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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 12/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Fünfte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal

Fünfte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 20.02.2001 für die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal

Aufgrund der §§ 5 und 19 Absatz 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16.02.2023 (GVBl. I S. 90, 93), und der §§ 2 und 10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) vom 24.03.2013 (GVBl. I S. 134), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.07.2023 (GVBl. I S. 582), und aufgrund des § 2 der Satzung für die Freibäder der Gemeinde Sinntal vom 20.02.2001, hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal am 18.03.2024 folgende

Fünfte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 20.02.2001 für die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal

beschlossen:

Artikel 1

Der § 1 (Benutzungsgebühren) der Gebührensatzung vom 20.2.2001 erhält folgende Fassung:

§ 1

Benutzungsgebühren

(1)

Die Benutzungsgebühren für die Freibäder in den Ortsteilen Altengronau und Sterbfritz betragen:

1.

Einzelkarte für Erwachsene

4,00 Euro

2.

Einzelkarte für Schüler, Auszubildende, Studenten und Schwerbeschädigte mit amtlichem Ausweis

1,80 Euro

3.

2 Stunden Abendschwimmen (2 Stunden vor Betriebsende) für Erwachsene in den Monaten Juni, Juli und August

2,50 Euro

4.

2 Stunden Abendschwimmen (2 Stunden vor Betriebsende) für Schüler, Auszubildende, Studenten und Schwerbeschädigte mit amtlichem Ausweis in den Monaten Juni, Juli und August

1,30 Euro

5.

Zehnerkarte für Erwachsene

32,50 Euro

6.

Zehnerkarte für Schüler, Auszubildende, Studenten und Schwerbeschädigte mit amtlichem Ausweis

14,00 Euro

7.

Jahreskarte für Erwachsene

62,50 Euro

8.

Jahreskarte für Schüler, Auszubildende, Studenten und Schwerbeschädigte mit amtlichem Ausweis

32,00 Euro

9.

Familienjahreskarte

95,00 Euro

10.

Familienkarte für Alleinerziehende

72,00 Euro

Definition „Familie“: Eltern mit Kindern/Jugendlichen bis einschließlich 17 Jahren sowie Schülern bis einschließlich 20 Jahren - Nachweis durch Schulbescheinigung erforderlich. In den Familienverbund werden nur Personen aufgenommen, die unter gleichem Wohnsitz gemeldet sind.

(2)

Die Einzelkarten gelten nur am Tage der Lösung und berechtigen zum einmaligen Eintritt in das Schwimmbad, in dem sie gekauft wurden. Die Zehnerkarte gilt in der Saison, in der sie gekauft wurde und kann auch noch in der darauffolgenden Badesaison eingelöst werden.

Die Jahres- und Familienkarten verlieren nach Beendigung der Badesaison ihre Gültigkeit. Die Jahres- und Familienkarten sind nicht übertragbar.

Artikel 2

Inkrafttreten

Diese Fünfte Nachtragssatzung zur Gebührensatzung vom 20. Februar 2001 für die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Mit dem gleichen Tag treten die bisherigen Bestimmungen des § 1 Absatz 1, 2 und § 2 der vierten Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Benutzung der Freibäder der Gemeinde Sinntal vom 24.04.2018 außer Kraft.

Ausfertigungsvermerk:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Sinntal, den 19.03.2024

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal

Thomas Henfling

(Bürgermeister)