Die Führerscheinstelle des Main-Kinzig-Kreises hat ihr Online-Angebot ausgebaut und bietet inzwischen nahezu alle gängigen Führerscheinanträge digital an, unter anderem auch den Führerscheinumtausch. In vielen Fällen lässt sich der Weg zur Führerscheinstelle somit sparen. Bürgerinnen und Bürger können Anträge jederzeit und ortsunabhängig über die Homepage der Führerscheinstelle (www.mkk.de/buergerservice/lebenslagen_1/auto_verkehr_und_oepnv/32_fuehrerscheinstelle/index_fuehrerscheinstelle.html) einreichen und sich den neuen Führerschein oftmals auch direkt per Post zuschicken lassen.
Bis 2033 sollen Führerscheine in der EU einheitlich und fälschungssicher sein. Daher werden alle Führerscheine sukzessive umgetauscht. Der Führerscheinumtausch erfolgt in Deutschland gestaffelt nach Geburtsjahr bzw. Ausstellungsjahr des Führerscheins. Bei Papier-Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31.12.1998 ist das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend. Bei Kartenführerscheinen, die zwischen dem 01.01.1999 und 18.01.2013 ausgestellt wurden, bestimmt das Ausstellungsjahr die Umtausch-Frist.
Aktuell müssen alle Scheckkarten-Führerscheine umgetauscht werden, die zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurden. Später ausgestellte Scheckkarten-Führerscheine sind in den folgenden Jahren an der Reihe. Wenn Sie wissen wollen, ob Ihr Kartenführerschein getauscht werden muss, schauen Sie nach dem Ausstellungsdatum, das auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen ist.
Wer vor 1953 geboren wurde, muss übrigens seinen Führerschein - egal ob Papier- oder Scheckkarten-Führerschein und unabhängig vom Ausstellungsjahr - erst bis zum 19.01.2033 tauschen.
Nach Ablauf der jeweils geltenden Frist wird der alte Führerschein ungültig. Beim Umtausch des Führerscheins handelt es sich um eine rein verwaltungstechnische Angelegenheit - die Fahrerlaubnis selbst bleibt unverändert bestehen. Zusätzliche ärztliche Untersuchungen oder sonstige Prüfungen wie eine Wiederholung der Fahrprüfung sind damit nicht verbunden.
Allgemein gilt, dass Führerscheine, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, nicht mehr unbegrenzt, sondern nur noch 15 Jahre lang gültig sind - danach müssen sie erneuert werden. Mit der Befristung der neuen Führerscheine sollen Fälschungen erschwert werden, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden.
Nähere Informationen zum Führerscheinumtausch finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverkehrsministeriums: www.bmv.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/faq-fuehrerschein-umtausch.html.