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Selterser Kurier
Ausgabe 47/2022
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Selters (Taunus) - Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung

Betr.:

Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 2 HGO zur Einsichtnahme vom

24. November 2022 bis einschließlich 02. Dezember 2022

im Zimmer 10 des Rathauses im Ortsteil Niederselters, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, 65618 Selters-Niederselters,

montags, dienstags, mittwochs

von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr

donnerstags

von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr

freitags

von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr

öffentlich aus.

Weiterhin besteht die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Selters (Taunus) unter

https://www.selters-taunus.de/images/sontiges/HH_2023_Gemeinde_Selters_Entwurf.pdf

65618 Selters (Taunus), 23. November 2022

Der Gemeindevorstand der

Gemeinde Selters (Taunus)

gez. Jan Pieter Subat
Bürgermeister