Aufgrund der §§ 5 19, 20 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I. S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. September 2016 (GVBl. S. 167), der §§ 1, 2 und 10 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG) vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Dezember 2015 (GVBl. S. 618), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Selters (Taunus) in ihrer Sitzung am 04. Februar 2026 folgende Gebührensatzung für das Freibad der Gemeinde Selters (Taunus) beschlossen:
§ 1
Für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Selters (Taunus) werden Gebühren für die
Eintrittskarten (Eintrittspreise) nach Maßgabe dieser Gebührensatzung erhoben.
§ 2
Erwachsene — 4,00 €
Erwachsene - Spätschwimmtarif (täglich ab 17.30 Uhr) — 2,50 €
Kinder und Jugendliche von 6 bis einschl. 17 Jahren — 2,00 €
Kinder und Jugendliche von 6 bis einschl. 17 Jahren
- Spätschwimmtarif (täglich ab 17.30 Uhr) — 1,50 €
Einzelkarten berechtigen nur zum einmaligen Eintritt am Lösungstag.
Erwachsene — 36,00 €
Kinder und Jugendliche von 6 bis einschl. 17 Jahren — 18,00 €
Zehnerkarten sind übertragbar. Sie behalten auch ihre Gültigkeit in der folgenden Badesaison.
Saisonkarten:
Erwachsene — 95,00 €
Erwachsene - Ermäßigt — 60,00 €
Kinder und Jugendliche von 6 bis einschl. 17 Jahren — 40,00 €
von 6 bis einschl. 17 Jahren
Kinder und Jugendliche - Ermäßigt — 25,00 €
Familiendauerkarten:
2 Erwachsene ab 1 Kind — 150,00 €
1 Erwachsener ab 1 Kind — 95,00 €
§ 3
Es werden folgende Gebührenbefreiungen gewährt:
| 1.) | Alle aktiven Mitglieder, die den freiwilligen Feuerwehen der Gemeinde Selters (Taunus) angehören, sind nach Vorlage ihres Feuerwehrausweises vom Eintritt befreit. |
| 2.) | Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres haben freien Eintritt. |
| 3.) | Für die „Schule im Goldenen Grund“ sowie die Kindertagesstätten der Gemeinde Selters (Taunus), wird für den Schwimmunterricht freien Eintritt gewährt. |
§ 4
Es werden folgende Gebührenermäßigungen gewährt:
| 1.) | Schüler/-innen, Auszubildende, Studierende (jeweils bis einschließlich 25 Jahren), Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger/-innen, Inhaber des Selters Pass, Schwerbehinderte (mindestens 50 %) und Freiwillige nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz zahlen bei Vorlage der entsprechenden amtlichen Ausweise den für „Kinder und Jugendliche“ geltenden Eintrittspreis. Für Saisonkarten ist der für „Erwachsene - Ermäßigt“ Eintrittspreis zu entrichten. |
| 2.) | Inhaber/-innen einer Ehrenamtscard oder Gym-Card, die ihre Tätigkeiten innerhalb der Gemeinde Selters (Taunus) ausüben, zahlen bei Vorlage der entsprechenden Karten den für „Kinder und Jugendliche“ geltenden Eintrittspreis. Für Saisonkarten ist der für „Erwachsene - Ermäßigt“ Eintrittspreis zu entrichten. |
§ 5
Missbräuchliche Benutzung der Karten hat ihre Einziehung zur Folge.
Die Saison- und Familiendauerkarten sind nur im Rathaus in Niederselters erhältlich. Sie werden mit einem Passbild sowie dem Namen und der Anschrift des Karteninhabers versehen und sind nicht übertragbar.
Saison- und Familiendauerkarten verlieren mit Ablauf der Badesaison ihre Gültigkeit.
§ 6
| (1) | Bei Sonderveranstaltungen findet diese Gebührenordnung keine Anwendung. Das Entgelt richtet sich in diesen Fällen nach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen oder den durch den Gemeindevorstand dafür festzulegenden Gebühren. |
| (2) | Die Entscheidung, ob eine Sonderveranstaltung i.S. des Absatzes (1) vorliegt, trifft der Gemeindevorstand. |
| (3) | In besonderen Fällen kann der Gemeindevorstand auf Antrag - auch für Veranstaltungen, die keine Sonderveranstaltungen sind - weitere Gebührenermäßigungen beschließen. |
§ 7
Die Gebühren sind vor der Benutzung des Freibades durch Lösen von Eintrittskarten zu zahlen.
§ 8
Diese Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Gebührensatzung vom 12.04.2018 außer Kraft.
Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.
65618 Selters (Taunus), 06.02.2026