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Selterser Kurier
Ausgabe 9/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Veröffentlichung der gefassten Beschlüsse der Gemeindevertretung im Selterser Kurier

In der öffentlichen 42. Sitzung der Gemeindevertretung am Mittwoch, 04.02.2026 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

TOP 6

Neufassung der Gebührensatzung für das Freibad der Gemeinde Selters (Taunus)

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Gebührensatzung für das Freibad der Gemeinde Selters (Taunus) in der vorliegenden Form.

Abstimmung: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, Kindern und Jugendlichen mit Wohnsitz in der Gemeinde Selters (Taunus) während der hessischen Sommerferien im Rahmen der Jugendpflege einen kostenfreien Eintritt in das Freibad im Ortsteil Niederselters zu gewähren.

Abstimmung: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 7

Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer

-Hebesatzsatzung-

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer – Hebesatzsatzung – (Anlage zur Drucksache GVE/2026/02111).

Die Steuersätze sind wie folgt:

1.

Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)

400 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B)

543 v.H.

2.

Gewerbesteuer

400 v.H.

Abstimmung: 12 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 10 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 8

Haushaltsplan für das Jahr 2026 der Gemeinde Selters (Taunus);

hier: Beschlussfassung

Beschlüsse:

1. Investitionsprogramm 2026 bis 2029

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt das Investitionsprogramm der Gemeinde Selters (Taunus) für die Jahre 2026 bis 2029

Die Maßnahme Ankauf Mobilbagger – Inv.-Nr. 13-I26-001 wird mit einem Sperrvermerk versehen.

Abstimmung: 18 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 8 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

2. Gesamtergebnishaushalt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Gesamtergebnishaushalt 2026 der Gemeinde Selters (Taunus).

Abstimmung: 10 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 12 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

3. Gesamtfinanzhaushalt

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Gesamtfinanzhaushalt 2026 der Gemeinde Selters (Taunus).

Abstimmung: 14 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimme 11 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

4. Stellenplan

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt den Stellenplan der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2026.

Abstimmung: 21 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 4 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

5. Budgetierungsrichtlinien

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Budgetierungsrichtlinien der Gemeinde Selters (Taunus).

Abstimmung: 16 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 10 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

6. Haushaltssatzung

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt die Haushaltssatzung der Gemeinde Selters (Taunus) für das Haushaltsjahr 2026.

Abstimmung: 10 Ja-Stimmen 3 Nein-Stimmen 13 Enthaltungen

Entspricht: mehrheitlich angenommen

TOP 9

Antrag der FWS-Fraktion vom 12.01.2026;

hier: Informationsgespräch/-austausch über die aktuelle Situation im geplanten Gewerbegebiet "In der Oberau"

Antrag:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu einem Informationsgespräch/-austausch über die aktuelle Situation im geplanten Gewerbegebiet „In der Oberau“ mit allen Grundstücksinteressenten einzuladen.

Dabei soll erörtert werden, welche möglichen Änderungen/Konsequenzen für alle Beteiligten zu erwarten sind. Das Gespräch soll zeitnah stattfinden, damit Ergebnisse daraus in die Beratungen zu den weiteren Planungen mit einbezogen werden können.

Begründung:

Nach Vorlage der neusten Mitteilungen (aktueller Sachstand, Neubewertung zur Erschließungsplanung etc.) werden sich für alle Grundstücksbewerber und auch die Gemeinde gravierende Neuerungen/Änderungen für die Weiterführung des Plangebietes „In der Oberau“ ergeben. Für die anstehenden Entscheidungen, ob und welche Variante zur Ausführung kommen soll, ist es u.E. unabdingbar, zunächst alle derzeitigen Grundstücksbewerber gemeinsam zu informieren, um zu eruieren, wer zu den gegebenen Umständen weiterhin am Ball bleibt, wer evtl. nicht. Die Ergebnisse aus diesen Gesprächen sollen in die weiteren Beratungen und Entscheidungen mit einfließen.

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, zu einem Informationsgespräch/-austausch über die aktuelle Situation im geplanten Gewerbegebiet „In der Oberau“ mit allen Grundstücksinteressenten einzuladen.

Dabei soll erörtert werden, welche möglichen Änderungen/Konsequenzen für alle Beteiligten zu erwarten sind. Das Gespräch soll zeitnah stattfinden, damit Ergebnisse daraus in die Beratungen zu den weiteren Planungen mit einbezogen werden können.

Abstimmung: 26 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen

Entspricht: einstimmig angenommen

TOP 10

Anfrage der FWS-Fraktion vom 12.01.2026;

hier: Entwicklung der Eigenkapitalquote

Anfrage

Im Rahmen der Überlegungen zu den bevorstehenden Beratungen zum Haushalt und der Finanzen 2026 stellt die Entwicklung des Eigenkapitals betriebswirtschaftlich und finanziell eine wichtige Kennzahl dar.

Wir fragen wir an:

Wie gestaltete sich die Entwicklung der Eigenkapitalquote der Gemeinde Selters (Ts. ) in den Jahren 2020 bis 2025?

Antwort des Bürgermeisters:

Die Eigenkapitalquote stellt sich wie folgt dar:

2020:

55,00

2021:

56,55

2022:

55,88

2023:

57,43

(vorbehaltlich der Prüfung durch das RPA)

2024:

58,03

(vorbehaltlich der Prüfung durch das RPA)

2025:

hier kann noch keine Aussage getroffen werden, da der Jahresabschluss noch nicht aufgestellt ist

TOP 11

Anfrage der FWS-Fraktion vom 12.01.2026;

hier: Geplanten Gewerbegebiet "In der Oberau" in Niederselters

Anfrage:

Im Zusammenhang mit dem geplanten Gewerbegebiet Oberau in Niederselters gibt es seitens der FWS noch einige Fragen.

Ein Feststellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes für diesen Planbereiches und der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan wurden in der Sitzung des Bauausschusses am 04.12.2025 und durch die Gemeindevertretung am 17.12.2025 mehrheitlich beschlossen. Bevor die Gespräche zur endgültigen Gestaltung des Gebietes beginnen, sollten noch folgende Fragen schriftlich geklärt sein:

Wir fragen daher an:

1)

Gem. Zielabweichungsantrag sind Verkaufsflächen festzusetzen.

Die Bäckerei wurde mit obigem Satzungsbeschluss herausgenommen.

Frage:

Können weitere Festsetzungen herausgenommen werden (Drogerie, Blumengeschäft, Fahrradladen) falls es keine Bewerber mehr hierfür gibt oder sind die Festsetzungen bindend?

2)

Fa. lntrachem

Fragen:

Wann wurde der rechtsgültige Vertrag unterzeichnet?

Über welche Grundstücksfläche (Anzahl m2) wurde der Vertrag abgeschlossen?

In welcher Höhe werden Regressansprüche beziffert bzw. in welcher Höhe wären solche bei Nichtzustandekommen zu erwarten?

3)

Verträge restliche Bewerber

Nach dem Satzungsbeschluss ist bei den Kaufverträgen zusätzlich eine Regelung zur dezentralen Regenrückhaltung aufzunehmen. Das bedeutet eine gravierende Anpassung der einstigen Vertragsunterlagen für die Bewerber.

Frage:

Ist dies rechtlich möglich, da einst andere Vorgaben für die Bewerber gegolten haben?

Können/müssen alternativ die Grundstückspreise neu festgesetzt werden?

4)

Erschließung - Wasser, Kanal, Strom

Zur Erschließung des Baugebietes sind teilweise Versorgungsleitungen vorhanden.

Frage:

Inwieweit können diese für die weitere Erschließung genutzt werden?

Sind dadurch Einsparungen bei der Erschließung möglich und in welcher Höhe?

5)

Zu erwartende Verluste

Nach den derzeitigen Zahlen und bei voller Berücksichtigung möglicher aufgezeigter Einsparpotentiale werden sich dennoch Verluste für die Gemeinde ergeben. Große Lösung: rd. 2.362.444,-- € bzw. 592.444,-- € - Kleine Lösung: rd. 2.011.860,-- € bzw. 641.860,-- €.

Frage:

Gibt es seitens der Verwaltung Vorschläge, wie diese Verluste aufgefangen werden könnten?

6)

An den Kreis Limburg-Weilburg abgetretener Grundstücksteil

Bei den kalkulierten Einnahmen diente die Gesamt-Quadratmeterfläche als Berechnungsgrundlage.

Fragen:

Wurde der für Flüchtlingszwecke abgetretene Grundstücksteil durch den Kreis bereits freigegeben?

Falls nicht, in welcher Höhe ist dieser Teil in der Kalkulation mit eingeflossen und müsste herausgenommen werden?

Antwort des Bürgermeisters:

1) Gem. Zielabweichungsantrag sind Verkaufsflächen festzusetzen.

Die Bäckerei wurde mit obigem Satzungsbeschluss herausgenommen.

Frage: Können weitere Festsetzungen herausgenommen werden (Drogerie, Blumengeschäft, Fahrradladen) falls es keine Bewerber mehr hierfür gibt oder sind die Festsetzungen bindend?

Grundsätzlich können im B-Plan festgelegte Verkaufsflächen, die nicht in Anspruch genommen wurden, anderweitig verwendet werden. Dies ist im Einzelfall auf regionalplanerischer Ebene mit dem RP Gießen zu klären und anschließend (je nach Anforderung durch das RP Gießen) durch ein Bauleitplanverfahren neu zu verorten.

2) Fa. lntrachem

Fragen: Wann wurde der rechtsgültige Vertrag unterzeichnet?

Über welche Grundstücksfläche (Anzahl m2) wurde der Vertrag abgeschlossen?

In welcher Höhe werden Regressansprüche beziffert bzw. in welcher Höhe wären solche bei Nichtzustandekommen zu erwarten?

Der Vertrag wurde am 04.08.2022 abgeschlossen.

Es wurde eine Gesamtfläche von ca. 4.300 m², basierend auf einem „Flächenkonzept“ aus dieser Zeit, der besagten Firma notariell zugesprochen.

Mögliche Regressansprüche können seitens der Verwaltung nicht beziffert werden.

Die Fa. Intrachem Bio Deutschland GmbH & Co. KG teilt mit Schreiben vom 29.01.2026 mit, dass aktuell keine Regressansprüche geltend gemacht werden. Nach deren derzeitiger Einschätzung würden sich mögliche Regressansprüche auf eine Größenordnung von rund 3,6 Millionen Euro belaufen.

3) Verträge restliche Bewerber

Nach dem Satzungsbeschluss ist bei den Kaufverträgen zusätzlich eine Regelung zur dezentralen Regenrückhaltung aufzunehmen. Das bedeutet eine gravierende Anpassung der einstigen Vertragsunterlagen für die Bewerber.

Frage: Ist dies rechtlich möglich, da einst andere Vorgaben für die Bewerber gegolten haben?

Können/müssen alternativ die Grundstückspreise neu festgesetzt werden?

Die Gemeindevertretung kann neue Modalitäten für den Verkauf der Grundstücke festlegen. Eine entsprechende Entscheidungsvorlage wird der Gemeindevertretung in einer der nächsten Sitzungsrunden vorgelegt.

Der Grundstückspreis soll ebenfalls neu festgelegt und den Preisentwicklungen der vergangenen Jahre angepasst werden.

4) Erschließung - Wasser, Kanal, Strom

Zur Erschließung des Baugebietes sind teilweise Versorgungsleitungen vorhanden.

Frage: Inwieweit können diese für die weitere Erschließung genutzt werden?

Sind dadurch Einsparungen bei der Erschließung möglich und in welcher Höhe?

Die vorhandene Kanalisation wird genutzt und ist ausreichend bemessen. Außer einer reinen Wasserhausanschlussleitung gibt es keine Wasserleitung im Bereich zwischen dem Schwimmbadparkplatz und dem Tennisgelände. Diese muss somit im Rahmen der Erschließungsarbeiten neu verlegt werden, gleiches betrifft die Stromversorgung.

5) Zu erwartende Verluste

Nach den derzeitigen Zahlen und bei voller Berücksichtigung möglicher aufgezeigter Einsparpotentiale werden sich dennoch Verluste für die Gemeinde ergeben. Große Lösung: rd. 2.362.444,-- € bzw. 592.444,-- € - Kleine Lösung: rd. 2.011.860,-- € bzw. 641.860,-- €.

Frage: Gibt es seitens der Verwaltung Vorschläge, wie diese Verluste aufgefangen werden könnten?

Im Haushaltsplan stehen ca. 1,05 Mio. € als Haushaltsausgabereste zur Verfügung. Dem gegenüber stehen ca. 916.000 € als Haushaltseinnahmereste. Bei einer gerechtfertigten, nennenswerten Anhebung des Grundstücksverkaufspreises werden deutliche Mehreinnahmen erzielt, die nach Erfordernis zur Deckung von Mehrausgabe herangezogen werden können. Seitens der Verwaltung wird derzeit davon ausgegangen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel (inkl. der Mehreinnahmen durch den erhöhten Verkaufspreis) für die Erschließung ausreichend sind. Eine Aktualisierung der vorliegenden Kostenschätzungen wurde seitens der Verwaltung zugesagt.

6) An den Kreis Limburg-Weilburg abgetretener Grundstücksteil

Bei den kalkulierten Einnahmen diente die Gesamt-Quadratmeterfläche als Berechnungsgrundlage.

Fragen: Wurde der für Flüchtlingszwecke abgetretene Grundstücksteil durch den Kreis bereits freigegeben?

Falls nicht, in welcher Höhe ist dieser Teil in der Kalkulation mit eingeflossen und müsste herausgenommen werden?

Mit E-Mail vom 22.12.2025 hat der Landkreis Limburg-Weilburg der Gemeindeverwaltung mitgeteilt, dass die zur Errichtung einer Containerwohnanlage gemeldete Fläche, aufgrund der weiterhin stagnierenden Zuweisungszahlen, nicht mehr benötigt wird.