In der öffentlichen 38. Sitzung der Gemeindevertretung am Dienstag, 30.09.2025 wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021;
| hier: | a) | Beschlussfassung gem. § 114 (1) HGO |
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| b) | Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 (1) HGO |
a)
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2021 der Gemeinde Selters (Taunus) gemäß § 114 (1) HGO.
Abstimmung: 13 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 8 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
b)
Beschluss:
Gemäß § 114 (1) HGO erteilt die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand für den Jahresabschluss 2021 Entlastung.
Abstimmung: 14 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 7 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der CDU-, UWE-, FWS-, SPD- und GRÜNEN Fraktion vom 08.09.2022;
hier: Überarbeitung von Geschäftsordnungen und Hauptsatzung
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Selters (Taunus) in der vorliegenden Form.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Interkommunale Zusammenarbeit - Sicherheit bei Veranstaltungen
Beschluss:
Die Gemeinde Selters (Taunus) schließt sich mit der Stadt Bad Camberg und den Gemeinden Brechen und Hünfelden zu einer interkommunalen Zusammenarbeit zur sicheren Durchführung von Veranstaltungen zusammen. Im Fokus liegen die gemeinsame Aufgabenerledigung sowie Einsparung von Sach- und Personalkosten. Neben der Erstellung eines Leitfadens sollen auch wirksame Zufahrtsschutzeinrichtungen angeschafft werden.
Ein Förderantrag beim Land Hessen auf Zuwendung aus dem Sofort-Programm „Sicherheit bei Veranstaltungen“ wird gestellt.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Bauleitplanung der Gemeinde Selters im Ortsteil Niederselters;
| hier: | 6. Bebauungsplanänderung "Flur 5 und 6 - Goethestraße 2a" in Niederselters, gemäß den Vorgaben des § 13 BauGB (Vereinfachtes Verfahren) | |
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| a) | Abwägungsbeschluss über die eingegangenen Anregungen im Verfahren der Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der berührten Behörden und den sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 13 BauGB |
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| b) | Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 BauGB |
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| c) | Beschluss der bauordnungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes als Satzung gem. § 9 Absatz 4 BauGB i.V.m. § 91 HBO |
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| d) | Bekanntmachung gemäß § 10 Absatz 3 BauGB |
Beschluss:
Die Beschlussempfehlungen zu den, während der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange eingegangenen Anregungen zum o.g. Verfahren, die der Drucksache GVE/2026/0197 als Anlage beigefügt sind, werden in der vorgelegten Form beschlossen.
| a) | Die Empfehlungen zur Abwägung über die eingegangenen Anregungen, die der Drucksache GVE/2026/0197 als Anlage beigefügt sind, werden in der vorgelegten Form in die Satzung eingearbeitet. |
| b) | Unter Berücksichtigung der vorstehenden Beschlüsse wird die 6. Bebauungsplanänderung „Flur 5 und 6 - Goethestraße 2a“, bestehend aus Planteil, textlichen Festsetzungen und Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen. |
| c) | Die in den Bebauungsplan gemäß § 91 HBO in Verbindung mit § 9 Absatz 4 BauGB aufgenommenen bauordnungsrechtlichen Festsetzungen werden im Sinne des § 5 HGO als kommunale Satzung beschlossen. |
| d) | Der Satzungsbeschluss zur 6. Bebauungsplanänderung „Flur 5 und 6 - Goethestraße 2a“, ist gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. Die Verwaltung wird angewiesen, die entsprechenden Schritte zu veranlassen. |
Die Verwaltung wird beauftragt, die Träger öffentlicher Belange und sonstige, die Anregungen erhoben haben, von dem Ergebnis unter Angabe von Gründen schriftlich in Kenntnis zu setzen.
Nach Rechtskraft sind die Planunterlagen online der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
TOP 11
Bauleitplanung der Gemeinde Selters (Taunus) im Ortsteil Niederselters;
hier: Aufstellung einer Bebauungsplanänderung im Bereich "Am Schwimmbad"
Peter Schnierer von der GRÜNEN beantragt, dass der Tagesordnungspunkt zurück in den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung verwiesen wird, da noch mehrere Fragen offen sind.
Es wird eine Sitzungsunterbrechung von drei Minuten beantragt.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt zurück an den Ausschuss Bau und Dorfentwicklung.
Abstimmung: 12 Ja-Stimmen 15 Nein-Stimmen 1 Enthaltung
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung einer Bebauungsplanänderung für den Bereich des Grundstücks in der Gemarkung Niederselters, Flur 6, Flurstück 265/, in der Straße „Am Schwimmbad“.
Ziel der Änderung ist die Anpassung der Baugrenzen zur planungsrechtlichen Sicherung der bestehenden und geplanten baulichen Anlagen (Lebensmittelmarkt und Bäckerei).
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür erforderlichen Planungsschritte einzuleiten.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt bzgl. den Kosten einen städtebaulichen Vertrag mit dem Eigentümer abzuschließen.
Abstimmung: 16 Ja-Stimmen 10 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Antrag der FWS-Fraktion vom 01.09.2025;
hier: Verkleinerung des Parlaments auf 27 Personen
Antrag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen, die Größe des Gemeindeparlaments von derzeit 31 Personen auf nunmehr 27 Personen zu reduzieren.
Begründung:
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass mit wenigen Ausnahmen nie alle Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter an den Sitzungen teilgenommen haben. Auf die Entscheidungskraft unseres Gemeindeparlaments hat dies keinen Einfluss genommen. Entscheidungen können daher auch mit einer geringeren Anzahl von Personen getroffen werden.
Wir sind sicher, dass auch ein reduziertes Gremium effektive Entscheidungen treffen wird. Zudem sehen wir in der Reduzierung die Möglichkeit für ein noch effizienteres Arbeiten des Gremiums Gemeindevertretung.
Gleichzeitig könnten Aufwand und Einsparungen bei der Verwaltungsarbeit und den Verwaltungskosten erreicht werden.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, die Größe des Gemeindeparlaments von derzeit 31 Personen auf nunmehr 27 Personen zu reduzieren.
Abstimmung: 4 Ja-Stimmen 24 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich abgelehnt
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2025;
hier: Organisationsoptimierung mit externer Unterstützung - Einschaltung eines externen Beratungsunternehmens zur Analyse und Optimierung der Abläufe und Personalplanung aller Abteilungen der Gemeindeverwaltung
Antrag:
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein externes Beratungsunternehmen zu beauftragen, das die Strukturen, Abläufe, den Personalbedarf sowie die technische Ausstattung aller Abteilungen der Gemeindeverwaltung analysiert und Handlungsempfehlungen und Optimierungsmöglichkeiten für die Zukunft erstellt. In diesem Rahmen ist zudem eine Bewertung der einzelnen Stellen vorzunehmen, damit wir einen neutralen und unabhängigen Blick auf die Besoldungsstruktur in der Gemeinde Selters erhalten.
Mögliche Beratungsunternehmen sollen im Haupt- und Finanzausschuss vorgestellt und ausgewählt werden.
Begründung:
Unsere Haushaltslage ist so angespannt wie noch nie und entsprechend ist es dringend geboten, die Verwaltung in Ihren Aufgaben zu unterstützen, die Arbeitsabläufe optimal zu gestalten sowie eine Mittel- und langfristige Personalplanung aufzustellen.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
TOP 15
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2025;
hier: Kostenaufstellung Dienstleistungszentrum Feuerwehr
Antrag:
Der Gemeindevorstand wird gebeten, vor Beginn der Haushaltsberatungen eine ausführliche Kostenaufstellung zu erarbeiten und im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.
Begründung:
Ende des Jahres soll das DLZ fertig sein, dann zeitnah den Betrieb aufnehmen und uns sind noch keinerlei Kosten bekannt. Einzig die gesamten Baukosten, die von einem Investor getragen werden, wurden mittlerweile kommuniziert. Da der Anteil der Gemeinde Selters nicht unerheblich sein wird, ist diese Information außerordentlich wichtig, um einen seriösen Haushalt aufstellen zu können.
Beschluss:
Der Gemeindevorstand wird gebeten, vor Beginn der Haushaltsberatungen eine ausführliche Kostenaufstellung zu erarbeiten und im Haupt- und Finanzausschuss vorzustellen.
Abstimmung: 28 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen
Entspricht: einstimmig angenommen
Antrag der SPD-Fraktion vom 31.08.2025;
hier: Waschbärenprävention
Antrag:
Der Gemeindevorstand wird gebeten, in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis, eine Informations-, Präventions- und ggf. Maßnahmenkampagne zu erarbeiten um der immer weitergehenden Ausbreitung des Waschbären entgegenzuwirken.
Begründung:
Der Waschbär zählt zu den invasiven, gebietsfremden Arten und breitet sich seit Jahren zunehmend auch im Landkreis Limburg-Weilburg aus. Ursprünglich in Nordamerika beheimatet, hat er sich in vielen Regionen Deutschlands fest etabliert - Hessen gilt dabei als einer der bundesweiten Hotspots.
Dank seiner hohen Anpassungsfähigkeit und dem Fehlen natürlicher Feinde stellt der Waschbär eine ernstzunehmende Bedrohung für heimische Tierarten dar. Besonders betroffen sind Bodenbrüter, Amphibien und Insekten: Nistplätze werden zerstört, Eier und Jungtiere gefressen. Damit trägt der Waschbär maßgeblich zum Rückgang der Artenvielfalt bei und bringt das empfindliche ökologische Gleichgewicht auch in unserer Region aus dem Lot.
Zunehmend macht sich der Waschbär auch im Siedlungsraum bemerkbar. Er dringt in Dachböden ein, verursacht Schäden an Gebäuden und wird von vielen Menschen als lästig empfunden. Die (oft unbeabsichtigte) Fütterung durch den Menschen fördert diese Entwicklung zusätzlich. Darüber hinaus kann der Waschbär gefährliche Parasiten wie den Waschbärspulwurm sowie Krankheiten wie Staupe oder Tollwut übertragen - eine potenzielle Gefahr für Mensch und Haustier.
Um dieser Entwicklung wirksam entgegenzuwirken, ist ein koordiniertes Vorgehen aller relevanten Akteure erforderlich. Neben einer intensiven Öffentlichkeitsarbeit zur Sensibilisierung der Bevölkerung gilt es, jagdliche Maßnahmen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu optimieren und durch geeignete Konzepte zu begleiten.
Beschluss:
Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales.
Abstimmung: 20 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen
Entspricht: mehrheitlich angenommen
Anfrage der SPD-Fraktion vom 03.06.2025
hier: Katastrophenschutz / Schutz vor Klimaereignissen
Anfrage:
Fragen zum Katastrophenschutz und Schutz vor Klimaereignissen
| 1. | Warum erscheint eine Starkregengefahrenkarte für das Gemeindegebiet als nicht sinnvoll, angesichts der steigenden Gefahr von Starkregenereignissen? |
| 2. | Wie weit sind die im Klimaschutzkonzept angekündigten Maßnahmen aus dem Handlungsfeld AnK? Sofern noch keine großartigen Maßnahmen getroffen wurden, wann soll damit begonnen werden? |
| 3. | Sind auch Maßnahmen für andere Großschadensereignisse geplant und inwiefern erfolgt eine Umsetzung dieser Maßnahmen? |
| 4. | Hinsichtlich von starken Hitzeereignissen: inwiefern sind die im Klimaschutzkonzeptgeplanten Entsiegelungen von Flächen vorangeschritten? Gibt es eine Priorisierung von Flächen und wenn ja nach welchem Kriterium findet die Priorisierung statt? |
| 5. | Anschließend daran: Existieren Kälteräume für Hitzeereignisse, wenn ja wie viele und wenn nein, sind diese geplant? |
Antwort des 1. Beigeordneten:
1. | Warum erscheint eine Starkregengefahrenkarte für das Gemeindegebiet als nicht sinnvoll, angesichts der steigenden Gefahr von Starkregenereignissen? |
Eine Starkregengefahrenkarte zeigt auf, wo sich bei extremen Niederschlägen Wasser ansammelt und welche Bereiche besonders gefährdet sind. Für größere Städte und dicht bebaute Gebiete sind solche Karten laut HLNUG relevant. In unserer Gemeinde sind jedoch nur Teilbereiche hiervon betroffen. Die vorliegenden Fließpfadkarten des HLNUG geben zudem keinen akuten Anlass zur Erstellung von großflächigen Starkregen-Gefahrenkarten.
Eine umfassende Starkregengefahrenkarte würde über 125.000 € kosten und wäre damit für die Gemeinde ein erheblicher finanzieller Aufwand.
Gleichzeitig läuft derzeit das Projekt „100 Wilde Bäche für Hessen“, bei dem im Bereich des Laubus- und Eisenbaches Maßnahmen zum vorsorgenden Hochwasserschutz umgesetzt werden. Erst nach Abschluss dieses Projekts kann genau beurteilen werden, ob und in welchem Umfang eine zusätzliche Starkregengefahrenkarte sinnvoll ist.
Im Klimaschutzkonzept ist außerdem vorgesehen, den Bedarf für lokale Starkregenanalysen zu prüfen (Maßnahme AnK-3).
| 2. | Wie weit sind die im Klimaschutzkonzept angekündigten Maßnahmen aus dem Handlungsfeld AnK? Sofern noch keine großartigen Maßnahmen getroffen wurden, wann soll damit begonnen werden? |
Derzeit werden erste Entsiegelungsprojekte und eine kommunale Begrünungsoffensive vorbereitet. Dazu gehört, geeignete Flächen zu identifizieren und Fördermittel zu beantragen.
Im Rahmen von „100 Wilde Bäche für Hessen“ wird außerdem der vorsorgende Hochwasserschutz in unserer Gemeinde gestärkt.
Ein genauer Starttermin für die Umsetzung der ersten Maßnahmen hängt von der Förderzusage und der Verfügbarkeit von Planungsressourcen ab. Ziel ist es, ab 2026 erste sichtbare Maßnahmen vor Ort umzusetzen.
3. | Sind auch Maßnahmen für andere Großschadensereignisse geplant und inwiefern erfolgt eine Umsetzung dieser Maßnahmen? |
Zusätzlich zu den im Klimaschutzkonzept beschriebenen Projekten werden keine weiteren eigenständigen Maßnahmen durch die Gemeinde geplant. Allerdings arbeitet die Gemeindeverwaltung eng mit dem Landkreis und den zuständigen Katastrophenschutzbehörden zusammen. Notfall- und Katastrophenschutzkonzepte des Kreises gelten auch für die Gemeinde Selters (Taunus) und werden regelmäßig aktualisiert. Sollten sich neue Risiken ergeben, können diese in Abstimmung mit dem Kreis kurzfristig in unsere Planungen aufgenommen werden.
4. | Hinsichtlich von starken Hitzeereignissen: inwiefern sind die im Klimaschutzkonzept geplanten Entsiegelungen von Flächen vorangeschritten? Gibt es eine Priorisierung von Flächen und wenn ja nach welchem Kriterium findet die Priorisierung statt? |
Aktuell wird eine Bestandsaufnahme potenzieller Flächen durchgeführt. Die Priorisierung erfolgt nach diesen Kriterien:
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| - | Größtmöglicher positiver Effekt |
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| - | Erwartete Akzeptanz |
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| - | Technische Umsetzbarkeit |
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| - | Kosten-Nutzen-Verhältnis |
Zunächst sollen Maßnahmen mit hoher Wirkung und schneller Umsetzbarkeit realisiert werden.
5. | Anschließend daran: Existieren Kälteräume für Hitzeereignisse, wenn ja wie viele und wenn nein, sind diese geplant? |
Derzeit verfügt die Gemeinde Selters (Taunus) über keine ausgewiesenen Kälteräume. Kälteräume werden in der Regel im Rahmen eines umfassenden Hitzeschutzplans eingerichtet. Ein solcher Plan besteht aktuell noch nicht, soll aber in den kommenden Jahren unter Beteiligung der Gremien und in Zusammenarbeit mit dem Kreis geprüft werden. Dabei wird auch entschieden, ob und wo Kälteräume in öffentlichen Gebäuden eingerichtet werden können.
Zusatzhinweis der Verwaltung:
Unsere personellen Ressourcen sind begrenzt. Maßnahmen aus dem Klimaschutzkonzept werden deshalb schrittweise umgesetzt. Die Priorisierung erfolgt gemeinsam mit der Kommunalpolitik, die durch entsprechende Beschlüsse Schwerpunkte festlegen kann.
Anfrage der UWE-Fraktion vom 26.08.2025;
hier: Wasserversorgung in der Gemeinde Selters
Anfrage:
Im Februar 2023 wurde ein Wasserversorgungskonzept der Firma Hartwig im Rahmen einer Sitzung der Energiekommission vorgestellt. Im Januar 2024 wurde dann ein weiteres Wasserversorgungskonzept von einer Firma Becker in einer gemeinsamen Ausschutzsitzung des HFA und des Bauausschusses erläutert bzw. vorgestellt.
| 1. | Wie konnte es dazu kommen, dass zwei unterschiedliche Firmen mit der gleichen Aufgabenstellung beauftragt wurden? |
| 2. | Welche Kosten sind für die Konzepterstellung der Firma Hartwig für die Gemeinde Selters - Taunus entstanden? |
| 3. | Welche Kosten sind bis heute im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes für die Firma Becker angefallen, bzw. wie hoch sind die entsprechenden Forderungen? |
| 4. | Welche Aufträge an die Firma Becker wurden bisher von Seiten des Gemeindevorstandes beschlossen bzw. wie hoch war das entsprechende Auftragsvolumen dieser Aufträge? |
| 5. | Gab es, neben den vom Gemeindevorstand beschlossenen Aufträgen, weitere Aufträge, die im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes an die Firma Becker erteilt wurden und von wem? |
| 6. | Welche Firma ist aktuell mit der Umsetzung welches Konzepts beauftragt? |
Zu den Hintergründen, weshalb zwei verschiedene Firmen mit zum Teil denselben Aufgabenstellungen betraut wurden, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Aussage getroffen werden. Diese Frage wird zurzeit in der Wasserversorgungskommission untersucht, um eine entsprechende Antwort auf diese Frage zu finden.
Für die Erstellung eines Wasserversorgungskonzeptes von der Firma Hartwig sind der Gemeinde Selters (Taunus) auf Grundlage der vorliegenden Rechnungen Gesamtkosten in Höhe von 46.092,03 € entstanden. Die Abrechnung erfolgte in mehreren Teilschritten, sodass die genannten Gesamtkosten das vollständige Leistungsbild des Büros im Rahmen der Konzepterstellung widerspiegeln. Weitere Ausführungen hierzu können bei Bedarf durch die Verwaltung beziehungsweise anhand der Abrechnungsunterlagen nachvollzogen werden
Bis zum jetzigen Zeitpunkt sind im Rahmen des Wasserversorgungskonzeptes für die Firma Becker Kosten in Höhe von 979.906,22 € angefallen. Hiervon wurden Rechnungen in Höhe von 265.103,22 € beglichen. Somit liegen der Gemeinde Selters zum heutigen Zeitpunkt noch Forderungen von 714.803,00 € brutto vor. Die entsprechenden Forderungen richten sich nach den vorliegenden Rechnungen und Abrechnungsunterlagen.
| • | Auftrag „Planung PCB-Notinstandsetzung“ 03.04.2024: | |
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| - | Vergabe der Planung PCB-Notinstandsetzung Hinterwald, Umsetzer und Bott Eder an Becker |
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| - | Beschlossen durch den Gemeindevorstand |
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| - | 115.921,24 € brutto |
| • | Vergabe vom 17.06.2024 (Maßnahmenblock #1-#11): | |
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| - | Volumen: über 753.418,27 €. |
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| - | Beschlossen durch den Gemeindevorstand. |
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| - | Am 27.06.2024 wegen gravierender Verfahrensfehler wieder aufgehoben. |
Ja, es gab weitere Aufträge und Leistungen, die nicht vom Gemeindevorstand beschlossen wurden:
| • | Auftrag „Optimierung Strukturanalyse“ (2023): | |
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| - | Vergeben von Bürgermeister Subat in Höhe von 11.318,57 € brutto |
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| - | Tatsächlich verausgabt: 35.299,05 € brutto. |
Aktuell ist das Ingenieurbüro Hartwig mit der Umsetzung des von Ihm erstellten Wasserversorgungskonzepts beauftragt.