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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 15/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Ausscheiden von Mitgliedern aus der Gemeindevertretung und Feststellung der nachrückenden Bewerber

Herr Stefan Euler und Herr Gerald Blum vom Wahlvorschlag „Bürgerliche Wählergemeinschaft (BWG)” haben auf ihr Mandat in der Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal verzichtet.

Als Nachrücker berufe ich hiermit Herrn Yannik Kohlhepp, Zum Bergfried 5, 36391 Sinntal-Schwarzenfels und Herrn Alexander Neumann, Mendelssohnstraße 8, 36391 Sinntal-Weiperz, als nächstfolgende noch nicht berufene Wahlbewerber vom Wahlvorschlag „Bürgerliche Wählergemeinschaft (BWG)" als Gemeindevertreter in die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal.

Das Nachrücken wird gemäß § 34 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), in Verbindung mit § 58 der Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Artikel 71 des Gesetzes vom 16. Dezember 2025 (GVBl. 2025 Nr. 110), festgestellt und öffentlich bekannt gegeben.

Gegen diese Feststellung kann gemäß § 25 KWG in Verbindung mit § 55 KWO jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn mindestens fünf Wahlberechtigte oder eins vom Hundert der Wahlberechtigten unterstützen.

Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Gemeindewahlleiter der Gemeinde Sinntal einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können keine weiteren Einspruchsgründe geltend gemacht werden.

Die Frist zur Erhebung von Einsprüchen beginnt mit der Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal.

Sinntal, den 10. April 2026
gez. Eckart Michna
(Gemeindewahlleiter)