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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 2/2024
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Überprüfung der Ausweispapiere auf Ihre Gültigkeit

Nach § 1 des Gesetzes über Personalausweise (Ausweispflicht) ist jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen (dies gilt nicht für Personen, die im Besitz eines gültigen Reisepasses sind).

Die Gemeinde Sinntal weist daher auf die Überprüfung der Gültigkeit von Ausweispapieren hin.

Die Lieferzeit für die Herstellung der Personalausweise und Reisepässe beträgt ca. 3 - 4 Wochen.

Für deutsche Staatsangehörige gelten unterschiedliche Einreisebestimmungen in die verschiedenen Länder.

Welche Einreisepapiere benötigt werden bzw. ob ein Visum beantragt werden muss, kann im Internet nachgelesen werden unter:

www.auswaertiges-amt.de -> Reise und Sicherheit -> Reise- und Sicherheitshinweise: Länder A - Z

Folgende Ausstellungsgebühren für Personalausweise und Reisepässe werden derzeit erhoben und sind bei Antragstellung zu begleichen:

Personalausweis

37,00 Euro

Ausstellung für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

Personalausweis

Ausstellung für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

22,80 Euro

vorläufiger Personalausweis

10,00 Euro

Reisepass

Ausstellung für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

70,00 Euro

Reisepass

Ausstellung für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

37,50 Euro

Express-Reisepass

Ausstellung für Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben

92,00 Euro

Express-Reisepass

Ausstellung für Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

69,50 Euro

Für Fragen oder weitere Auskünfte steht das Passamt der Gemeinde Sinntal unter der Tel.-Nr. 06664/80-120 zur Verfügung.