| Betr.: | Auslegung des Entwurfes der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2023 |
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2023 mit ihren Anlagen liegt gemäß § 97 Abs. 2 HGO zur Einsichtnahme vom
24. November 2022 bis einschließlich 02. Dezember 2022
im Zimmer 10 des Rathauses im Ortsteil Niederselters, während der Dienststunden der Gemeindeverwaltung Selters (Taunus), Brunnenstraße 46, 65618 Selters-Niederselters,
| montags, dienstags, mittwochs | von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
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| von 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
| donnerstags | von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
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| von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr |
| freitags | von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
öffentlich aus.
Weiterhin besteht die Möglichkeit der digitalen Einsichtnahme auf der Homepage der Gemeinde Selters (Taunus) unter
https://www.selters-taunus.de/images/sontiges/HH_2023_Gemeinde_Selters_Entwurf.pdf
65618 Selters (Taunus), 23. November 2022
Der Gemeindevorstand der
Gemeinde Selters (Taunus)