Gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 des Gesetzes über Kommunale Abgaben (KAG), in der zuletzt gültigen Fassung, in Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Sinntal vom 27.06.2006, in der Fassung der Ersten Nachtragssatzung vom 16.12.2008, hat der Gemeindevorstand in seiner Sitzung am 01.06.2026 die Fertigstellung der Ausbauarbeiten bzw. der grundhaften Erneuerung der Gehwege entlang der Landesstraßen „Sinntalstraße“ und „Steinhaag“ im Ortsteil Oberzell beschlossen.
Die Eigentümer, der durch die oben bezeichneten Verkehrsanlagen erschlossenen Grundstücke, sind aufgrund des § 11 KAG in Verbindung mit den Bestimmungen der Straßenbeitragssatzung der Gemeinde Sinntal vom 27.06.2006, in der zuletzt gültigen Fassung, zu Straßenbeiträgen heranzuziehen. Da die Gehwege überwiegend dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dienen, sind gemäß § 3 der Straßenbeitragssatzung 50 % des beitragsfähigen Aufwandes auf die Anlieger der erschlossenen Grundstücke der beiden Abrechnungsgebiete umzulegen.
Die Bekanntgabe der Beitragsbescheide erfolgt im Oktober 2026.
Sinntal, den 02.06.2026