Bei Gartenarbeiten und landwirtschaftlichen Tätigkeiten fallen regelmäßig Grünabfälle wie z.B. Hecken- und Baumschnitt, Reisig oder andere pflanzliche Abfälle an. Diese können über die Biotonne und über Sammelstellen für Grünabfall entsorgt oder auf dem eigenen Grundstück verwertet oder unter bestimmten Voraussetzungen verbrannt werden.
Pflanzliche Abfälle, die auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Grundstücken anfallen, können im Rahmen der Nutzung dieser Grundstücke durch Verrotten, insbesondere durch Liegenlassen, Einbringen in den Boden oder Kompostieren, beseitigt werden.
Wenn pflanzliche Abfälle dem Boden aus landbautechnischen Gründen oder wegen ihrer Beschaffenheit nicht zugeführt werden können, dann können sie auch auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, verbrannt werden, aber nur außerhalb der bebauten Ortslage. Hierbei sind die Anforderungen an das Verbrennen landwirtschaftlicher und gärtnerischer Abfälle gemäß Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen vom 17.03.1975 zu beachten (siehe auch Merkblatt "Rechtsvorschriften zum Verbrennen von Stroh oder pflanzlichen Abfällen außerhalb geschlossener Ortschaften").
Das Verbrennen ist dem Ordnungsamt der Gemeinde Sinntal zwei Werktage vor Beginn anzuzeigen, damit Leitstelle und Feuerwehr informiert werden können.
Hinweis: Bitte schichten Sie die pflanzlichen Abfälle erst kurz vor dem Verbrennen auf, damit Unterschlupf suchende Tiere nicht gefährdet werden.