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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 23/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 25 Gemeindevertretung 26.05.2025

Niederschrift Nr. 25

über die öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung

der Gemeinde Sinntal

am Montag, den 26. Mai 2025, 19:30 Uhr,

in dem Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Breunings

Anwesend waren:

Gemeindevertretung:

Hartmann, Brigitte

Vorsitzende

Habekost, Oliver

stv. Vorsitzender

Fuß, Thomas

Gemeindevertreter

Kohlhepp, Frank

Gemeindevertreter

Merx, Wilhelm

Gemeindevertreter

Müller, Hendrik

Gemeindevertreter

Neumann, Alexander

Gemeindevertreter

Röll, Robert

Gemeindevertreter

Appel, Alfred

Gemeindevertreter

Bayer, Marco

Gemeindevertreter

Roth, Maximilian

Gemeindevertreter

Schüßler, Eugen

Gemeindevertreter

Ziegler, Andreas

Gemeindevertreter

Ziegler, Florian

Gemeindevertreter

Zirkel, Werner

Gemeindevertreter

Brasch, Claudius

Gemeindevertreter

Dörpfeld, Frank

Gemeindevertreter

Gärtner, Marco

Gemeindevertreter

Gemeindevorstand:

Henfling, Thomas

Bürgermeister

Heinbuch, Ernst

Erster Beigeordneter

Baier, Helga

Beigeordnete

Blum, Gerald

Beigeordneter

Maienschein, Olaf

Beigeordneter

Sperzel, Helmut

Beigeordneter

Gemeindeverwaltung:

Holzinger, Jonas

Schriftführer

Michna, Eckart

Ziebehl, Thomas

Möller, Luisa

Entschuldigt:

Heil, Andreas

stv. Vorsitzender

Alt, Benjamin

Gemeindevertreter

Baier, Oliver

Gemeindevertreter

Limpert, Elena

Gemeindevertreterin

Müller, Simon

Gemeindevertreter

Schüßler, Matthias

Gemeindevertreter

Zeller, Willi

Gemeindevertreter

Dietz, Alexander

Beigeordneter

Frenz, Günter

Beigeordneter

Tagesordnung:

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

2.

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.03.2025

3.

Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023

4.

Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 für die Gemeinde Sinntal

5.

Beschlussfassung über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 112b HGO

6.

Mitteilung über den Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2024 im Sinne des § 123a HGO

7.

Beschlussfassung des integrierten Klimaanpassungskonzepts (Main-Kinzig-Kreis)

8.

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

9.

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

9.1

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.05.2025 betreffend die Tagespflege

9.2

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.05.2025 betreffend die Hochbehälter der Wasserversorgung

10.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 26.05.2025

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Um 19.33 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.

Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.

Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 17.03.2025 werden keine Einwände vorgebracht.

Der Schriftführer Matthias Klement und der stv. Schriftführer Winfried Fuchs haben ihre Ämter niedergelegt. Der weitere stv. Schriftführer Hans-Dieter Blum ist verhindert.

Aus diesem Grund wird diese Funktion von Jonas Holzinger, Sachbearbeiter der Hauptverwaltung, übernommen.

Hiergegen werden keine Einwände erhoben.

Im Rückblick auf den Sinntalabend in Weiperz freut sich die Vorsitzende über die gute Resonanz zu dem 50-jährigen Jubiläum.

Sie hebt die vielfältigen und ideenreichen Aktivitäten der Ortsteile hervor ebenso wie die Teilnahme der Politiker aus Bund, Land und Main-Kinzig-Kreis mit eigenen Grußworten.

Diese Präsenz betone den Stellenwert von Sinntal in der politischen Wahrnehmung.

Ihr Dank geht auch an Bürgermeister Henfling, dass sie beide gemeinsam Sinntal repräsentieren konnten.

Punkt 2:

Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.03.2025

Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.

Mitteilung:

Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2025 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.

Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft.

Hierin enthalten sind:

  • Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen
  • Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich)
  • Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen
  • Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen

Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem I. Quartal des Vorjahrs 2024 steigt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, um 9,7% an. Sollte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen, würde dies gegenüber den vom HMdI geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, hochgerechnete Mehreinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 992.600 Euro bedeuten. Erfahrungsgemäß fällt das Aufkommen im II. und III. Quartal allerdings meist geringer aus als der Anteil des I. Quartals.

Bei den erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine wesentlichen Veränderungen, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zeichnet sich eine geringfügige Mehreinnahme in Höhe von rd. 8.300 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung vermindern sich um rd. 3.000 Euro.

Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 31.03. auf 2.192.251 Euro und liegt damit trotz Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes ca. 821.300 Euro unter dem Wert des I. Quartals 2024. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mindereinnahmen in Höhe von 207.749 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen sinkenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mindereinnahmen rd. 195.700 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.

Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 31.03. mit 1.474.308 Euro insgesamt rund 71.700 Euro unter den Planansätzen.

Im Bereich der Aufwendungen reduzieren sich die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung zunächst insgesamt um 401.872 Euro und betragen nunmehr, gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 30.12.2024 des Main-Kinzig-Kreises, 7.716.128 Euro. Hierbei ist zu beachten, dass die Haushaltssatzung 2025 des Main-Kinzig-Kreises derzeit noch nicht aufsichtsbehördlich genehmigt ist. Somit gelten gemäß § 99 HGO die Festlegungen aus der Haushaltssatzung 2024 weiter. Nach Genehmigung der Haushaltssatzung des Main-Kinzig-Kreises ist aufgrund der geplanten Anhebung der Hebesätze mit der Neufestsetzung der Umlagen zu rechnen, was voraussichtlich zu einer Mehrbelastung in Höhe von rd. 402.000 Euro führen wird.

Gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine deutliche Verbesserung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Der ursprünglich geplante Fehlbetrag im Jahresergebnis dreht ins Plus und schließt mit einem Überschuss in Höhe von rd. 762.979 Euro ab.

Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit - ergibt sich bei Betrachtung der bekannten Mehrkosten nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verschlechterung in Höhe von 17.932 Euro. Die Mehrauszahlungen sind durch vorhandene Finanzmittel finanziert.

Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.

Gemäß der als Anlage beigefügten Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal aktuell 100 von 100 möglichen Punkten. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies eine Verbesserung um 10 Punkte. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus bleibt „grün“.

Punkt 3:

Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Dörpfeld gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2023

a)

in der Ergebnisrechnung

in Höhe von

801.819,66 Euro

b)

in der Finanzrechnung-Investitionstätigkeit

in Höhe von

88.736,28 Euro

zu.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 4:

Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 für die Gemeinde Sinntal

Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.

Mitteilung:

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2023 entsprechend § 112 Abs. 5 HGO beschlossen.

Der zum 31.12.2023 aufgestellte Jahresabschluss der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2023, der vom Rechnungsprüfungsamt des Main-Kinzig-Kreises noch nicht geprüft ist, schließt in der Ergebnisrechnung mit einem ordentlichen Ergebnis von 511.860,39 € ab. Gegenüber der Haushaltsplanung in Höhe von -476.724,04 € (einschließlich der Ermächtigungen aus dem Vorjahr und der bereits bewilligten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen) verbessert sich das ordentliche Ergebnis damit um 988.584,43 €.

Das Jahresergebnis beläuft sich auf 496.802,64 €. Gegenüber der Haushaltsplanung in Höhe von -488.448,21 € (einschließlich der Ermächtigungen aus dem Vorjahr und der bereits bewilligten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen) verbessert sich das Jahresergebnis um 985.250,85 €.

Grund hierfür sind vor allem Mehreinnahmen bei den öffentlich-rechtlichen Leistungsentgelten, den Kostenersatzleistungen und -erstattungen, den Steuern und steuerähnlichen Erträgen, den Erträgen aus Zuweisungen und Zuschüssen und den Erträgen aus der Auflösung von Sonderposten, sowie Minderaufwendungen bei den Personalaufwendungen, den Abschreibungen, den Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse und den Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen.

Die Finanzrechnung schließt mit einem Zahlungsmittelbestand von 8.868.371,99 € gegenüber der Haushaltsplanung (einschließlich Ermächtigungen, Abgängen aus Vorjahren, Sollveränderungen und der bereits bewilligten über- und außerplanmäßigen Auszahlungen) in Höhe von 2.196.707,62 € ab. Dies bedeutet eine Verbesserung um 6.671.664,37 €. Grund hierfür sind vor allem die verminderten Auszahlungen für Baumaßnahmen und Investitionen in das sonstige Sachanlagevermögen, für die aber grundsätzlich Auszahlungsermächtigungen gebildet wurden.

Die Vermögensrechnung (Bilanz) zum 31.12.2023 schließt mit einer Bilanzsumme von 83.333.821,25 € ab. Gegenüber der Bilanz zum 31.12.2022 erhöht sich diese um 829.710,62 €. Das Eigenkapital beträgt dabei 31.327.729,25 € (37,59 % = EK-Quote). Im Vergleich zum 31.12.2022 steigt das Eigenkapital um +496.802,64 € und die EK-Quote um +0,22 %.

Punkt 5:

Beschlussfassung über den Verzicht auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 112b HGO

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Dörpfeld gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt auf die Aufstellung eines Gesamtabschlusses für das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 112b HGO zu verzichten.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 6:

Mitteilung über den Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2024 im Sinne des § 123a HGO

Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.

Mitteilung:

Der Gemeindevorstand hat beschlossen, auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2024 im Sinne des §123a HGO zu verzichten.

Punkt 7:

Beschlussfassung des integrierten Klimaanpassungskonzepts (Main-Kinzig-Kreis)

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Frank Dörpfeld gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal beschließt das vorgelegte integrierte Klimaanpassungskonzept (KLAK) für den Main-Kinzig-Kreis und 17 Kooperationskommunen.

Insbesondere bezieht sich dieser Beschluss auf das enthaltene Teilkonzept für Sinntal.

Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf die individuellen Teilkonzepte der 16 Kooperationskommunen oder den Main-Kinzig-Kreis als solchen. Die Kommunen fassen jeweils eigenständige Beschlüsse zu ihren Teilkonzepten.

In Fortführung der bisherigen Beschlusslagen (Beschluss zur Mitgliedschaft der Gemeinde Sinntal bei den Klima-Kommunen Hessen, BS 2022/109 vom 23.05.2022) werden, um eine Klimaanpassung bestmöglich zu erreichen, daher folgende Festsetzungen getroffen:

  • Um sich den Herausforderungen des Klimawandels zu stellen, wird eine Umsetzung der im KLAK vorgeschlagenen Maßnahmen angestrebt.
  • Grundsätzlich ist bei der Umsetzung von Maßnahmen die finanzielle Leistungsfähigkeit von Sinntal zu berücksichtigen.
  • Der Maßnahmenplan des Klimaanpassungskonzepts ist von der Verwaltung unter Einbeziehung aller Verwaltungsbereiche fortlaufend weiterzuentwickeln. Umsetzungsstand und Wirksamkeit der Maßnahmen werden analysiert und dokumentiert. Dies dient einem langfristigen Controlling der Wirksamkeit der umgesetzten Maßnahmen.

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig angenommen

Punkt 8:

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Es liegen keine Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal vor.

Punkt 9:

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Punkt 9.1:

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.05.2025 betreffend die Tagespflege

Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Thomas Henfling die Anfrage der CDU-Fraktion.

Punkt 9.2:

Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.05.2025 betreffend die Hochbehälter der Wasserversorgung

Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Thomas Henfling die Anfrage der CDU-Fraktion.

Punkt 10:

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 26.05.2025

Bürgermeister Thomas Henfling informiert die Gemeindevertretung über wichtige Verwaltungsangelegenheiten.

Die Vorsitzende erklärt um 20.36 Uhr die Sitzung für geschlossen und dankt den Anwesenden für die gute und konstruktive Zusammenarbeit.

gez.

gez.

(Jonas Holzinger)

Schriftführer

(Brigitte Hartmann)

Vorsitzende

der Gemeindevertretung

Anlage zu Tagesordnungspunkt 9.1 - Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.05.2025 betreffend die Tagespflege

1.

Belegung der Tagespflegeplätze:

Sind derzeit alle Plätze in den Tagespflegeeinrichtungen in Sinntal belegt, oder gibt es noch freie Kapazitäten?

Wenn nein, wie soll die Abhilfe geschaffen werden?

Bei dem Anbieter „Pflegeteam Seifert“ stehen 12 Tagespflegeplätze zur Verfügung, die aktuell nicht alle täglich belegt sind. An vereinzelten Tagen stehen noch Plätze zur Verfügung.

2.

Wartelisten:

Gibt es Wartelisten für die Tagespflegeplätze? Falls ja, wie lang sind diese und wie hoch ist die Wartezeit im Durchschnitt?

Entsprechend der Antwort zur Frage 1 gibt es grundsätzlich keine Wartelisten/-zeiten

3.

Zukünftige Planungen:

Gibt es Pläne oder Überlegungen, die Kapazitäten der Tagespflege in Sinntal zu erweitern oder anzupassen, um der Nachfrage gerecht zu werden?

Die Firma Pflegedienst Kremer GmbH ist bezüglich der Ansiedlung einer Tagespflegeeinrichtung in unserer Gemeinde an uns herangetreten.

Hier sind zunächst Gespräche mit dem Pflegedienst zu führen. Im Anschluss sind ggf. Gremien einzubinden.

4.

Qualität und Betreuung:

Wie wird die Qualität der Tagespflege sichergestellt, und welche Betreuungsangebote werden derzeit angeboten? Gibt es spezielle Programme oder zusätzliche Unterstützungen für die betreuten Personen?

Das „Pflegeteam Seifert“ erhält in der Tagespflege regelmäßig Besuch des Pfarrers. Darüber hinaus besteht eine Kooperation mit dem Kindergarten „Sonnenschein“ Altengronau zur Bereicherung des Tagesangebotes.

Darüber hinaus ist die Gemeinde nicht für die Qualität der Betreuung verantwortlich.

5.

Pflegebedarfsplanung des MKK:

Welche Auswirkungen wird das Ergebnis der Pflegebedarfsplanung des Main-Kinzig-Kreises auf die Gemeinde Sinntal haben?

Vom MKK (Amt für Soziale Förderung und Teilhabe - 50.5 Leben im Alter) wurde mitgeteilt, dass im Versorgungsgebiet eine gute Versorgung gegeben ist.

Eine Erweiterung der Pflegeangebotes durch weitere Anbieter wird begrüßt.

Bei ernsthaftem Interesse an einer Ansiedlung sind die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen, Medizinprodukte- Pflege- Zahnärzte, 64520 Groß-Gerau, sowie die Hessische Betreuungs- und Pflegeaufsicht, Fulda, zu kontaktieren, insbesondere zur Verhandlung der Pflegesätze und der Vereinbarung der Rahmenbedingungen.

Der MKK präferiert, eine spezialisierte Tagespflege anzubieten, z.B. für Demenzerkrankte bzw. dieses Angebot auszubauen.

Optionen können auch diverse Trägermodelle sein, z.B. die Ansiedlung eines ambulanten Dienstes oder auch eine gemeindeeigene Tagespflege.

Anlage zu Tagesordnungspunkt 9.2 - Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 12.05.2025 betreffend die Hochbehälter der Wasserversorgung

1.

Zustand und Wartung der Hochbehälter:

Wie ist der aktuelle Zustand der Hochbehälter? Wann wurde die letzte Wartung oder Inspektion durchgeführt, und gibt es geplante Maßnahmen zur Instandhaltung oder Modernisierung?

Die Gemeinde Sinntal betreibt derzeit 11 Hochbehälterstandorte, deren Baujahre überwiegend zwischen 1961 und 1975 liegen. Lediglich die Behälter in Sterbfritz (2000) und Weichersbach (2011) sind neueren Datums. Der Rohwasserbehälter in Oberzell-Ziegelhütte, der ausschließlich der Versorgung der Hühnerfarm in Oberzell dient, ist aus dem Jahr 1908.

Die Bausubstanz der Hochbehälter ist augenscheinlich in einem guten Zustand. Wasserkammern zeigen altersbedingte Abnutzungserscheinungen, sodass mittelfristig Sanierungen erforderlich sind.

An den Anlagen werden regelmäßig Inspektionen und Wartungen durchgeführt.

Vier Hochbehälter wurden im Jahr 2025 gereinigt und inspiziert. Weitere 4 im Jahr 2024.

Zwei Anlagen wurde zuletzt im Jahr 2023 gereinigt und umfangreich überprüft.

Die hygienischen Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Trinkwasserqualität - werden eingehalten. Die Überprüfungen durch das Gesundheitsamt haben keine nennenswerten Mängel aufgezeigt.

In naher Zukunft sind geplant den Sammelbehälter „Oberzell-Hühnerfarm“ zu erneuern und in die Planungen für den Hochbehälter Altengronau zu gehen.

2.

Kapazität und Versorgungssicherheit:

Wie hoch ist die aktuelle Kapazität der Hochbehälter, und ist diese ausreichend, um die Versorgung der Gemeinde Sinntal auch bei erhöhtem Wasserverbrauch oder im Notfall sicherzustellen?

Die Hochbehälter der Gemeinde Sinntal verfügen über unterschiedliche Nutzvolumina, Löschwasserreserven und Speichergrößen, die jeweils in Relation zum täglichen Wasserverbrauch der angeschlossenen Ortsteile und des angeschlossenen Verbundsystems stehen und betrachtet werden müssen.

Die Anlagen verfügen über Speichervolumen zwischen 200 und 1200 cbm.

Das Gesamtnutzvolumen beträgt insgesamt 3.890 cbm, plus 30 cbm HB Oberzell-Ziegelhütte. Das durchschnittliche Tagesverbrauch beträgt 1.223 cbm. Eine Notfallversorgung ist damit grundsätzlich sichergestellt.

3.

Überwachung und Sicherheit:

Welche technischen Überwachungs- und Sicherheitsmaßnahmen sind an den Hochbehältern installiert, um eine kontinuierliche und sichere Wasserversorgung zu gewährleisten? Gibt es Alarm- oder Notfallsysteme?

Das Wasserversorgungssystem der Gemeinde Sinntal wird durch ein zentrales Prozessleitsystem (PLS) überwacht und gesteuert. Dieses System wurde bereits im Jahr 2001 eingeführt und im Jahr 2020 umfassend modernisiert.

Anlage zu Tagesordnungspunkt 10 - Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 26.05.2025

1.

Der Gemeindevorstand hat folgende Aufträge und Leistungen vergeben:

a)

Vergabe der Kanalsanierungsarbeiten in den Ortsteilen Altengronau und Jossa an die Firma Diringer & Scheidel Rohrsanierung GmbH & Co. KG. KG, Aschaffenburg.

b)

Vergabe der Kanalinspektion gemäß EKVO für die Befahrung der Ortslage Sannerz an die Onyx Rohr- und Kanal-Service GmbH, Kassel.

c)

Auftrag zur Lieferung von Steh-Sitztischen und weiteren Büromöbeln für das Rathaus an die Firma G+S GmbH, Eichenzell.

d)

Auftrag für Baumpflegearbeiten und Herstellung der Verkehrssicherheit am Judenfriedhof in Altengronau an die Firma Landschaftspflege Schüßler, Sinntal

e)

Auftrag für die Sanierung von defekten Kanalschachtabdeckungen und Straßeneinläufen an die Firma Tief-, Kanal- und Straßenbau Meisterbetrieb GmbH (TIBAG), Kassel.

Ingenieurleistungen:

Bauausgaben und Lieferungen:

372.187 €

Gesamtauftragswert:

372.187 €

2.

Gewährung von Zuwendungen

Zuwendungen wurden bewilligt an:

-

die Gruppe Vogelschutz Sannerz für das Projekt „Maßnahmen am Lehrpfad in Sannerz”.

-

den Verein F.C. Hermania Mottgers 1954 e. V. für die Neuanschaffung eines Aufsitzrasenmähers und eines Abstreuwagens.

3.

Vereinbarung zu vertraglichen Verpflichtungen mit den Dualen Systemen Deutschland

Es wurde eine Abstimmungsvereinbarung nach § 22 VerpackG mit dem Main-Kinzig-Kreis/Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und 27 Kommunen des MKK zur Umsetzung der vertraglichen Verpflichtungen mit den Dualen Systemen Deutschland (DSD) geschlossen.

4.

Errichtung eines Denkmals! Sterbfritz - Lernort der Geschichte

Der Dorfverein Starwetz lebt e. V. plant die Errichtung des „Denkmal! in Sterbfritz als Ort des geschichtlichen Lernens, Erinnerns und Gedenkens” auf dem Grundstück der evangelischen Kirche in Sterbfritz.

Der Gemeindevorstand begrüßt das Projekt. Zur Umsetzung wurde dem Antrag des Dorfvereins zum Abschluss eines neuen Pachtvertrags für die benötigte Fläche durch die Gemeinde Sinntal zugestimmt.

5.

Ernennung der neu gewählten Wehrführer und stellvertretenden Wehrführer

Folgende Feuerwehrkameraden wurden zu Wehrführern bzw. stellvertretenden Wehrführern gewählt und zu Ehrenbeamten auf Zeit der Gemeinde Sinntal ernannt:

Feuerwehr Altengronau:

Matthias Gärtner zum Wehrführer

Feuerwehr Neuengronau:

Steffen Perschbacher, Wehrführer

Sascha Gunkel, stellvertretender Wehrführer.

Feuerwehr Schwarzenfels

Johannes Ulrich ist Wehrführer.

Florian Euler, stellvertretender Wehrführer

Feuerwehr Sterbfritz,

Dennis Jäger, 2. stellvertretender Wehrführer

Feuerwehr Züntersbach:

Leon Mozer wurde zum Wehrführer gewählt.

Jannik Reidelbach, stellvertretender Wehrführer

6.

Straßenendausbau im Neubaugebiet „Hasselfeld“ im OT Schwarzenfels

Dem Vergabevorschlag der Hessischen Landesgesellschaft mbH (HLG) zum Straßenendausbau im Neubaugebiet „Hasselfeld“ in Schwarzenfels wurde zugestimmt.

Die Arbeiten beginnen am 02.06.2025.

7.

Erneuerung des Kinderbeckens im Schwimmbad Sterbfritz

Für die Erneuerung des Kinderbeckens im Schwimmbad Sterbfritz sind im Haushaltsplan 2025 Mittel veranschlagt. Zur Finanzierung der Maßnahme wurden Mittel aus dem Schwimmbad-Investitionsprogramm Plus (SWIM Plus) beantragt.

Dem Förderantrag wurde vom Hessischen Ministerium für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege jedoch nicht stattgegeben.

Die Sanierung des Kinderbeckens wird jedoch als wichtig erachtet. Der Gemeindevorstand und der Ältestenrat haben sich darauf verständigt, an der Umsetzung des Projekts festzuhalten und die Sanierung nach der Badesaison 2025 durchzuführen.

8.

Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für drei Windenergieanlagen (WEA) westlich von Weiperz und in Schlüchtern-Hohenzell

Im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) wurde für die beantragten Windenergieanlagen (Änderungsantrag) an den Standorten Gemarkung Weiperz, Gewannbereich „Weiße Wiesen“ und „In der Esbach“ das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

Vorgesehen ist die Errichtung von zwei WEA in Sinntal und einer in der Gemarkung Schlüchtern. Alle drei Anlagen haben eine Nennleistung von 7,2 MW, eine Nabenhöhe von 175 m, einen Rotordurchmesser von 172 m und eine Gesamthöhe über Grund von 261 m.

9.

Anpassung der Konditionen eines Darlehens bei der KfW Bankengruppe

Nach Ablauf der Zinsfestschreibung wurde bei dem Darlehen für das Investitionsvorhaben in den Bereichen Abwasserentsorgung, Wasserversorgung, Verkehrsinfrastruktur etc. aus dem Sonderfonds „Wachstumsimpulse“ (2004) folgende Anpassung der Konditionen vorgenommen:

Darlehen

ursprüngliche Kreditsumme

Restschuld

Zinssatz bisher

Zinssatz neu

Laufzeit

4863433

400.000,00 €

160.000,00 €

4,3 %

2,92 %

15.11.2034

10.

Erstellung einer Starkregenanalyse für die Gemeinde Sinntal

Zur Erstellung einer Simulation und Analyse der Abflusswege bei Starkniederschlägen (Starkregenkarte) wurde der Gemeinde Sinntal eine Landeszuwendung in Höhe von 96.711,30 Euro bewilligt. Die Förderquote beträgt 90 %.

11.

Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln zur Behebung des Schadens im Tiefbrunnen Mottgers

Es wurde die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel/Aufwendungen in Höhe von 95.000,00 € zur Finanzierung der Behebung der Schäden am Tiefbrunnen Mottgers gemäß § 100 HGO beschlossen. Der Schaden am Tiefbrunnen war unvorhersehbar und die Behebung des Schadens ist unabweisbar. Eine Beschlussentscheidung durch die Gemeindevertretung war aus zeitlichen Gründen und aufgrund der besonderen Dringlichkeit nicht möglich. Die Gemeindevertretung wird hiermit in Kenntnis gesetzt.

12.

Haushalt 2025 digital - neue Informationsplattform über die Homepage abrufbar

Der Haushaltsplan der Gemeinde Sinntal ist zusätzlich in digitaler und auswertbarer Form auf der Homepage der Gemeinde verfügbar. Die neue Darstellung kann unter folgendem Link aufgerufen werden:

https://www.sinntal.de/rathaus/haushaltsplan

Neben dem Zahlenwerk werden auch grafische Darstellungen zum Haushalt und zu dessen Entwicklung bereitgestellt.

13.

247. Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden II”

In die 247. vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2024: Städte und Gemeinden II” waren die Gemeinde Sinntal und 14 weitere kommunale Körperschaften einbezogen.

Die überörtliche Prüfung ist abgeschlossen und der Prüfbericht wurde der Gemeinde zugestellt.

14.

Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Kindertagesstätten

Der Bedarfs- und Entwicklungsplan für die Kindertagesstätten der Gemeinde Sinntal wurde fortgeschrieben.