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Selterser Kurier
Ausgabe 45/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung

In der öffentlichen 21. Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, dem 05.10.2023 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 6

Pachtvertrag mit dem Förderverein der Pfadfinder Eisenbach e.V., Gemarkung Eisenbach, Flur 1, Flurstück 167, "Hahlberg"

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Pachtvertrag mit dem Förderverein der Pfadfinder Eisenbach e.V. für das gemeindeeigene Grundstück in der Gemarkung Eisenbach, Flur 1, Flurstück 167, „Hahlberg“, bis zum Jahr 2056 zu verlängern. Der Pachtvertrag verlängert sich jeweils um 9 Jahre, wenn er nicht drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Alle weiteren Bestandteile des Pachtvertrags sollen unverändert bleiben.

Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 7

Ordnungsbehördenbezirk

hier: Ausstieg aus dem Ordnungsbehördenbezirk Bad Camberg - Brechen - Selters (Taunus) sowie Bildung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes mit der Gemeinde Brechen

Wolfgang Sandner von der SeltersUnion-Fraktion beantragt über die Punkte der Kündigung und der neuen Vereinbarung separat abzustimmen. Außerdem beantragt er die Vertagung der neuen Vereinbarung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die bestehende Vereinbarung mit den Kommunen Bad Camberg und Brechen fristgerecht zum 31.12.2024 zu kündigen.

Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines Ordnungsbezirks mit der Gemeinde Brechen zum 01.01.2025 zu vertagen.

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Bildung eines Ordnungsbehördenbezirks mit der Gemeinde Brechen zum 01.01.2025 abzuschließen.

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 8

Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Niederselters;

hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren für eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich "Auf dem Hübrich" und "Am Langenrain"

Wolfgang Sandner von der SeltersUnion-Fraktion beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den

TOP 8

Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Niederselters;

hier: Aufstellung eines Bebauungsplanes im Regelverfahren für eine Freiflächenphotovoltaikanlage im Bereich "Auf dem Hübrich" und "Am Langenrain"

abzusetzen.

Abstimmung: 20 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 10

Antrag der SPD-Fraktion vom 05.09.2023;

hier: Barrierefreier Zugang im Rathaus Niederselters

Antrag:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand geeignete Maßnahmen zu ergreifen, den Zugang des 1. OG im Rathaus Niederselters auch für mobilitätseingeschränkte Menschen sicherzustellen. Zu prüfen wäre dabei beispielsweise die Einrichtung eines Treppenliftes oder der Einbau eines Fahrstuhles. Die Behindertenbeauftragten der Gemeinde müssen dabei gehört werden.

Begründung:

Bislang können mobilitätseingeschränkte Menschen nicht auf angemessenem Wege das 1. OG des Rathauses erreichen. Das betrifft sowohl die Erreichbarkeit einzelner Abteilungen der Verwaltung, wie auch die Erreichbarkeit des Sitzungssaales. Auch die Umstrukturierungen die derzeit im Rathaus von der Verwaltung durchgeführt werden um mobilitätseingeschränkten Menschen zumindest den Besuch beim Bürgermeister oder des Hauptamtes zu ermögliche lösen das Problem in Bezug auf den Zugang zum 1. OG nicht. Nach Rücksprache mit den Behindertenbeauftragten unserer Gemeinde stellen wir diesen Antrag. Der Antrag ist zur Beratung an den HFA und den Bau und Planungsausschuss zu verweisen.

Beschluss:

Der Gemeindevertretung beschließt, die Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 11

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 05.09.2023;

hier: Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, Kriterien festzulegen unter deren Bedingungen der Ausbau von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf Gemeindegebiet erfolgen soll.

Dies können Ausschlusskriterien, aber auch Vorgaben für Bebauungspläne und städtebauliche Verträge sein.

Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen für Photovoltaik-Freiflächenanlagen sollen diese Kriterien zur Anwendung kommen.

Begründung:

Photovoltaikanlagen sind ein wichtiger Faktor für die zukünftige, nachhaltige Energieversorgung.

Freiflächenphotovoltaikanlagen haben aber zudem landschaftsprägende Eigenschaften und auch Rückwirkungen auf Flora, Fauna und in vielen Fällen auch Folgen für die landwirtschaftliche Nutzung der Flächen. Somit letztendlich auch auf die Nahrungsmittelproduktion.

Da hier viele Interessen konkurrieren, gilt es diese abzuwägen.

Die baurechtliche Hoheit der Gemeinde sollte genutzt werden, damit Eckpunkte definiert werden die mit größtmöglicher Verbindlichkeit regeln unter welchen Bedingungen, wo, welche Anlagen in welcher Form errichtet und betrieben werden

sollen.

Die Vorgaben sollen bei allen Freiflächenphotovoltaikprojekten im Gemeindegebiet zur Anwendung kommen.

Dieses Anliegen kann als „Kapitel" zur Thematik nachhaltige Bauleitplanung angesehen werden.

Da sich bereits mehrere solcher Projekte in der Entwicklungsphase befinden, sollen die Anforderungen zügig beschlossen werden und umgehend zur Anwendung kommen.

Vorschläge und Anregungen können von unserer Fraktion zur Verfügung gestellt werden, und stehen auch von den verschiedensten Organisationen zur Verfügung.

Um die Akzeptanz für solche Anlagen zu fördern, sollen Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer, Besitzer und Landwirte

Beteiligungsmöglichkeiten gesichert werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Antrag an den Bauausschuss zu verweisen.

Abstimmung: 24 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 12

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 05.09.2023;

hier: Freiflächenphotovoltaikanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten

Antrag:

Der Vorstand möge klären, ob und unter welchen Bedingungen auf den landwirtschaftlich benachteiligten Flächen in unserem Gemeindegebiet Freiflächenphotovoltaikanlagen errichtet und betrieben werden dürfen.

Im Anschluss sollen geeignete Grünlandflächen dokumentiert werden.

Eigentümer von potentiell geeigneten Flächen sollen ermittelt, zum Anliegen informiert, und in geeigneter Form befragt werden, ob es grundsätzliches Interesse gibt, gemeinsam entsprechende Projekte zu entwickeln.

Nach Ermittlung der relevanten Informationen soll das Anliegen, in den Ausschüssen behandelt werden.

Die Möglichkeiten Freiflächenphotovoltaikanlagen auf landwirtschaftlich benachteiligten Flächen, vorzugsweise Grünflächen, zu entwickeln, soll federführend im HFA behandelt werden.

Anhand der Erkenntnisse soll ein Beschlussvorschlag für die Gemeindevertretung vorbreitet werden, um zu entscheiden ob und wie die Gemeinde entsprechende Projekte selbst entwickeln oder befördern möchte.

Begründung:

Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Freiflächenphotovoltaikanlagen in landwirtschaftlich benachteiligten Gebieten unter erleichterten Bedingungen errichtet und betrieben werden dürfen.

Hierbei könnten mögliche Mehrfachnutzungen sowohl der Energieerzeugung dienlich sein, Eigentümern weitere Einnahmen erschließen, aber auch die landwirtschaftliche Nutzung als Weide oder als „Mähflächen" weiterhin gewährleistet werden.

Eigentümer und Besitzer sollen Information über die Möglichkeiten erhalten, und um Unterstützung bzw. Beteiligung gebeten werden.

Hierdurch besteht die Möglichkeit auf geeigneten Grünflächen Energieerzeugung und landwirtschaftlich Nutzung zu vereinen, ohne dass ertragsreiche Ackerflächen beansprucht werden müssen.

Wenn sich Flächen finden lassen, die nicht im direkten Blickfeld von Wohnungen liegen, könnte dies ein weiterer Pluspunkt sein. Die Potentialanalyse sollte ergebnisoffen angegangen, und dann mit den Anforderungen und Wünschen abgeglichen werden.

Um die Akzeptanz für solche Anlagen zu fördern, sollen Bürgerinnen und Bürger, Eigentümer, Besitzer und Landwirten Beteiligungsmöglichkeiten gesichert werden.

Nähere Informationen und Quellenangaben können zwecks Unterstützung von Vorstand und Verwaltung von uns zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Tagesordnungspunkt an den an Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen 19 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 13

Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.09.2023;

hier: Sachstand Neubaugebiete in Niederselters und Haintchen

Anfrage:

Gemäß Antrag der CDU-Fraktion, welcher in der Gemeindevertretung beschlossen wurde, wurde der Gemeindevorstand damit beauftragt, geeignete Flächen zu identifizieren, mit den Eigentümern zu sprechen und in enger Abstimmung mit den beiden Ortsbeiräten entsprechende Vorschläge in die gemeindlichen Gremien zur Beratung einzubringen. Wie ist hier der Sachstand?

Antwort des Bürgermeisters:

Die Schaffung von bedarfsgerechten Neubaugebieten in den Ortsteilen Niederselters und Haintchen ist aufgrund der personellen Situation im Bauamt noch offen.

Für den Ortsteil Niederselters könnte eine Entwicklung im Bereich der Mittelpunktschule stattfinden, wobei hier die Zuschnitte der in Frage kommenden Flurstücke ungünstig sind, so dass die Zahl der bisherigen Grundstückseigentümer bei rund 20 liegt. Das mögliche Baugebiet würde in etwa der Größenordnung des Schulweges im Ortsteil Eisenbach mit ca. 60 Bauplätzen, inklusive der Erschließungsstraßen rund 40.000 m², entsprechen. Eine weitere Möglichkeit der Entwicklung von Niederselters könnte am Winterholz entstehen, wobei sich in diesem Bereich unmittelbar angrenzend an das Carpe Diem eine Ausgleichsfläche der Gemeinde Selters (Taunus) befindet.

Im Ortsteil Haintchen könnte eine Baulandentwicklung in der Verlängerung des Laubusweges stattfinden. Aktuell ist die Verwaltung mit den betreffenden Grundstückseigentümern in Verhandlung.

Der Ortsbeirat Haintchen hat weiterhin gebeten, die Fläche im Gebiet „Auf dem Schend“ (parallel zum Laubusweg) für die Erschließung als Baugebiet zu prüfen.

TOP 14

Anfrage der CDU-Fraktion vom 04.09.2023;

hier: Sachstand Gewerbegebiet "In der Oberau" im Ortsteil Niederselters

Anfrage:

1. Wie ist der weitere Zeitplan zu o.g. Gewerbegebiet?

2. Sind die Arbeiten zur Erschließung bereits ausgeschrieben und wann ist mit dem Baubeginn zu rechnen?

3. Sind alle Grundstücke an die Gewerbetreibenden, wie beschlossen, verkauft?

Antwort des Bürgermeisters:

1. Wie ist der weitere Zeitplan zu o.g. Gewerbegebiet?

Nachdem die Wegeführung Anfang dieses Jahres final geklärt wurde, hat die Verwaltung im Sommer dieses Jahres persönlich Kontakt zum Regierungspräsidium bzgl. der Entwässerung aufgenommen und ein Konzept vorgelegt. Ende August bekam die Verwaltung „grünes Licht“, dass der RP mit unserer Planung einverstanden ist und eine wasserrechtliche Genehmigung in Aussicht stellt.

Dementsprechend geht die Bauleitplanung nun als nächster Schritt in die erneute Offenlage. Dies soll im Dezember stattfinden. Das Planungsbüro bereitet die notwendigen Unterlagen vor und im Anschluss an die Offenlage, je nach Abwägung, kann der Satzungsbeschluss voraussichtlich im Februar/März 2024 erfolgen.

2. Sind die Arbeiten zur Erschließung bereits ausgeschrieben und wann ist mit Baubeginn zu rechnen?

Mit den Erschließungsarbeiten kann mit entstehen der Rechtskraft der Flächennutzungsplanänderung bzw. des Bebauungsplanes begonnen werden. Für die Planung und Begleitung der Verkehrserschließung wurde das Ingenieurbüro Werner Hartwig GmbH (Beratende Ingenieure) im März 2023 beauftragt. Neben den abzuarbeitenden verkehrsrechtlichen offenen Punkten wird durch das Büro die Ausschreibung vorbereitet. Die Ausschreibung für die Erschließungsarbeiten sowie die Vergabe der Leistung erfolgt erst nach Rechtskraft der Bauleitplanung.

3. Sind alle Grundstücke an die Gewerbetreibenden wie beschlossen verkauft?

Allen Gewerbetreibenden wurde ein Vertrag, welcher durch das Notariat: Herbert Kaltz, 65597 Limburg a. d. Lahn, erarbeitet wurde, zugeschickt. Nach Zusendung der Verträge ist eine Gewerbetreibende (Floristik) zurückgetreten. Alle anderen haben bis heute noch Interesse an dem Erwerb eines Grundstücks. Lediglich mit der Firma „intrachem“ wurde bereits ein Kaufvertrag abgeschlossen. Grund dafür ist, dass vertraglich festgehalten ist, dass mit Unterschrift und Rücksendung des Vertrags die Gemeinde Anspruch auf entsprechende Zahlung hat.

TOP 15

Anfrage der CDU- und UWE-Fraktionen vom 04.09.2023;

hier: Sachstand Sanierung K511 im Ortsteil Eisenbach

Anfrage:

1.

Wann kann mit dem Baubeginn seitens des Landkreises gerechnet werden?

2.

Ist aus der Planung des Landkreises bereits bekannt, ob die Fahrbahn verbreitert wird oder den ursprünglichen Umfang beibehält?

3.

Werden besondere Maßnahmen bei der Ausführung hinsichtlich der Belastung durch schwere Fahrzeuge im Zuge der An- und Abfahrt zur Tongrube ergriffen?

4.

Zu welchen Einschränkungen wird es in der Bauphase kommen und welche Umleitungsstrecken werden, insbesondere für den Schwerlastverkehr, eingerichtet?

5.

Wurde die Ausführungsplanung des neuen Feuerwehrgerätehauses mit den Planungen der K511 abgestimmt? Insbesondere aufgrund des Höhenunterschiedes sowie der Zu- und Abfahrt zur Feuerwehr.

6.

Wie und wann werden die Bürgerinnen und Bürger informiert? Welche Einschränkungen sind insbesondere für die Aussiedlerhöfe zu erwarten? Wann wird der Ortsbeirat eingebunden/informiert?

Antwort des Bürgermeisters:

1. Wann kann mit dem Baubeginn seitens des Landkreises gerechnet werden?

Nach Rücksprache mit der zuständigen Stelle der Kreisverwaltung wurde mitgeteilt, dass die Auftragsvergabe erst kürzlich erfolgt ist. Durch den Auftragsnehmer wurde mitgeteilt, dass mit den Arbeiten, nach jetzigem Stand voraussichtlich im Januar 2024 begonnen wird. Ein genaues Datum steht jedoch noch nicht fest und wird noch mitgeteilt.

2. Ist aus der Planung des Landkreises bereits bekannt, ob die Fahrbahn verbreitert wird oder den ursprünglichen Umfang beibehält?

Wie durch die zuständige Stelle der Kreisverwaltung mitgeteilt wurde, wird sich die Fahrbahn um ca. 1,00 m auf insgesamt ca. 6,00 m verbreitern.

3. Werden besondere Maßnahmen bei der Ausführung hinsichtlich der Belastung durch schwere Fahrzeuge im Zuge der An- und Abfahrt zur Tongrube ergriffen?

Die Belastungsklasse wurde aufgrund des zu erwartenden Schwerverkehrs mit der BK 3,2 bestimmt. Daraus ergibt sich ein ausreichend dimensionierter Straßenaufbau von:

-

Asphaltdeckschicht: 4 cm

-

Asphaltbindeschicht: 6 cm

-

Asphalttragschicht: 12 cm

-

Frostschutzschicht: 28 cm

-

Qualifizierte Bodenverbesserung: 40 cm

4. Zu welchen Einschränkungen wird es in der Bauphase kommen und welche Umleitungsstrecken werden, insbesondere für den Schwerlastverkehr, eingerichtet?

Nach Abstimmung mit den Verantwortlichen der Fa. Stephan Schmidt KG erfolgt die Anfahrt des unbeladenen Zulieferverkehrs zur „Grube Töpferkaut“ während der Bauphase über den Streckenverlauf der „Alt Straß“. Die Abfahrt des beladenen Zulieferverkehrs erfolgt während der Bauphase über die Ortsdurchfahrt des Ortsteils Eisenbach. Zusätzliche verkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. die Anordnung von Park- und Halteverboten im Verlauf der Ortsdurchfahrt) sind vorerst nicht geplant. Ebenfalls hat bereits zu Beginn dieses Jahres eine Abstimmung mit der Verkehrsgesellschaft Lahn-Dill-Weil mbH (VLDW) hinsichtlich der Linienführung des ÖPNV während der Bauphase stattgefunden. Zielsetzung war es, den Busverkehr weitestgehend aus dem innerörtlichen Streckenverlauf der K 511 zu entfernen, um einen möglichen Begegnungsverkehr mit dem Schwerlastverkehr der „Grube Töpferkaut“ zu vermeiden. Es wurde sich darauf verständigt, dass die Bushaltestellen „An der Heth 1 & 2“ sowie „Kirchstraße 1 & 2“ während der Bauphase außer Betrieb genommen werden. Als Alternativhaltestellen, stehen für diese, die in der Nähe befindlichen Haltestellen „Sonnenberg 1 & 2“ sowie „Mühlstraße/ Hauser Weg 1 & 2“ zur Verfügung. Mit dieser Regelung kann der bestehende Fahrplan eingehalten werden sowie der Busverkehr nahezu komplett (mit Ausnahme des Streckenverlaufes zwischen den Abbiegungen „Hauser Weg“ und „Waldstraße“ im Bereich der „Kirchstraße“) aus dem innerörtlichen Streckenverlauf der K 511 entfernt werden.

5. Wurde die Ausführungsplanung des neuen Feuerwehrgerätehauses mit den Planungen der K511 abgestimmt? Insbesondere aufgrund des Höhenunterschiedes sowie der Zu- und Abfahrt zur Feuerwehr.

Diesbezüglich haben bereits vor Baubeginn des neuen Feuerwehrgerätehauses Abstimmungsgespräche zwischen der Kreisverwaltung, der Gemeinde und den beauftragten Ingenieur- bzw. Architekturbüros stattgefunden. Darüber hinaus stehen die Bauleiter beider Projekte in ständigem Austausch betreffend der jeweiligen Bautätigkeiten.

6. Wie und wann werden die Bürgerinnen und Bürger informiert? Welche Einschränkungen sind insbesondere für die Aussiedlerhöfe zu erwarten? Wann wird der Ortsbeirat eingebunden/informiert?

Eine zeitnahe Information der Öffentlichkeit erfolgt nach Abstimmung zwischen Gemeindeverwaltung und beauftragtem Unternehmen hinsichtlich noch offener Punkte, wie z. B. dem Datum des Baubeginns sowie der erwarteten Bauzeit.

TOP 16

Anfrage der UWE-Fraktion vom 30.08.2023;

hier: Realisierung eines Pump-Tracks / Dirt Parks auf dem Gelände des Mehrgenerationenparks Eisenbach

Anfrage:

1.

Wie ist der aktuelle Stand der Planungen?

2.

Die Umsetzung soll über den Bauhof der Gemeinde erfolgen. Ist dieser bereits informiert?

3.

Wann können die Arbeiten voraussichtlich beginnen?

4.

Für wann ist mit der Fertigstellung / Eröffnung zu rechnen?

Antwort des Bürgermeisters:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Planungen?

Nach Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Camberg stellte sich heraus, dass der Pumptrack in Erbach aus sicherheitstechnischen Gründen zurückgebaut werden musste. Um solche Fehler zu vermeiden, wurde Kontakt zu einer Firma aufgenommen, die Pump-Tracks errichtet.

In dem für den Pump-Track vorgesehenen Bereich wurde festgestellt, dass auftretendes Wasser von den Gemarkungen „Hahlberg" und „Stelzbach" nicht frei in Richtung des Eisenbaches abfließt. Durch den Bauhof der Gemeinde wird die Wiederherstellung des Flutgrabens und die Entwässerung des Grundstückes umgesetzt.

2. Die Umsetzung soll über den Bauhof der Gemeinde erfolgen. Ist dieser bereits informiert?

Der Bau der eigentlichen Pump-Track-Anlage kann nicht durch den Bauhof erfolgen. Nach Rücksprache mit einer Firma, sollte im Vorfeld eine sicherheitstechnische Bauplanung erfolgen. Der Bau der Anlage sollte durch ein Fachunternehmen realisiert werden; nur so können Fahrfluss, Funktion & Sicherheit gewährleistet werden.

3. Wann können die Arbeiten voraussichtlich beginnen?

Die Arbeiten seitens des Bauhofs starten Anfang Oktober, da kleine Bäume im alten Flutgraben entfernt werden müssen.

4. Für wann ist mit der Fertigstellung / Eröffnung zu rechnen?

Da eine Kostenaufstellung erst nach Abschluss der Planung vorliegt und die Mittel im Haushalt bereitgestellt werden müssen, kann ein genauer Termin für Bau und Fertigstellung nicht genannt werden.

TOP 17

Anfrage der UWE-Fraktion vom 30.08.2023;

hier: Tempobegrenzung auf 30 km/h zwischen Sportplatz und "Ricker" / Hof zu Hausen

Anfrage:

1.

Ist eine Umsetzung seitens der Gemeinde möglich?

2.

Falls ja, wann könnte diese voraussichtlich erfolgen?

3.

Wurde die Gemeinde ggf. bereits tätig?

Antwort des Bürgermeisters:

Die Installation entsprechender Beschilderungen ist nach erfolgter Bestellung möglich und sollte bis Ende des Jahres erfolgen.

TOP 18

Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.09.2023;

hier: Ehrenmal der beiden Weltkriege im Ortsteil Münster

Anfrage:

Wie weit sind die Arbeiten am Ehrenmal im Ortsteil Münster?

Welche Gewerke wurden bereits ausgeführt?

Welche Gewerke stehen noch an?

Wie ist der zeitliche Ablauf der noch ausstehenden Gewerke?

Liegen alle Genehmigung durch das Amt für Denkmalschutz vor?

Antwort des Bürgermeisters:

Zum Hintergrund:

Nachdem inzwischen beim Kriegerdenkmal vor der evangelischen Kirche in Münster die beiden Gedenktafeln repariert wurden und der Pylon mit dem Adler an der Spitze saniert wurde, stehen gemäß Planung noch weitere Arbeiten an.

1. Wie weit sind die Arbeiten am Ehrenmal im Ortsteil Münster?

Bereits in 2021 wurde durch den Bauhof der Gemeinde die Außenanlage vor der Kirche bereinigt und sortiert, indem die ineinander gewachsenen Sträucher und Bäume im Beet auf ein Minimum reduziert wurden. Dadurch hat die Außenanlage nun ein ansehnlicheres und pflegeleichteres Erscheinungsbild erhalten.

Ein Teil der Gedenktafel, die herauszufallen drohte, wurde durch die Firma Bellroth Schneider Naturstein in 2022 repariert. Auch die rechte Gedenktafel hatte sich aus der Wand gelöst. Dies ist in einer Routinebegehung durch Gemeindemitarbeiter aufgefallen. Es wurde schnell gehandelt und die Firma Bellroth Schneider hat diese ebenfalls repariert.

Der Kranz auf dem Pylon, auf dem der Adler sitzt, hatte Risse aufgewiesen. Der Kranz als auch der Pylon wurden auch durch die Firma Bellroth Schneider saniert, indem nachverfugt bzw. Risse verpresst und gereinigt wurden.

Zwei Stufen am Treppenaufgang von der Burgstraße kommend wurden durch den Bauhof der Gemeinde saniert.

Die Straßenbeleuchtung wurde bemängelt, es sei zu dunkel. Daher wurde auch hier gehandelt und eine Doppelleuchte installiert.

2. Welche Gewerke wurden bereits ausgeführt?

Siehe Antwort zu Frage 1

  • Natursteinarbeiten
  • Außenanlagen

3. Welche Gewerke stehen noch an?

  • Schlosserarbeiten
  • Malerarbeiten
  • Außenanlagen
  • Maurerarbeiten

An dem bestehenden Geländer um den Pylon herum fehlt eine Stange. Diese muss neu hergestellt werden. An diversen Freitreppen müssen die Handläufe erneuert beziehungsweise neu angebracht werden. Das Geländer zur Absturzsicherung in der Terrassenanlage muss erneuert werden (hat teilweise keinen Halt). Aber auch das Geländer am Treppenaufgang zur Kirche soll saniert bzw. ergänzt werden.

Das Geländer zur Vorderstraße benötigt einen neuen Anstrich. Die Abdeckung auf den Bruchsteinmauern muss ebenfalls saniert werden.

Für die Außenanlage ist noch vorgesehen, die Beete neu anzulegen. Der Weg zur Kirche hat teilweise ein unebenes Pflaster und sollte bei Gelegenheit überarbeitet werden.

4. Wie ist der zeitliche Ablauf der noch ausstehenden Gewerke?

Es kann kein Terminplan für den weiteren Ablauf erstellt werden, da die personelle Kapazität im Bauamt eingeschränkt ist.

5. Liegen alle Genehmigungen durch das Amt für Denkmalschutz vor?

Die Denkmalschutzrechtliche Genehmigung hat die Gemeinde Selters (Taunus) am 29.12.2021 erhalten.

TOP 19

Anfrage der SPD-Fraktion vom 05.09.2023;

hier: Sachstand Defibrillatoren in den einzelnen Ortsteilen von Selters

Anfrage:

Laut Protokoll der TOP 5 25. Sitzung der Gemeindevertretung vom 18.12.2019 ist und folgenden bekannt:

Ausstattung der einzelnen Ortsteile mit Defibrillatoren

Der Haupt-und Finanzausschuss hat die Anschaffung von sechs Defibrillatoren

für folgende gemeindeeigene Gebäude beschlossen:

1. Rathaus Niederselters, 2. Mineralbrunnen Niederselters, 3. Freibad Niederselters (bereits vorhanden), 4. Altenbegegnungsstätte Eisenbach, 5. Mehrzweckhalle Münster, 6. Altes Rathaus Münster, 7. Außenstelle Haintchen (nach Sanierung), 8. Vereinsheim des TuS Haintchen.

Wie ist der aktuelle Sachstand zur Anschaffung von Defibrillatoren in den einzelnen Ortsteilen von Selters? Welche oben aufgeführten Punkte sind bereits erledigt und welche stehen noch aus?

Wann ist hiermit zu rechnen?

Antwort des Bürgermeisters:

Die Anschaffung von Defibrillatoren für gemeindeeigene Gebäude wurde mit Beginn der Corona-Pandemie bis auf weiteres ausgesetzt. Nachdem der Vorgang wieder aufgenommen wurde, musste festgestellt werden, dass die Firma, die seinerzeit ein entsprechendes Angebot unterbreitet hat, nicht mehr existent ist. Aktuell ermittelt die Gemeindeverwaltung weitere Anbieter der entsprechenden Geräte und erfragt diesbezügliche Angebote. Gleichzeitig wird geprüft, ob für eine solche Anschaffung möglicherweise Fördergelder abgerufen werden können.

Es wird davon ausgegangen, dass die Anschaffung und Installation von Defibrillatoren im Laufe des nächsten Jahres erfolgen kann.

TOP 20

Anfrage der SPD-Fraktion vom 07.09.2023;

hier: Hydrantenkennzeichnung

Anfrage:

Auf unserer Anfrage vom 17.11.2022; hier: Hydrantenkennzeichnung wurde uns folgendes mitgeteilt:

„Die Gemeindeverwaltung hat mit der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG, als Betriebsführer der Wasserversorgung, bereits Kontakt aufgenommen. Die Süwag hat nach Absprache mit der Verwaltung die Manschetten-Lösung vorgesehen und eine kleine Stückzahl geordert. Diese Variante hat neben der Kennzeichnung der Hydranten den Vorteil, dass der Frostschutz integriert ist.

Über diese Thematik soll auch in der nächsten Besprechung zwischen Gemeindeverwaltung, Freiwillige Feuerwehr und Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG beraten werden. Es sollen in Kürze geeignete Hydranten ausgewählt werden, die als Teststation dienen sollen.“

Daher fragen wir noch mal an, was hat es für Ergebnisse der Besprechungen zwischen Gemeindeverwaltung, Freiwillige Feuerwehr und Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG gegeben?

Welche Maßnahmen sind oder werden noch ggf. getroffen?

Antwort des Bürgermeisters:

Nach erfolgter Rücksprache zwischen der Gemeindeverwaltung und der Freiwilligen Feuerwehr wurden verschiedene Hydranten in den einzelnen Ortsteilen ausgesucht, an denen eine entsprechende Markierung (weißes Quadrat) vorgenommen wird.

Die Markierungen wurden Anfang September durch die Mitarbeiter des Bauhofes angebracht.