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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 21/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Öffentliche Mahnung 2. Quartal 2024

Hiermit wird gemäß § 19 Abs. 5 HessVwVG (Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz) die Zahlung der am 15. Mai 2024 fällig gewesenen

a)

Steuern und Abgaben II. Quartal 2024

b)

Gewerbesteuervorauszahlung II. Quartal 2024

öffentlich angemahnt.

Die Zahlung der fälligen Beträge bitten wir in den nächsten Tagen nachzuholen.

Weiterhin unausgeglichene Forderungen werden kostenpflichtig angemahnt.

Die Entstehung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen liegt dabei nicht im Ermessen der Gemeinde. Auf deren Erhebung kann nicht verzichtet werden!

Es wird um Beachtung gebeten.