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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 15/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Standfestigkeitsprüfung aller Grabdenkmale (Grabsteine)

Die Gemeindeverwaltung bittet die Nutzungsberechtigten die jährliche Standsicherheitsprüfung der Grabdenkmale durchzuführen oder durchführen zu lassen und ggf. Mängel zu beseitigen.

Ab dem 22.04.2025 werden von der Gemeindeverwaltung auf den gemeindlichen Friedhöfen die Grabsteine auf Standsicherheit hin überprüft. Alle Grabsteine, bei denen die Standsicherheit nicht mehr gegeben ist, werden mit einem entsprechenden Vermerk gekennzeichnet. Die Nutzungsberechtigten der betroffenen Grabstellen werden hiermit aufgefordert, die Mängel umgehend, jedoch spätestens innerhalb von 4 Wochen, beseitigen zu lassen.

Bei Nichtbeachtung dieser Aufforderung ist die Gemeinde als Friedhofsverwaltung verpflichtet, selbst für die Wahrung der Sicherheit auf den Friedhöfen zu sorgen und betroffene Grabsteine, wenn nötig, im öffentlichen Interesse zu entfernen.

Wir weisen besonders darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, für Schäden die hieraus entstehen können, haftbar sind.

Sinntal, den 04.04.2025

Friedhofsverwaltung
der Gemeinde Sinntal