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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 10/2026
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Hessenweiter Warntag am 12. März

Sirenensignale und ihre Bedeutung

Am Donnerstag, 12. März 2026, heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10.00 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch andere Warnmöglichkeiten wie Warn-Apps und das vom Bund eingeführte Cell-Broadcast zum Einsatz kommen.

Das Land Hessen hat beschlossen, analog zu den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Bayern, zusätzlich zum jährlich stattfindenden bundesweiten Warntag im Herbst, einen landesweiten Warntag im Frühjahr durchzuführen. Dieser Warntag wurde auf den zweiten Donnerstag im März festgelegt, somit dieses Jahr auf den 12. März 2026. Die Probewarnung ist zwischen 10.00 und 11.00 Uhr vorgesehen.

Während beim bundesweiten Warntag primär die Auslösemechanismen auf Bundesebene getestet werden, stehen beim landesweiten Warntag die Auslösemechanismen auf Landesebene und auf der Ebene der Zentralen Leitstellen in Hessen auf dem Prüfstand.

Im Rahmen dieses Warntages sollen in Hessen alle Sirenen ausgelöst werden. Am 12. März wird ab 10.00 Uhr das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung” (einminütiger auf- und abschwellender Heulton) zu hören sein, um 10.30 Uhr dann das Signal „Entwarnung“ (einminütiger durchgängiger Dauerton).

Die Funktionsfähigkeit der Sirenen muss durch Probebetriebe immer wieder überprüft werden. Nur durch den tatsächlichen Betrieb können eventuell vorhandene Mängel an den Sirenen oder den Alarmgebern erkannt und behoben werden. Falls Sie den Warnton in Ihrer Nähe nicht hören können, informieren Sie bitte die Gemeindeverwaltung unter der Rufnummer 06664 / 80-113. So können wir sicherstellen, dass die Warnsysteme im Ernstfall überall funktionieren.

Zusätzlich erfolgen Warnungen in den landesweiten Medien FFH und HR. Außerdem werden über das Modulare Warnsystem (MoWaS) verschiedene Warn-Apps (z.B. hessenWARN, NINA, KATWARN) und auch Cell-Broadcast ausgelöst.

Bei diesem Probealarm wird - erstmals bei Probealarmen - auch eine Entwarnung über Cell-Broadcast erfolgen - was das Cell-Broadcast-Protokoll eigentlich nicht vorsieht, aber von vielen Nutzern vermisst wurde. Um hierbei eine erneute, nicht unterdrückbare akustische Warnung zu vermeiden, ist die Entwarnung hier als Gefahreninformation (niedrigste Warnstufe) implementiert. Dies kann zur Folge haben, dass - je nach persönlicher Einstellung des Smartphones - die Entwarnung aber nur mit einem Systemton oder auch überhaupt nicht erfolgt. Zur Vermeidung von Letzterem wird empfohlen, Cell-Broadcast am jeweiligen Smartphone auch für die Warnstufe 3 zuzulassen.

Der landesweite Warntag zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung wird in Ergänzung zum bundesweiten Warntag, der alljährlich am zweiten Donnerstag im September stattfindet, veranstaltet. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.