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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 14/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Vollsperrung zwischen Mottgers und der Abzweigung nach Zeitlofs: Bitte beachten Sie die Umleitungsbeschilderungen

Seit der zweiten Märzwoche erfolgt an der Landesstraße L 2304 zwischen Sinntal-Mottgers und dem Parkplatz Pfaffensteg auf Höhe des Abzweigs L 2289 nach Zeitlofs die Sanierung verschiedener Erdrutsche. Zur Durchführung der erforderlichen Arbeiten ist eine Vollsperrung alternativlos. Leider lässt sich verstärkt beobachten, dass die Umleitungsbeschilderungen und bestehende Absperrungen von einigen Verkehrsteilnehmern ignoriert bzw. vorsätzlich missachtet werden.

Entlang der L 2304 zwischen Sinntal-Mottgers und dem Abzweig L 2289 nach Zeitlofs sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen aufgrund eines Böschungsrutsches erforderlich. Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite muss die Instandsetzung unter Vollsperrung durchgeführt werden. Entsprechende Umleitungen sind eingerichtet und ausgeschildert.

Für Personenkraftwagen führt die Umleitung Reisende, die von Mottgers nach Altengronau fahren möchten, über Sterbfritz, Breunings und Neuengronau ans Ziel.

Die Zufahrt zur Kläranlage ist aus Richtung Mottgers für Anliegerinnen und Anlieger möglich.

Da die L 3371 von Sterbfritz nach Altengronau für den Verkehr über eine Höhe von 3,3 m und mit einer Tonagebegrenzung von 16 t beschränkt ist, wird der LKW-Verkehr großräumig über Schlüchtern und Steinau an der Straße umgeleitet.

Die Verkehrsführung der Gegenrichtung erfolgt jeweils analog.

Der Abzweig von Altengronau nach Bayern über die L 2289 nach Zeitlofs bleibt von den Arbeiten unberührt.

Es ist festzustellen, dass die Umleitungsbeschilderungen und bestehende Absperrungen von einigen Verkehrsteilnehmern ignoriert bzw. vorsätzlich missachtet werden. Oft werden sogar bestehende Absperrböcke und Schilder mutwillig umgeworfen oder beschädigt. Hierbei handelt es sich nicht um Kavaliersdelikte, sondern unter Umständen um Sachbeschädigungen oder sogar um gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr.

Hessen Mobil weist auf die strikte Beachtung der Beschilderung sowie das ausdrückliche Verbot, jegliche Änderungen an der Beschilderung vorzunehmen, hin. Die Meldung an Ordnungsbehörden oder Polizei sind im Falle der Missachtung für Hessen Mobil unumgänglich.

Der Abschluss der Arbeiten ist in der zweiten Aprilhälfte 2025 vorgesehen.

Die Verkehrsteilnehmenden werden gebeten, sich auf die geänderte Verkehrsführung einzustellen und genügend Zeit einzuplanen.

Weitere Auskünfte erteilt die Straßenverkehrsbehörde (Ordnungsamt) bei der Gemeindeverwaltung in Sinntal-Sterbfritz, Telefonnummer 06664 / 80-115 und -116.