| a) | Steuern und Abgaben | II. Quartal 2023 |
| b) | Gewerbesteuervorauszahlung | II. Quartal 2023 |
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, werden wir die fälligen Beträge am 15. Mai 2023 abbuchen. In den übrigen Fällen bitten wir um fristgerechten Ausgleich durch Überweisung auf eines der Konten der Gemeinde Sinntal.