Die Gemeindeverwaltung der Gemeinde Sinntal bittet die Nutzungsberechtigten von Rasenreihen-, Rasenurnen- und Baumurnengräbern, den Grabschmuck auf den Grabstätten zu entfernen. Kränze bzw. Blumen dürfen nur im Rahmen der Trauerfeier abgelegt werden, die nach Verwelken von den Angehörigen zu entsorgen sind.
Geschieht dies nicht, so wird die Friedhofsverwaltung ohne weitere Ankündigung vor dem Rasenschnitt den abgelegten Grabschmuck, sowie Pflanzen entfernen. Ein Recht auf Verwahrung der Gegenstände besteht nicht.
Wir weisen besonders darauf hin, dass die Nutzungsberechtigten, die dieser Aufforderung nicht nachkommen, für Schäden die hieraus entstehen können, haftbar sind.
Sinntal, den 04.04.2025