Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung vom 25.04.24 liegt in der Zeit vom 24.05.24 bis 14.06.24 bei dem Jagdvorstand Uwe Sperzel, Hauptstr. 36, 36391Sinntal Mottgers zur Einsichtsnahme aus.
In der Jagdgenossenschaftsversammlung am 25.04.24 wurde beschlossen,dass der Jagdpachterlös für die Instandhaltung der Feldwege verwendet werden soll.
Jagdgenossen die mit dem Mehrheitsbeschluss, dass der Jagdpachterlös für den Wegebau zur Verfügung gestellt wird, nicht einverstanden sind, können bis zum 14.06.24 einen Antrag, mit Angabe einer Bankverbindung, die Auszahlung ihres Anteils verlangen.
Nach diesem Termin verfällt der Anteil unwiderruflich zugunsten der Genossenschaft.