Da die Bewerberinnen und Bewerber der Parteien aufgrund der geplanten Neuwahl frühzeitig alle erforderlichen Unterlagen einreichen müssen, bietet die Gemeindeverwaltung hierzu an folgenden Tagen Öffnungszeiten an:
Während dieser Öffnungszeiten besteht für die Vertreterinnen und Vertreter der entsprechenden Parteien und Wählergruppen die Möglichkeit, zur Bescheinigung des Wahlrechts auf den Formblättern von Unterstützungsunterschriften sowie zur Bescheinigung der Wählbarkeit.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass anderweitige behördliche Dienstleistungen (z. B. Beantragung von Ausweisen etc.) nicht möglich sind.
Ebenfalls wird darauf hingewiesen, dass der vormals genannten Service nicht in Verbindung mit der Ausstellung oder Beantragung von Briefwahlunterlagen steht. Die Beantragung bzw. die Ausstellung von Briefwahlunterlagen, wird nach derzeitigem Kenntnisstand erst ab Anfang Februar 2025 möglich sein.