Titel Logo
Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 21/2025
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Öffentliche Zahlungserinnerung II. Quartal 2025

Hiermit wird gemäß § 19 Abs. 5 HessVwVG (Hessisches Verwaltungsvollstreckungsgesetz) die Zahlung der am 15. Mai 2025 fällig gewesenen

a)

Steuern und Abgaben

II. Quartal 2025

b)

Gewerbesteuervorauszahlung

II. Quartal 2025

öffentlich angemahnt.

Die Zahlung der fälligen Beträge bitten wir in den nächsten Tagen nachzuholen.

Weiterhin unausgeglichene Forderungen werden kostenpflichtig angemahnt.

Die Entstehung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen liegt dabei nicht im Ermessen der Gemeinde. Auf deren Erhebung kann nicht verzichtet werden!

Es wird um Beachtung gebeten.