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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 24/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Gaststätten-Sonderprogramm des Landes Hessen: Antragstellung ab 10. Juni möglich

Das Land Hessen fördert im Rahmen des "Sonderprogramm Gaststätten" wieder Investitionen zur Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum.

Gefördert werden dringend erforderliche Anschaffungen und andere Investitionen mit einem Fördersatz von 45 Prozent bis max. 200.000 Euro. Die Antragstellung ist ab dem 10. Juni 2025 möglich. Bitte beachten: Anträge werden nur bearbeitet, solange ausreichend Fördergelder zur Verfügung stehen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank): https://www.wibank.de/wibank/sonderprogramm-gaststaetten/sonderprogramm-gaststaetten-2025-560036.

Die Antragstellung erfolgt über das neue Antragsportal www.lawileportal-hessen.de. Fragen können an die folgende E-Mail-Adresse gerichtet werden: SoproGastro@wibank.de.