsteil | Adresse | Fläche (ca.) | Bemerkung |
| Niederselters | Am Urseltersbrunnen 3-5 | 800 m² | Denkmalschutz, Lichtkuppeln |
| Niederselters | Brunnenstraße 46 | 100 m² | Neubau Rathaus |
| Niederselters | Alois-Born-Straße 15 | 30 m³ | Altes Feuerwehrgerätehaus |
| Niederselters | Alois-Born-Straße 17 | 55 m² | Brunnencafé, Denkmalschutz |
| Niederselters | In der Flußet 6 | 190 m² | Feuerwehrgerätehaus, Bauhof |
| Eisenbach | Kirchstraße 28 | 60 m² | Post |
| Eisenbach | Kirchstraße 30 | 75 m² | Altes Rathaus |
| Münster | Selterser Straße 2 | 100 m² | Altes Rathaus, Denkmalschutz |
| Haintchen | Schulstraße 4 | 190 m² | Alte Schule |
Für eine vollständige Bewertung jedes einzelnen Gebäudes muss neben den bereits genannten zu berücksichtigenden Aspekten auch abgewogen werden, dass einige sich in Erbbaupacht befinden.
Anfrage der UWE-Fraktion vom 17.08.2026;
hier: Umsetzung des Friedhofskonzeptes in Eisenbach gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 13.07.2022
Bereits vor vier Jahren wurde die Umsetzung des Konzeptes von der Gemeindevertretung mit 27 Ja Stimmen bei einer Enthaltung beschlossen (Drucksache GVE/2026/0075). Die UWE-Fraktion fragt an:
| 1. | Wann wird mit den ersten Baumaßnahmen begonnen? |
| 2. | Wie sieht ein realistischer Zeitplan bis zur Fertigstellung des Konzeptes aus? |
| 3. | Zieht die Verwaltung eine Information der Bürgerinnen und Bürger über die Planungen und den Fortgang der Baumaßnahmen sowie der Modalitäten zum Erwerb von Grabstätten in Erwägung? |
| 4. | Wer übernimmt die Pflege der Grabmale und des Areals? Fa. Göbel hatte zwischenzeitlich Interesse bekundet. Gibt es hier neue Informationen? |
Die ersten Baumaßnahmen werden voraussichtlich noch im Kalenderjahr 2026 von Statten gehen. Hier wurden bereits zwei Magmatitplatten bestellt, die künftig die bestehenden Holzstämme an den Baumgrabstätten ersetzen werden, um eine zeitgemäße und dem Zweck entsprechende Darstellung zu gewährleisten. Hier erfolgt eine Vereinheitlichung aller vier Ortsteile.
Im April 2026 fanden Begehungen der Friedhöfe in allen Ortsteilen statt. Diese hatten den Zweck, einen Abgleich der Konzepte mit dem Ist-Zustand durchzuführen und Maßnahmen auf Aktualität hin zu prüfen. Die Ergebnisse aus diesen Begehungen sollen mit den Ortsvorstehern und den Ortsbeiräten erörtert und nach Abstimmung im Nachgang umgesetzt werden.
Ein genauer zeitlicher Rahmen kann hier nicht festgelegt werden da viele Arbeiten durch den gemeindeeigenen Bauhof durchgeführt werden sollen, um Kosten einzusparen. Diese werden in verfügbaren Zeitslots abgearbeitet.
Nach Abschluss der jeweiligen Maßnahmen erfolgen Veröffentlichungen in dem amtlichen Mitteilungsblatt und ggfs. in den sozialen Medien.
Da die Umsetzung noch nicht abschließend im Einvernehmen mit den Ortsbeiräten besprochen wurde, konnten diesbezüglich noch keine Gespräche geführt werden. Sobald haltbare Informationen vorliegen, werden diese umgehend weitergegeben.
Anfrage der UWE-Fraktion vom 17.08.2026;
hier: Kostenaufstellung der Einnahmeverluste durch abgelehnte Flächen "erneuerbare Energien"
In den letzten Sitzungen wurden sowohl vom Gemeindevorstand als auch von den Gemeindevertretern einige Projekte für die Bereitstellung von Flächen zur Gewinnung erneuerbarer Energien (PV und Wind) abgelehnt. Häufig wurde dabei als ein Argument herangezogen, dass die Einnahmen durch dieses jeweils eine abgelehnte Projekt nicht erheblich seien. Wir fragen uns, welche Summe uns jährlich, sowie über die gesamte Laufzeit, durch die Ablehnung der einzelnen Projekte der Gemeinde nicht zur Verfügung steht, insbesondere auch durch eine Umwidmung von Grundsteuer A zu Grundsteuer B.
Eine genaue Berechnung der möglichen Einnahmeverluste ist anhand der vorliegenden Unterlagen nicht für alle genannten Projekte möglich. Teilweise handelt es sich lediglich um Angaben und Prognosen der Projektierer. Dies gilt insbesondere für die Gewerbesteuer und mögliche Beteiligungen.
Für die größere Variante wurden rund 3.500 € Pachteinnahmen jährlich und eine freiwillige Kommunalabgabe von rund 40.000 € jährlich genannt. Außerdem wurde eine höhere Gewerbesteuer in Aussicht gestellt.
Insgesamt wurden mögliche Einnahmen von rund 2,5 Mio. € über 30 Jahre genannt. Hier kann man jedoch auch nicht genau sagen, ab wann Gewerbesteuer gezahlt werden würde.
Für die kleinere Variante wurden rund 1.500 € Pachteinnahmen jährlich und insgesamt rund 300.000 € über 30 Jahre genannt.
Da es sich hierbei um unverbindliche Angaben des Projektierers handelt, können diese Beträge nicht als tatsächlich entgangene Einnahmen angesetzt werden.
Für das Projekt war eine Leistung von rund 10,1 MWp vorgesehen. Der Projektierer stellte eine freiwillige Zahlung von 0,2 ct/kWh in Aussicht. Daraus wurden rund 20.000 € jährlich über 20 Jahre bzw. insgesamt rund 400.000 € errechnet.
Zusätzlich wurden Gewerbesteuereinnahmen in Aussicht gestellt. Eine konkrete Höhe wurde jedoch nicht genannt.
Für dieses Projekt liegen keine ausreichenden Angaben vor, um mögliche Einnahmen der Gemeinde zuverlässig zu berechnen. Mögliche Einnahmen in Höhe von 3.000 € jährlich wurden für den Standort des Batteriespeichers in Aussicht gestellt.
Eine mögliche Beteiligung war zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abschließend geklärt.
Daher kann ein konkreter Einnahmeverlust nicht genau beziffert werden.
Auch für die durch die Klage verzögerte Errichtung der Windkraftanlagen lässt sich kein konkreter Einnahmeverlust ermitteln. Aus den vorliegenden Unterlagen geht nicht hervor, welche Einnahmen der Gemeinde bei einer früheren Inbetriebnahme tatsächlich zugeflossen wären.
| Projekt | Mögliche Einnahmen | |
| Jährlich | Insgesamt |
| Erweiterungsfläche „Auf dem Hübrich“ / „Am Langenrain“ | - 43.500 € (große Variante) - 11.500 € (kleine Variante) zzgl. Gewerbesteuer | - 1.305.000 € (große Variante) (rd. 2,5 mio. € mit Gewerbesteuer) - 345.000 € (kleine Variante) alles über 30 Jahre |
| PV-Projekt Münster | 20.000 € jährlich evtl. zzgl. Gewerbesteuer | ca. 400.000 € über 20 Jahre |
| PV-Projekt Hambacher Berg | 3.000 € jährlich (Standort Batteriespeicher) ca. 17.000 € freiwillig | rd. 600.000 € über 30 Jahre |
| Verlust durch Verzögerung WKA | nicht bezifferbar | |
Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.08.2026;
hier: SeltersPass
Der Gemeindevorstand wird gebeten, in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung umfassend zum Thema SeltersPass Stellung zu nehmen und die folgenden Fragen schriftlich und mündlich zu beantworten:
1. Warum wurde der SeltersPass eingestellt?
Es wird um eine nachvollziehbare Darstellung der Gründe gebeten, insbesondere:
Der Gemeindevorstand hat in seiner Sitzung am 11.03.2026 einstimmig beschlossen, den Selters-Pass einzustellen. Grundlage dieser Entscheidung war eine Auswertung der bisherigen Nachfrage, der tatsächlichen Nutzungsmöglichkeiten und des damit verbundenen Verwaltungsaufwands.
Seit der Einführung wurden insgesamt 17 Selters-Pässe ausgestellt. Im Jahr 2026 gingen lediglich zwei Anfragen ein. Die geringe Nachfrage zeigt, dass das Angebot nur von einem sehr begrenzten Personenkreis in Anspruch genommen wurde.
Darüber hinaus bestanden innerhalb der Gemeinde nur wenige Möglichkeiten, den Selters-Pass tatsächlich zu nutzen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen wurde er überwiegend als Berechtigungsnachweis für Einkäufe bei "Unser Laden" in Bad Camberg benötigt. Die Einkaufsberechtigung kann dort jedoch auch auf anderem Wege nachgewiesen werden, beispielsweise durch eine Bescheinigung des Sozialbüros der Stadt Bad Camberg. Die Einstellung des Selters-Passes führt daher nicht dazu, dass die Betroffenen diese Unterstützungsmöglichkeit verlieren.
Neben der geringen Nachfrage und dem begrenzten örtlichen Nutzen wurde auch der Verwaltungsaufwand berücksichtigt.
Die Bearbeitung eines Antrags nahm durchschnittlich etwa 45 Minuten in Anspruch und erforderte die Mitwirkung des Einwohnermeldeamts und des Ordnungsamts. Da beide Bereiche ein besonders hohes Publikumsaufkommen bewältigen, mussten die Anträge in der Regel außerhalb der regulären Öffnungszeiten bearbeitet werden.
Gesonderte finanzielle Aufwendungen entstanden insbesondere durch den Einsatz personeller Ressourcen sowie in geringem Umfang durch Material- und Portokosten. Eine eigenständige Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde nicht vorgenommen. Ausschlaggebend für die Einstellung war daher nicht allein der finanzielle Aufwand, sondern die Gesamtbewertung aus geringer Nachfrage, begrenzten Nutzungsmöglichkeiten und zusätzlicher Verwaltungsbelastung.
2. Weshalb wurde das Thema nicht in den zuständigen Ausschuss zur Beratung überwiesen?
Der SeltersPass betrifft unmittelbar die Bereiche Soziales, Teilhabe und kommunale Leistungen. Daher ist zu erläutern, warum der Gemeindevorstand keine Beratung im entsprechenden Fachausschuss veranlasst hat, obwohl dies dem üblichen Verfahren entspricht und eine politische Bewertung ermöglicht hätte.
Der Gemeindevorstand hat über die Einstellung des Selters-Passes im Rahmen seiner Zuständigkeit entschieden. Grundlage hierfür war die verwaltungsinterne Auswertung der bisherigen Nachfrage, der Nutzungsmöglichkeiten und des Bearbeitungsaufwands.
Eine Überweisung an den zuständigen Fachausschuss wurde nicht veranlasst, da aus Sicht des Gemeindevorstands keine Entscheidung von grundsätzlicher sozialpolitischer Bedeutung vorlag. Vielmehr handelte es sich um die Bewertung eines konkreten Verwaltungsangebots, das nur in geringem Umfang nachgefragt wurde und innerhalb der Gemeinde kaum praktische Anwendungsmöglichkeiten bot.
Vor diesem Hintergrund sah der Gemeindevorstand keine Notwendigkeit für eine vorherige Beratung im Fachausschuss. Unabhängig davon bleibt es den zuständigen kommunalen Gremien unbenommen, die Entscheidung und deren sozialpolitische Auswirkungen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten zu beraten.
3. Welcher Aufwand entstand für die Verwaltung durch die Betreuung der 17Nutzerinnen und Nutzer des SeltersPasses (Stand Abfrage vom 03.06.2025)?
Es wird um eine konkrete Darstellung gebeten:
Im maßgeblichen Zeitraum wurden insgesamt 17 Selters-Pässe ausgestellt. Diese entfielen auf vier Einzelpersonen und vier Familien. Bei Familien musste für jedes berechtigte Familienmitglied ein eigener Pass erstellt werden. Meist handelte es sich um ausländische Staatsangehörige (11x syrisch, 3x afghanisch, 2x deutsch, 1x ukrainisch).
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit betrug etwa 45 Minuten je ausgestelltem Selters-Pass. Für die Ausstellung der 17 Pässe ergibt sich damit ein rechnerischer unmittelbarer Bearbeitungsaufwand von insgesamt rund 13 Stunden. Darin nicht vollständig enthalten sind zusätzliche Zeiten, die gegebenenfalls durch Rückfragen, unvollständige Unterlagen, ablehnende Entscheidungen und die allgemeine Kommunikation mit den Antragstellenden entstanden sind.
An der Bearbeitung waren das Einwohnermeldeamt und das Ordnungsamt beteiligt. Beide Verwaltungsbereiche weisen ein hohes Publikumsaufkommen auf. Die Bearbeitung der Anträge erfolgte deshalb in der Regel außerhalb der regulären Öffnungszeiten und stellte insbesondere in Phasen erhöhter Nachfrage eine zusätzliche Belastung dar.
Die Bearbeitung umfasste im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
Der Verwaltungsaufwand war nicht der alleinige Grund für die Einstellung des Selters-Passes. Maßgeblich war vielmehr eine Gesamtbetrachtung. Neben dem personellen Aufwand wurden insbesondere die geringe Nachfrage, im Jahr 2026 gingen lediglich zwei weitere Anfragen ein, sowie die nur eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten innerhalb der Gemeinde berücksichtigt. Für den überwiegenden Anwendungsfall bestehen zudem alternative Möglichkeiten, die erforderliche Berechtigung nachzuweisen.
Der Gemeindevorstand kam daher zu der Bewertung, dass eine dauerhafte Vorhaltung des Angebots angesichts der geringen Inanspruchnahme und des begrenzten praktischen Nutzens nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zum organisatorischen und personellen Aufwand steht.
Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.08.2026;
hier: Ablehnung eines Beschlusses der Gemeindevertretung durch den Gemeindevorstand
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage konnte der Gemeindevorstand den Prüfauftrag der Gemeindevertretung vom 19.10.2020 ablehnen bzw. beenden?
Der ursprüngliche Beschluss lautete:
„Der Gemeindevorstand wird gebeten zu prüfen, ob im Bereich ‚Am Hambacher Berg‘ […] eine kommunale Photovoltaik-Freiflächenanlage realisierbar ist.“
In den aktuellen Mitteilungen des Gemeindevorstands heißt es jedoch:
„Nach Vorliegen des Votums der Grundstückseigentümer hat der Gemeindevorstand die Aufstellung eines Bebauungsplans […] abgelehnt.“
Es wird um eine Darstellung gebeten:
2. Warum wurde entgegen der eigenen Ankündigung des Gemeindevorstands keineBeratung in den gemeindlichen Gremien durchgeführt?
Der Gemeindevorstand teilte zuvor mit:
„Sobald alle Rückmeldungen vorliegen, wird in den gemeindlichen Gremien über eine mögliche Realisierung des Projekts beraten.“
Stattdessen erfolgte eine Ablehnung ohne Beratung im Ausschuss oder in der Gemeindevertretung.
Es wird um eine Erklärung gebeten:
3. Wie bewertet der Gemeindevorstand das Votum der Grundstückseigentümer, und weshalb wurde dieses höher gewichtet als der Beschluss der Gemeindevertretung?
Laut Mitteilung:
Es wird um eine Darstellung gebeten:
4. Welche fachlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründe führten zur Ablehnung des Bebauungsplans?
Insbesondere:
5. Wie bewertet der Gemeindevorstand die finanziellen Auswirkungen der Ablehnung für die Gemeinde Selters (Taunus)?
Es wird um eine Einschätzung gebeten:
1. Auf welcher rechtlichen Grundlage konnte der Gemeindevorstand den Prüfauftrag der Gemeindevertretung vom 19.10.2020 ablehnen bzw. beenden?
Die fachliche und administrative Prüfung ergab, dass die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Bereich „Am Hambacher Berg“ technisch und kaufmännisch grundsätzlich realisierbar ist.
Dies geht auch aus der Mitteilung in der Gemeindevertretung vom 27.04.2026 hervor.
An sich wäre der Prüfantrag, der mittlerweile durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen wurde, damit bereits erledigt gewesen. Die Beratungen innerhalb des Gemeindevorstandes sind jedoch noch einen Schritt weitergegangen und eine detaillierte Realisierung inklusive der notwendigen Aufstellung eines Bebauungsplans wurde beraten.
Generell wurde innerhalb des Ältestenrates vereinbart, dass in einer Sitzung des Ältestenrates jeweils noch einmal beraten wird, ob ein Antrag als erledigt anzusehen ist oder nicht. Dies war, nachdem die Mitteilung in der Gemeindevertretung am 15.06.2026 erfolgt ist, für die Ältestenratssitzung am 19.08.2026 vorgesehen.
2. Warum wurde entgegen der eigenen Ankündigung des Gemeindevorstands keineBeratung in den gemeindlichen Gremien durchgeführt?
Themen in der Gemeindevertretung können durch Anträge von Fraktionen, Gemeindevertretern, dem Bürgermeister oder dem Gemeindevorstand entstehen.
Bei dem vorliegenden Antrag handelte es sich um einen Prüfantrag. Das Ergebnis wurde in der heutigen Sitzung, obwohl der Antrag bereits zurückgezogen wurde, mitgeteilt.
Da die Aufstellung eines Bebauungsplans durch den Gemeindevorstand abgelehnt wurde, liegt kein Antrag durch den Gemeindevorstand für die Errichtung einer Photovoltaikanlage im Bereich „Hambacher Berg“ vor, wodurch auch keine Beratung in den Gremien darüber erfolgen kann.
3. Wie bewertet der Gemeindevorstand das Votum der Grundstückseigentümer, und weshalb wurde dieses höher gewichtet als der Beschluss der Gemeindevertretung?
Wie bereits erwähnt handelt es sich beim Beschluss der Gemeindevertretung lediglich um einen Prüfantrag. Ein Beschluss bzgl. einer Realisierung liegt nicht vor. Es steht z.B. einer Fraktion jedoch frei, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
4. Welche fachlichen, wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründe führten zur Ablehnung des Bebauungsplans?
Wie bereits in der heutigen Mitteilung genannt, hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 15.06.2026 entschieden, nach Auswertung der finalen Voten der Grundstückseigentümer sowie Abwägung des Kosten- und Verwaltungsaufwands, die Aufstellung eines Bebauungsplans im Bereich „Hambacher Berg“ nicht weiterzuverfolgen und abzulehnen.
5. Wie bewertet der Gemeindevorstand die finanziellen Auswirkungen der Ablehnung für die Gemeinde Selters (Taunus)?
Da viele Punkte, wie zum Beispiel die genaue Beteiligung in einer Genossenschaft, nicht abschließend geklärt sind bzw. weitreichende Beschlüsse notwendig gewesen wären, kann hierauf keine Antwort gegeben werden.
Lediglich 1/7 der Fläche wäre im Eigentum der Gemeinde Selters (Taunus).
Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.08.2026;
hier: Hessen-WLAN
1. An welchen Standorten in der Gemeinde Selters (Taunus) ist Hessen-WLAN / WLAN „Dorflinde“ aktuell verfügbar?
Es wird um eine vollständige Auflistung aller bestehenden Standorte in den Ortsteilen gebeten, einschließlich Angaben zu:
2. Sind weitere Standorte für Hessen-WLAN / WLAN „Dorflinde“ geplant?
Falls ja, wird um folgende Informationen gebeten:
3. Hat die Gemeinde in den vergangenen zwei Jahren aktiv neue Standorte beantragt oder geprüft?
Falls nein, wird um eine Begründung gebeten. Falls ja, wird um eine Darstellung des aktuellen Bearbeitungsstands gebeten.
1. An welchen Standorten in der Gemeinde Selters (Taunus) ist Hessen-WLAN / WLAN „Dorflinde“ aktuell verfügbar?
Das Hessen WLAN steht aktuell an folgenden Standorten zur Verfügung:
| Standort | Technische Verantwortung | Inbetriebnahme |
| Mineralbrunnen | IT-Innerebner GmbH | 01.08.2019 |
| Altenbegegnungsstätte Eisenbach | IT-Innerebner GmbH | 01.08.2019 |
| Ehemaliges Rathaus Münster | IT-Innerebner GmbH | 01.08.2019 |
Ebenfalls gibt es im Rathaus der Gemeinde Selters (Taunus) ein Gast-WLAN, dass von der Gemeindeverwaltung zur Verfügung gestellt wird.
2. Sind weitere Standorte für Hessen-WLAN / WLAN „Dorflinde“ geplant?
Für die drei genannten Standorte fallen jährlich Kosten in Höhe von ca. 600 € an. Bei weiteren Standorten muss zusätzlich die Hardware beschafft werden. Diese wird zwar mit 85 % bezuschusst, jedoch müsste die Gemeinde noch weitere Kosten für Kabelverlegung, Internetanschluss usw. tragen.
Die drei WLAN-Hotspots wurden im Zeitraum 01.01. bis 26.08.2026 (237 Tage) wie folgt genutzt:
| Standort | Anmeldungen | Datenverkehr |
| Mineralbrunnen | 207 | 19 GB |
| Altenbegegnungsstätte Eisenbach | 108 | 6 GB |
| Ehemaliges Rathaus Münster | 381 | 87 GB |
Daher ist die Gemeindeverwaltung der Auffassung, dass die Kosten in keinem Verhältnis zur Nutzung stehen, und es sind keine weiteren Standorte geplant.
3. Hat die Gemeinde in den vergangenen zwei Jahren aktiv neue Standorte beantragt oder geprüft?
Nein, siehe Frage zwei.
Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026;
hier: Nutzung Umfragetool/ Beteiligungsportal
Die Landesregierung bietet schon seit einigen Jahren die kostenlose Nutzung eines Beteiligungsportals an.
„Viele Bürgerinnen und Bürger wollen sich aktiv für das Gemeinwesen engagieren und in Entscheidungsprozesse einbringen. Staat und Verwaltung sind gut beraten, die Hürden dafür so niedrig wie möglich zu halten. Das Beteiligungsportal ist ein sehr gutes Werkzeug, um Stellungnahmen digital abzugeben, auszuwerten und weiterzuverarbeiten".
Die Gemeindeverwaltung wird die Registrierung für das kostenfreie Beteiligungsportal des Landes Hessen vornehmen, um den technischen Zugang zu erhalten. Allerdings zeigt die Erfahrung anderer Kommunen, dass der laufende redaktionelle, moderative und auswertende Aufwand personell sehr intensiv ist. Daher wird es kein dauerhaftes „Rundum-Portal“ geben, sondern ein sehr gezielter, anlassbezogener Einsatz erfolgen.
Nach der formalen Registrierung beim Hessischen Ministerium für Digitalisierung und Innovation und der technischen Ersteinrichtung ist eine Freischaltung der Plattform für konkrete Einzelprojekte im Laufe des 1. Halbjahres 2027 realistisch. Eine Nutzung erfolgt dann jeweils punktuell, sobald ein passendes und personell leistbares Projekt ansteht.
Gegen die Bereitstellung des Portals spricht sachlich nichts, da die Software vom Land Hessen kostenfrei und datenschutzkonform zur Verfügung gestellt wird. Der entscheidende Faktor ist jedoch die hohe Personalbindung: Ein Online-Portal erfordert neben der Erstellung der Inhalte vor allem die kontinuierliche Moderation, das Beantworten von Rückfragen, das Prüfen von Beiträgen sowie die zeitaufwendige fachliche Auswertung der Eingaben. Ohne entsprechende Personalressourcen kann eine dauerhafte Betreuung nicht gewährleistet werden, weshalb eine Nutzung nur im Rahmen klar abgegrenzter Einzelverfahren sinnvoll ist.
Um den administrativen Betreuungsaufwand gering zu halten und dennoch einen echten Mehrwert für die Bürgerschaft und die Verwaltung zu erzielen, wird sich die Nutzung auf wenige, klar strukturierte Verfahren beschränken. Diese könnten gegebenenfalls wie folgt aussehen:
| • | Formelle Bauleitplanung (Bebauungspläne / Flächennutzungsplan) |
|
| Digitale Bereitstellung von Offenlagen und Entwürfen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Hier entsteht für die Verwaltung kaum Zusatzaufwand, da die Unterlagen ohnehin digital vorliegen und Stellungnahmen standardisiert gebündelt werden können. |
| • | Gezielte, zeitlich begrenzte Befragungen zu konkreten Einzelprojekten |
|
| Befristete Umfragen mit geschlossenen/vorgegebenen Antwortmöglichkeiten (z. B. Spielplatzneugestaltungen, Dorferneuerungsmaßnahmen oder Einzelthemen der Kommunalentwicklung). Durch vorgegebene Antwortstrukturen bleibt der spätere Auswertungsaufwand überschaubar. |
Auf aufwendige, freitextbasierte Dauer-Dialoge oder frei moderierte Diskussionsforen wird ausdrücklich verzichtet, da diese eine personelle Dauerbetreuung erfordern würden.
Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 19.08.2026;
hier: Energiewende / Klimaneutralität
Die Entscheidung zur Klimakommune und die Beschlüsse zu unserem Klimaaktionsplan und Integrierten Klimaschutzkonzept sind schon einige Jahre alt. Eine Startbilanz als Mittel der Selbstkontrolle wurde erstellt. Ein elementarer Aspekt der Zielerreichung ist der Ausbau erneuerbarer Energien.
Die nachfolgenden Angaben basieren insbesondere auf dem Integrierten Klimaschutzkonzept der Gemeinde Selters (Taunus) sowie der darin berücksichtigten Energie- und THG-Bilanz und der PV-Potenzialstudie Hessen.
Der Stromverbrauch der Gemeinde Selters (Taunus) lag im Bilanzjahr 2021 bei rund 19 bis 20 GWh.
Im Jahr 2021 wurden innerhalb des Gemeindegebiets insgesamt 6.002 MWh Strom aus erneuerbaren Energien in das Stromnetz eingespeist. Davon entfielen:
Damit wurden bilanziell rund 31 % des Stromverbrauchs durch erneuerbare Stromerzeugung innerhalb des Gemeindegebiets gedeckt.
Die Photovoltaik allein hatte daran einen Anteil von rund 31 % der erneuerbaren Stromerzeugung. Bezogen auf den gesamten Stromverbrauch entspricht die PV-Stromerzeugung im Jahr 2021 einem Anteil von rund 10 %.
Die im Klimaschutzkonzept ausgewiesenen 1.884 MWh PV-Strom beziehen sich auf die Photovoltaik-Erzeugung insgesamt. Eine separate Aufteilung auf Dachflächen-PV und sonstige PV-Anlagen wird in der Energie- und THG-Bilanz nicht vorgenommen.
Da im Gemeindegebiet zum damaligen Zeitpunkt keine größeren Freiflächen-PV-Anlagen bestanden, kann davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Teil der PV-Erzeugung auf Dachflächen erfolgte. Für eine exakte Aussage ausschließlich zur Dachflächenphotovoltaik liegt jedoch keine gesonderte Bilanzzahl vor.
Nach der PV-Potenzialstudie für Hessen bestehen in der Gemeinde Selters (Taunus) geeignete Dachflächen mit einer installierbaren Modulfläche von rund 15 ha.
Auf diesen Dachflächen könnten nach der Potenzialanalyse insgesamt rund
erreicht werden.
Hierbei handelt es sich um ein technisches Potenzial. Die tatsächliche Realisierung hängt unter anderem von Statik, Dachzustand, Verschattung, Denkmalschutz, Eigentumsverhältnissen, Wirtschaftlichkeit und der Bereitschaft der Eigentümer ab.
Setzt man den für 2021 ermittelten Stromverbrauch von rund 19 bis 20 GWh mit dem technischen Dachflächen-PV-Potenzial von 25,4 GWh/a ins Verhältnis, ergibt sich rechnerisch ein Deckungspotenzial von etwa 130 % des damaligen Stromverbrauchs.
Das bedeutet: Würden sämtliche geeigneten Dachflächen vollständig für Photovoltaik genutzt, könnte damit bilanziell mehr Strom erzeugt werden, als die Gemeinde im Jahr 2021 insgesamt verbraucht hat.
Dieser Wert darf allerdings nicht als tatsächliche Autarkiequote verstanden werden. Stromerzeugung und Stromverbrauch fallen zeitlich nicht gleichzeitig an. Zudem wird das technische Potenzial in der Praxis nicht vollständig erschließbar sein.
Für genau die Kombination 55 % Elektrofahrzeuge und 80 % Wärmepumpen enthält das Klimaschutzkonzept keine eigene Berechnung.
Das Klimaschutzkonzept berücksichtigt jedoch bereits eine zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs und der Wärmeversorgung. Dadurch steigt der Strombedarf deutlich. Im dort dargestellten Klimaschutzszenario entwickelt sich der Stromverbrauch von rund
20 GWh im Jahr 2021 auf rund 23 GWh (2025), 27 GWh (2030), 36 GWh (2035), 45 GWh (2040) und 49 GWh im Jahr 2045.
Für die Gemeinde sollte daher für die langfristige Planung mit einem Strombedarf in der Größenordnung von rund 50 GWh/a im Jahr 2045 gerechnet werden. Das im Klimaschutzkonzept verwendete Szenario geht bei der Umstellung des Verkehrs sogar von einem sehr hohen Anteil alternativer Antriebe aus.
Eine gesonderte Neuberechnung auf exakt 55 % E-Fahrzeuge und 80 % Wärmepumpen müsste durch ein externes Unternehmen durchgeführt werden.
Hierzu liegt für die Gemeinde Selters (Taunus) derzeit keine belastbare kommunale Prognose vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich der Stromverbrauch für die Nutzung von Klimageräten zukünftig erhöhen wird.
Auch im Klimaschutzkonzept wird kein eigener zukünftiger Strombedarf für Klimageräte ausgewiesen.
Das Klimaschutzkonzept zeigt, dass die Gemeinde grundsätzlich über ein nennenswertes Potenzial zur Erzeugung erneuerbaren Stroms verfügt.
Die ermittelten maximalen Potenziale betragen:
| Erzeugungsart | Maximaler Stromertrag |
| Dachflächen-PV | 25,4 GWh/a |
| Freiflächen-PV | 436,6 GWh/a |
| Agri-PV | 415,1 GWh/a |
| Windenergie | 66,8 GWh/a |
| Bioenergie | 5,6 GWh/a |
Die Potenziale sind allerdings als theoretische Maximalwerte zu verstehen und können nicht vollständig gleichzeitig umgesetzt werden.
Für Windenergie wurden beispielsweise rund 185 ha Potenzialfläche ermittelt. Daraus könnten theoretisch bis zu sechs Anlagen mit insgesamt 31,8 MW Leistung und rund 66,8 GWh/a Stromertrag resultieren.
Das Klimaschutzkonzept geht bei einem realistischeren Ausbaupfad unter Berücksichtigung wirtschaftlicher und planerischer Einschränkungen von einer erneuerbaren Stromerzeugung von insgesamt rund 79 GWh/a aus. Damit könnte im Jahr 2045 ein bilanzieller Stromdeckungsanteil von rund 161 % erreicht werden.
Dabei wird unter anderem angenommen, dass rund 65 % des Dach-PV-Potenzials, 5 % des Freiflächen-PV-Potenzials, 1 % des Agri-PV-Potenzials und rund 33 % des Windpotenzials ausgeschöpft werden.
Aus Sicht der Gemeinde sollte daher auf einen Mix verschiedener Erzeugungsarten gesetzt werden.
Die Gemeinde hat sich bereits im Rahmen der Erstellung des Klimaschutzkonzepts intensiv mit dem Ausbau der Solarenergie beschäftigt.
Bereits umgesetzt wurde unter anderem eine Solar-Messe mit verschiedenen Ausstellern und Referenten, die sich an der Solarkampagne der LEA orientierte.
Im Klimaschutzkonzept wurden darüber hinaus konkrete Maßnahmen für den weiteren PV-Ausbau entwickelt.
Auf dem Dach des Rathauses in Niederselters (Anbau) ist geplant, eine PV-Anlage mit etwa 20 kWp zu installieren.
Neben den im Klimaschutzkonzept vorgesehenen Maßnahmen wurden bislang nur in begrenztem Umfang konkrete Maßnahmen geprüft. Auch im Bereich Information, Aufklärung und Öffentlichkeitsarbeit zur Photovoltaik besteht noch Entwicklungspotenzial.
Die Gemeinde beabsichtigt, den Ausbau der Photovoltaik weiter voranzutreiben.
Es sollten in den nächsten Jahren, die noch nicht untersuchten, kommunalen Liegenschaften systematisch hinsichtlich ihrer Eignung für PV-Anlagen geprüft werden. Darüber hinaus sollen auch gemeindeeigene Flächen, beispielsweise Parkplätze, auf Möglichkeiten für PV-Überdachungen untersucht werden.
Die Gemeinde sieht damit den Ausbau der Solarenergie nicht als Einzelmaßnahme, sondern als Bestandteil einer kommunalen „Energiestrategie“.
Dies immer nur, wenn die entsprechenden Finanzmittel zur Verfügung gestellt und die notwendigen Beschlüsse gefasst werden.
Im kommenden Jahr sollen konkrete Maßnahmen geplant bzw. umgesetzt werden. Dazu gehören insbesondere die Prüfung kommunaler Dächer und Flächen für Photovoltaikanlagen.
Darüber hinaus möchte die Gemeindeverwaltung durch Information und Aufklärung stärker auf bestehende Potenziale, beispielsweise über das Hessen Solar-Kataster, aufmerksam machen. Eigene Photovoltaikprojekte sollen dabei möglichst auch als Vorbild für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen dienen.