am Montag, den 22. Juni 2026, 19:30 Uhr,
in dem kleinen Saal der Mehrzweckhalle im Ortsteil Sterbfritz
Anwesend waren:
Gemeindevertretung:
| Hartmann, Brigitte | Vorsitzende |
| Habekost, Oliver | stv. Vorsitzender |
| Steinmacher, Janik | stv. Vorsitzender |
| Baier, Oliver | Gemeindevertreter |
| Baier, Timo | Gemeindevertreter |
| Fuß, Thomas | Gemeindevertreter |
| Merx, Wilhelm | Gemeindevertreter |
| Müller, Hendrik | Gemeindevertreter |
| Neumann, Alexander | Gemeindevertreter |
| Theiling, Lena | Gemeindevertreterin |
| Altvater, Johanna | Gemeindevertreterin |
| Gleim, Jonas | Gemeindevertreter |
| Klement, Matthias | Gemeindevertreter |
| Roth, Maximilian | Gemeindevertreter |
| Schmitz, Beate | Gemeindevertreterin |
| Beckmann, Christoph | Gemeindevertreter |
| Gärtner, Marco | Gemeindevertreter |
| Heil, Andreas | Gemeindevertreter |
| Müller, Simon | Gemeindevertreter |
Gemeindevorstand:
| Henfling, Thomas | Bürgermeister |
| Blum, Gerald | Erster Beigeordneter |
| Dietz, Alexander | Beigeordneter |
| Fink, Qendresa | Beigeordnete |
| Maienschein, Olaf | Beigeordneter |
| Schüßler, Eugen | Beigeordneter |
| Sperzel, Helmut | Beigeordneter |
Gemeindeverwaltung:
| Holzinger, Jonas | Schriftführer |
| Michna, Eckart |
|
| Karg, Winfried |
|
Entschuldigt:
| Kohlhepp, Alicia | Gemeindevertreterin |
| Kohlhepp, Frank | Gemeindevertreter |
| Kohlhepp, Yannik | Gemeindevertreter |
| Zeller, Hans-Jürgen | Gemeindevertreter |
| Appel, Alfred | Gemeindevertreter |
| Zeller, Willi | Gemeindevertreter |
| Müller, Hans | Beigeordneter |
| 1. | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
| 2. | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.03.2026 |
| 3. | Mitteilung über den Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2025 im Sinne des § 123a HGO |
| 4. | Mitteilung über die Änderung des Verwendungszwecks für ein erhaltenes Darlehen aus dem Hess. Investitionsfonds - Abteilung C - |
| 5. | Mitteilung über die Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) |
| 6. | Mitteilung über die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 für die Gemeinde Sinntal |
| 7. | Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Sinntal (Benutzungssatzung) |
| 8. | Beschluss über den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Storchenweg" im Ortsteil Weichersbach |
| 9. | Entscheidung zum Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 zu Abstimmungsgesprächen mit den umliegenden Kommunen mit dem Ziel der Herstellung einer Notwasserleitung |
| 10. | Umbenennung der Landesstraße L 2304 in der Ortsdurchfahrt Mottgers vom Abzweig an der L 3180 bis Ortsausgang Richtung Altengronau |
| 11. | Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 |
| 12. | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 13. | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| 13.1 | Beantwortung der Anfrage der BWG-Fraktion vom 08.06.2026 betreffend die Erstellung eines Unterhaltungskonzepts für die kommunalen Liegenschaften & Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde Sinntal |
| 13.2 | Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.06.2026 betreffend die Erstellung eines Verkehrskonzepts für den neuen Kindergarten Sterbfritz |
| 14. | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 22.06.2026 |
| Punkt 1: | Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit |
Um 19.33 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.
Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.
Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.
Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 27.04.2026 werden keine Einwände vorgebracht.
Die Vorsitzende teilt mit, dass der ehemalige Gemeindevertreter Robert Röll verstorben ist und beschreibt sein ehrenamtliches Engagement. Es folgt eine Schweigeminute zum Gedenken des Verstorbenen.
Außerdem begrüßt Sie das neue Mitglied der Gemeindevertretung, Beate Schmitz.
Daraufhin teilt die Vorsitzende die neuen Zusammensetzungen der Ausschüsse, die sich in den konstituierenden Sitzungen ergeben haben, mit.
| Punkt 2: | Bericht über den Stand des Haushaltsvollzugs zum 31.03.2026 |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.
Mitteilung:
Gemäß § 28 GemHVO ist die Gemeindevertretung mehrmals jährlich über den Stand des Haushaltsvollzugs zu unterrichten. Bezogen auf den Haushaltsplan für das Jahr 2026 erfolgte durch die Finanzverwaltung ein Vergleich zu den Planansätzen, verbunden mit einer Hochrechnung der relevanten Erträge und Aufwendungen.
Erkennbare Veränderungen ergeben sich im Ergebnishaushalt u.a. bei dem Produktbereich 61 - Allgemeine Finanzwirtschaft.
Hierin enthalten sind:
| - | Steuern und steuerähnliche Erträge einschließlich Erträge aus gesetzlichen Umlagen |
| - | Erträge aus Transferleistungen (Familienleistungsausgleich) |
| - | Erträge aus Zuweisungen und Zuschüssen |
| - | Steueraufwendungen einschließlich Aufwendungen aus gesetzlichen Umlageverpflichtungen |
Auswirkungen ergeben sich beim Gemeindeanteil am Einkommensteueraufkommen. Gegenüber dem I. Quartal des Vorjahrs 2025 steigt das Gesamtaufkommen, bezogen auf Hessen, um 3,5% an. Sollte sich dieser Trend bis zum Jahresende fortsetzen, würde dies gegenüber den vom HMdI geschätzten Werten der Orientierungsdaten, die der Haushaltsplanung zugrunde lagen, hochgerechnete Mehreinnahmen für die Gemeinde Sinntal in Höhe von rd. 1.220.300 Euro bedeuten. Erfahrungsgemäß fällt das Aufkommen im II. und III. Quartal allerdings meist geringer aus als der Anteil des I. Quartals.
Bei den erwarteten Ausgleichsleistungen für die Belastungen durch die Neuregelung des Familienleistungsausgleichs (Kompensationsmittel Familienleistungsausgleich) ergeben sich gegenüber der Haushaltsplanung keine wesentlichen Veränderungen, beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zeichnet sich eine Mehreinnahme in Höhe von rd. 18.500 Euro ab. Die Erträge aus der Schlüsselzuweisung vermindern sich um rd.1.200 Euro.
Die Gewerbesteuereinnahme beläuft sich gemäß der Jahressollstellung zum 31.03. auf 1.981.312 Euro und liegt damit ca. 210.900 Euro unter dem Wert des I. Quartals 2025. Im Vergleich zum Planansatz bedeutet dies Mindereinnahmen in Höhe von 818.688 Euro. Bereinigt um die parallel zum Steueraufkommen sinkenden zu leistenden Umlagen (Gewerbesteuer- und Heimatumlage) betragen die Mindereinnahmen rd. 696.700 Euro. Derzeit kann allerdings noch keine verlässliche Aussage über die voraussichtliche Jahreseinnahme gemacht werden.
Bei den Grundsteuern A und B liegen die Einnahmen gemäß der Jahressollstellung zum 31.03. mit 1.488.671 Euro insgesamt rd. 13.300 Euro unter den Planansätzen.
Positiv wirkt sich die Zuwendung des Landes Hessen aus dem Sofortprogramm für hessische Kommunen aus. Der erhaltene Betrag ist im Haushaltsplan 2026 nicht veranschlagt und verbessert somit das Jahresergebnis um 237.269 Euro.
Im Bereich der Aufwendungen reduzieren sich die zu leistenden Zahlungen für die Kreis- und Schulumlage gegenüber der Haushaltsplanung zunächst insgesamt um 291.973 Euro und betragen nunmehr, gemäß der vorläufigen Festsetzung vom 22.12.2025 des Main-Kinzig-Kreises,
8.500.727 Euro. Hierbei ist zu beachten, dass die Haushaltssatzung 2026 des Main-Kinzig-Kreises derzeit noch nicht rechtskräftig ist. Somit gelten gemäß § 99 HGO die Festlegungen aus der Haushaltssatzung 2025 weiter. Nach Genehmigung der Haushaltssatzung des Main-Kinzig-Kreises ist aufgrund der geplanten Anhebung der Hebesätze mit der Neufestsetzung der Umlagen zu rechnen, was voraussichtlich zu einer Mehrbelastung in Höhe von rd. 330.600 Euro führen wird.
Die Zinsdienstumlage ist mit der Änderung des Hessischen Finanzausgleichsgesetzes (HFAG) zum 1. Januar 2026 entfallen.
Gemäß der als Anlage beigefügten Aufstellung errechnet sich, unter Berücksichtigung der noch nicht aussagekräftigen Gewerbesteuerveranlagungen und Steuerhochrechnungen, derzeit eine Verbesserung der Haushaltslage im Ergebnishaushalt. Das Defizit im Jahresergebnis vermindert sich und schließt mit einem Fehlbetrag in Höhe von rd. -303.055 Euro ab.
Im Finanzhaushalt - Investitionstätigkeit - ergibt sich bei Betrachtung der in 2026 eingegangenen Mehreinzahlungen aus der HESSENKASSE (bereits in 2025 erwartet) sowie der bekannten Mehrauszahlungen nach der Beauftragung/Umsetzung von Maßnahmen eine Verbesserung in Höhe von 269.365 Euro.
Die Kassenliquidität ist ohne Inanspruchnahme eines Liquiditätskredites gewährleistet.
Gemäß der als Anlage beigefügten Prognose beträgt der Status zur Beurteilung der dauernden finanziellen Leistungsfähigkeit der Gemeinde Sinntal aktuell 90 von 90 möglichen Punkten. Gegenüber der Haushaltsplanung bedeutet dies keine Veränderung. Die farbliche Beurteilung des Finanzstatus bleibt „grün“.
| Punkt 3: | Mitteilung über den Verzicht auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2025 im Sinne des § 123a HGO |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.
Mitteilung:
Der Gemeindevorstand hat beschlossen, auf die Erstellung eines Beteiligungsberichtes für das Haushaltsjahr 2025 im Sinne des §123a HGO zu verzichten.
| Punkt 4: | Mitteilung über die Änderung des Verwendungszwecks für ein erhaltenes Darlehen aus dem Hess. Investitionsfonds - Abteilung C - |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.
Mitteilung:
Der Ältestenrat der Gemeinde Sinntal hat in seiner Sitzung am 31.03.2025 Einvernehmen erzielt, den nicht benötigten Teilbetrag aus dem bereits gewährten Inv.-Fondsdarlehen (2024) für die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf das Baukostenzuschussverfahren umzuwidmen zugunsten der Erneuerung des Kinderbeckens im Schwimmbad Sterbfritz. Für die Erneuerung des Beckens waren im HH-Plan 2025 bereits Mittel in Höhe von 120.000 Euro veranschlagt.
Begründet wurde die Umwidmung wie folgt:
Zur Finanzierung der Erneuerung des Kinderbeckens im Schwimmbad Sterbfritz wurden ursprünglich Mittel aus dem Schwimmbad-Investitionsprogramm plus (SWIMplus) in Höhe von 72.000 Euro (60 % der Investitionskosten) beantragt und erwartet. Mit Schreiben des Hessischen Ministeriums für Familie, Senioren, Sport, Gesundheit und Pflege vom 17.03.2025 wurde jedoch mitgeteilt, dass die angemeldete Maßnahme nicht gefördert werden kann. Das Kinderbecken weist einen hohen Wasserverlust auf, sodass die Sanierung/Erneuerung dennoch umgesetzt werden soll. Es ist eine vollständige Finanzierung aus Eigenmitteln erforderlich, die nunmehr über das gewährte Investitionsfondsdarlehen erfolgen soll.
Mit Schreiben vom 27.04.2026 hat das Hessische Ministerium der Finanzen nunmehr dem Antrag auf Änderung des Verwendungszwecks entsprochen. Gemäß § 50 Abs. 3 HGO ist der beigefügte Bescheid vollständig der Gemeindevertretung bekanntzugeben.
Sollten sich zwischenzeitlich weitere Veränderungen insb. bei Finanzierung / Fördermöglichkeit ergeben ist ggf. erneut ein Antrag auf Änderung des Verwendungszwecks zu stellen.
| Punkt 5: | Mitteilung über die Zuweisung zum Ausgleich der mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder einhergehenden Umverteilungseffekte im Kommunalen Finanzausgleich (KFA) |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.
Mitteilung:
Bürgermeister Thomas Henfling gibt den Erlass des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz vom 26. Mai 2026 (gemäß Anlage) bekannt. Dieser ist der Gemeindevertretung in vollem Umfang bekanntzugeben. (§ 50 Abs. 3 HGO).
Demnach wird der Gemeinde Sinntal im Zusammenhang mit der Einführung des Ergänzungsansatzes für Kinder im KFA für das Jahr 2026 eine Zuweisung aus dem Landesausgleichsstock in Höhe von 19.000 Euro bewilligt.
| Punkt 6: | Mitteilung über die Aufstellung des Jahresabschlusses 2024 für die Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilung des Gemeindevorstandes bekannt.
Mitteilung:
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Sinntal hat in seiner Sitzung am 01.06.2026 die Aufstellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2024 entsprechend § 112 Abs. 5 HGO beschlossen.
| Punkt 7: | Beschlussfassung über die Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Sinntal (Benutzungssatzung) |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Andreas Heil gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.
Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Sinntal (Benutzungssatzung).
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
Anmerkung:
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Neufassung der Satzung über die Betreuung von Kindern in den Tageseinrichtungen für Kinder in der Gemeinde Sinntal (Benutzungssatzung) ist der Originalniederschrift beigeheftet und wird als amtliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal veröffentlicht.
| Punkt 8: | Beschluss über den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage "Storchenweg" im Ortsteil Weichersbach |
Auf Grund des § 25 Hess. Gemeindeordnung sind die Vorsitzende Brigitte Hartmann sowie der Gemeindevertreter Timo Baier von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen und haben den Sitzungsraum verlassen. Den Vorsitz der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes übernimmt der stellvertretende Vorsitzende Oliver Habekost.
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Matthias Klement gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.
Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, gemäß § 12 Abs. 3 der Erschließungsbeitragssatzung (EBS) der Gemeinde Sinntal vom 27.06.2006, in der Fassung der Ersten Nachtragssatzung vom 16.11.2010, den Erlass einer Abweichungssatzung über die Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage „Storchenweg“ im Ortsteil Weichersbach.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
Anmerkung:
Es erfolgt keine Bekanntmachung der Satzung, da ein Widerspruch gemäß § 63 Abs. 1 Hessische Gemeindeordnung vorliegt und der Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung nochmals zu beschließen ist.
| Punkt 9: | Entscheidung zum Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 zu Abstimmungsgesprächen mit den umliegenden Kommunen mit dem Ziel der Herstellung einer Notwasserleitung |
Die Vorsitzende Brigitte Hartmann sowie der Gemeindevertreter Timo Baier betreten zur Beratung und Beschlussfassung des Tagesordnungspunktes wieder den Raum. Brigitte Hartmann übernimmt wieder den Vorsitz.
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Matthias Klement gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war: 5 Ja, 2 Nein, 0 Enthaltung.
Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion vom 15. Juni 2025 über Abstimmungsgespräche mit den umliegenden Kommunen mit dem Ziel der Herstellung einer Notwasserleitung nicht weiter zu verfolgen und als erledigt zu betrachten, da kein relevantes Interesse an einer gemeinsamen Projektumsetzung besteht.
Abstimmungsergebnis: | 12 Ja, 7 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 10: | Umbenennung der Landesstraße L 2304 in der Ortsdurchfahrt Mottgers vom Abzweig an der L 3180 bis Ortsausgang Richtung Altengronau |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Matthias Klement gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.
Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung beschließt die Umbenennung der L 2304 für den Bereich der Ortsdurchfahrt in der Gemarkung Mottgers ab der L 3180 (Station 4,299 km) bis zum OD-Schild am Ortsausgang Richtung Altengronau (Station 3,703 km) in die Straße „Im Ried“.
Abstimmungsergebnis: | 19 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung |
| Punkt 11: | Beschlussfassung über die über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024 |
Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes und bittet um Beschlussfassung.
Der Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses Andreas Heil gibt die Empfehlung des Ausschusses bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen. Das Abstimmungsergebnis hierüber war einstimmig.
Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Gemeindevertretung stimmt den über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Haushaltsjahr 2024
| a) | in der Ergebnisrechnung | in Höhe von | 590.404,65 Euro |
| b) | in der Finanzrechnung- Investitionstätigkeit | in Höhe von | 51.466,02 Euro |
zu.
Abstimmungsergebnis: | Einstimmig angenommen |
| Punkt 12: | Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
Es liegen keine Anträge vor.
| Punkt 13: | Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal |
| Punkt 13.1: | Beantwortung der Anfrage der BWG-Fraktion vom 08.06.2026 betreffend die Erstellung eines Unterhaltungskonzepts für die kommunalen Liegenschaften & Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde Sinntal |
Bürgermeister Thomas Henfling beantwortet die Anfrage der BWG-Fraktion vom 08.06.2026 betreffend die Erstellung eines Unterhaltungskonzeptes für die kommunalen Liegenschaften & Infrastruktureinrichtungen der Gemeinde Sinntal wie folgt:
1. Ist die Erstellung des Unterhaltungskonzeptes inzwischen erfolgt?
Ein umfassendes Unterhaltungskonzept in der beantragten Form wurde bisher nicht erstellt.
2. Wenn die Erstellung des Unterhaltungskonzeptes noch nicht erfolgt ist, was sind die Gründe?
Ein Hauptgrund hierfür sind die personellen Rahmenbedingungen innerhalb der Verwaltung.
3. Wann ist mit der Vorlage beziehungsweise der Vorstellung in der Gemeindevertretung zu rechnen?
Gegenwärtig kann keine Aussage hierzu gemacht werden.
4. Welche konkreten Maßnahmen und Prioritäten sind bislang erarbeitet worden?
Bereits im Jahr 2019 wurde ein Straßensanierungskonzept erstellt und den Fraktionen vorgestellt. Trotz der vergangenen Jahre kann es weiterhin Anwendung finden und ist nach wie vor aussagekräftig.
Es ist festzustellen, dass die in der Fragestellung aufgeführten Inhalte bereits heute in der Arbeit der Bauverwaltung berücksichtigt werden. Regelmäßige Kontrollen, die Priorisierung von Maßnahmen und die Abarbeitung notwendiger Instandhaltungen erfolgen fortlaufend. Kleinere Schäden werden im Rahmen der verfügbaren Mittel zeitnah erkannt und beseitigt.
5. Wie ist das weitere Vorgehen und wie sieht der Zeitplan aus?
Die Erstellung eines groben Sanierungskonzepts für die gemeindlichen Hochbauten ist denkbar, wobei sich dies auf die Seite der Aufwendungen bezieht und eine Finanzierung im Ergebnishaushalt, mit Blick auf die mittelfristige Finanzplanung, nur partiell und sehr schwierig gegenfinanzieren lässt.
Die Einbeziehung aller Infrastruktureinrichtungen ist aus heutiger Sicht aus zeitlichen Gründen nicht möglich.
Die wichtigsten Projekte im Bereich der Infrastruktureinrichtungen werden jährlich neu angepasst und fortgeschrieben und sind v.a. im Investitionsprogramm enthalten.
| Punkt 13.2: | Beantwortung der Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.06.2026 betreffend die Erstellung eines Verkehrskonzepts für den neuen Kindergarten Sterbfritz |
Bürgermeister Thomas Henfling beantwortet die Anfrage der CDU-Fraktion vom 10.06.2026 betreffend einem Verkehrskonzept für den neuen Kindergarten in Sterbfritz wie folgt:
| 1. | Liegt für den Bereich des Seemewegs im Zusammenhang mit dem Neubau des Kindergartens bereits ein Verkehrskonzept vor? |
|
| Bislang wurde noch kein konkretes Verkehrskonzept erstellt. |
| 2. | Wurde im Rahmen der Planung die künftige Verkehrssituation unter Berücksichtigung des bestehenden Kindergartens, der Grundschule und des neuen Kindergartens untersucht? |
|
| Ja, aber nicht abschließend. |
| 2.1 | Falls ja, mit welchem Ergebnis? |
|
| In der Planung wurden weitere Parkplätze am neuen Kindergarten berücksichtigt. |
| 3. | Welche Auswirkungen auf das tägliche Verkehrsaufkommen während der Bring- und Abholzeiten werden seitens des Gemeindevorstandes erwartet? |
|
| Mit dem Bau des neuen Kindergartens und der Inbetriebnahme der Einrichtung ergibt sich vorerst keine Änderung der Kinderzahl. Dementsprechend wird zunächst nicht mit mehr Verkehr gerechnet. Der Kindergartenbus und die Elterntaxis fahren ca. 140 m weiter, wodurch der Kreuzungsverkehr mit der Schule entlastet wird. |
| 4. | Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um Verkehrsbehinderungen und Rückstaus im Seemeweg zu vermeiden? |
|
| Die Planung und Gestaltung der Außenanlage des neuen Kindergartens sieht 22 Parkplätze vor. Zudem wird die Einrichtung einer Wende- und Haltemöglichkeit geprüft. |
| 5. | Sind ausreichend Park- und Haltemöglichkeiten für Eltern vorgesehen, die ihre Kinder bringen oder abholen? |
|
| Diese Frage wurde bei Frage 4 beantwortet. |
| 6. | Welche Maßnahmen sind vorgesehen, um die Sicherheit der Kinder auf ihren Fußwegen zwischen Fahrzeugen, Schule und Kindergärten zu gewährleisten? |
|
| Derzeit sind darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen geplant. |
| 7. | Sind Änderungen an der Verkehrsführung, der Beschilderung, der Parksituation oder der Straßeninfrastruktur im Bereich des Seemewegs geplant? |
| 7.1 | Wenn ja, welche? |
|
| Der Bereich Seemeweg ist bereits als Zone 30 ausgewiesen. Außerdem verfügt der Seemeweg weitgehend über beidseitige Gehwege. |
|
| Es ist zu prüfen, ob eine durchgängige Herstellung von beidseitigen Gehwegen möglich ist. |
| 8. | Ist vorgesehen, die Verkehrssituation nach Inbetriebnahme des neuen Kindergartens zu evaluieren und bei Bedarf weitere Maßnahmen umzusetzen? |
|
| Zunächst soll die neue Verkehrsentwicklung abgewartet werden. Sollte sich Handlungsbedarf ergeben, wird entsprechend reagiert. |
| 9. | Falls bislang kein Verkehrskonzept vorliegt, aus welchen Gründen wurde ein solches bisher nicht erstellt und bis wann ist dessen Vorlage vorgesehen? |
|
| Die Beantwortung dieser Frage ergibt sich aus der zuvor genannten Beantwortung. |
| Punkt 14: | Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 22.06.2026 |
Bürgermeister Thomas Henfling gibt die Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten vom 22.06.2026 bekannt.
Mitteilung:
Der Gemeindevorstand hat folgende Aufträge und Leistungen vergeben:
| a) | Auftrag für die Außenputzarbeiten am Neubau des Kindergartens in Sinntal-Sterbfritz an die MAG GmbH - Gieselmann, Herford |
| b) | Ergänzungsauftrag zur Lieferung eines Einsatzleitwagens (ELW 1) für die Feuerwehr der Gemeinde Sinntal an die Firma Wagener Technik GmbH, Kassel |
| c) | Auftrag zur Anschaffung neuer Spielgeräte an die Firma Westfalia Spielgeräte GmbH, Hövelhof |
| d) | Auftrag für die Sanierung defekter Kanalschachtabdeckungen in den Ortsteilen der Gemeinde Sinntal an die HV-Kommunaltechnik GmbH, Bad Rappenau |
Die Vorsitzende erklärt um 20.53 Uhr die Sitzung für geschlossen
| gez. | gez. |
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| (Holzinger) Schriftführer | (Hartmann) Vorsitzende der Gemeindevertretung |