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Selterser Kurier
Ausgabe 51/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung im Selterser Kurier

In der öffentlichen 29. Sitzung der Gemeindevertretung am Donnerstag, 21.11.2024 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 7

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 05.09.2023;

hier: Kriterienkatalog für Freiflächenphotovoltaikanlagen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die privilegierten Flächen an der Autobahn A3 und die Vorrangflächen, welche im Regionalplan Mittelhessen festgelegt sind, für den Bau von Freiflächenphotovoltaikanlagen zu nutzen

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen 7 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 8

Förderprojekt "Strategische Pläne für eine zukunftsfähige Mobilität"

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, gemeinsam mit den in der Vorlage genannten Kommunen auf Grundlage dieser Vorlage einen Förderantrag beim Land Hessen (Innovationsförderung Hessen) für die Erstellung eines Mobilitätsplans einzureichen.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 9

Deutsche Funkturm GmbH

hier: 3. Nachtrag zum Mietvertrag vom 16.05.2002

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den seit 16.05.2002 bestehenden Vertrag zwischen der Deutsche Funkturm GmbH mit Sitz in 48147 Münster und der Gemeinde Selters (Taunus) über die Nutzung des Grundstückes Flur 2, Flurstück 17, in der Gemarkung Haintchen, gemäß dem 3. Nachtrag bis zum 01.10.2053 zu verlängern.

Abstimmung: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 10

Deutsche Funkturm GmbH

hier: 3. Nachtrag zum Mietvertrag vom 01.09.2011

Peter Schnierer, von der GRÜNEN-Fraktion, beantragt die Rückverweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den seit 01.09.2011 bestehenden Vertrag zwischen der Deutsche Funkturm GmbH mit Sitz in 48147 Münster und der Gemeinde Selters (Taunus) über die Nutzung des Grundstückes Flur 9, Flurstück 77/2, in der Gemarkung Niederselters, an den Haupt- und Finanzausschuss zurückzuverweisen.

Abstimmung: 4 Ja-Stimmen 22 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den seit 01.09.2011 bestehenden Vertrag zwischen der Deutsche Funkturm GmbH mit Sitz in 48147 Münster und der Gemeinde Selters (Taunus) über die Nutzung des Grundstückes Flur 9, Flurstück 77/2, in der Gemarkung Niederselters, gemäß dem 3. Nachtrag bis zum 01.10.2053 zu verlängern.

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 11

242. Vergleichende Prüfung "Haushaltsstruktur 2023: Städte und Gemeinden" durch den Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs;

hier: Verweisung zur endgültigen Beschlussfassung in den Haupt- und Finanzausschuss gemäß § 62 (1) HGO

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen TOP gemäß § 62 Ziffer 1 der HGO zur endgültigen Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss.

Es ist dabei anzumerken, dass im Schlussbericht der 242. Vergleichenden Prüfung auf Seite 67 erwartet wird, dass zukünftig für alle Jahre Vorkalkulationen für die Wassergebühren erstellt, kostendeckende Gebühren berechnet, diese erhebt und die entsprechenden Bestimmungen des KAG sowie die aktuellen Rechtsprechungen beachtet werden. Weiterhin sind im Zuge der Jahresabschlussarbeiten jährlich Nachkalkulationen zur Bemessung von Über- oder Unterdeckungen entsprechend GemHVO zu erstellen.

Abstimmung: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltung

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 12

Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Selters (Taunus)

Michael Clauss, von der SeltersUnion-Fraktion, beantragt die Rückverweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.

Peter Schnierer, von der GRÜNEN-Fraktion und Lothar Siegmund, von der UWE-Fraktion, beantragen, dass der Beschlussvorschlag wie folgt ergänzt wird: „Im Jahr 2025 soll über diesen Tagesordnungspunkt erneut im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.“

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Gebührensatzung zur Friedhofsordnung der Gemeinde Selters (Taunus) in der vorliegenden Form.

Sollte innerhalb eines Kalenderjahres der Kostendeckungsgrad unter 75 % liegen, erfolgt eine Neuberechnung der Gebühren durch den Gemeindevorstand, um diese der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Im Jahr 2025 soll über diesen Tagesordnungspunkt erneut im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden.

Abstimmung: 12 Ja-Stimmen 14 Nein-Stimmen 0 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Rückverweisung an den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 13

Forstwirtschaftsplan 2025 der Gemeinde Selters (Taunus);

hier: Beschlussfassung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den vorliegenden Entwurf des Forstwirtschaftsplanes der Gemeinde Selters (Taunus) für das Jahr 2025.

Abstimmung: 23 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 3 Enthaltung

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 14

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

-Hebesatzsatzung-

hier: Einbringung und Verweisung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung verweist diesen Tagesordnungspunkt zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss.

Abstimmung: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltung

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 16

Ordnungsbehördenbezirk

hier: Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dem Abschluss der vorliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Bildung eines gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirkes zwischen den Gemeinden Brechen und Selters (Taunus) zuzustimmen.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen 5 Nein-Stimmen 3 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 17

Antrag der FWS-Fraktion vom 28.10.2024;

hier: Gewerbegebiet "In der Oberau"

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zum geplanten Gewerbegebiet Oberau eine qualifizierte Kosten-/Nutzenanalyse zu erstellen und bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung vorzulegen.

Folgende Kriterien sollen in detaillierter Form enthalten sein:

Stand heute - Kosten sämtlicher Erschließungsmaßnahmen, Kosten der Grundstückszukäufe evtl. Zuschläge -Verkauf Rossmann - Einnahmen aus Verkauf Grundstücke - Mindereinnahmen Grundstücksteil wegen Bereitstellung Containerfläche für Kreis - Einnahmen durch Gewerbesteuer (geschätzt auf 10 Jahre).

Die Kostenplanung soll nach heutigem Preisspiegel erfolgen, mögliche Teuerungssätze im Durchführungsjahr sind prozentual zu benennen.

Die geforderte Kosten-/Nutzenanalyse muss ein klares Ergebnis hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit - positiv oder negativ - als Entscheidungsgrundlage für das Parlament liefern.

Begründung:

Ziel des Antrages ist es, eine genaue: Einnahmen- u. Ausgabenaufstellung zu erhalten, um Kosten u. Nutzen gegeneinander abwägen zu können.

Im Zuge der allgemeinen Versteuerung und der inzwischen erfolgten Planungs- und Nutzungsänderungen hat sich auch eine geänderte Ausgangslage eingestellt.

Die beantragte Kosten-Nutzungsanalyse soll dazu beitragen, Klarheit über die Grundlagen zu, erhalten, die auch für die Haushalte 2025 ff von großer Relevanz sein werden.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand, zum geplanten Gewerbegebiet Oberau eine qualifizierte Kosten-/Nutzenanalyse zu erstellen und bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung, am 17.12.2024 vorzulegen.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen 6 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 18

Antrag der SPD-Fraktion vom 28.10.2024;

hier: Absage des "Abschlussessens der Gemeindevertretung" im Anschluss an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Anschluss an die letzte Sitzung der Gemeindevertretung das so genannte "Weihnachtsessen" (offiziell: Abschlussessen der Gemeindevertretung) nicht stattfinden wird. Über die Verwendung des durch die Absage ersparten Geldes (Sitzungsgelder und Haushaltsmittel) möge die Gemeindevertretung auf Anregungen aus ihrer Mitte entscheiden.

Begründung:

Vor drei Jahren war - bedingt durch die Corona-Pandemie - das so genannte "Weihnachtsessen" abgesagt worden. Eingesparte Haushaltsmittel konnten verschiedenen wohltätigen Zwecken zugeführt werden.

In den vergangenen beiden Jahren haben wir seitens der SPD-Fraktion beantragt, weiterhin auf das so genannte "Weihnachtsessen" zu verzichten und mit den gesparten Haushaltsmitteln entweder wohltätige Organisationen zu unterstützen oder diese zur Deckung anderer Haushaltsstellen mit zu verwenden.

Inwieweit es nötig ist, mit so einer Veranstaltung die Gemeinschaft und den Gemeinschaftssinn in den gemeindlichen Gremien zu fördern - das Engagement Vieler zur Durchführung der Veranstaltungen zum 50-jährigen Bestehen der Gemeinde Selters zeigte, wie es um diesen Gemeinsinn bestellt ist.

Weitere Argumente können der Antwort des Gemeindevorstandes auf die Anfrage unseres Gemeindevertreters Axel Lenz entnommen werden, die diesem Antrag beigefügt ist.

TOP 23

Anfrage des Gemeindevertreters Axel Lenz,

hier: Auslagen Weihnachtsessen vom 14.12.2022

Anfrage:

Antwort des Bürgermeisters:

-

Wie hoch war der Betrag in Euro für die Auslagen des Weihnachtsessen der zur Verfügung stand?

Im Jahr 2022 standen für das Abschlussessen der Gemeindevertretung 3.300 € im Haushaltsplan.

-

Wie hoch war die Schlussrechnung in Euro und hat der Betrag ausgereicht?

Die Schlussrechnung betrug 3.312,90 €. Der Haushaltsansatz wurde also um 12,90 € überschritten.

-

Gab es einen Festbetrag in Euro pro anwesenden Gast? Wenn ja wie hoch war dieser?

Nein, es wurde bisher noch nie ein Festbetrag festgelegt.

-

Wer und wie viele Personen wurde zu diesem Essen alles eingeladen?

Bitte mit Angabe der Funktion.

Zum Abschlussessen wurden, wie bisher immer, die Mitglieder der Gemeindevertretung, des Ortsbeirates und des Gemeindevorstandes, Personen denen eine Ehrenbezeichnung verliehen wurde sowie der Gemeindebrandinspektor und seine Stellvertreter eingeladen. Insgesamt

daher 90 Personen.

-

Wie viele der eingeladenen Gäste haben final am Weihnachtsessen teilgenommen?

Anhand der abgerechneten Essen haben 45 Personen am Abschlussessen teilgenommen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass im Anschluss der letzten Sitzung der Gemeindevertretersitzung, am 17.12.2024, kein Weihnachtsessen stattfindet.

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 19

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 28.10.2024;

hier: Photovoltaik auf den privilegierten Flächen an Autobahn-/Schienenrand

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Vorstand zu beauftragen Kontakt mit den Eigentümer:innen der infrage kommenden priviligierten Flächen am Autobahn-/Schienenrand aufzunehmen, mit dem Ziel auf diesen Flächen Freiflächenphotovoltaikanlagen zu realisieren. Die Flächen sollen bestenfalls angekauft oder gepachtet, oder zusammen mit den Eigentümer:innen gemeinsam in einer geeigneten Gesellschaftsform (z.Bsp. Energiegenossenschaft) als regionale Energieerzeugungsanlagen entwickelt werden. Geeignete Projekteure sollen mit der Entwicklung betraut, und Beteiligungsmöglichkeiten für die Gemeinde, Bürgerinnen und Bürger, sowie die Eigentümer:innen der Flächen vorgesehen werden. Bereits bestehende Konzepte in diesem Bereich sollten möglichst in das Vorhaben integriert werden Wenn die vorbereitenden Klärungen erfolgt sind, soll das Anliegen im HFA behandelt und zeitnah eine Beschlussvorlage erstellt werden.

Die Behandlung im HFA soll durch die LEA und gemeinsamen Gesprächen mit den Beteiligten unterstützt werden, damit gemeinsame Nenner gefunden und ein tragfähiges Konzept zum Wohle unserer Gemeinde gefunden werden kann.

Begründung:

Seit einigen Jahren werden die verschiedensten Anträge zu Freiflächenphotovoltaik in den Gremien behandelt, ohne dass konkrete Projekte zur Umsetzung gelangen. Auch private Initiativen und Projekte von Investoren wurden bereits vielfältig behandelt aber ebenfalls nicht in die Realisierungsphase befördert. Zunehmend ist ein Trend zu erkennen, dass die Entwicklungen letztendlich an der Gemeinde vorbeigehen werden und die Möglichkeiten zur Gestaltung und Teilhabemöglichkeiten ungenutzt bleiben. Grundsätzliche organisatorische Vorbereitungen und Klärungen bezüglich möglicher Beteiligungsmodelle, geeignete Gesellschaftsformen bis hin zu Bürgerstrom-Optionen stehen noch aus, und sollten jetzt im Rahmen dieses Projektes einmal auf tragfähige Füße gestellt werden. Die prekäre Haushaltssituation sollte ein weiterer sehr wichtiger Anreiz sein mit diesem Anliegen endlich voranzukommen und zügig mögliche Einnahmequellen zu erschließen.

Zudem wäre es ein wichtiger Beitrag zur notwendigen Energiewende durch unsere Klimakommune.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Abstimmung: 25 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 0 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 20

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 28.10.2024;

hier: Beitritt zu "Kommunen für biologische Vielfalt e.V.

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den „Kommunen für biologische Vielfalte.V." beizutreten.

Durch den Beitritt sollen die Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt gestärkt und durch Vernetzung,

Austausch und Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen und Handlungsempfehlungen die entsprechenden Aktivitäten in unserer Gemeinde leichter und zielgerichteter zu besorgen sein. Der Antrag zum Beitritt soll in den HFA verwiesen werden.

Begründung:

Presse und andere mediale Veröffentlichungen weisen mit immer mehr Nachdruck auf die Wichtigkeit der Erhaltung der biologischen Vielfalt hin. Dieser Bedeutungszuwachs ist mit gesteigerter Wertschätzung aber auch zunehmendem Handlungsdruck für die Kommunen verbunden. Neue Aufgaben sowie ein verschärftes Augenmerk auf die Umsetzung bereits existierender Pflichten sind die Konsequenz; innovative Wege bei der Aufgabenplanung, mehr Effizienz bei der Umsetzung sowie eine auf die Akzeptanz betroffener Personengruppen abzielende Kommunikation gefordert.

Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt'' e.V. unterstützt die Kommunen bei den genannten Herausforderungen. Vorbildliche und innovative Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt wurden bereits in vielen Kommunen umgesetzt. Das Bündnis arbeitet diese Maßnahmen und die dabei gemachten Erfahrungen auf und macht sie einem den Kommunen zugänglich. Im Rahmen unterschiedlicher Veröffentlichungen werden Best-Practice-Beispiele und wichtige Förderhinweise für die Kommunen präsentiert.

Der Beitritt verspricht zusätzliche Impulse und wertvolle Unterstützung für die Naturschutzarbeit vor Ort.

Die Konditionen und der jährliche Beitrag können als äußerst moderat betrachten, und im Fachausschuss gegen einen möglichen Nutzen abgewogen werden. Bestimmt lassen sich viele Vorteile für unsere Bestrebungen als Klimakommune aus dieser Mitgliedschaft gewinnen.

Peter Schnierer der GRÜNEN-Fraktion beantragt eine direkte Beschlussfassung.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den „Kommunen für biologische Vielfalte.V." beizutreten. Durch den Beitritt sollen die Anstrengungen zum Erhalt der biologischen Vielfalt gestärkt und durch Vernetzung, Austausch und Nutzung der zur Verfügung gestellten Informationen und Handlungsempfehlungen die entsprechenden Aktivitäten in unserer Gemeinde leichter und zielgerichteter zu besorgen sein.

Abstimmung: 3 Ja-Stimmen 21 Nein-Stimmen 2 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 21

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 28.10.2024;

hier: Energieberatung/ Solardachberatung durch neutrale Fachberater im Rathaus

Antrag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Vorstand zu beauftragen mit geeigneten Organisationen Kontakt aufzunehmen, mit dem Ziel unabhängige „Energieberatungen" und fachliche Beratungen zu privaten Photovoltaikanlagen für unsere Bürgerinnen und Bürger im Rathaus, oder auch als „Aufsuchende Beratung" zu realisieren. lnitialberatungen sollen für die Interessenten möglichst kostenlos sein. Entsprechende Beratungen sollten in der Startphase möglichst wöchentlich, und bei nachlassender Nachfrage mindestens monatlich angeboten werden. Entsprechende Angebote der Verbraucherzentralen und der LEA sind zu nutzen.

Nach Ermittlung der Möglichkeiten soll das Anliegen im HFA behandelt und ein Beschlussvorschlag erarbeitet werden.

Begründung:

Zum einen sind die Themen Gebäudesanierung, Heizungsaustausch, Energieeffizienz und Nutzung solarer Energie sehr wichtige und inzwischen vielleicht auch drängende Anliegen und zum anderen sind Gebäudeeigentümer:innen sehr verunsichert. Erschwerend kommt hinzu, dass auch unseriöse oder bestenfalls sehr geschäftstüchtige Anbieter versuchen ihre Produkte als beste aller Lösungen präsentieren, was objektiv nicht immer richtig ist. Neutrale, objektive Beratungen könnten dem Anliegen dienlich und sehr nützlich für die Gebäudeeigentümer:innen sein. Der Energie- und Klimabilanz unserer Gemeinde käme eine Steigerung der privaten Initiativen ebenfalls sehr entgegen.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Abstimmung: 9 Ja-Stimmen 16 Nein-Stimmen 1 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 22

Antrag der GRÜNEN-Fraktion vom 28.10.2024;

hier: Bildung eines Akteneinsichtsausschuss

Antrag:

Die Fraktion der GRÜNEN Selters beantragt gemäß HGO §5O Abs.2 die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses.

1.

Gewerbegebiet Oberau

Zum Projekt Gewerbegebiet Oberau sollen die Planungsunterlagen, Bauleitplanung, Schriftverkehr mit Behörden, Kostenschätzungen, Einnahmeprognosen, sowie Verträge und Vereinbarungen mit Interessenten im Zeitraum 2018 bis heute eingesehen werden. Die Entwicklung Konzepte, Kosten- und Einnahmeprognosen sollen bezüglich wirtschaftlichen und juristischen Risiken für unsere Gemeinde überprüft werden.

2.

Wasserversorgung

Die Dokumente bezüglich Betriebsführung, Mägelfeststellungen, Berichte, Planungen und tatsächliche lnstandsetzungsmaßnahmen, sowie deren Kosten sollen überprüft werden. Ebenso die Entwicklung des Anlagevermögens und des Werterhaltes der Wasserversorgungsanlagen. Der Prüfzeitraum soll Okt.2006 bis heute sein. Bestandteil sollen auch die Vereinbarungen und Verträge mit der SÜWAG, sowie deren Berichte und Empfehlungen sein.

Der Umgang bezüglich Werterhalt, Instandhaltung, sowie Organisation der Verantwortlichkeiten und ordnungsgemäße Betriebsführung sollen so weit als möglich beurteilt werden.

Begründung:

Gewerbegebiet Oberau

Das Projekt Gewerbegebiet Oberau ist seit 2018 im Geschäftsgang.

Die Konzepte, Planungsstände, Kostenschätzungen und Einnahmeprognosen durch Verkäufe und Gewerbesteuereinnahmen haben sich vielfach verändert und sind kaum noch transparent.

Über Daten, Entwicklungen und Sachstände gibt es teilweise unterschiedliche Darstellungen. Der Sachstand bezüglich Veräußerungen ist unklar und Einsichtnahme in Dokumente und Verträge wird teilweise verweigert.

Wasserversorgung

Gemäß aktueller Berichte erscheinen Komponenten der Wasserversorgung bzw. wesentliche Teile der Wasserversorgungsanlage in sehr marodem Zustand zu sein, was schwerlich in kurzer Zeit und in solchem Ausmaß aufgetreten sein kann. Um unser Wasser in „Trinkwasserqualität" weiter anbieten zu können, muss bereits seit vielen Monaten, und wahrscheinlich noch über längeren Zeitraum Chlor zu dosiert werden.

Die Entwicklung und Ursachen sind vermutlich in längeren Zeiträumen zu suchen, was auch Fragen bezüglich Organisation von Instandhaltung, Werterhalt, Betriebsführung und Verantwortlichkeiten aufwirft.

Sachverhalte und die Entwicklung sind aus den zugänglichen Dokumenten nicht ersichtlich, nähere Informationen werden nicht zur Verfügung gestellt und Einsicht in Berichte und Verträge wird teilweise verweigert.

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, einen Akteneinsichtsausschuss zu bilden.

Abstimmung: 5 Ja-Stimmen 18 Nein-Stimmen 3 Enthaltung

Entspricht: mehrheitlich abgelehnt

TOP 23

Anfrage der GRÜNEN-Fraktion vom 28.10.2024;

hier: Sachstand zum Antrag "Aufforsten von Alleen"

Anfrage:

Bei der 20. Sitzung der Gemeindevertretung (19.07.2023) wurde der Antrag „Aufforsten von Alleen" (der Grünen-Fraktion vom 26.06.2023, ANT/2000/0347) mit 27 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung in den Umweltausschuss verwiesen, wo er am 01.11.2023 mit 7 Ja-Stimmen einstimmig angenommen wurde.

Der Beschluss des Umweltausschusses lautete:,,Der Ausschuss Umwelt, Klimaschutz und Soziales empfiehlt, dass für die Aufforstung von Alleebäumen sowie ortsbildprägenden Bäumen in den kommenden Jahren jährlich 4.000,00 € im Haushaltsplan bereitgestellt werden." Seitdem ist jedoch noch nichts passiert.

Unsere Recherche bei der Unteren Naturschutzbehörde ergab, dass Alleen und- auch einseitige Baumreihen an Straßenrändern automatisch, auch ohne Baumschutzsatzung, gesetzlich geschützt sind. Das ergibt sich aus§ 25 des Hessischen Naturschutzgesetzes und aus § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes.

Können die ersten Linden nach der zweiten Begutachtung des Baumgutachters im Frühjahr bestellt werden, damit eine Pflanzung in die Lücken vielleicht schon im Frühjahr, spätestens im Herbst 2025 erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit einer Bestellung zu rechnen?

(Aus dem Protokoll der 25. Gemeindevertretersitzung (05.03.2024):,,Insgesamt muss an sehr vielen Bäumen Totholz beseitigt werden und ggfls. mittels Hubsteiger ein zweiter Blick auf die Vitalität der Bäume erfolgen. Dies wird im Nachgang geschehen, sobald die Bäume wieder ausschlagen.")

Ist eine Beseitigung der Stümpfe inklusive Wurzeln durch den Bauhof möglich und können die Kosten durch die eingestellten 4000€ gedeckt werden?

Wer wurde mit dem Baumgutachten (05.03.2024) betraut?

Ist es möglich eine Zweitmeinung über die Bepflanzung der Lücken einzuholen?

Antwort des Bürgermeisters:

1.

Können die ersten Linden nach der zweiten Begutachtung des Baumgutachters im Frühjahr bestellt werden, damit eine Pflanzung in die Lücken vielleicht schon im Frühjahr, spätestens im Herbst 2025 erfolgen kann? Wenn nein, warum nicht? Wann ist mit der Bestellung zu rechnen?

An der bereits, in der Sitzung der Gemeindevertreter vom 05.03.2024, mitgeteilten Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert.

„Einer Aufforstung der beseitigten Bäume sieht der Baumgutachter kritisch entgegen, denn der verbleibende Baumbestand, der eine gewisse Höhe vorzuweisen hat, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit das Wachstum und die Vitalität der Neuanpflanzungen beeinträchtigen. Eine Aufforstung wäre nur sinnvoll, wenn ausreichend Fläche für eine Neuanpflanzung gegeben wäre. Allerdings sollen die vitalen Bäume stehen bleiben und nicht explizit für eine Aufforstung gefällt werden.“

Aufgrund dieser unveränderten Einschätzung ist derzeit nicht mit einer Bestellung von Linden zu rechnen.

2.

Ist eine Beseitigung der Stümpfe inklusive Wurzeln durch den Bauhof möglich und können die Kosten durch die eingestellten 4000€ gedeckt werden?

Die Wurzeln eines solchen Baumes sind, aufgrund deren Ausdehnung nicht zu entfernen. Die Stümpfe können nicht durch den Bauhof entfernt werden, zum einen da er nicht über geeignetes Gerät verfügt und zum anderen wird derzeit nicht die Notwendigkeit dieser Maßnahme gesehen.

3.

Wer wurde mit dem Baumgutachten (05.03.2024) betraut?

Die Firma Baum- und Gartenpflege Immergrün aus Netzbach, wurde beauftragt und hat die Leistungen am 05.06.2024 erbracht.

4.

Ist es möglich eine Zweitmeinung über die Bepflanzung der Lücken einzuholen?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Aufgrund der angespannten Haushaltsituation wird diese Vorgehensweise in diesem Fall derzeit nicht priorisiert.