Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), hat die Gemeindevertretung am 29.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
im Ergebnishaushalt | ||
| im ordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 23.257.500 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | — 23.528.810 EUR |
| mit einem Saldo von | -271.310 EUR |
| im außerordentlichen Ergebnis |
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| mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf | 50.000 EUR |
| mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | — 40.000 EUR |
| mit einem Saldo von | 10.000 EUR |
| mit einem Fehlbedarf von | -261.310 EUR, |
im Finanzhaushalt | ||
| mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | — — 1.475.390 EUR |
| und dem Gesamtbetrag der |
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| Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 5.210.150 EUR |
| Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf | 7.829.000 EUR |
| mit einem Saldo von | -2.618.850 EUR |
| Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 3.800.000 EUR |
| Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf | 1.196.350 EUR |
| mit einem Saldo von | 2.603.650 EUR |
| mit einem Zahlungsmittelüberschuss des Haushaltsjahres von | — 1.460.190 EUR |
festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2024 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 3.800.000 EUR festgesetzt. Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds - Abteilung C - in Höhe von 3.800.000 EUR enthalten.
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2024 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 3.570.000 EUR festgesetzt.
Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2024 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 500.000 EUR festgesetzt.
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
| 1. | Grundsteuer |
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| a) | für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 360 v. H. |
| b) | für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 360 v. H. |
| 2. | Gewerbesteuer auf | 360 v. H. | |
Ein Haushaltssicherungskonzept wurde nicht beschlossen.
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans am 29.01.2024 beschlossene Stellenplan.
Überplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten bis zu einem Betrag von 1.000 Euro bei Sachkonten mit einem Ansatz bis zu 10.000 Euro oder mit 10 v.H. des Ansatzes bei Sachkonten über 10.000 Euro als unerheblich.
Außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 HGO gelten im (Teil-) Ergebnishaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 Euro und im (Teil-) Finanzhaushalt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro als unerheblich.
Über die Leistung dieser über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen entscheidet der Gemeindevorstand.
Sinntal, den 30.01.2024
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal
(Siegel)
(Thomas Henfling)
Bürgermeister
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche(n) Genehmigung(en) der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist/sind erteilt. Sie hat (haben) folgenden Wortlaut:
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 01.07.2024 bis 09.07.2024 im Rathaus der Gemeinde Sinntal, Am Rathaus 11, 36391 Sinntal, Zimmer 3 (Gemeindekasse), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
Montag bis Freitag 08.00 - 12.00 Uhr
und Donnerstag 14.00 - 18.00 Uhr
Sinntal, den 28.06.2024
Der Gemeindevorstandder Gemeinde Sinntal
(Siegel)
(Thomas Henfling)
Bürgermeister