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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 10/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Zusätzliche Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung zur Antragstellung auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheins

für die Kommunalwahlen am 15. März 2026

Der letzte Zeitpunkt zur Antragstellung auf Briefwahl/Erteilung eines Wahlscheins für die Kommunalwahlen ist für Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, Freitag, der 13. März 2026, 13:00 Uhr.

Ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter kann einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragen, wenn er wegen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.

Wahlberechtigten, die glaubhaft versichern, dass ihnen der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren haben, kann bis zum Wahltag um 15:00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind (§ 16a Abs. 2 KWO), können ebenfalls einen Wahlschein noch bis zum Wahltag bis 15:00 Uhr beantragen (§ 17 Abs. 4 Satz 2 KWO).

Hierzu ist das Rathaus der Gemeinde Sinntal im Ortsteil Sterbfritz, Am Rathaus 11 (Bürgerbüro) zusätzlich am

Samstag, den 14. März 2026 von 10:00 bis 12:00 Uhr

und am

Wahl-Sonntag, den 15. März 2026 von 08:00 bis 15:00 Uhr

geöffnet.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal