Lage der Ersatzfläche in Bezug zu dem Plangebiet, Grundlage topografische Karte, unmaßstäblich
Übersichtskarte Geltungsbereich „Jagdhütte Eisenbach“ (ohne Maßstab)
hier: Bekanntmachung der Aufhebung des Satzungsbeschlusses und des Feststellungsbeschlusses sowie der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan und der 2. erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit zur Flächennutzungsplanänderung gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) hat in ihrer Sitzung am 23.09.2026 den Beschluss vom 01.07.2020 über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Jagdhütte Eisenbach“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung sowie den Feststellungsbeschluss vom 01.07.2020 über die Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jagdhütte Eisenbach“ aufgehoben.
Der Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan war nicht gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht worden; der Bebauungsplan ist daher nicht in Kraft getreten. Im weiteren Verlauf konnte das nordöstlich angrenzende Grundstück (ehemals Flurstück 59) durch den Vorhabenträger erworben und mit dem Vorhabengrundstück vereinigt werden. Hierdurch wurde der Geltungsbereich um rund 325 m² erweitert und die Planung an die geänderten Grundstücksverhältnisse angepasst. Aufgrund dieser Änderungen ist für die geänderten Planentwürfe ein erneutes Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen.
Die Gemeindevertretung hat am 23.09.2026 zugleich die Durchführung der erneuten Beteiligung für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie der 2. erneuten Beteiligung für die Flächennutzungsplanänderung beschlossen.
Zweck der Bauleitplanung ist die Festsetzung von 2 Funktionsgebäuden und einem Technikraum für Jagdzwecke. Hierzu soll die Planfläche im Flächennutzungsplan als Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO mit der Zweckbestimmung „Jagdhütte“ dargestellt werden.
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung umfasst das Flurstück 60/1 der Flur 11 in der Gemarkung Eisenbach. Das Plangebiet liegt am östlichen Ortsrand von Eisenbach und umfasst rund 990 m². Die nachfolgende Darstellung ist unmaßstäblich und dient der Kennzeichnung der Lage des Planbereichs.
Gemäß § 4a Abs. 3 BauGB wird im Rahmen der erneuten Veröffentlichung Gelegenheit zur Stellungnahme in Bezug auf die vorgenommenen Änderungen und Ergänzungen sowie deren mögliche Auswirkungen gegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel gemäß § 4 Abs. 2 i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB beteiligt.
Der geänderte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Jagdhütte Eisenbach“ einschließlich Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Planbereich „Jagdhütte Eisenbach“ werden mit den jeweiligen Begründungen, den Umweltberichten mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag und artenschutzrechtlicher Betrachtung, der Dokumentation und Begründung der Änderungen sowie den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, soweit diese die geänderten oder ergänzten Planinhalte bzw. deren mögliche Auswirkungen betreffen, im Internet veröffentlicht.
Die Verfahrensunterlagen können im Beteiligungszeitraum
vom 02.11.2026 bis einschließlich 04.12.2026
unter folgenden Internetadressen abgerufen und eingesehen werden:
https://www.selters-taunus.de/rathaus-politik/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/
https://bauleitplanung.hessen.de/
https://stadtundfreiraum.de/beteiligungsverfahren/
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Verfahrensunterlagen im vorgenannten Zeitraum in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, 65618 Selters (Taunus), Bauamt, während der allgemeinen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
| Montag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr – 15:30 Uhr |
| Dienstag und Mittwoch: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
| Donnerstag: | 13:00 Uhr – 18:00 Uhr |
| Freitag: | 08:00 Uhr – 12:00 Uhr |
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten bzw. ergänzten Planinhalten und deren möglichen Auswirkungen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an bauamt@selters-taunus.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich an das Bauamt der Gemeinde Selters (Taunus) oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass insbesondere folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind:
| Art / Quelle der Informationen | Urheber | Thematischer Bezug |
| Umweltbericht mit integriertem landschaftspflegerischen Planungsbeitrag und artenschutzrechtlicher Betrachtung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan sowie zur Flächennutzungsplanänderung, Planstand 06/2026 | Planungsbüro Stadt und Freiraum | Bestand und Auswirkungen auf Landschaft, Landschaftsbild und Erholung; Fläche und Boden; Wasser einschließlich Trinkwasserschutz; Klima und Luft; Schutzgebiete und Natura-2000-Belange; Pflanzen, Biotope und biologische Vielfalt; artenschutzrechtliche Belange nach § 44 BNatSchG; Bevölkerung, Mensch und Gesundheit; Kultur- und Sachgüter; Wechselwirkungen; Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung sowie Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen und Monitoring. |
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne gemäß § 4a Abs. 5 BauGB unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
Für die Änderung des Flächennutzungsplanes wird ergänzend gemäß § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Das Planungsbüro Sabine Kraus - Stadt und Freiraum - aus Limburg ist mit der Durchführung des Verfahrens nach § 4b BauGB beauftragt.
Selters (Taunus), den 14.10.2026