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Selterser Kurier
Ausgabe 46/2023
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Beachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der „Neustraße“ im Ortsteil Münster

Aus gegebenem Anlass weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der „Neustraße“ im Herbst letzten Jahres dauerhaft reduziert wurde und nun 30 km/h beträgt.

Es wird um dringende Beachtung gebeten und mitgeteilt, dass im Frühjahr/ Sommer entsprechende Geschwindigkeitsmessungen in diesem Bereich erfolgen.