am Montag, dem 06. März 2023, 19:30 Uhr, in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz.
Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit
Beschlussfassung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) der Gemeinde Sinntal inklusive des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans
Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Sinntal
Beschlussfassung über die Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Sinntal
Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Sinntal
Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Gemeinde Sinntal
Beschlussfassung zum Wegfall der Papierform in der Gremienarbeit der Gemeinde Sinntal - Einführung digitaler Sitzungsdienst
Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal
Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal
Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten
A) Von der Gemeindevertretung: | |
| 1. Hartmann, Brigitte | Vorsitzende |
| 2. Habekost, Oliver | Stv. Vorsitzender |
| 3. Richter, Mike | |
| 4. Müller, Hendrik | |
| 5. Kohlhepp, Frank | |
| 6. Alt, Benjamin | |
| 7. Euler, Stefan | |
| 8. Fuß, Thomas | |
| 9. Limpert, Elena | |
| 10. Merx, Wilhelm | |
| 11. Baier, Oliver | |
| 12. Appel, Alfred | |
| 13. Nickolai, Helmut | |
| 14. Roth, Maximilian | |
| 15. Schüßler, Matthias | |
| 16. Ziegler, Andreas | |
| 17. Zirkel, Werner | |
| 18. Henke, Lukas | |
| 19. Gärtner, Marco | |
| 20. Klement, Margot | |
| 21. Müller, Simon | |
| 22. Zeller, Willi | |
Entschuldigt fehlten: | |
| 1. Heil, Andreas | Stv. Vorsitzender |
| 2. Ziegler, Florian | |
| 3. Schüßler, Eugen | |
B) Vom Gemeindevorstand: | |
| 1. Henfling, Thomas | Bürgermeister |
| 2. Sperzel, Helmut | |
| 3. Baier, Helga | |
| 4. Dietz, Alexander | |
| 5. Frenz, Günter | |
| 6. Blum, Gerald | |
Entschuldigt fehlten: | |
| 1. Heinbuch, Ernst | Erster Beigeordneter |
| 2. Maienschein, Olaf | |
C) Schriftführer: | |
| Sperzel, Carsten | |
D) Von der Verwaltung: | |
| Holzinger, Jonas | |
| Karg, Winfried | |
| Klement, Matthias | |
| Schneider, Annika | |
E) Presse: | |
| Naumann, Marah | Kinzigtal-Nachrichten |
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Um 19:37 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Mitglieder der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.
Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Die Mitglieder der Gemeindevertretung haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.
Gegen das Protokoll der Sitzung der Gemeindevertretung vom 09.01.2023 werden keine Einwände vorgebracht, so dass es als genehmigt gilt.
| Punkt 2: | Beschlussfassung des Interkommunalen Entwicklungskonzeptes (IKEK) der Gemeinde Sinntal inklusive des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
„Die Gemeinde Sinntal wurde am 15.August 2020 vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz als gesamtkommunaler Förderschwerpunkt in das hessische Dorfentwicklungsprogramm aufgenommen. In der Konzeptphase wurde ein integriertes kommunales Entwicklungskonzept (IKEK) gemäß Leitfaden und Leistungsbeschreibung erarbeitet, welches im Weiteren das zentrale Steuerungselement für das kommunale Handeln als solches, und insbesondere für die Dorfentwicklung darstellt. Das IKEK inklusive der Fördergebietsabgrenzung für private wurde mit Datum vom 07.02.2023 von der WIBank abgenommen.
Hiermit werden das IKEK inklusive des Zeit-, Kosten- und Finanzierungsplans und der Fördergebietsabgrenzung für private Vorhaben als Fördergrundlage für das Dorfentwicklungsprogramm sowie als kommunales Handlungsziel von der Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal beschlossen. Das Abnahmedokument der WIBank vom 07.02.2023, das als Anlage beigefügt ist, wird zur Kenntnis genommen.“
Einstimmig angenommen
| Punkt 3: | Beschlussfassung über die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Sinntal unter Berücksichtigung von zwei Änderungen, für die entsprechende Änderungsanträge eingebracht werden sollen, zu beschließen.
Der Gemeindevertreter Lukas Henke stellt daraufhin einen interfraktionellen Änderungsantrag von BWG, SPD und CDU zu § 1 Absatz 3 Ziffer 3 der Vorlage des Gemeindevorstandes und erläutert diesen. Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt, dass die geplante Änderung § 1 Absatz 3 Ziffer 3 der Hauptsatzung gestrichen wird. Stattdessen soll auch zukünftig die Gemeindevertretung über Grundstücksangelegenheiten von über 60.000€ entscheiden und die Ortsbeiräte über Grundstücksangelegenheiten informiert und gehört werden.“
Einstimmig angenommen
Der Gemeindevertreter Mike Richter stellt daraufhin einen interfraktionellen Änderungsantrag von BWG, SPD und CDU zu § 6 der Vorlage des Gemeindevorstandes und erläutert diesen. Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt, § 6 - Film- und Tonaufnahmen - ersatzlos zu streichen.“
Einstimmig angenommen
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, wie folgt zu beschließen:
„Die Gemeindevertretung beschließt unter Berüchsichtigung der beiden zuvor beschlossenen Änderungsanträge die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Sinntal gemäß Anlage, die am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft treten soll.“
Einstimmig angenommen
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Hauptsatzung ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.
| Punkt 4: | Beschlussfassung über die Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Sinntal gemäß Anlage, die am 01. April 2023 in Kraft treten soll.“
Einstimmig angenommen
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Entschädigungssatzung ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.
| Punkt 5: | Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Sinntal gemäß Anlage, die am 01. April 2023 in Kraft treten soll.“
Einstimmig angenommen
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse ist der Originalniederschrift beigeheftet.
| Punkt 6: | Beschlussfassung über die Neufassung der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte der Gemeinde Sinntal gemäß Anlage, die am 01. April 2023 in Kraft treten soll.“
Einstimmig angenommen
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Geschäftsordnung für die Ortsbeiräte ist der Originalniederschrift beigeheftet.
| Punkt 7: | Beschlussfassung zum Wegfall der Papierform in der Gremienarbeit der Gemeinde Sinntal - Einführung digitaler Sitzungsdienst |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung wie folgt zu beschließen:
Die Gemeindevertretung beschließt den Wegfall der Papierform in der Gremienarbeit des Gemeindevorstandes und der Gemeindevertretung sowie deren Ausschüsse. Hierzu werden die Vorsitzende der Gemeindevertretung und der Bürgermeister gebeten, entsprechende Einverständniserklärungen der jeweiligen Gremienmitglieder einzuholen.
Der Gemeindevorstand wird ermächtigt, den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern gemäß der Regelung der Entschädigungssatzung einen einmaligen Zuschuss zum Erwerb und Betrieb von elektronischen Endgeräten zur Teilnahme an der Gremienarbeit in elektronischer Form auszuzahlen. Dabei ist die Gesamtdauer der laufenden Legislaturperiode zu berücksichtigen.
Bei einem Mandatsverzicht wird der Zuschuss anteilig, bezogen auf die verbleibende Legislaturperiode, zurückgefordert. Nachrücker erhalten den Zuschuss ebenso anteilig.
Einstimmig angenommen
| Punkt 8: | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
Es liegen keine Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal vor.
| Punkt 9: | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
Es liegen keine Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal vor.
| Punkt 10: | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Bürgermeister Thomas Henfling informiert die Gemeindevertretung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten gemäß Anlage.
| 1. | Der Gemeindevorstand hat folgende Aufträge und Leistungen vergeben: |
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| a) | Auftrag zur Anschaffung von neuen Spielgeräten an die Firma Westfalia Spielgeräte GmbH, Hövelhof. |
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| b) | Vergabe der Fachplanungsleistung für das Gewerk "elektrotechnische Anlagen" des Kindergartenneubaus in Sinntal-Sterbfritz (Leistungsphasen 1-9) ein Ingenieurbüro aus Ronneburg. |
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| c) | Vergabe der Ingenieurleistungen für die "Umgestaltung Schulstraße" im Ortsteil Altengronau (Leistungsphasen 3-6) an ein Ingenieurbüro aus Gründau. |
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| d) | Vergabe eines Planungsauftrages für die Aufstellung 1. Änderung des Bebauungsplanes "Ziegenberg, Die Säuheeg" im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) an ein Planungsbüro aus Linden-Leihgestern. |
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| e) | Vergabe der Ingenieurleistungen (Leistungsphase 1-2) für den Neubau einer Wasser-Verbundleitung zwischen den Ortsteilen Altengronau und Neuengronau an eine Planungsgemeinschaft aus Langenselbold. |
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| f) | Vergabe der Ingenieurleistungen (Leistungsphase 1-2) für die Grundlagenermittlung und Vorplanung "Straßenausbau Hauptstraße" im Ortsteil Mottgers an ein Ingenieurbüro aus Gründau. |
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| g) | Vergabe der Ingenieurleistungen (Leistungsphase 1-9) für |
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| - | den Neubau/Austausch einer Wasserleitung in der Kasseler Straße |
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| - | den Bau einer Wasserleitung in der Krämergasse/Kasseler Straße |
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| - | den Bau einer Wasserleitung in der Straße Spessartblick |
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| im OT Züntersbach an eine Planungsgemeinschaft aus Langenselbold. |
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| h) | Auftrag zum Austausch der Bodenräumschilde des NKB-Räumers in der Kläranlage Jossa an die Firma KLAWA Anlagenbau, Gudensberg. |
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| Ingenieurleistungen: | 199.818 € |
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| Bauausgaben und Lieferungen: | 50.381 € |
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| Gesamtauftragswert: | 250.199 € |
| 2. | Zuschuss der Gemeinde Sinntal an Angehörige der Einsatzabteilung zur Erlangung der Fahrerlaubnis Klasse "C" als Fahrer für Löschfahrzeuge |
| Der Gemeindevorstand beschloss die Erhöhung des Zuschusses der Gemeinde Sinntal an Angehörige der Einsatzabteilung zur Erlangung der Fahrererlaubnis Klasse „C“ als Fahrer für Löschfahrzeuge von 1.500,00 € auf bis zu 2.500,00 €. |
| 3. | Ernennung des neu gewählten Wehrführers zum Ehrenbeamten auf Zeit der Gemeinde Sinntal |
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| Herr Christian Spangenberg wurde in der Jahreshauptversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Breunings am 07. Oktober zum Wehrführer gewählt und unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit zum Ehrenbeamten der Gemeinde Sinntal ernannt. |
| 4. | Gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) zur beantragten |
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| Windenergieanlage im Ortsteil Schwarzenfels im Bereich "Im Neuenrot“ |
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| Der Gemeindevorstand beschloss, zu der zur Genehmigung gemäß §§ 4 und 10 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bei der Genehmigungsbehörde Regierungspräsidium Darmstadt beantragten Windenergieanlage (eine geplante WEA) am Standort in der Gemarkung Schwarzenfels, Flur 6, Flurstück 45/1, Gewannbereich „Im Neuenrot“, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen (§ 36 Abs. 1 BauGB). |
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| Entsprechend dem gestellten Antrag nach dem BImschG ist die Errichtung und der Betrieb von einer WEA mit einer Nabenhöhe von 165 m und einem Rotordurchmesser von 170 m und einer Gesamthöhe über Grund von 250 m vorgesehen. |
| 5. | Unterbringung und Betreuung von Asylbewerbern und ausländischen Flüchtlingen in der Gemeinde Sinntal - Festsetzung der Aufnahmequote von Geflüchteten durch den Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises |
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| Durch Beschluss in seiner Sitzung am 20.12.2022 hat der Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises das Aufnahmesoll der kreisangehörigen Kommunen für das Jahr 2023 festgesetzt. Wie bereits bei der letzten Quotenfestsetzung wurden auch diesmal getrennte Zahlen für Ukrainer und Drittstaatler ausgewiesen. Gemäß der Übersicht muss die Gemeinde Sinntal bis 31.12.2023 folgende Anzahl an Geflüchteten aufnehmen: |
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| Drittstaatler | Ukrainer | Zusammen |
| Aufnahmesoll 2023 | 61 | 55 | 116 |
| +/- Defizit/Überschuss aus 2022 | 74 | -4 | 70 |
| Abzgl. Aufnahmen Dezember | -25 | 0 | -25 |
| Stand 31.12.2022 | 110 | 51 | 161 |
| Aufnahmen 2023 | 22 | 5 | 27 |
| Stand 03.03.2023 | 88 | 46 | 134 |
Zur Unterbringung von Flüchtlingen wurden von der Gemeinde Sinntal folgende Wohnungen zur Unterbringung von Geflüchteten angemietet:
| OT Altengronau | 6-köpfige ukrainische Familie |
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| 4-köpfige ukrainische Familie |
| OT Jossa | 10 männliche Einzelpersonen aus Drittstaaten |
| OT Mottgers | 6-köpfige Familie aus Drittstaaten |
| OT Sterbfritz | 3-köpfige Familie aus Drittstaaten |
| OT Sterbfritz | 5-köpfige Familie und |
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| 4-köpfige Familie aus Drittstaaten |
| OT Schwarzenfels | 6 männlichen Einzelpersonen aus Drittstaaten |
| OT Weichersbach | GU zur Unterbringung von bis zu 32 Geflüchteten |
| 6. | Anschaffung einer Wohncontaineranlage zur Flüchtlingsunterbringung |
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| Der Gemeindevorstand hat die Anmietung einer Wohncontaineranlage zur Unterbringung von bis zu 30 Geflüchteten beschlossen. Als Standort wurde der Parkplatz am Sportplatz in Sannerz festgelegt. |
| 7. | Zweijährige Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung des § 2b UStG bis zum 31.12.2024 |
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| Der Gemeindevorstand hat beschlossen, die zweijährige Verlängerung der Übergangsfrist zur Umsetzung des § 2b UStG bis zum 31.12.2024 in Anspruch zu nehmen und entsprechend § 27 Abs. 22a UStG für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2025 ausgeführten Leistungen weiterhin den § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung anzuwenden. |
| 8. | Bewilligung von Zuwendung an Soziale Einrichtungen/Vereine |
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| Der Gemeindevorstand bewilligte |
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| - | dem Verein LAWINE e.V. Hanau - Beratungs- und Präventionsstelle gegen sexuelle Gewalt - |
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| - | dem Frauenhaus Wächtersbach |
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| - | dem Psychosozialen Zentrum Rosengarten Schlüchtern |
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| eine finanzielle Unterstützung im Haushaltsjahr 2023 zur Fortführung von deren Arbeit. |
| 9. | Geplanter Solar-/PV-Park in der Gemarkung Weiperz |
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| Ein Projektierer aus Nürnberg plant in der Gemarkung Weiperz die Errichtung eines PV-Parks. Der OB Weiperz wurde hierüber informiert und wird zu dem geplanten Projekt angehört. Um weitere Informationen zu dem Projekt und dem Investor zu erhalten soll eine öffentliche Projetvorstellung am 23.03.2023 in Weiperz erfolgen. |
| 10. | Erhöhung der Pauschalentschädigung für die Pflege der Sportplätze durch die Sportvereine |
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| Der Gemeindevorstand beschloss die Erhöhung der Pauschalentschädigung für die Pflege der Sportplätze durch die Sportvereine von derzeit 410 Euro auf 750 Euro ab dem Haushaltsjahr 2023. |
| 11. | Zustimmung für die Aufstellung eines Outdoor-POP-Containers der Breitband Main-Kinzig GmbH im Ortsteil Neuengronau |
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| Der Gemeindevorstand hat der Errichtung (dauerhaften Aufstellung) eines Outdoor-POP-Containers der Breitband Main-Kinzig GmbH auf dem gemeindeeigenen Spielplatzgrundstück "Im Flur/Ecke Im Steinbusch", gemäß § 68 Telekommunikationsgesetz des Bundes (TKG) seine Zustimmung erteilt. |
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| Der POP-Container dient dem Glasfaserausbau im Gemeindegebiet. |
| 12. | Bahnbauprojekte Sinntal - Bahnhöfe Jossa und Sterbfritz sowie Bahnstrecke Gemünden-Fulda |
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| Der Gemeindevorstand wurde von der Deutschen Bahn über das Bahnbauprojekte Sinntal - Bahnhöfe Jossa und Sterbfritz sowie Bahnstrecke Gemünden-Fulda informiert. Gemäß der Sanierungsplanung ist die Erneuerung der „Strecke 3825 Flieden-Gemünden“ sowie die Bahnsteigsanierung an den Bahnhöfen in Jossa und Sterbfritz enthalten. Die Bauphase ist in 2026/2027 geplant. |
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| Zur Information der Bürger sind Bürgerinformationsveranstaltungen der Deutschen Bahn geplant am: |
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| 29.03.2023 - Turnhalle Jossa |
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| 24.05.2023 - Mehrzweckhalle Sterbfritz |
Sinntal, den 06. März 2023
/Mi.