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Selterser Kurier
Ausgabe 46/2022
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung

In der 13. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 05.10.2022, wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 5

Kinder- und Jugendbeirat der Gemeinde Selters (Taunus);

hier: Benennung der Mitglieder

Sebastian Dörn und Rüdiger Weil sind zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung benennt folgende Kinder und Jugendlichen zu Mitgliedern des Kinder- und Jugendbeirates der Gemeinde Selters (Taunus):

Name

Vorname

Ortsteil

Alter

Dörn

Malina

Niederselters

12

Heidger

Alexander

Niederselters

16

Honemann

Miriam

Haintchen

13

Kuipers

Jacqueline

Münster

15

Pauly

Noel

Niederselters

16

Pauly

Noah

Niederselters

12

Rembser

Bastian

Niederselters

15

Rödder

Jakob

Niederselters

12

Scholl

Hannah

Eisenbach

12

Volberg

Leon-Diego

Niederselters

15

Waller

Rebecca

Münster

12

Weil

Fynn

Niederselters

12

Zapf

Alea

Niederselters

12

Dem Kinder- und Jugendbeirat wird empfohlen, folgende Kinder als beratende Mitglieder mit einzubeziehen:

Name

Vorname

Ortsteil

Alter

Duyfies

Henrik

Münster

10

Heidger

Alina

Niederselters

11

Kissel

Felzitas

Münster

10

Milea

Eduard Nicolas

Niederselters

10

Schoepe

Paul

Haintchen

10

Weil

Nele

Niederselters

9

Zabel

Tom

Niederselters

10

Abstimmung:

20

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 7

Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2020

hier:

a)

Beschlussfassung gem. § 114 (1) HGO

b)

Entlastung des Gemeindevorstandes gem. § 114 (1) HGO

a)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Selters (Taunus) gemäß § 114 (1) HGO.

Abstimmung:

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

b)

Beschluss:

Gemäß § 114 (1) HGO erteilt die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand für den Jahresabschluss 2020 Entlastung.

Abstimmung:

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 8

Kommunalwald der Gemeinde Selters (Taunus);

hier: Forsteinrichtung 2022-2031

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Forsteinrichtung 2022 – 2031 für den Gemeindewald Selters (Taunus).

Abstimmung:

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 9

Ortsgericht Selters II (Eisenbach);

hier: Wahl zum Ortsgerichtsschöffen

Bernd Böß ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, Bernd Böß, Schulweg 9, 65618 Selters (Taunus) als Ortsgerichtsschöffen auf die Dauer von fünf Jahren und Michael Hamm, Georgsgraben 2A, 65618 Selters (Taunus) als Ortsgerichtsschöffen auf die Dauer von zehn Jahren für das Ortsgericht Selters II (Eisenbach) zu wählen.

Abstimmung:

21

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 10

Auftragsvergabe an Mandatsträger gem. § 77 (2) HGO;

hier: Bau einer Beobachtungsplattform zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit im Biotop „Unterm Nippchen“ in der Gemarkung von Niederselters

Beigeordneter Thomas Brühl ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt der Auftragsvergabe für die Errichtung einer Beobachtungsplattform für das Biotop „Unterm Nippchen“ (Grundfläche 2 x 4 Meter, bei einer Stehfläche von 4 Meter) an die Schlosserei Thomas Brühl, Selters (Taunus), zu.

Abstimmung:

21

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

1

Enthaltung

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 12

Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Geplanter Windpark "Niederfeld" in Münster" und ggf. Bestimmung eines Termins des Bürgerentscheids

Axel Lenz ist zu diesem Tagesordnungspunkt nicht anwesend.

Evelyn Schütz stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung erklärt aufgrund des fehlenden Kostendeckungsvorschlags und der zu geringen Anzahl an Unterstützungsunterschriften das Bürgerbegehren als unzulässig und lässt keinen Bürgerentscheid zu.

Den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ist der Beschluss entsprechend mitzuteilen.

Namentliche Abstimmung:

Böcher, Manuel

Nein

Böß, Bernd

Ja

Conrad, Luca

Ja

Dörn, Sebastian

Ja

Fink, Marcel

Ja

Fluck, Dr. Rüdiger

Nein

Gautsch, Maximilian

Ja

Hamm, Oliver

Nein

Horz, Georg

Ja

Liesering, David

Nein

Nauheim, Katja

Nein

Ort, Hans-Willi

Nein

Reichwein, Gerd

Nein

Rieth, Mario

Ja

Rumpf, Christina

Nein

Rumpf, Martin

Ja

Sandner, Wolfgang

Ja

Schütz, Evelyn

Nein

Siegmund, Lothar

Ja

Stath, Ulrich

Nein

Weil, Rüdiger

Ja

Abstimmung:

11

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 13

Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens "Geplanter Windpark "Laubus" in Haintchen" und ggf. Bestimmung eines Termins des Bürgerentscheids

Evelyn Schütz stellt den Antrag auf namentliche Abstimmung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung erklärt aufgrund des fehlenden Kostendeckungsvorschlags das Bürgerbegehren als unzulässig und lässt keinen Bürgerentscheid zu.

Den Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens ist der Beschluss entsprechend mitzuteilen.

Namentliche Abstimmung:

Böcher, Manuel

Nein

Böß, Bernd

Ja

Conrad, Luca

Ja

Dörn, Sebastian

Ja

Fink, Marcel

Ja

Fluck, Dr. Rüdiger

Nein

Gautsch, Maximilian

Ja

Hamm, Oliver

Nein

Horz, Georg

Ja

Lenz, Axel

Ja

Liesering, David

Nein

Nauheim, Katja

Nein

Ort, Hans-Willi

Nein

Reichwein, Gerd

Nein

Rieth, Mario

Ja

Rumpf, Christina

Nein

Rumpf, Martin

Ja

Sandner, Wolfgang

Ja

Schütz, Evelyn

Nein

Siegmund, Lothar

Ja

Stath, Ulrich

Nein

Weil, Rüdiger

Ja

Abstimmung:

12

Ja-Stimmen

10

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 14

Antrag der CDU-Fraktion vom 01.09.2021;

hier: Errichtung eines 3D-Bogenparcours als Erweiterungsfläche des Schützenvereins Roland Eisenbach

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass der Errichtung eines 3D-Bogenparcours in der Gemarkung Eisenbach, Flur 1, Flurstück 186/6, „Öder“, Bereich um das Schützenhaus des Schützenvereins Roland 1927 e.V. Eisenbach, zugestimmt wird.

Der Schützenverein Roland 1927 e.V. Eisenbach ist alleinig zuständig für die Unterhaltung der Anlage, die erforderlichen Sicherheitsauflagen und die Finanzierung des Vorhabens, ausgenommen sind Investitionen, die der Vereinsförderungsrichtlinie entsprechen.

Es ist aus baurechtlicher Sicht nicht erforderlich, dass seitens der Gemeinde ein Bauleitplanverfahren für die Errichtung des Parcours durchgeführt wird. Seitens des Vereins ist lediglich zu gewährleisten, dass ausreichend Stellplätze vorhanden sind.

Aufgrund der Stellungnahmen der Jagdpächter, der Jagdgenossenschaftsvorsitzenden sowie dem Forstservice Taunus ergeben sich folgende Auflagen, die an den Betreiber der Anlage gestellt werden:

  • Es sollten keine Veränderungen des Waldes durch Wege oder sonstige fest installierte Bauwerke stattfinden.
  • Der Wald sollte weiterhin forstlich nutzbar bleiben. D. h. vor Beginn einer Einschlagsmaßnahme müssen alle „Tiere“ weggeräumt werden.
  • Sollten durch forstliche Tätigkeiten Schäden an dem Parcours entstehen, übernimmt die Gemeinde Selters (Taunus) oder deren Beauftragte keinen Schadenersatz.
  • Die Verkehrssicherungspflicht für das gesamte Areal, welches durch den Schützenverein genutzt wird, obliegt dem Verein. Ausgenommen davon ist die Verkehrssicherungspflicht für die umlaufenden öffentlichen Wege.
  • Aus jagdlicher Sicht darf der Parcours nicht beleuchtet und in den Randzeiten der Dämmerung nicht in Betrieb sein. Seitens des Jagdpächters wird eine Öffnungszeit an Wochenenden zwischen 10 und 16 Uhr für möglich erachtet. Die Öffnungszeiten sind mit den Beteiligten zu beraten (ggf. jahreszeitabhängig).
  • Die aus dem Vorhaben ggf. resultierenden Änderungen im aktuell gültigen Jagdpachtvertrag sind zwischen den Beteiligten nach der Beschlussfassung zu klären.

Alle weiteren Details sind zwischen den Beteiligten (Schützenverein, Forstservice Taunus, Jagdgenossenschaft Eisenbach, Jagdpächter, Gemeinde) abzustimmen.

Abstimmung:

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 15

Antrag der CDU-, UWE-, FWS-, SPD- und GRÜNEN Fraktion vom 08.09.2022;

hier: Überarbeitung von Geschäftsordnungen und Hauptsatzung

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Geschäftsordnungen und die Hauptsatzung bezüglich Änderungsbedarf zu prüfen und ggf. anzupassen.

Der HFA ermittelt einen möglichen Handlungsbedarf und bringt ggf. Änderungsvorschläge ein, die der Gemeindevertretung zur Beratung und Abstimmung vorgestellt werden.

Begründung:

Nach der letzten Kommunalwahl kam es in der neuen Konstellation der Fraktionen immer wieder zu Diskussion, Auslegungsfragen und Interpretationen beim Umgang miteinander und den anstehenden Anliegen, sowie der Arbeit in den Ausschüssen, wobei auch definierte Regelungen in Frage gestellt, oder unterschiedlich interpretiert wurden.

Hierbei ging es um Rederechte, Redezeiten, Zusammensetzung und Aufgaben des Ältestenrates usw.

Vieles lässt sich bestimmt einvernehmlich definieren und auch eindeutiger in Geschäftsordnungen und Hauptsatzung einbetten. Eventuell kann es auch hilfreich sein, Dinge weniger scharf zu definieren, dafür aber die Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten klarer darzustellen.

Um die Zusammenarbeit der Fraktion und die Arbeit in den Gremien reibungsfreier zu gestalten, kann eine gemeinsame Prüfung und ggf. Anpassung der Regeln bestimmt hilfreich sein.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Geschäftsordnungen und die Hauptsatzung bezüglich Änderungsbedarf zu prüfen und ggf. anzupassen.

Der HFA ermittelt einen möglichen Handlungsbedarf und bringt ggf. Änderungsvorschläge ein, die der Gemeindevertretung zur Beratung und Abstimmung vorgestellt werden.

Abstimmung:

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 16

Antrag der FWS-Fraktion vom 08.09.2022;

hier: Anbindung des Ortsteils Haintchen an das Verbundnetz (Ringleitung) der Grube Lindenberg

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Kosten für die o.g. Maßnahme zu ermitteln und im Haushalt 2023 entsprechende Mittel dafür einzuplanen.

Begründung:

Die Trinkwasserversorgung für den Ortsteil Haintchen wird derzeit noch separat geführt. Um auch für die Zukunft die sichere Versorgung der Mitbürgerschaft in Haintchen zu haben, sehen wir es geboten, den OT Haintchen ebenfalls an die bestehende Ringleitung der Grube Lindenberg anzuschließen.

Wir bitten daher, die Möglichkeiten für dieses Vorhaben zu prüfen und den finanziellen Aufwand 2U ermitteln, damit entsprechende Beträge im Haushalt 2023 ff. vorgesehen werden.

Wolfgang Sandner von der SeltersUnion-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Kosten für die o.g. Maßnahme zu ermitteln. In den Haushaltsberatungen für den Haushaltsplan 2023 soll hierüber beraten werden.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die Kosten für die o.g. Maßnahme zu ermitteln. In den Haushaltsberatungen für den Haushaltsplan 2023 soll hierüber beraten werden.

Abstimmung:

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 17

Antrag der SPD-Fraktion vom 08.09.2022;

hier: Schulwegsicherung Kreuzung Goethestraße - Haintchener Straße - Hessenstraße L 3449

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Gespräche mit dem Land Hessen bzw. Hessen Mobil und dem Landkreis aufzunehmen, um den Bau eines Verkehrskreisels an der Kreuzung Haintchener Straße / Hessenstraße / Goethestraße zu initiieren.

Zudem soll die Aufnahme in die verschiedenen Verkehrswegepläne (Land und Kreis) erfolgen, um die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten auszunutzen.

Begründung:

Bereits mehrfach, z.B. auch am 21.10.2020 wiesen wir auf die gefährliche Situation sowohl für Schulgänger und Fußgänger hin. Auch sehr viele PKW-Unfälle sind hier zu verzeichnen. Ein Kreisel könnte an dieser Stelle eine erhebliche Verkehrssicherung bringen und zudem den Verkehrsfluss – gerade zu den Hol- und Bringzeiten an der Schule – merklich verbessern.

Wolfgang Sandner von der SeltersUnion-Fraktion stellt folgenden Ergänzungsantrag:

Der Gemeindevorstand wird gebeten in Abstimmung mit dem Landkreis Limburg-Weilburg und den zuständigen Stellen zu prüfen, welche Maßnahmen hier kurzfristig zur Vermeidung der Gefahrensituation ergriffen werden können.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, Gespräche mit dem Land Hessen bzw. Hessen Mobil und dem Landkreis aufzunehmen, um den Bau eines Verkehrskreisels an der Kreuzung Haintchener Straße / Hessenstraße / Goethestraße zu initiieren.

Zudem soll die Aufnahme in die verschiedenen Verkehrswegepläne (Land und Kreis) erfolgen, um die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten auszunutzen.

Der Gemeindevorstand wird gebeten in Abstimmung mit dem Landkreis Limburg-Weilburg und den zuständigen Stellen zu prüfen, welche Maßnahmen hier kurzfristig zur Vermeidung der Gefahrensituation ergriffen werden können.

Abstimmung:

22

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 18

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 08.09.2022;

hier: Starkregen-Gefahrenkarten

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt Mittel für die Erstellung von Starkregen-Gefahrenkarten im Haushalt 2023 bereit zu stellen.

Nach Vorstellung der Fließpfadkarten und Beratungen zum Thema Hochwasserschutz, möglichst mit Unterstützung durch Sachkundige, sollen die Mittel ggf. zeitnah im nächsten Jahr durch HFA oder Gemeindevertretung freigegeben werden, damit die Beauftragung zur Erstellung dieser Unterlagen erfolgen kann.

Mögliche Zuschüsse sind vom Vorstand zu erfragen und für diese Maßnahmen einzusetzen.

Begründung:

Die vergangenen Starkregenereignisse geben Anlass die Situation unserer Gemeinde genauer zu betrachten und zu bewerten, was so auch schon vielfach besprochen wurde.

Fließpfadkarten, als Vorstufe zur Entscheidungsfindung, wurden bereits vor etlicher Zeit beantragt und sollten auch schon vorliegen. Auch wenn es hier zu Verzögerungen kommt, wird mit hoher Wahrscheinlichkeit auch der nächste Schritt zur Gefährdungsermittlung sinnvoll sein. Da der bisherige Bauamtsleiter schon signalisiert hatte, dass hierfür Mittel für externe Sachverständige notwendig sein werden, sollten entsprechende Mittel im Haushalt vorgesehen werden, zumal es in diesem, und auch im letzten Jahr Förderungen bis zu 100% für solche Maßnahmen gab, was im besten Fall auf geringe Belastungen für die Gemeindekasse hoffen lässt. Auch hier kann der Status unserer Klimakommune hilfreich und wichtig für mögliche Zuschüsse sein, was es ebenfalls zu beachten gilt. Die frühzeitige Einplanung und Bereitstellung von Mittel sollten einer möglichen Abwicklung im nächsten Haushaltsjahr dienlich sein.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss. Der Gemeindevorstand wird gebeten, die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

Abstimmung:

21

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 19

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 08.09.2022;

hier: Biotop-Verbundplan

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt Mittel für die Erstellung einer Dokumentation zu Ausgleichs-, Kompensations- und Ökoflächen im Haushalt 2023 bereit zu stellen.

Bestandteil sollen sowohl vollständige Lagepläne sowie zugehörige Beschreibungen sein.

Aus den Beschreibungen müssen Grundlagen, Anforderungen und Status der Flächen hervorgehen.

Entsprechende Flächen und Zonen im Wald und an Gewässern sollen ebenfalls mit aufgenommen werden.

Dort wo es erforderlich und noch nicht geschehen ist, sollen diese Flächen und Angaben ebenfalls in öffentlichen Systemen (wie z.Bsp. Natureg.hessen.de) nachgeführt werden.

Diese Maßnahme dient den Vorbereitungen zur Erstellung eines Biotopverbundplanes.

Mögliche Zuschüsse sind vom Vorstand zu erfragen und für diese Maßnahmen einzusetzen.

Begründung:

Wie den Antworten zur Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 1.6.2022 zu Ausgleichs- und Kompensationsflächen zu entnehmen ist, gibt es aktuell keine zusammengefasste, übersichtliche Dokumentation zu den verschiedensten Öko-, Ausgleichs- und Kompensationsflächen unserer Gemeinde. Eine Übersicht der bereits geplanten, realisierten, oder noch ausstehenden Maßnahmen mit Angaben zum Umsetzungsgrad liegen nicht vor. Angaben bezüglich Vollständigkeit der notwendigen Doku im Verzeichnis „Natureg.hessen.de“ wurden nicht gemacht.

Dies ist ein unerwarteter Status und entzieht dem Anliegen einen Biotopflächenverbundplan zu entwickeln, notwendige Maßnahmen hierfür zu formulieren, und in die Ausführungsplanung zu bringen jegliche Grundlage.

Unsere Absicht einen diesbezüglichen Antrag mit dem Ziel einzubringen bereits im nächsten Jahr erste zusätzlich Umsetzungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen verschieben wir daher auf einen späteren Zeitpunkt, wenn die notwendige Doku zum aktuellen Ist- und Sollstand vorliegen.

Ziel soll es sein einen Biotopflächenverbund mit „Trittsteinen“ und Korridoren zu entwickeln, oder im besten Fall darzustellen, falls die Situation in unserer Gemeinde schon optimal sein sollte.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt an den Haupt- und Finanzausschuss. Der Gemeindevorstand wird gebeten, die voraussichtlichen Kosten zu ermitteln.

Abstimmung:

21

Ja-Stimmen

0

Nein-Stimmen

0

Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 20

Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.09.2022;

hier: Glasfaserausbau in der Gemeinde Selters (Taunus)

Anfrage:

  1. Wann ist mit Fertigstellung des Glasfaserausbaues in der Gemeinde Selters (Taunus) inklusive Beseitigung der Schäden und Mängel zu rechnen? Wie wird die Gemeinde mit farblich falsch wiederhergestellten Pflasterflächen umgehen?
  2. Wie ist der Sachstand bezüglich des Glasfaserausbaues im Außenbereich (sogenannte „Weiße Flecken“) im Gebiet der Gemeinde Selters (Taunus)?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.

Die Deutsche Glasfaser GmbH hat der Gemeinde Selters (Taunus) mitgeteilt, dass mit der Fertigstellung des Projektes im 4. Quartal 2022 gerechnet wird. Da es in allen vier Ortsteilen die unterschiedlichsten Pflasterausführungen gibt, ist es für die bauausführende Firma nahezu unmöglich, immer den richtigen Farbton zu treffen. In den meisten Fällen existieren die ursprünglichen Pflastersteine auch nicht mehr, so dass es zwangsläufig zu kleineren Abweichungen kommt.

Zu 2.

Der Breitbandkoordinator des Landkreises Martin Rudersdorf hat der Gemeinde Selters (Taunus) per E-Mail vom 22.07.2022 mitgeteilt, dass der Landkreis Limburg-Weilburg erneut eine Ausschreibung für den Glasfaserausbau in den Außenbereichen vorbereitet, der aber aufgrund von Fördermodalitäten erst Ende September 2022 gestellt werden kann. Eine erste Ausschreibungsrunde brachte im Frühjahr 2022 leider kein positives Ergebnis, da sich kein einziger Bewerber finden ließ.

Vorausgesetzt, dass sich geeignete Firmen bewerben, soll die Maßnahme bis 31.12.2024 für die 38 betroffenen Selterser Adressen (Aussiedlerhöfe, Meiler und sonstige Liegenschaften) umgesetzt werden.

Auf die Zusatzfrage des Gemeindevertreters Oliver Hamm teilt Bürgermeister Subat mit, dass den noch bestehenden Beschädigungen an den Straßen und Gehwegen, insbesondere auch in der Straße „Am Liebfrauenberg“, nachgegangen wird und diese behoben werden sollen.

TOP 21

Anfrage der FWS-Fraktion vom 08.09.2022;

hier: Trinkwassersituation in der Gemeinde Selters

Anfrage:

Durch die anhaltende Trockenheit und sehr geringen Niederschläge der letzten Monate, ist davon auszugehen, dass auch der Grundwasserspiegel erheblich gesunken ist. Wegen der allgemeinen „Wasserlage" wurden bereits Einschränkungen bekanntgegeben.

Wir fragen daher an:

1)

Wie weit ist der Grundwasserspiegel während der Trockenheit bereits gesunken?

2)

Inwieweit ist die Trinkwasserversorgung für alle Ortsgemeinden gesichert?

3)

Ist aufgrund der momentanen Situation mit weiteren Einschränkungen zu rechnen?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.

Die Gemeinde Selters verfügt aktuell über 10 Trinkwasserquellen, eine Schürfung (oberflächliches Grundwasser, zurzeit nicht in Betrieb), 8 Tiefbrunnen und die Grube Lindenberg. Die Situation ist sehr unterschiedlich. An einigen Tiefbrunnen haben wir in den letzten Jahren einen Rückgang des Grundwassers von wenigen Metern zu verzeichnen. Das Grundwasser wird hier aus Tiefen von ca. 40 bis 80 Metern gefördert. Der Wasserstand unterliegt grundsätzlich auch jahreszeitlichen Schwankungen. An der Grube Lindenberg, die mit etwa 30 % den größten Teil der Trinkwasserförderung stellt, ist kein Rückgang zu verzeichnen.

Zu 2.

Aufgrund dieser Situation sehen wir die Trinkwasserversorgung zurzeit als gesichert an. Ein allgemeines Wassersparen (hierzu zählt insbesondere auch der Betrieb von Schwimmbädern, Bewässerung der Sportplätze und sonstigen Grünflächen in den Sommermonaten) kann aber die allgemeine Situation deutlich verbessern.

Zu 3.

Weitere Einschränkungen wird es aller Wahrscheinlichkeit nach nicht geben, wenn die allgemeinen Wassersparmaßnahmen beachtet werden. Eine Ausnahme kann sich jedoch bei Brandeinsätzen der Feuerwehr oder bei unvorhergesehen Wasserrohrbrüchen ergeben.

TOP 22

Anfrage der FWS-Fraktion vom 08.09.2022;

hier: Planung von Mehraufwendungen im Haushalt für 2023

Anfrage:

Im Blick auf die bevorstehenden Haushaltsberatungen zum Haushalt für das Jahr 2023 bitten wir um folgende Auskünfte:

1)

Wie hoch sind die finanziellen Auswirkungen durch Strompreissteigerungen bei der Straßenbeleuchtung und den gemeindlichen Gebäuden?

2)

In welcher Höhe belaufen sich die Gaspreissteigerungen für die gemeindeeigenen Liegenschaften?

3)

In welcher Höhe sind Preissteigerungen auf die gemeindlichen Betriebsbeiträge bei den Kindergärten zu erwarten?

4)

Welche Planungen gibt es, die Aufwendungen in den verschiedenen Bereichen durch reduzierende Maßnahmen zu verringern?

Antwort des Bürgermeisters:

1)

Mit Schreiben vom 26. August 2022 wurde der Gemeindeverwaltung durch die Süwag Energie AG verschiedene Möglichkeit der Energieeinsparung bei der kommunalen Straßenbeleuchtung vorgeschlagen. Nach Prüfung der bestehenden Möglichkeiten ist festzustellen, dass das größte Einsparpotenzial bei einem dauerhaften Reduzierbetrieb bestehen würde. Der dauerhafte Reduzierbetrieb kann durch Abklemmen der Halbnacht-Phasen in den Hauptschaltstellen ortsweise realisiert werden. Dies ist nicht sehr aufwendig und ließe sich jederzeit wieder rückgängig machen. Die Straßen würden weiterhin beleuchtet werden, das Beleuchtungsniveau wäre allerdings dauerhaft reduziert und würde nicht mehr der DIN entsprechen. Auf die Beleuchtung eventueller Fußgängerüberwege (FGÜ) hätte diese Maßnahme keine Auswirkung, da die FGÜ-Leuchten nicht über Halbnacht- oder Reduzierbetrieb verfügen. Das Abklemmen der Halbnacht-Phase in den Hauptschaltstellen würde im Rahmen der Betriebsführung zu Lasten der Süwag Energie AG gehen. Diese Maßnahme würde den Stromverbrauch um ca. 32.577 kWh pro Jahr bzw. 27,9 % reduzieren.

Bei den gemeindlichen Liegenschaften sind die Kosten für die Kilowattstunden bis 31.12.2024 festgeschrieben. Die sonstigen Kosten steigen jedoch. Für die Grube Lindenberg wird (Stand heute) mit einer Steigerung von ca. 6.500,00 € gerechnet und für alle restlichen Liegenschaften von ca. 27.000,00 €.

2)

Die Gaskosten bleiben zunächst stabil, da die Preise 2021-2022 sich kaum verändert haben. Lediglich die CO2-Umlage wurde leicht erhöht (von 0,455 ct/kWh auf 0,546 ct/kWh).

Da die ursprünglich vorgesehene befristete Gasumlage nicht eingeführt wurde, liegen der Verwaltung aktuell noch keine Aktualisierung der Kalkulationen vor.

Sobald der Verwaltung valide Zahlen vorliegen, werden die Gremien entsprechend informiert.

3.)

Die derzeitigen Planungen bei den Kindertagesstätten sehen folgende Mehraufwendungen bei den Betriebskosten vor:

Kindertagesstätte

Mehraufwendungen

Kindertagesstätte Niederselters (kath.)

ca. 20.000 €

Kindertagesstätte Niederselters (LKK)

ca. 60.000 €

Kinderkrippe Brunnenzwerge

ca. 15.000 €

Kindertagesstätte Eisenbach

ca. 25.000 €

Kindertagesstätte Münster

ca. 17.000 €

Kindertagesstätte Haintchen

+/- 0 €

Gesamt:

ca. 137.000 €

  • Bei den kath. Kindertagesstätten (Niederselters und Eisenbach) stellen die Zahlen geschätzte Werte dar, da seitens des Rentamtes noch keine Planungen vorliegen.
  • Bei den anderen Einrichtungen liegen die Planungen vor, wobei zu beachten ist, dass die Mehraufwendungen die Gesamtplanung betreffen, somit Personal, Energie etc.
  • In Haintchen fallen Kosten für die Ablösung ZVK weg, daher werden hier keine Mehraufwendungen zum Vorjahr anfallen.

4.)

Weitere Energieeinsparmaßnahmen werden derzeit geprüft und ggf. umgesetzt.

TOP 23

Anfrage der SPD-Fraktion vom 08.09.2022;

hier: Kosten des Bürgerbegehrens im Erfolgsfall

Anfrage:

Mit Schreiben vom 13. Juni 2022 informierten die „Freien Wähler Selters“ und die CDU über ein Bürgerbegehren zu den Beschlüssen der Gemeindevertretung zu den geplanten Windparks „Laubuswald“ und „Niederfeld“ vom 08. Juni 2022.

Unsere Fragen hierzu:

  1. Welcher finanzielle Schaden (durch Einnahmeverluste) entsteht der Gemeinde, sollten – durch die Initiierung des Bürgerbegehrens – die Unternehmen ihre Windkraftanlagen umplanen?
  2. Welcher finanzielle Schaden (durch Einnahmeverluste) entsteht der Gemeinde, sollte das Bürgergehren Erfolg haben?
  3. Entsteht der Gemeinde ein Schaden durch die weitere, durch FWS und CDU verursachte Verzögerung des Baus der Windkraftanlagen?

Antwort des Bürgermeisters:

Zu 1.:

Wie in den Drucksache GVE/2026/00591 und GVE/2026/006001 bereits aufgeführt war, würde, bei einer Umplanung der Investitionen der beiden geplanten Windparks, über einen Zeitraum von 25 Jahren geschätzte Einnahmen für die Gemeinde Selters (Taunus) wie folgt wegfallen:

Geplanter Windpark „Laubus“ im Ortsteil Haintchen: 387.500 €

Geplanter Windpark „Niederfeld“ im Ortsteil Münster: 2.659.500 €

Zu 2.:

Die Kosten für die Durchführung der beiden Bürgerbegehren können lediglich geschätzt werden. Für Stimmzettel, Erfrischungsgelder, Porto, Arbeitszeit in der Verwaltung etc. würden Kosten in Höhe von ca. 20.000 € entstehen.

Zu 3.:

Bisher ist nicht davon auszugehen, dass der Gemeinde aufgrund der Bürgerbegehren ein Schaden entstanden ist.

TOP 24

Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 07.07.2022;

hier: Energiestandards /-verbräuche und -Kosten öffentlicher/ gemeindeeigener Gebäude

Anfrage:

Welche Energieeffizienzstandards haben unsere Gebäude?

Welche Verbräuche (Strom, Gas, Öl, … ) wurden tatsächlich jährlich in den letzten 3 Jahren dort ermittelt?

Welche Energiekosten, getrennt nach Energiearten, sind diesen Verbrauchsdaten zuzuordnen? Welche Verbräuche und Kosten sind bezüglich öffentlicher Beleuchtung (Strassenbeleuchtung) jährlich in den letzten 3 Jahren ermittelt worden?

Welche Kennzahlen gibt es in unserer Gemeinde zum Controlling dieser Daten, wie sehen diese aus, und wie haben sich diese in den letzten 3 Jahren entwickelt?

Wie groß ist der regenerative Anteil dieser Energien?

Welche Energieeinsparmaßnahmen, speziell auch beim Gasverbrauch sind aktuell geplant?

Antwort des Bürgermeisters:

Im Rahmen der Erstellung der CO2-Startbilanz durch die/den Klimaschutzbeauftragten werden all diese Fragen beantwortet und die entsprechenden Kennzahlen und Analysen ermittelt.

Energieeinsparmaßnahmen werden derzeit geprüft und umgesetzt, was zum Beispiel die Anstrahlung von gemeindeeigenen Gebäuden oder die Dimmung der Straßenbeleuchtung betrifft. Weitere Schritte sind geplant und werden ggfls. kurzfristig umgesetzt.

TOP 25

Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 08.09.2022;

hier: Rechte und Pflichten von Beigeordneten

Anfrage:

Ist es legitim, dass Beigeordnete unseres Gemeindevorstandes bei Bürger:innen Unterschriften gegen demokratisch gefasste Beschlüsse des Gemeindevorstandes und/oder der Gemeindevertretung sammeln ?

Ist ein eventuelles „Fehlverhalten“ sanktionierbar?

Wenn ja; welche Möglichkeiten gibt es, von wem können diese wie eingeleitet werden, und welche Instanz entscheidet ggf. über Maßnahmen?

Antwort des Bürgermeisters:

Da urlaubsbedingt eine Stellungnahme des Hessischen Städte- und Gemeindebundes noch aussteht, kann diese Anfrage erst in der Sitzung der Gemeindevertretung am 17. November 2022 beantwortet werden.