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Selterser Kurier
Ausgabe 9/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Mitteilung der Gemeinde Selters (Taunus)

zum erforderlichen Austausch aller Bleileitungen im Trinkwassernetz

Am 24.06.2023 trat die Zweite Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung vom 20. Juni 2023 in Kraft. Gemäß § 17 der Trinkwasserverordnung, veröffentlicht im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2023 Teil I Nr. 159, ausgegeben zu Bonn am 23. Juni 2023, heißt es:

§ 17 Trinkwasserleitungen aus Blei

(1) Der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage, in der Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen aus dem Werkstoff Blei vorhanden sind, hat diese Trinkwasserleitungen oder Teilstücke bis zum Ablauf des 12. Januar 2026 nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu entfernen oder stillzulegen.

Daraus resultiert die Verpflichtung für den Wasserversorger (Süwag Grüne Energie und Wasser AG & Co.KG) alle Kunden anzuschreiben und sie darüber zu informieren, dass die betroffenen Leitungen erneuert werden. Es besteht eine Austauschpflicht.

Sollten Sie, als Hausbesitzer Kenntnis von Bleileitungen zu Ihrem Grundstück haben, bitten wir um entsprechende Rückmeldung an die Gemeinde. Wenn Sie sich unsicher sind ob Sie Bleileitungen nutzen, steht Ihnen das Team der Süwag gerne mit Rat zur Seite.

Uns bekannte, bzw. der Süwag bekannte Hausbesitzer, die noch Bleileitungen benutzen, werden automatisch durch die Süwag über den anstehenden Austausch informiert.

Bei Fragen steht das Bauamt (Herr Friedrich tel. 9122-61) oder die Süwag (Herr Brink 06482 9125370) gerne zur Verfügung.