Aufgrund der zuletzt sehr geringen Niederschlagsmengen gingen die Pegelstände beim Grundwasser und Oberflächengewässer in den vergangenen Wochen deutlich zurück. Nahezu alle Fließgewässer im Main-Kinzig-Kreis liegen mit ihren Pegeln auf einem kritischen Niveau. Hinzu kommt die Erwärmung der Gewässer, was in der Folge den Sauerstoffgehalt sinken lässt. Um die empfindlichen Ökosysteme vor langfristigen Schäden zu bewahren, hat die Untere Wasserbehörde des Main-Kinzig-Kreises die Entnahme aus Gewässern mit einer Allgemeinverfügung weitgehend eingeschränkt.
Die Vorschrift untersagt Entnahmen von oberirdischem Wasser, sofern diese nicht explizit erlaubt worden sind. Das heißt: Wer sich mit einer Pumpe aus Fließgewässern zum Bewässern des Gartens bedient, sollte beachten, dass dies nur mit einer wasserrechtlichen Erlaubnis zulässig ist. Die Inhaber einer wasserrechtlichen Erlaubnis werden darauf hingewiesen, ihre aktuelle Wasserentnahme daraufhin zu prüfen, ob die Auflagen zum Mindestwasserabfluss eingehalten werden. Auch der erlaubnisfreie Anliegergebrauch stößt bei der derzeitigen schwachen Wasserführung an seine zulässige Grenze.
Auch darüber hinaus ist es wichtig, mit der kostbaren Ressource Wasser sehr sorgsam umzugehen. Alle Bürgerinnen und Bürger können in ihrem Alltag dazu beitragen, wenn unter anderem folgende Hinweise beachtet werden:
Nähere Informationen zum Wasserentnahmeverbot finden Sie in der wasserrechtlichen Allgemeinverfügung zur Entnahme von Wasser aus Bächen, die auf den Internetseiten des Landkreises (www.mkk.de) veröffentlicht ist.