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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 23/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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2023 Protokoll 14 - Anlage TOP 13.a - Anfrage SPD Kinderbetreuung

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.05.2023

Der Gemeindevorstand beantwortet die vorstehende Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:

1.

Wie viele Anmeldungen für einen Kindergartenplatz zum von den Eltern angegebenen Aufnahmezeitpunkt im U3- und Ü3-Bereich können aktuell in Altengronau nicht erfüllt werden?

Ab 01.06.2023 sind alle Betreuungsplätze im Kindergarten Altengronau - unter Berücksichtigung der beiden bestehenden Integrationsmaßnahmen – belegt. 2 U-3 Kinder mit Aufnahmewunsch 01.06. und 01.07. müssen warten bis nach den Sommerferien.

Ab 01.08.2023 stehen 14 freie Plätze (Schulabgänger) zur Verfügung.

Aktuell stehen 28 Kinder auf der Warteliste mit Aufnahmewunsch bis einschließlich 31.07.2024.

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Alle Ü-3 Anmeldungen (8 Kinder) werden bis 01.01.2024 aufgenommen.

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2 Kinder (derzeit noch U-3) haben den Aufnahmewunsch auf nächstes Frühjahr verschoben, bekommen dann aber erst nach den Sommerferien 2024 einen Platz (bis dahin haben beide das 3. Lebensjahr vollendet)

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1 U-3 Kind kann bis Mai 2024 (3. Geburtstag) nicht berücksichtigt werden und muss warten bis nach den Sommerferien

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6 U-3 Kinder rücken ab Mitte August bis ca. November 2023 in die U-3-Gruppe nach, 10 U-3 Kinder müssen warten, teilweise bis August 2024. Drei davon können voraussichtlich noch im Winter nachrücken, wenn die Krippengruppe in eine altersübergreifende Gruppe umgewandelt werden kann (s. Frage 4)

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1 U-3 Kind mit Aufnahmewunsch Januar 2024 geht seit 01.02.23 zur Tagesmutter nach Steinau

2.

Ist geplant die betroffenen Eltern, die für ihr Kind erst zu einem späteren Zeitpunkt einen U3-Platz bzw. Ü3-Platz bekommen können, durch die Gemeinde aktiv zu informieren?

Wir hatten in den letzten Wochen zu allen Eltern, deren Kinder mit Aufnahmewunsch bis einschließlich 01.11.2023 auf der Warteliste geführt werden, telefonisch Kontakt. Die Eltern werden von uns ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sie jederzeit telefonisch zum aktuellen Aufnahmestand ihres Kindes nachfragen können, wir aber leider nicht die Möglichkeit haben, die Eltern zwischendurch über den eventuellen Sachstand schriftlich zu informieren.

Bei den Kindern, die voraussichtlich keinen Platz bekommen, wurden die Eltern darauf hingewiesen, dass sie sich auch über Projekt Petra (Frau Stange) um einen Platz bei einer Tagesmutter bemühen sollten, da grundsätzlich der Bedarf an U-3 Plätzen nicht nur über die U-3 Betreuung in den Einrichtungen abgedeckt wird, sondern auch über die Tagesmütter.

Bei Aufnahmewünschen ab Januar nächsten Jahres hatten wir bisher keinen Kontakt.

3.

Welche juristischen Folgen sind zu erwarten in Bezug auf die Nichterfüllung des Rechtsanspruches auf einen Kita-Platz?

Für Erziehungsberechtigte besteht die Möglichkeit, den Rechtsanspruch auf Betreuung juristisch geltend zu machen.

4.

Gibt es konkrete Überlegungen den Mangel zu beheben?

Die Krippengruppe kann eventuell ab Januar für maximal 7 Monate (bis 31.07.2024) in eine altersübergreifende Gruppe umgewandelt werden, dadurch könnten 3 zusätzliche Ü3-Kinder aufgenommen werden. Voraussetzungen sind, dass das Jugendamt/MKK die Genehmigung dazu erteilt und wir ausreichend Fachkraftstunden nachweisen können.

5.

Wie werden kurzfristige Anmeldungen von zugezogenen Kindern in der Aufnahmeplanung behandelt?

Aktuell gibt es drei kurzfristige Anmeldungen einer ukrainischen Familie (5, 3 und 2 Jahre alt) mit Anmeldedatum 21.02.2023.

Anmeldefrist für das kommende Kindergartenjahr lt. Satzung ist der 31.03.2023. Voraussichtlich werden den beiden älteren Kindern ab 01.09.2023 freie Waldplätze angeboten, das 2-jährige Kind kann vorerst nicht berücksichtigt werden.

Eine weitere Anmeldung, die am 20.04.23 eingegangen ist, (Ü3, Aufnahmewunsch September 23) kann nicht berücksichtigt werden; das Kind besucht zurzeit einen Kiga außerhalb Sinntals.

6.

Findet bei den unter 5. angeführten Kindern eine Aufnahme nach Geburtsdatum statt, sodass sich ggf. die komplette Planung verschiebt?

Durch die eventuelle Aufnahme in die Waldgruppe wären alle freien Plätze in den Ü-3-Gruppen belegt, somit können keine weiteren Kinder aus der U-3 Gruppe wechseln und blockieren somit die Plätze für weitere Neuaufnahmen in die U-3-Gruppe.

Die Planung kann sich zusätzlich durch kurzfristige Beantragung von Integrationsmaßnahme/n verschieben, da die Gruppengröße entsprechend zu reduzieren ist.

7.

Werden Kinder aus Flüchtlingsfamilien in den Regelkindergarten aufgenommen oder werden hierfür eigene Betreuungsmöglichkeiten geschaffen?

Gesondertes Personal und weitere Räumlichkeiten stehen nicht zur Verfügung. Die Betreuung erfolgt im Regelkindergarten.

8.

Ist es angedacht das die Gemeinde Sinntal eine Befragung unter den Elternteilen, deren Kinder auf der Warteliste für einen Kindergartenplatz stehen, zum tatsächlichen Bedarf durchzuführen und dies in allen Einrichtungen der Gemeinde Sinntal?

Eine Befragung ist gegenwärtig, auch aus personellen Gründen, nicht vorgesehen.

9.

Wie soll eine dauerhaft stabile Verfügbarkeit von Erzieher*innen in den kommunalen Einrichtungen erreicht werden?

Es werden regelmäßig Stellenausschreibungen zur Personalakquise in Printmedien geschaltet und über die Homepage veröffentlich. Darüber hinaus wird Personal ausgebildet.

10.

Wie groß ist die Resonanz auf Stellenausschreibung für Erzieher*innen der Gemeinde?

In der Regel gehen bei Stellenausschreibungen 1 bis 2 Bewerbungen ein. Außerdem gehen gelegentlich Initiativbewerbungen, ohne Bezug auf Stellenausschreibungen, ein. Weiterhin ist unser bestehendes Fachpersonal engagiert und stellt über Mundpropaganda immer wieder Kontakte zu interessiertem Personal her.

11.

Soll an einer Befristung der Arbeitsverträge für die Erzieher*innen festgehalten werden?

Für kurzfristig entstehenden Betreuungsbedarf, z. Bsp. Integrationsmaßnahmen, stehen keine Planstellen zur Verfügung, weswegen hier in der Regel nur befristete Arbeitsverträge angeboten werden können.

Es erfolgt regelmäßig die Umwandlung von befristeten Arbeitsverträgen in unbefristete Arbeitsverhältnisse. Hierfür wurden in der Vergangenheit immer wieder Stellenplanerweiterungen vorgenommen.

12.

Wurde bereits über den Einsatz inkl. Weiterbildung von Quereinsteigern mit einem sozialpädagogischem Berufshintergrund nachgedacht?

Ja. Dies wurde in der Vergangenheit bereits mit Erfolg umgesetzt.

Es gibt beispielsweise den Quereinstieg über PIVA (Praxisintegrierte vergütete Ausbildung), auch können über Integrationsmaßnahmen Ergotherapeuten, Logopäden, etc. gewonnen werden. Die Kriterien hierfür geben das Hessische Sozialministerium und das Jugendamt des Main-Kinzig-Kreises vor. An diese Weisungen ist die Gemeinde gebunden, die Spielräume daher begrenzt.

13.

Sucht die Gemeinde bereits selbst aktiv in Berufsplattformen wie LinkedIn, Xing, etc. nach Personal?

Nein.

Sinntal, den 22.05.2023

gez.

(Thomas Henfling)

Bürgermeister