In der 14. Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 17.11.2022, wurden folgende Beschlüsse gefasst:
| TOP 7 ekom21 - KGRZ Hessen; hier: Wahl eines Mitglieds der Verbandsversammlung | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| In die Verbandsversammlung der ekom21 - KGRZ Hessen wird Bürgermeister Jan Pieter Subat als Mitglied gewählt. | ||||||
| Abstimmung: | 25 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| Entspricht: einstimmig angenommen | ||||||
| TOP 8 Forstwirtschaftsplan 2023 der Gemeinde Selters (Taunus); hier: Beschlussfassung | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Forstwirtschaftsplanes der Gemeinde Selters (Taunus) für das Jahr 2023. | ||||||
| Abstimmung: | 25 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| Entspricht: einstimmig angenommen | ||||||
| TOP 9 Neufassung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Selters (Taunus); hier: Beschlussfassung | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Entwässerungssatzung in der vorliegenden Form. | ||||||
| Die Schmutzwassergebühr in § 26 wird auf 2,84 €/m³ festgelegt (bisher 2,93 €/m³). | ||||||
| Die Niederschlagswassergebühr in § 24 wird auf 0,72 €/m² festgelegt (bisher 0,69 €/m²). | ||||||
| Diese Gebühren werden für die nächsten fünf Jahre (2023 - 2027) festgesetzt. Nachkalkulationen werden im Rahmen des Jahresabschlusses der folgenden Jahre weiterhin vorgenommen, hier festgestellte zukünftige Über- oder Unterdeckungen werden in die nächste Kalkulation einfließen. | ||||||
| Abstimmung: | 20 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimme | 4 | Enthaltungen |
| Entspricht: mehrheitlich angenommen | ||||||
| TOP 10 Neufassung der Wasserversorgungssatzung der Gemeinde Selters (Taunus); hier: Beschlussfassung | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Wasserversorgungssatzung in der vorliegenden Form. | ||||||
| Die Benutzungsgebühr § 26 Ziffer 4 wird auf 3,23 €/m³ (Bruttopreis) festgelegt (bisher 2,46 €/m³). | ||||||
| Diese Gebühr wird für die nächsten fünf Jahre (2023 -2027) festgesetzt. | ||||||
| Nachkalkulationen werden im Rahmen des Jahresabschlusses der folgenden Jahre weiterhin vorgenommen, hier festgestellte zukünftige Über- oder Unterdeckungen werden in die nächste Kalkulation einfließen. | ||||||
| Abstimmung: | 21 | Ja-Stimmen | 1 | Nein-Stimme | 3 | Enthaltungen |
| Entspricht: mehrheitlich angenommen | ||||||
| TOP 11 Wasserrohrbruch in der Hermesbachstraße im Ortsteil Niederselters hier: Überplanmäßige Auszahlungen im Jahr 2022 gemäß § 100 HGO | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung beschließt, dass die notwendigen Mittel in Höhe von 40.000 € für die Behebung des Wasserrohrbruches inkl. des Baus einer Verbindungsleitung in der Hermesbachstraße im Ortsteil Niederselters überplanmäßig gemäß § 100 HGO bei der Investitions-Nr. 11-I00-006 - Erneuerung von Ortsnetzleitungen zur Verfügung gestellt werden. | ||||||
| Diese Mittel werden durch Mittelverschiebung von der Investitions-Nr. 11-I00-007 - Grundhafte Sanierung von Hochbehältern gedeckt. | ||||||
| Abstimmung: | 24 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltung |
| Entspricht: einstimmig angenommen | ||||||
| TOP 12 Erneuerung der Wasserleitung in der Eisenbacher Straße im Ortsteil Niederselters hier: Außerplanmäßige Auszahlungen im Jahr 2022 gemäß § 100 HGO | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung beschließt, dass folgende drei Varianten bezüglich der Erneuerung der Wasserleitung in der Eisenbacher Straße im Ortsteil Niederselters in entsprechender Reihenfolge überprüft werden sollen: | ||||||
| ||||||
| Die notwendigen Mittel in Höhe von maximal 120.000 € für die Erneuerung der Wasserleitung inkl. Hausanschlüsse (Varianten 2 und 3) in der Eisenbacher Straße im Ortsteil Niederselters werden außerplanmäßig gemäß § 100 HGO zur Verfügung gestellt. | ||||||
| Diese Mittel werden durch Mittelverschiebung von der Investitions-Nr. 11-I00-007 - Grundhafte Sanierung von Hochbehältern gedeckt. | ||||||
| Abstimmung: | 20 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 5 | Enthaltungen |
| Entspricht: einstimmig angenommen | ||||||
| TOP 13 | ||||||
| Antrag der UWE-Fraktion vom 10.01.2022; | ||||||
| hier: Einrichtung eines permanenten Arbeitskreises "Zukunft Selters" | ||||||
| Die UWE-Fraktion beantragt die Verweisung zurück in den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales. | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung beschließt die Verweisung zurück in den Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales. | ||||||
| Abstimmung: | 21 | Ja-Stimmen | 3 | Nein-Stimmen | 1 | Enthaltung |
| Entspricht: mehrheitlich angenommen | ||||||
| TOP 14 Antrag der UWE-Fraktion vom 10.01.2022; hier: Anschaffung von Spielgeräten für körperbehinderte Kinder | ||||||
| David Liesering von der CDU-Fraktion stellt folgenden Änderungsantrag: | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung beschließt, die Anschaffung einer Rollstuhlschaukel für die gemeindlichen Spielplätze. Der Gemeindevorstand soll im Vorfeld feststellen, in welchen Ortsteilen der Bedarf für eine solche Schaukel besteht. | ||||||
| Die Mittel sind im Haushaltsplan 2023 vorzusehen. | ||||||
| Abstimmung: | 25 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| Entspricht: einstimmig angenommen | ||||||
| TOP 15 Haushaltsplan für das Jahr 2023 der Gemeinde Selters (Taunus); hier: Einbringung und Verweisung | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung verweist diesen TOP zur Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie die Ortsbeiräte der Gemeinde Selters (Taunus). | ||||||
| Abstimmung: | 25 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| Entspricht: einstimmig angenommen | ||||||
| TOP 16 Antrag der CDU-Fraktion vom 18.10.2022; hier: Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung der Kinder im Grundschulalter ab dem Schuljahr 2026/2027 | ||||||
| Antrag: | ||||||
| Der Gemeindevorstand wird gebeten, schnellstmöglich mit dem Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg sowie dem Eigenbetrieb Gebäudewirtschaft in Kontakt zu treten um zu erörtern, inwieweit die Gemeinde Selters (Taunus) entsprechende Flächen zur baulichen Nutzung zur Verfügung stellen kann, um mögliche Synergieeffekte zu schaffen. Das Ergebnis der Gespräche sowie die gemeinsam mit der Schulleitung und dem Förderverein entwickelte Umsetzungsstrategie ist dem Ausschuss Bau und Dorfentwicklung sowie dem Kinder- und Jugendbeirat vorzulegen. | ||||||
| Begründung: | ||||||
| Ab dem Schuljahr 2026/2027 hat jede Schülerin und jeder Schüler der ersten Jahrgangsstufe einer Grundschule einen Anspruch auf eine ganztägige Förderung. Dieser Anspruch erweitert sich in den Folgejahren um je eine Klassenstufe, sodass ab August 2029 jedes Grundschulkind einen Rechtsanspruch auf einen Platz in der ganztägigen Betreuung, in einem zeitlichen Betreuungsumfang von acht Stunden an fünf Werktagen, hat. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ein hoher Prozentsatz der Erziehungsberechtigten die Betreuung in Anspruch nimmt. | ||||||
| Der Kreisausschuss der Landkreises Limburg-Weilburg hat festgestellt, dass die aktuelle Raumsituation an vielen Schulstandorten nicht ausreichend sein wird. An- und Umbauten sowie Erweiterungsbauten werden zwangsläufig notwendig. Derzeit schätzt der Landkreis das Investitionsvolumen auf 40 Mio. €. Derzeit wird eine Bestandsaufnahme durchgeführt sowie eine Beschlussvorlage der durchzuführenden Investitionsmaßnahmen in den Kreisgremien vorbereitet. | ||||||
| Da im Rahmen einer Verbundschule derzeit beabsichtigt ist lediglich einen Standort entsprechend baulich herzurichten und der Landkreis aufgrund der hohen Investitionskosten auf Synergieeffekte mit den Kommunen setzt, ist aus unserer Sicht schnellstmöglich zu prüfen, ob geeignete Flächen im Bereich der Verbundschule Selters/Brechen am Standort Niederselters seitens der Gemeinde Selters (Taunus) zur Verfügung gestellt werden könnten. | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung verweist diesen TOP zur weiteren Beratung an den Gemeindevorstand, den Ausschuss für die Bereiche Bau und Dorfentwicklung und den Kinder- und Jugendbeirat. | ||||||
| Abstimmung: | 25 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| Entspricht: einstimmig angenommen | ||||||
| TOP 19 Antrag der UWE-Fraktion vom 12.10.2022; hier: Ergänzungsantrag zum Antrag der SPD-Fraktion vom 08.09.2022; hier: Schulwegsicherung Kreuzung Goethestraße - Haintchener Straße - Hessenstraße L 3449 | ||||||
| Antrag: | ||||||
| Der Gemeindevorstand möge prüfen, ob zeitnah in der Haintchener Straße in Niederselters zwei Fußgängerüberwege an strategisch günstigen Punkten (Haintchener Straße/Taunusstraße/In der Flußet und Haintchener-/Taunusstraße/Höhe AVIA-Tankstelle) geschaffen werden können und - falls das Ergebnis der Prüfung positiv ist - diese schnellstmöglich realisieren. | ||||||
| Begründung: | ||||||
| Der SPD-Antrag zur Schaffung eines Kreisels, der auch von der UWE-Fraktion unterstützt wird, im Bereich der Hessenstraße/Goethestraße/Haintchener Straße, ist den Gemeindevertretern bekannt. Er soll die Gefahren, insbesondere für Schüler der Mittelpunktschule Goldener Grund beim Überqueren der Hessenstraße minimieren. Ob der Zuständigkeiten anderer Stellen (Kreis Limburg-Weilburg, Hessen Mobil) erscheint eine zeitnahe Realisierung fraglich. | ||||||
| Es gibt eine weitere Alternative für Bewohner des nordwestlichen Teils von Niederselters und zwar über die Haintchener Straße, „In der Flußet“ und „Am Weidenhof“ zur Goethestraße, hier steht ein breit ausgebauter Geh-/Radweg ca. 1 Meter abseits der Straße/des Fahrzeugverkehrs bis zur Schule zur Verfügung. | ||||||
| Bei diesem Weg muss - genauso wie bei der Kreiselvariante - die Haintchener Straße überquert werden, es entfällt aber das größte Gefahrenpotential, die Überquerung der Hessenstraße. Unbestritten ist, dass der aufgeführte Alternativweg um einige hundert Meter länger ist. Der Vorteil dieser Variante ist jedoch, dass sie wesentlich schneller zu realisieren ist und die Zuständigkeit bei den gemeindlichen Gremien liegt. | ||||||
| Die Bedenken der SPD-Fraktion, dass Kinder und deren Eltern diese Variante ob der längeren Wegstrecke nicht nutzen würden, teilen wir nicht. Den Kindern/Eltern und anderen Fußgängern, die die Karte Sicherheit ziehen, sollte diese Option eröffnet werden. Es muss / kann ohnehin davon ausgegangen werden, dass Kinder/Fußgänger, die im südlichen Teil von Niederselters - Nord wohnen, die gefahrlose Schulweg-Variante über „Am Weidenhof“ nutzen. Durch entsprechende öffentliche Bekanntmachungen und in Zusammenarbeit mit der MPS sollte nochmals für diese gefahrlosere Variante geworben werden. | ||||||
| Zu erwartende Kosten: | ||||||
| Die zu erwartenden Kosten dürften unter 10.000.- € liegen. | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Der Gemeindevorstand möge prüfen, ob zwei Fußgängerüberwege in der Haintchener Straße realisiert werden könnten. Falls eine Prüfung positiv ausfällt soll die Beratung hierzu weiter im Haupt- und Finanzausschuss erfolgen. | ||||||
| Abstimmung: | 25 | Ja-Stimmen | 0 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| Entspricht: einstimmig angenommen | ||||||
| TOP 21 Antrag der SPD-Fraktion vom 18.10.2022; hier: Absage des "Weihnachtsessens" | ||||||
| Antrag: | ||||||
| Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Anschluss an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung das so genannte "Weihnachtsessen" nicht stattfinden wird. Über die Verwendung des durch die Absage ersparten Geldes (Sitzungsgelder und Haushaltsmittel) möge die Gemeindevertretung auf Anregungen aus ihrer Mitte entscheiden. | ||||||
| Begründung: | ||||||
| Im vergangenen Jahr war - bedingt durch die Corona-Pandemie das so genannte "Weihnachtsessen" abgesagt worden. Die gesparten Gelder wurden verschiedenen wohltätigen Zwecken zugeführt. Auch wenn es 2022 keine rechtlichen Grundlagen für die Absage des "Weihnachtsessens" gibt, so ist die Gefährdung durch "Corona" weiterhin allgegenwärtig. Dazu kommt, dass es unter anderem in Folge des brutalen Angriffskrieges auf die Ukraine zu spürbaren Kostensteigerungen in allen Bereichen des öffentlichen wie auch des privaten Lebens kommt. Die Absage des "Weihnachtsessens" ist so auch ein Zeichen des guten Willens der Gemeindevertretung zur sparsamen Haushaltsführung. | ||||||
| Beschluss: | ||||||
| Die Gemeindevertretung beschließt, dass das diesjährige „Weihnachtsessen“ nach der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Jahr 2022 nicht stattfindet. | ||||||
| Abstimmung: | 4 | Ja-Stimmen | 21 | Nein-Stimmen | 0 | Enthaltungen |
| Entspricht: mehrheitlich abgelehnt | ||||||
| TOP 22 Anfrage der FWS-Fraktion vom 18.10.2022; hier: Laufende bzw. künftige Kredite und Darlehen | ||
| Anfrage: | ||
| Mit Blick auf die bevorstehenden Haushaltsberatungen 2023 ff bitten wir um Auskünfte betreffend der laufenden bzw. künftigen Kredite und Darlehen wie folgt: | ||
| 1. | Welche laufenden Darlehen, in welcher Höhe, mit welcher Laufzeit und mit welchem Zinssatz werden im HJ 2022 getilgt? | |
| 2. | Welche laufenden Darlehen laufen hiervon in 2022 aus? | |
| 3. | Wurden in 2022 neue Darlehen aufgenommen, wenn ja in welcher Höhe und zu welchen Konditionen? | |
| 4. | Sind in 2022 Darlehen ausgelaufen, wenn ja mit welchem Entlastungseffekt? | |
| 5. | Für das HJ 2023 bitten wir um folgende geschätzte Angaben: Sind für das HJ 2023 Kreditaufnahmen geplant bzw. erforderlich? Wenn ja, in welcher Größenordnung und wie sind die derzeit marktüblichen Konditionen? | |
| Antwort des Bürgermeisters: | ||
| 1. | Welche laufenden Darlehen, in welcher Höhe, mit welcher Laufzeit und mit welchem Zinssatz werden im HJ 2022 getilgt? | |
| Eine Aufstellung der Darlehen wird dem Protokoll als Anlage beigefügt (Anlage Nr. 1 zum Protokoll). Die Restschuld bezieht sich auf den 31.12.2021, die Zinsfestschreibung bezieht sich auf die Laufzeit des jeweiligen Darlehens. | ||
| 2. | Welche laufenden Darlehen laufen hiervon in 2022 aus? | |
| Das Darlehen mit der Nummer DARL00022 lief im Jahr 2022 aus. | ||
| 3. | Wurden in 2022 neue Darlehen aufgenommen, wenn ja in welcher Höhe und zu welchen Konditionen? | |
| Ja, es wurde das Darlehen aus dem Haushaltsjahr 2021 in Höhe von 1.100.104 € mit einem Zinssatz von 2,89 % und einer Laufzeit bis 30.12.2045 aufgenommen. | ||
| 4. | Sind in 2022 Darlehen ausgelaufen, wenn ja mit welchem Entlastungseffekt? | |
| Ja, wie unter 2.) genannt ist das Darlehen mit der Nummer DARL00022 ausgelaufen. In 2022 wurden hier 10.474,84 € Restschuld getilgt. Die in 2022 fälligen Zinsen für dieses Darlehen beliefen sich auf 386 €. | ||
| 5. | Für das HJ 2023 bitten wir um folgende geschätzte Angaben: Sind für das HJ 2023 Kreditaufnahmen geplant bzw. erforderlich? Wenn ja, in welcher Größenordnung und wie sind die derzeit marktüblichen Konditionen? | |
| In dem heute ausgehändigten Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2023 der Gemeinde Selters (Taunus) sind Kreditaufnahmen in Höhe von 1.974.767 € geplant. | ||
| Mit Stand 17.10.2022 wurden der Gemeinde folgende Konditionen für die jeweiligen Laufzeiten seitens einer Geldhandelsfirma genannt: | ||
| ||
| TOP 23 Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.10.2022; hier: Hydrantenkennzeichnung |
| Anfrage: |
| Wurden mittlerweile die Informationen zur besseren Kennzeichnung von Unterflurhydranten folglich des Beschlusses der GV vom 22.02.2022 ermittelt? |
| Wenn ja, wann werden die Ergebnisse vorgestellt? |
| Wenn nein, warum ist noch nichts geschehen? |
| Antwort des Bürgermeisters: |
| Die Gemeindeverwaltung hat mit der Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG, als Betriebsführer der Wasserversorgung, bereits Kontakt aufgenommen. Die Süwag hat nach Absprache mit der Verwaltung die Manschetten-Lösung vorgesehen und eine kleine Stückzahl geordert. Diese Variante hat neben der Kennzeichnung der Hydranten den Vorteil, dass der Frostschutz integriert ist. |
| Über diese Thematik soll auch in der nächsten Besprechung zwischen Gemeindeverwaltung, Freiwillige Feuerwehr und Süwag Grüne Energien und Wasser AG & Co. KG beraten werden. Es sollen in Kürze geeignete Hydranten ausgewählt werden, die als Teststation dienen sollen. |
| TOP 24 Anfrage der SPD-Fraktion vom 18.10.2022; hier: Mobilität |
| Anfrage: |
| Im vergangenen Jahr gab es einen Antrag mehrere Fraktionen im Blick auf die Förderung der Mobilität (Rufbus oder ähnliches) auch in der Großgemeinde Selters. In vielen umliegenden Gemeinden werden Rufbusmodelle derzeit erfolgreich praktiziert. |
| Wie ist der Stand der Sachstand für die Großgemeinde Selters? |
| Gibt es Bestrebungen, solch ein Rufbus-Modell an den ÖPNV anzubinden, damit man somit auch an das zur Umsetzung vorgesehene 49-Euro-Ticket angeschlossen werden kann? |
| Antwort des Bürgermeisters: |
| Seitens der Kommunen Bad Camberg, Selters (Taunus) und Weilrod wurde gemeinsam eine Anfrage an den VLDW gestellt, ob die Möglichkeit einer fest geregelten Buslinie von Weilrod über alle Ortsteile von Selters (Taunus) nach Bad Camberg besteht. Im Ergebnis würde ein Linienverkehr der 3x am Tag diese Strecke fährt, jede der drei Kommunen rund 108.000 € im Jahr kosten. Aus diesem Grund haben sich die Bürgermeister der drei Kommunen zunächst dazu entschlossen, von diesem Angebot der VLDW Abstand zu nehmen. |
| Die Gemeinde Waldems besitzt einen Bürgerbus, welcher nach eigenen Aussagen nicht ausgelastet ist. Hier ist der Grundgedanke, dass sich die drei o.g. Kommunen an diesem vorhandenen Bus beteiligen und entsprechende Leistungen anbieten. Ein Erstgespräch zu diesem Thema findet am 23.11.2022 statt. |
| TOP 25 Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 08.09.2022; hier: Rechte und Pflichten von Beigeordneten |
| Anfrage: |
| Ist es legitim, dass Beigeordnete unseres Gemeindevorstandes bei Bürger:innen Unterschriften gegen demokratisch gefasste Beschlüsse des Gemeindevorstandes und/oder der Gemeindevertretung sammeln? |
| Ist ein eventuelles „Fehlverhalten“ sanktionierbar? |
| Wenn ja; welche Möglichkeiten gibt es, von wem können diese wie eingeleitet werden, und welche Instanz entscheidet ggf. über Maßnahmen? |
| Antwort des Bürgermeisters: |
| Eine Auskunft des Hessischen Städte- und Gemeindebundes liegt zwischenzeitlich vor. Bezüglich der Beurteilung muss zwischen Sitzungen des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung unterschieden werden, da Beschlüsse des Gemeindevorstandes in nichtöffentlichen Sitzungen gefasst werden. |
| Sofern gegen einen Beschluss des Gemeindevorstandes Unterschriften gesammelt werden, kann es sich hier um einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung gem. § 24 HGO handeln. Eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des § 24a Abs. 1 Nr. 2 HGO dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 1.000 € geahndet werden. Hierfür ist der Gemeindevorstand zuständig. |
| Des Weiteren könnte ggf. ein Disziplinarverfahren eingeleitet werden, da Ehrenbeamte ach §§ 5, 37 Beamtenstatusgesetz sowie § 5 HBG einer besonderen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. |
| Da es sich bei den Sitzungen der Gemeindevertretung um öffentliche Sitzungen handelt, dürfen auch Mitglieder des Gemeindevorstandes Unterschriften sammeln. Jeder Mandatsträger hat das Recht, sich an Bürgerbegehren zu beteiligen bzw. diese zu initiieren. |
| Die in § 26 HGO genannte Treuepflicht kann hier nicht angewandt werden. Diese Vorschrift richtet sich darauf, dass keine Ansprüche Dritter gegen die Gemeinde geltend gemacht werden dürfen. |
| TOP 26 Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 29.09.2022; hier: Katastrophenschutz / Ausfall kritischer Infrastruktur | ||
| Anfrage: | ||
| 1. | Gibt es in unserer Gemeinde Schutz- und/oder Einsatzpläne für: | |
| - | Stromausfall / Blackout | |
| - | Ausfall der Gasversorgung | |
| - | Ausfall von Telefonie und Internet | |
| - | Betreuungs-Vorsorge bei größeren Katastrophen zB. durch Starkregen, Waldbrand, Energiemangellagen | |
| 2. | Sind örtliche Hilfskräfte entsprechend vorbereitet und ausgerüstet? | |
| 3. | Sind Gebäude/Orte entsprechend für autarken Betrieb vorbereitet (Feuerwehrhäuser, Versammlungsräume als „Leuchttürme“ und „Wärmeinseln“)? | |
| 4. | Sind Bürger:innen informiert welche Unterstützung es in welchem Fall wo geben kann? | |
| 5. | Gibt es Materialvorhaltungen für Einsatzkräfte, aber auch Verpflegungs- und Hygieneprodukte für Hilfsbedürftige? | |
| 6. | Sind Einrichtungen/Personen bekannt die ggf. Unterstützung bedürfen (Alten- und Pflegeinrichtungen, usw.)? | |
| 7. | Sind wichtige Infrastrukturen wie Wasser- und Abwasserversorgung vorbereitet und im Bedarfsfall funktionsfähig? | |
| Antwort des Bürgermeisters: | |
| Zu 1. und 2.) | Aufgrund der Energiekrise ist das Thema von möglichen Engpässen oder Ausfällen in der Energieversorgung präsent und auf kommunaler sowie auf kreisweiter Ebene aktuell ein Thema von höchster Priorität. Seitens Feuerwehr und Gemeindeverwaltung wurden Maßnahmen getroffen, um in einem Bedarfsfall über einen Zeitraum von 72 Stunden ausreichend handlungsfähig zu sein. |
| Zu 3.) | In einem Bedarfsfall dienen die gemeindlichen Feuerwehrgerätehäuser als „Leuchttürme“ und „Wärmeinseln“ und bieten einer gewissen Anzahl von Personen Zufluchtsmöglichkeiten. |
| Zu 4.) | Eine entsprechende Information wird zeitnah mittels eines Flyers sowie über Selterser Kurier, Homepage und App an die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde kommuniziert. |
| Zu 5.) | Es gibt entsprechende Vorhaltungen, um über eine Zeitspanne von ca. 72 Stunden ausreichend handlungsfähig zu sein. Den Bürgerinnen und Bürgern wird empfohlen ebenfalls entsprechende Vorkehrungen zu treffen, um im Bedarfsfall über einen gewissen Zeitraum mit dem Notwendigsten versorgt zu sein. |
| Zu 6.) | Seitens der Gemeindeverwaltung wurde Kontakt mit Adressaten von kritischen Infrastrukturen aufgenommen und angefragt, welche Handlungsfähigkeit in einem möglichen Bedarfsfall gegeben ist bzw. wo Unterstützung/ Hilfestellung seitens der Kommune erforderlich sind. |
| Zu 7.) | Ob die Funktionsfähigkeit der Wasser- und Abwasserversorgung in einem Bedarfsfall gegeben ist, ist abhängig von Art und Dauer eines solchen. |
| TOP 27 Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 29.09.2022; hier: Windkraft-Verträge |
| Anfrage: |
| Außer den Vertragspunkten die bereits seit längerem vorgesehen waren, sind mit den letzten Beschlüssen der Gemeindevertretung weitere Vertragspunkte aufgenommen worden:
Sind diese Punkte mit den beiden Errichtern bereits unterschriftsreif verhandelt? Sind die Verträge unterschriftsreif? Wann werden die Verträge unterschrieben? |
| Antwort des Bürgermeisters: |
| Mit den Investoren wurden am 21. bzw. 24.10.2022 nochmals Gespräche geführt und die Verträge endverhandelt. |
| Insbesondere sollte das Thema Bürgerbeteiligung detaillierter mit in die Verträge aufgenommen werden. Da die späteren Betreiber noch nicht endgültig feststehen, kann jedoch bei beiden Windparks noch keine genaue Form der Bürgerbeteiligung festgelegt werden. In dem gleichen Rahmen soll auch eine Beteiligung der Gemeinde möglich sein. |
| Bzgl. des Themas Bürgerstrom kann momentan keine Höhe der Kosten genannt werden, da diese von vielen Faktoren abhängig ist. In beide Verträge wurde jedoch aufgenommen, dass Bürgerstrom angeboten werden soll. Nach Inbetriebnahme der Anlagen werden der Gemeinde Angebote unterbreitet. |
| Sobald die vorgesehenen Änderungen in die Verträge eingearbeitet wurden, werden diese durch den Investor an die Gemeinde übersandt und vom Bürgermeister und dem I. Beigeordneten unterzeichnet. |