am Montag, dem 22. Mai 2023, 19:30 Uhr,
in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz.
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.03.2023 |
| 3. | Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2018 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 51, 113 und 114 HGO |
| 4. | Beschlussfassung über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 112b HGO |
| 5. | Unterstützung Normenkontrollantrag des Main-Kinzig-Kreises gegen das Land Hessen betreffend die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz) |
| 6. | Beschlussfassung über die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen, Wahlperiode 2024 - 2028 |
| 7. | Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach § 1 des Landesaufnahmegesetzes |
| 8. | Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) im Gebiet der Gemeinde Sinntal |
| 9. | Beschlussfassung über die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln zum Bau des Radwegs Oberzell-Weichersbach |
| 10. | Dritte Änderung des Bebauungsplanes "Elmacker" im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) --- Beschlussfassung über die Aufstellung der Bebauungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
| 11. | Stellungnahme des Gemeindevorstandes zum Antrag der BWG-Fraktion vom 06.05.2022 betreffend die Prüfung des Austausches der Heizungsanlage im Kindergarten "Sonnenschein" OT. Altengronau |
| 12. | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 12.a | Antrag der BWG-Fraktion vom 08.05.2023 betreffend die Entwicklung von einem Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) |
| 12.b | Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.2023 betreffend die Entwicklung einer Handlungsanweisung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen |
| 12.c | Antrag der CDU-Fraktion vom 09.05.2023 betreffend Verhandlungen über einen Grundstücksankauf in der Gemarkung Züntersbach |
| 13. | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 13.a | Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.05.2023 |
| 14. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Anwesend waren:
A) Von der Gemeindevertretung:
| 1. | Hartmann, Brigitte | Vorsitzende |
| 2. | Habekost, Oliver | Stv. Vorsitzender |
| 3. | Heil, Andreas | Stv. Vorsitzender |
| 4. | Müller, Hendrik |
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| 5. | Kohlhepp, Frank |
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| 6. | Euler, Stefan |
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| 7. | Fuß, Thomas |
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| 8. | Limpert, Elena |
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| 9. | Merx, Wilhelm |
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| 10. | Baier, Oliver |
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| 11. | Ziegler, Florian |
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| 12. | Appel, Alfred |
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| 13. | Nickolai, Helmut |
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| 14. | Roth, Maximilian |
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| 15. | Ziegler, Andreas |
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| 16. | Zirkel, Werner |
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| 17. | Henke, Lukas |
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| 18. | Gärtner, Marco |
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| 19. | Müller, Simon |
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Entschuldigt fehlten:
| 1. | Richter, Mike |
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| 2. | Alt, Benjamin |
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| 3. | Schüßler, Eugen |
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| 4. | Schüßler, Matthias |
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| 5. | Klement, Margot |
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| 6. | Zeller, Willi |
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B) Vom Gemeindevorstand:
| 1. | Henfling, Thomas | Bürgermeister |
| 2. | Heinbuch, Ernst | Erster Beigeordneter |
| 3. | Sperzel, Helmut |
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| 4. | Baier, Helga |
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| 5. | Dietz, Alexander |
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| 6. | Frenz, Günter |
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| 7. | Blum, Gerald |
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Entschuldigt fehlten:
| 1. | Maienschein, Olaf |
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C) Schriftführer:
| Sperzel, Carsten |
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D) Von der Verwaltung:
| Holzinger, Jonas |
| Michna, Eckart |
| Müller, Philipp |
| Schiefer, Michaela |
| Ziebehl, Thomas |
E) Presse:
| Naumann, Marah | Kinzigtal-Nachrichten |
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Um 19:31 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Mitglieder der Gemeindevertretung, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.
Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Es gibt keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.
Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 06.03.2023 werden keine Einwände vorgebracht, so dass es als genehmigt gilt.
| Punkt 2: | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.03.2023 |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt den nachfolgenden Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs bekannt:
Mitteilung:
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2023 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.
Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 – Allgemeine Finanzwirtschaft.
| Hierin enthalten sind: | |
| - | Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen |
| - | Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich) |
| - | Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen |
| - | Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen |
Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem I. Quartal des Vorjahrs 2022 sinkt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, um 1,2% ab. Sollte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen, liegt der Wert aber trotzdem über den vom HMdIS geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, sodass dies hochgerechnete Mehreinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 209.400 Euro bedeuten. Erfahrungsgemäß fällt das Aufkommen im II. und III. Quartal allerdings meist geringer aus als der Anteil des I. Quartals.
Bei den erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine wesentlichen Veränderungen. Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zeichnet sich eine geringfügige Mindereinnahme in Höhe von rd. 2.600 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung verringern sich um rd. 2.100 Euro.
Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 31.03. auf 2.771.474 Euro und liegt damit ca. 154.000 Euro über dem Wert des I. Quartals 2022. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mehreinnahmen in Höhe von 271.474 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen steigenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mehreinnahmen rd. 225.800 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.
Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 31.03. mit 969.015 Euro insgesamt rund 8.000 Euro unter dem Planansatz.
Im Bereich der Aufwendungen steigen die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung insgesamt um 67.943 Euro an und betragen nunmehr, gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 03.04.2023 des Main-Kinzig-Kreises, 6.882.343 Euro.
Gemäß Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine deutliche Verbesserung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Der Überschuss im Jahresergebnis wächst weiter an und schließt mit rd. 633.894 Euro ab.
Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit - ergibt sich bei Betrachtung der bekannten Mehrkosten nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verschlechterung in Höhe von 57.523 Euro. Die Mehrauszahlungen sind durch vorhandene Finanzmittel finanziert.
Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.
Gemäß Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal aktuell 100 von 100 möglichen Punkten. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies keine Veränderung. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus bleibt „grün“.
| Punkt 3: | Beschlussfassung über den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2018 und die Entlastung des Gemeindevorstandes gemäß §§ 51, 113 und 114 HGO |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal beschließt den geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2018 und erteilt dem Gemeindevorstand aufgrund des Schlussberichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Main-Kinzig-Kreises vom 10.02.2023 über die Prüfung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 (Anlage), gemäß §§ 51, 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO), Entlastung für das geprüfte Haushaltsjahr.
| Dabei schließt der Jahresabschluss mit folgenden Ergebnissen ab: | ||
| Ergebnisrechnung: | Ordentliches Ergebnis | 1.242.076,79 € |
| Gesamt-Jahresergebnis | 1.416.571,05 € |
| Finanzrechnung: | Finanzmittelbestand | 9.189.316,60 € |
| Vermögensrechnung/ | ||
| Bilanzsumme: |
| 78.127.339,49 € |
| davon Nettoposition: |
| 20.581.409,84 €“ |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 4: | Beschlussfassung über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 112b HGO |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 gemäß § 112b HGO zu verzichten.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig angenommen
| Punkt 5: | Unterstützung Normenkontrollantrag des Main-Kinzig-Kreises gegen das Land Hessen betreffend die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz) |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung fasst zur Unterstützung von einem Normenkontrollantrag des Main-Kinzig-Kreises gegen das Land Hessen betreffend die Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten folgenden Beschluss:
| 1. | Die Gemeindevertretung bestärkt den Kreisausschuss des Main-Kinzig-Kreises, einen Normenkontrollantrag beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einzureichen. Der Normenkontrollantrag des Kreises richtet sich gegen die aufgrund des Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen und anderen ausländischen Personen (Landesaufnahmegesetz) erlassene Verordnung über die Verteilung von Flüchtlingen, anderen ausländischen Personen, Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie über die Gebühren für die Unterbringung des Landes (Verteilungs- und Unterbringungsgebührenverordnung). |
| 2. | Die Gemeindevertretung unterstützt das mit dem Normenkontrollantrag des Main-Kinzig-Kreises verfolgte Ziel, die Verteilung und Unterbringung von Geflüchteten durch das Land hessenweit neu und fairer zu regeln. Erreicht werden soll eine gleichmäßige, angemessene und ausgewogene Verteilung der Menschen in die aufnahmeverpflichteten Gebietskörperschaften. |
| 3. | Die Gemeindevertretung unterstützt ausdrücklich alle Bemühungen des Kreisausschusses des Main-Kinzig-Kreises sowie des Bürgermeisters, mit klaren Positionierungen in Richtung des Landes und des Bundes für eine angemessene und auskömmliche Finanzierung der gesetzlich zugewiesenen Aufgabe der Aufnahme und Unterbringung von Geflüchteten einzutreten.“ |
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 6: | Beschlussfassung über die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen, Wahlperiode 2024 - 2028 |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Aufgrund des § 25 Hessische Gemeindeordnung (Widerstreit der Interessen) ist der Gemeindevertreter Florian Ziegler von der SPD-Fraktion von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und verlässt den Sitzungsraum.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt die anliegende Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffen für das Schöffengericht Gelnhausen sowie die Strafkammer des Landgerichts Hanau, Wahlperiode 2024-2028.“
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
Anmerkung:
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Vorschlagsliste ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.
Anschließend kehrt der Gemeindevertreter Florian Ziegler zurück in den Sitzungsraum.
| Punkt 7: | Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach § 1 des Landesaufnahmegesetzes |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt den Erlass einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Unterbringung von Personen nach § 1 des Landesaufnahmegesetzes gemäß Anlage.“
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
Anmerkung:
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Unterbringungsgebührensatzung ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.
| Punkt 8: | Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) im Gebiet der Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer (HStS) im Gebiet der Gemeinde Sinntal gemäß Anlage.“
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
Anmerkung:
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Hundesteuersatzung ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.
| Punkt 9: | Beschlussfassung über die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln zum Bau des Radwegs Oberzell-Weichersbach |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln in Höhe von 1.300.000 € zur Finanzierung der Maßnahme „Radweg R2 Oberzell-Weichersbach“. Die Finanzierung erfolgt durch Mittelumschichtung und einer Mittelentnahme aus der allgemeinen Rücklage.“
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 10: | Dritte Änderung des Bebauungsplanes "Elmacker" im Ortsteil Altengronau gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) --- Beschlussfassung über die Aufstellung der Bebauungsplanänderung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) Lukas Henke gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
„Die Gemeindevertretung beschließt gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Elmacker“ (3. Änderung) im Ortsteil Altengronau.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Flur 11 der Gemarkung Altengronau die Flurstücke 3/1, 3/2, 3/3, 4/1, 5/2, 5/3, 5/4, 5/5, 5/6 und 5/7 (Am Elmacker 3, 5, 7 und 9). Lage und vorläufige Abgrenzung des Plangebietes ist der beigefügten Übersichtskarte zu entnehmen.
Da die Anwendungsvoraussetzungen insgesamt gegeben sind, erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB.
Nach § 13a in Verbindung mit § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Die Durchführung des Bauleitplanverfahrens erfolgt gemäß den Bestimmungen des § 13 Abs. 2 und 3 BauGB.
Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist gemäß § 13a Abs. 3 Ziffer 2 BauGB auch bekannt zu machen, wo sich die Öffentlichkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraumes über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren kann (Unterrichtung der Öffentlichkeit)."
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 11: | Stellungnahme des Gemeindevorstandes zum Antrag der BWG-Fraktion vom 06.05.2022 betreffend die Prüfung des Austausches der Heizungsanlage im Kindergarten "Sonnenschein" OT. Altengronau |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt nachfolgende Stellungnahme zum Antrag der BWG-Fraktion vom 06.05.2022 betreffend die Prüfung des Austausches der Heizungsanlage im Kindergarten "Sonnenschein" OT Altengronau bekannt:
Mitteilung:
Die Gemeindeverwaltung wurde beauftragt, „wie ein Austausch der Heizungsanlage im Kindergarten „Sonnenschein“ in Sinntal-Altengronau zugunsten einer innovativen technologieoffenen Heizungsanlage auch unter Berücksichtigung öffentlicher Förderung wirtschaftlich durchzuführen ist.“
Diesbezüglich wurde ein Ing.-Büro mit der Erstellung eines Modernisierungskonzepts zur Umrüstung der vorhandenen Wärmeversorgungsanlage für den Kindergarten in Sinntal-Altengronau beauftragt. Im Januar 2023 wurde der Gemeinde Sinntal dieses vorgelegt.
Als Modernisierungsmaßnahme wird der Einsatz einer Wärmepumpe vorgeschlagen, der die Kesselanlage ersetzt.
Bautechnisch wird festgestellt, dass aber der vorhandene Technikraum für die Inneneinheit im aktuellen Gebäude nicht vorhanden ist und geschaffen werden muss.
Als Fazit wird festgestellt, dass gegenwärtig aus wirtschaftlicher Sicht der weitere Betrieb des Gas-Brennwertgerätes zu empfehlen ist, da keine Einsparungen unter den genannten spezifischen Energiekosten zu erwarten sind.
Fördertechnisch wurde der Sachverhalt ebenfalls, zunächst von Seiten der Gemeindeverwaltung in Abstimmung mit der HessenEnergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH, vorläufig beurteilt. Gegenwärtig sind Zuwendungen, zum Beispiel für den Einbau einer Luft-Wärmepumpe, von bis zu 35% aus dem Programm Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahme – (BEG) möglich.
Eine angesprochene Förderung der Gemeinde Sinntal als „Klimakommune“ von bis zu 80% der Kosten wird für den alleinigen Austausch einer Heizungsanlage nicht gewährt.
Die Fraktionsvorsitzenden erhalten zusätzlich eine Ausfertigung des Modernisierungskonzepts.
Eine Aussprache zu dem Tagesordnungspunkt erfolgt nicht.
| Punkt 12: | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 12.a: | Antrag der BWG-Fraktion vom 08.05.2023 betreffend die Entwicklung von einem Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) |
Der Gemeindevertreter Frank Kohlhepp teilt den Antrag der BWG-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Entwicklung von einem Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) mit.
Unter Bezugnahme auf den Antrag der SPD-Fraktion zur selben Thematik, siehe TOP 12.b, beantragt er die Verweisung des Antrages an den Bau- und Planungsausschuss und bittet um Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der BWG-Fraktion vom 08.05.2023 betreffend die Entwicklung von einem Kriterienkatalog für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen (PV) zur weiteren Beratung an den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.
| Abstimmungsergebnis: | 19 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 12.b: | Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.2023 betreffend die Entwicklung einer Handlungsanweisung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen |
Der Gemeindevertreter Oliver Habekost teilt den Antrag der SPD-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend die Entwicklung einer Handlungsanweisung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen mit.
Unter Bezugnahme auf den Antrag der BWG-Fraktion zur selben Thematik, siehe TOP 12.a, beantragt er die Verweisung des Antrages an den Bau- und Planungsausschuss und bittet um Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion vom 09.05.2023 betreffend die Entwicklung einer Handlungsanweisung für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur weiteren Beratung an den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.
| Abstimmungsergebnis: | 19 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 12.c: | Antrag der CDU-Fraktion vom 09.05.2023 betreffend Verhandlungen über einen Grundstücksankauf in der Gemarkung Züntersbach |
Der Gemeindevertreter Lukas Henke teilt den Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal, betreffend Verhandlungen über einen Grundstücksankauf in der Gemarkung Züntersbach mit und bittet um Beschlussfassung.
Die Gemeindevertretung fasst anschließend folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beauftragt den Gemeindevorstand Kontakt mit den Besitzern des Grundstücks Badstraße 20, Flurstück 27/3, „Im Steg“ in Züntersbach aufzunehmen und über einen möglichen Ankauf durch die Gemeinde zu verhandeln. Das Ergebnis ist den Fraktionen bis Oktober 2023 mitzuteilen.
| Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 13: | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 13.a: | Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion bezüglich Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen in der Sitzung der Gemeindevertretung am 22.05.2023 |
Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Thomas Henfling die Anfrage der SPD-Fraktion gemäß Anlage.
| Punkt 14: | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten |
Bürgermeister Thomas Henfling informiert die Gemeindevertretung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten gemäß Anlage.
Die Vorsitzende erklärt um 20:41 Uhr die Sitzung für geschlossen.
| (Sperzel) | (Hartmann) |
| Schriftführer | Vorsitzende |