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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 11/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bauleitplanung der Gemeinde Sinntal, Ortsteil Weiperz

  • 12. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan im Bereich „Am breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)" und
  • Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)", beides zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage/Solarpark

hier:

Frühzeitige Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Gemeindevorstand hat den Vorentwurf des Bebauungsplanes einschließlich der Änderung des Flächennutzungsplanes zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage im Ortsteil Weiperz gebilligt und die Durchführung der erforderlichen Beteiligungs- und Offenlegungsverfahren nach dem Baugesetzbuch beschlossen. Parallel zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beteiligt.

Der Geltungsbereich hat einen Flächenumfang von ca. 3,84 ha und umfasst das Flurstück 90 in Flur 6 in der Gemarkung Weiperz (Gemeinde Sinntal, Regierungsbezirk Darmstadt). Er befindet sich südwestlich von Weiperz, einer von Waldflächen und Feldhecken umgebenden Hochfläche.

Abb. Übersicht Lage des Vorhabens (ohne Maßstab)

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines Sondergebietes für eine Freiflächen-Photovoltaikanlage innerhalb eines nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetzes „landwirtschaftlich benachteiligten Gebietes“, um dem Bedarf an erneuerbaren Energien zu entsprechen.

Die Vorentwürfe zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Am Breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)" sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich bestehend aus Planzeichnung, Textliche Festsetzungen und Begründung mit Grünordnungsplan, jeweils in der Fassung vom 10.01.2025, sowie den Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), sind im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von

Montag, 17.03.2025 bis einschließlich Donnerstag, 17.04.2025,

im Internet, über die Homepage der Gemeinde Sinntal unter

https://www.sinntal.de/rathaus/bauleitplanung/index.html sowie über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Hessen www.bauleitplanung.hessen.de veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt eine öffentliche Auslegung der benannten Unterlagen (nach § 3 Abs. 1 BauGB) in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Sinntal, 36391 Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 116 (Bauverwaltung-Sekretariat).

Eine Einsichtnahme ist während des o.g. Veröffentlichungszeitraumes zu den üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch 14.00 - 15.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich 14.00 - 18.00 Uhr) und nach Vereinbarung möglich.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen bevorzugt elektronisch per E-Mail an die Mailadresse wehner@team4-planung.de unter Angabe des Betreffs „Am Breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)" abgegeben werden. Stellungnahmen können auch auf postalischem Weg abgegeben werden.

Die Öffentlichkeit erhält hierdurch die Möglichkeit, sich frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des überplanten Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten zu lassen. Ferner hat die Öffentlichkeit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Grünordnungsplan „Am Breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)" sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem Bereich unberücksichtigt bleiben können, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Grünordnungsplan „Am Breiten Feld (Westlich des Weiperzberges)" sowie der Änderung des Flächennutzungsplans in diesem im Bereich nicht von Bedeutung ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflicht im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Nur Flächennutzungsplan:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde gemäß § 4b BauGB (Einschaltung eines Dritten) dem Planungsbüro Team 4 Bauernschmitt/Wehner in 90491 Nürnberg übertragen.

Sinntal, 12.03.2025

A 3.2 L-Ka.

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Sinntal
gez. Thomas Henfling
(Bürgermeister)