Die Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal hat in ihrer Sitzung am 22. Mai 2023 gemäß §§ 51, 113 und 114 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBl. S. 90, 93), den vom Rechnungsprüfungsamt des Main-Kinzig-Kreises geprüften Jahresabschluss der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2018 beschlossen und zugleich dem Gemeindevorstand für das Haushaltsjahr 2018 Entlastung erteilt.
Der Jahresabschluss mit dem Rechenschaftsbericht liegt in der Zeit von Dienstag, den 27. Juni 2023 bis Mittwoch, den 05. Juli 2023 gemäß § 114 HGO während der allgemeinen Dienststunden der Gemeindeverwaltung in Sinntal-Sterbfritz, Am Rathaus 11, Zimmer 3 (Gemeindekasse), zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Sinntal, den 23. Juni 2023