| o | Bebauungsplan „Ziegenberg, Die Säuheeg“, 1. Änderung |
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| (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB) |
| o | hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) BauGB und der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Entwurfsoffenlage gem. § 13 (2) 2 i.V.m. § 3 (2) BauGB |
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal hat in ihrer Sitzung am 05.12.2022 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ziegenberg, Die Säuheeg“, 1. Änderung im Ortsteil Altengronau beschlossen.
Die Beschlussfassung zur Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Urbebauungsplan „Ziegenberg, Die Säuheeg“ vom 18.05.1974 trifft in der Nähe des Friedhofs im Ortsteil Altengronau für das gemeindeeigene Grundstück mit dem Ehrenmal (Weltkriegsdenkmal) die Festsetzung öffentliche Grünfläche (Parkanlage) und öffentliche Verkehrsfläche (Straße), die bis heute nicht realisiert worden ist.
Nach den heutigen straßenbautechnischen Richtlinien (Parametern) und wegen geänderten Eigentumsverhältnissen und Grundstückszuschnitten, lässt sich die im Urplan festgesetzte „Planstraße“ so nicht mehr verwirklichen.
Mit der Änderung des Bebauungsplanes im Gebiet zwischen dem Brunnenweg (bzw. Am Ziegenberg) im Norden und dem Gronauweg (bzw. Frankfurter Straße) im Süden soll für den Bau einer neuen Verbindungsstraße die bauplanungsrechtliche Grundlage geschaffen werden.
Die östlich der neu geplanten Erschließungsstraße verbleibende Teilfläche aus dem Grundstück, Flurstück 21, einschließlich dem Ehrenmal (Weltkriegsdenkmal), bleibt bzw. wird als öffentliche Grünfläche und die westlich verbleibende Teilfläche als nichtüberbaubare Grundstücksfläche im allgemeinen Wohngebiet festgesetzt.
Da die geringe Fahrbahnbreite der weiter östlich verlaufenden „Schulstraße“ für den innerörtlichen Verkehr/Begegnungsverkehr und für den Busverkehr der nahegelegenen „Hans-Elm-Schule“ als nicht mehr geeignet erscheint, wird die notwendige Herstellung einer neuen verkehrlichen Verbindung verfolgt. Aufgrund der vorhandenen, beiderseitigen Bebauung in der „Schulstraße“ ist eine Verbreiterung bzw. Beseitigung des Engpasses nicht anders möglich.
Eine Verkehrsfläche/Erschließungsstraße (neu) sowie die Art der baulichen Nutzung (öffentliche Grünfläche, Wohngebiet) sollen festgesetzt werden. Zur Herstellung einer richtliniengerechten Anbindung an die vorhandenen Verkehrsflächen „Am Ziegenberg“, „Brunnenweg“ und „Gronauweg“, werden entsprechende Flurstücksteile in den räumlichen Geltungsbereich miteinbezogen (wegen Kurvenradien u.a.).
Das Plangebiet liegt an zentraler Stelle in der Ortslage von Altengronau. Der vorläufige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes (1. Änderung) umfasst mit einer Fläche von ca. 3.620 m² in der Gemarkung Altengronau in der Flur 3 jeweils die kompletten Flurstücke 21 und 26/2 (Frankfurter Str. 48/Kiosk), jeweils teilweise die Flurstücke 23 (Schulstr. 1) und 26/1, jeweils teilweise die Straßenflurstücke 25 und 27 (Gronauweg), teilweise die Straße „Brunnenweg (Flurstück 1)“ und in der Flur 4 teilweise die Straße „Am Ziegenberg (Flurstück 40/3)“ und teilweise das Friedhofsflurstück 155/2.
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes sind den beigefügten Übersichtskarten zu entnehmen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt, aufgrund der städtebaulichen Situation und der Zielsetzung der Bebauungspan-Änderung, als „Einfacher Bebauungsplan“ nach § 30 (3) BauGB.
Da die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes zudem als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
Nach § 13a (2) 1 BauGB i.V.m. § 13 (3) 1 BauGB wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Zur Gewährleistung einer hinreichenden Beteiligung der Öffentlichkeit wird diese in Form einer öffentlichen Auslegung des Planentwurfes nach § 13 (2) i.V.m. § 3 (2) BauGB durchgeführt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Ziegenberg, Die Säuheeg“, 1. Änderung, mit Begründung und Umweltfachbeitrag liegt in der Zeit
von Montag, 05.06.2023 bis einschließlich
zum Donnerstag, 06.07.2023
beim Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal, 36391 Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 109 (Bauleitplanung-Liegenschaften), während der nachfolgend aufgeführten Dienststunden:
Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt.
Während des o.g. Zeitraumes hat jedermann die Möglichkeit zur Einsichtnahme und zur Information über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Bebauungsplanes (1. Änderung) und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sowie die Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung von Anregungen und Hinweisen.
Auf die zudem bestehende Einsichtnahmemöglichkeit auf digitalem Wege wird ausdrücklich hingewiesen:
Die Planunterlagen können entsprechend § 4a (4) BauGB zudem über das zentrale Internetportal des Landes Hessen (www.bauleitplanung.hessen.de), auf der Homepage der Gemeinde Sinntal (www.sinntal.de/rathaus/bauleitplanung) und unter www.seifert-plan.com eingesehen und abgerufen werden.
Stellungnahmen können unter matthias.rueck@seifert-plan.com oder auf postalischem Weg abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zu Protokoll gegeben werden.
Nach § 3 (2) Satz 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
Es wird auch darauf hingewiesen, dass vorgelegte Stellungnahmen zum Vollzug der Abwägung nach § 1 (7) BauGB in öffentlicher Sitzung behandelt werden.
Die Daten stellungnehmender Bürger werden dauerhaft gespeichert.
Die Vorbereitung und Durchführung der gesetzlichen Beteiligungsschritte wurde einem privaten Planungsbüro (Einschaltung eines Dritten gemäß § 4b Baugesetzbuch) übertragen.
Sinntal, 23.05.2023
Übersichtskarten:
Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes (ohne Maßstab)