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Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Niederschrift Nr. 26 über die öffentliche Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Sinntal

am Montag, dem 30. Juni 2025, 19:30 Uhr,

in dem Dorfgemeinschaftshaus im Ortsteil Mottgers

TAGESORDNUNG:

1.

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

1.1

Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung

2.

Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers der Gemeindevertretung

3.

Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sinntal im Bereich „Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)“ für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

  1. Beschlussfassung über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung
  2. Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB)
  3. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

4.

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)“ für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

  1. Beschlussfassung über die Aufstellung
  2. Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB)
  3. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

4.1

Beschlussfassung über die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln zur Anschaffung eines neuen Spielgerätes auf dem Spielplatz des Kindergartens Altengronau

5.

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

5.1

Antrag der BWG-Fraktion vom 05.06.2025 auf Erstellung eines Unterhaltungskonzeptes der kommunalen Liegenschaften & Infrastruktureinrichtungen

5.2

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 zur Wiedereinführung des Ehrungsabends der Gemeinde Sinntal

5.3

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 zu Abstimmungsgesprächen mit den umliegenden Kommunen mit dem Ziel der Herstellung einer Notwasserleitung

5.4

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 betreffend die Kaufverhandlungen zu Flächen im Gewerbegebiet Altengronau

6.

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

6.1

Anfrage der BWG-Fraktion vom 05.06.2025 zur Personalfluktuation in der Gemeindeverwaltung Sinntal

6.2

Anfrage der BWG-Fraktion vom 05.06.2025 betreffend den aktuellen Sachstand des Kindergartenneubaus in Sterbfritz

6.3

Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 bezüglich der Sanierung der Alten Brücke in Altengronau

7.

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

7.1

Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt

7.2

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 30.06.2025

Anwesend sind:
A) Von der Gemeindevertretung:

1.

Hartmann, Brigitte

Vorsitzende

2.

Habekost, Oliver

stv. Vorsitzender

3.

Heil, Andreas

stv. Vorsitzender

4.

Kohlhepp, Frank

5.

Alt, Benjamin

6.

Fuß, Thomas

7.

Merx, Wilhelm

8.

Ziegler, Florian

9.

Appel, Alfred

10.

Bayer, Marco

11.

Roth, Maximilian

12.

Schüßler, Eugen

13.

Ziegler, Andreas

14.

Zirkel, Werner

15.

Brasch, Claudius

16.

Gärtner, Marco

17.

Zeller, Willi

Entschuldigt fehlen:

1.

Müller, Hendrik

2.

Neumann, Alexander

3.

Limpert, Elena

4.

Baier, Oliver

5.

Röll, Robert

6.

Schüßler, Matthias

7.

Dörpfeld, Frank

8.

Müller, Simon

B) Vom Gemeindevorstand:

1.

Henfling, Thomas

Bürgermeister

2.

Heinbuch, Ernst

Erster Beigeordneter

3.

Blum, Gerald

4.

Dietz, Alexander

5.

Frenz, Günter

6.

Maienschein, Olaf

7.

Sperzel, Helmut

Entschuldigt fehlen:

1.

Baier, Helga

C) Schriftführer:

Blum, Hans-Dieter

D) Von der Verwaltung:

Deuker, Jochen

Fehl, Jennifer

Friedrich, Luisa

Holzinger, Jonas

Karg, Winfried

Michna, Eckart

Möller, Luisa

Orth, Rolf

Schiefer, Michaela

Schneider, Annika

Ulrich, Johannes

Winhold, Nadja

Ziebehl, Thomas

E) Presse:

Kreuzer, Walter

Kinzigtal-Nachrichten

Punkt 1:

Eröffnung und Begrüßung sowie Feststellung der Beschlussfähigkeit

Um 19:30 Uhr eröffnet die Vorsitzende der Gemeindevertretung Brigitte Hartmann die Sitzung und begrüßt die erschienenen Gemeindevertreter, den Gemeindevorstand, die Bediensteten der Gemeindeverwaltung, die Presse und die Zuhörer.

Anschließend stellt sie die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

Die Gemeindevertreter haben keine Einwände gegen Form und Frist der Einladung zur heutigen Sitzung.

Gegen das Protokoll der Gemeindevertretersitzung vom 26.05.2025 werden keine Einwände vorgebracht.

Punkt 1.1:

Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung

Bürgermeister Thomas Henfling beantragt die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt

4.1

Beschlussfassung über die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln zur Anschaffung eines neuen Spielgerätes auf dem Spielplatz des Kindergartens Altengronau

zu erweitern.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 2:

Wahl der Schriftführerin bzw. des Schriftführers der Gemeindevertretung

Wahl:

Die Vorsitzende der Gemeindevertretung gibt für die Wahl des Schriftführers der Gemeindevertretung der Gemeinde Sinntal den von Bürgermeister Thomas Henfling gem. § 61

Abs. 2, Satz 2 HGO vorgeschlagenen Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung, Herrn Jonas Holzinger, Verwaltungsfachangestellter, bekannt.

Weitere Vorschläge werden nicht benannt.

Da niemand widerspricht, kann durch Handaufheben gewählt werden.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Der Gewählte nimmt die Wahl an.

Punkt 3:

Änderung Nr. 12 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sinntal im Bereich „Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)“ für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

  1. Beschlussfassung über die Aufstellung der Flächennutzungsplanänderung
  2. Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB)
  3. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Bürgermeister Thomas Henfling erläutert die Vorlage des Gemeindevorstandes zu TOP 3 und 4 und bittet um Beschlussfassung.

Der stv. Vorsitzende des Bau- und Planungsausschusses Andreas Ziegler gibt die Empfehlung des Ausschusses zu TOP 3 und 4 bekannt, die Gemeindevertretung möge gemäß der Vorlage des Gemeindevorstandes beschließen.

Das Abstimmungsergebnis hierüber war:

6 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

(TOP 3a)

Das Abstimmungsergebnis hierüber war:

6 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

(TOP 3b)

Das Abstimmungsergebnis hierüber war:

6 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

(TOP 3c)

Das Abstimmungsergebnis hierüber war:

6 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

(TOP 4a)

Das Abstimmungsergebnis hierüber war:

6 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

(TOP 4b)

Das Abstimmungsergebnis hierüber war:

6 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

(TOP 4c)

Aufgrund des § 25 Hess. Gemeindeordnung hat der stv. Vorsitzende der Gemeindevertretung Oliver Habekost vor der Beratung und Abstimmung zu TOP 3 und 4 den Sitzungsraum verlassen.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgende Beschlüsse:

Beschluss:

zu a)

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Gebiet "Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)" im Ortsteil Weiperz die Aufstellung einer 12. Änderung des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Sinntal.

Das Änderungsgebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Weiperz.

Der Geltungsbereich der 12. Flächennutzungsplan-Änderung erstreckt sich auf das Grünlandgrundstück, Gemarkung Weiperz, Flur 6, Flurstück 90.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die in § 2 Abs. 1 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

zu b)

Den Beschlussvorschlägen für die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise einiger Träger öffentlicher Belange wird gemäß anliegender Zusammenstellung, Seiten 1 bis 22, zugestimmt. Damit wird die Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vollzogen.

Die Zusammenstellung ist als Bestandteil und Anlage der Original-Niederschrift beizufügen.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

zu c)

Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung Nr. 12 mit Landschaftsplan für das Gebiet "Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)" im Ortsteil Weiperz in der Fassung vom 30.06.2025, bestehend aus einer Planzeichnung mit Legende und einer Begründung mit Umweltbericht, wird hiermit gebilligt und zum offiziellen Entwurf erhoben.

Die Gemeindevertretung beschließt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die in § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen. Mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist das Planungsbüro Team 4, Nürnberg, beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 4:

Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)“ für die Errichtung eines Freiflächen-Photovoltaik-Parks (Solarpark) im Ortsteil Weiperz

  1. Beschlussfassung über die Aufstellung
  2. Beschlussfassung über die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise gemäß § 1 (7) Baugesetzbuch (BauGB)
  3. Beschlussfassung über die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 (2) BauGB und § 4 (2) BauGB

Beschluss:

zu a)

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Am breiten Feld (westlich des Weiperzberges)" im Ortsteil Weiperz.

Das Bebauungsplangebiet befindet sich südwestlich der Ortslage Weiperz.

Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes liegt das Grünlandgrundstück, Gemarkung Weiperz, Flur 6, Flurstück 90.

Aufgrund des mit dem Bebauungsplan verfolgten konkreten Projektes in Trägerschaft eines Projektentwicklers, erfolgt die Aufstellung als vorhabenbezogener Bebauungsplan nach § 12 BauGB. Der Vorhabenträger hat sich demgemäß spätestens vor der Beschlussfassung nach § 10 (1) BauGB (Satzungsbeschluss) zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten ganz oder teilweise zu verpflichten (Durchführungsvertrag).

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die in § 2 Abs. 1 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

zu b) Den Beschlussvorschlägen für die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Hinweise einiger Behörden und Träger öffentlicher Belange wird gemäß anliegender Zusammenstellung, Seiten 1 bis 22, zugestimmt. Damit wird die Abwägung nach § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB) vollzogen.

Die Zusammenstellung ist als Bestandteil und Anlage der Original-Niederschrift beizufügen.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

zu c)

Der vorliegende Bebauungsplan in der Fassung vom 30.06.2025 mit Grünordnungsplan, bestehend aus einer Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und einer Begründung mit Umweltbericht, wird unter Einarbeitung der unter b) berücksichtigten Anregungen und Hinweise hiermit gebilligt und zum offiziellen Entwurf erhoben.

Auf Grundlage dessen ist die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB vorzunehmen.

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die in § 2 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Bekanntmachung zu erlassen. Mit der Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist das Planungsbüro Team 4, Nürnberg, beauftragt.

Abstimmungsergebnis:

15 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 4.1:

Beschlussfassung über die Bereitstellung von außerplanmäßigen Mitteln zur Anschaffung eines neuen Spielgerätes auf dem Spielplatz des Kindergartens Altengronau

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 100 HGO die Bereitstellung außerplanmäßiger Mittel/Aufwendungen in Höhe von 20.000,00 € zur Finanzierung der Neuanschaffung eines Spielgeräts für den Spielplatz des Kindergartens in Altengronau.

Zum Zeitpunkt der Haushaltsaufstellung für 2025 war das Ergebnis der routinemäßigen Sicherheitsprüfung der DEKRA bezüglich der Standfestigkeit noch nicht absehbar. Die Anschaffung des Spielgeräts ist unabweisbar.

Die Bereitstellung der Mittel erfolgt über das Konto 3650101.6161.

Die Finanzierung erfolgt durch Umschichtung aus dem vorhandenen Finanzmittelbestand 1110306.0953 - Neubau Erddeponie -, da die Mittel nicht verwendet werden können, da seitens der unteren Naturschutzbehörde des MKK für das Haushaltsjahr 2025 keine Genehmigung zu erwarten ist.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 5:

Anträge gemäß § 11 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Punkt 5.1:

Antrag der BWG-Fraktion vom 05.06.2025 auf Erstellung eines Unterhaltungskonzeptes der kommunalen Liegenschaften & Infrastruktureinrichtungen

Der Vorsitzende der BWG-Fraktion Frank Kohlhepp erläutert den Antrag und bittet um Beschlussfassung.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion Andreas Heil beantragt die Verweisung des Antrags in den Haupt- und Finanzausschuss.

Die Gemeindevertretung fasst dazu folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der BWG-Fraktion vom 05.06.2025 auf Erstellung eines Unterhaltungskonzeptes der kommunalen Liegenschaften & Infrastruktureinrichtungen zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss zu verweisen.

Abstimmungsergebnis:

4 Ja, 7 Nein, 6 Enthaltung

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, ein Konzept zur vorausschauenden, geordneten und nachhaltigen Unterhaltung der kommunalen Liegenschaften und Infrastruktureinrichtungen zu erstellen. Dieses Unterhaltungskonzept soll der Gemeindevertretung in der geplanten Sitzung am 15.09.2025 vorgestellt und erläutert werden.

Abstimmungsergebnis:

16 Ja, 1 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 5.2:

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 zur Wiedereinführung des Ehrungsabends der Gemeinde Sinntal

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Oliver Habekost erläutert den Antrag und bittet um Beschlussfassung.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den in der Vergangenheit regelmäßig stattgefundenen Ehrungsabend der Gemeinde Sinntal wieder aufleben zu lassen. Der nächste Sinntaler Ehrungsabend ist im Q1/2026 durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:

13 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung

Punkt 5.3:

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 zu Abstimmungsgesprächen mit den umliegenden Kommunen mit dem Ziel der Herstellung einer Notwasserleitung

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Oliver Habekost erläutert den Antrag und bittet um Beschlussfassung.

Der Gemeindevertreter Thomas Fuß von der BWG-Fraktion beantragt die Verweisung des Antrags in den Bau- und Planungsausschuss.

Die Gemeindevertretung fasst folgenden Beschluss:

Beschluss:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 zu Abstimmungsgesprächen mit den umliegenden Kommunen mit dem Ziel der Herstellung einer Notwasserleitung zur weiteren Beratung an den Bau- und Planungsausschuss zu verweisen.

Abstimmungsergebnis:

6 Ja, 11 Nein, 0 Enthaltung

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit den umliegenden Kommunen (Schlüchtern, Bad Brückenau, Kalbach, Zeitlofs, u.a.) Gespräche zu führen mit dem Ziel, eine Notwasserleitung zum Anschluss an das Wasserversorgungsnetz der Gemeinde Sinntal herzustellen. Die Notwasserleitung ist auch den jeweiligen Partnern zugängig zu machen. Eine Kostenteilung ist anzustreben. Über die Bemühungen ist regelmäßig im BPA zu berichten und spätestens für die Haushaltsplanung 2027 ff. eine Planung den gemeindlichen Gremien vorzustellen und die finanziellen Mittel einzuplanen.

Abstimmungsergebnis:

11 Ja, 5 Nein, 1 Enthaltung

Punkt 5.4:

Antrag der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 betreffend die Kaufverhandlungen zu Flächen im Gewerbegebiet Altengronau

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion Oliver Habekost erläutert den Antrag und bittet um Beschlussfassung.

Anschließend fasst die Gemeindevertretung folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Gemeindevorstand wird beauftragt, mit dem Eigentümer der Immobilie und des benachbarten Grundstücks, Am Elmacker 9, Sinntal-Altengronau, Kontakt aufzunehmen, einen Kaufvertrag bzw. Kaufabsichtserklärung zu verhandeln und der Gemeindevertretung zur finalen Beschlussfassung im Zuge der Haushaltsberatungen 2026 vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:

17 Ja, 0 Nein, 0 Enthaltung

Punkt 6:

Anfragen an den Gemeindevorstand gemäß § 15 der Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse der Gemeinde Sinntal

Punkt 6.1:

Anfrage der BWG-Fraktion vom 05.06.2025 zur Personalfluktuation in der Gemeindeverwaltung Sinntal

Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Thomas Henfling die Anfrage der BWG-

Fraktion wie folgt:

Hinsichtlich der Anfrage sei zunächst darauf hingewiesen, dass Personalangelegenheiten gemäß § 73 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in die ausschließliche Zuständigkeit des Gemeindevorstands fallen. Die Beantwortung der Fragen beschränkt sich daher auf allgemeine Informationen und die damit verbundenen Aspekte, während persönliche und personalrechtliche Belange ausgenommen bleiben.

In den letzten fünf Jahren sind insgesamt 18 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus der Gemeindeverwaltung ausgeschieden. Fünf Beschäftigte sind in den Ruhestand gegangen. Alle vakanten Planstellen konnten durch Neueinstellungen besetzt werden.

Dazu zählen auch die Besetzungen der Abteilungs- und stellvertretenden Abteilungsleitungen in der Ordnungs- und Sozialverwaltung sowie der Bauverwaltung.

Darüber hinaus wurden im Zuge der Weiterentwicklung der Verwaltung drei neue Stellen geschaffen, die ebenfalls durch öffentliche Ausschreibungen besetzt wurden. Dabei handelt es sich um zwei Technikerstellen in der Bauverwaltung und eine Stelle im Brandschutz.

Die Besetzung von Führungspositionen bleibt jedoch eine besondere Herausforderung. Doch auch die Besetzung von Sachbearbeiterstellen erweist sich inzwischen als schwierig. Der anhaltende Fachkräftemangel macht auch vor den Kommunalverwaltungen nicht halt.

Um die offenen Stellen in der Gemeinde Sinntal zu besetzen, wurden Stellen in der Gemeindeverwaltung sowie in den Bereichen Kindergärten, Bauhof, Wasserwerk, Abwasserwerk und Bäder ausgeschrieben.

Der aktuelle Stellenplan umfasst 92,90 Vollzeitstellen, die mit 130 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt sind.

Die Personalveränderungen sind vielfach auf persönliche Entscheidungen der betroffenen Mitarbeitenden zurückzuführen. In den Abteilungen der Haupt- und Finanzverwaltung sowie der Ordnungs- und Sozialverwaltung hatten die Personalveränderungen keinen nennenswerten Einfluss auf die Arbeitsfähigkeit oder die Servicequalität der Verwaltung. Selbstverständlich führen Personalwechsel zu Einarbeitungszeiten, diese werden jedoch kompensiert, sodass die Dienstleistungen weiterhin erbracht werden können.

In der Bauverwaltung hingegen führen Personalwechsel zu erkennbaren Einschränkungen. Trotz der Schaffung weiterer Stellen hat hier leider noch keine Konsolidierung stattgefunden. In Verbindung mit dem äußerst umfangreichen Aufgabengebiet und Projektvolumen ist eine weiter steigende Belastung erkennbar. Die ausufernde Bürokratisierung kann auch nicht durch weitere Digitalisierung kompensiert werden.

Da die Gemeinde Sinntal Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband ist, kommt der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD-VKA) zur Anwendung. Dieser Tarifvertrag sieht jedoch keine dauerhaften und speziellen Maßnahmen zur Steigerung der Personalbindung vor. Dies trifft auch auf höherwertige Positionen zu.

Die wichtigen Themen zur Attraktivitätssteigerung von Führungs-/Leitungskräften, vor allem gegenüber der freien Wirtschaft, die bei den letzten Tarifverhandlungen im Jahr 2023 und 2025 diskutiert wurden, wurden in den Tarifabschlüssen nicht umgesetzt.

Im Rahmen der Tarifvereinbarungen wurden allerdings auch Optionen für mobiles Arbeiten sowie Möglichkeiten zur Entgeltumwandlung eingeführt. Dazu zählen beispielsweise das Leasing von Diensträdern und die Teilnahme an privaten Altersversorgungsverträgen mit einem Arbeitgeberzuschuss aus dem ersparten Sozialversicherungsanteil. Diese Maßnahmen finden auch in der Gemeinde Sinntal zur Mitarbeiterbindung Anwendung.

Es ist festzustellen, dass trotz tariflicher Anpassungen in den letzten Jahren es insbesondere im Bereich der Führungskräfte weiterhin eine Herausforderung darstellt, qualifizierte Mitarbeiter für die Kommunalverwaltung zu gewinnen. Private Unternehmen bieten oft ein höheres Gehaltsgefüge und zusätzliche Sonderleistungen, die im TVöD nicht enthalten sind.

Die Gemeinde arbeitet weiterhin an Lösungen, um den Fachkräftemangel zu überwinden und die Personalbindung zu stärken.

Neben Ausbildungsstellen für Verwaltungsfachangestellte wurden zuletzt auch Angebote für einen dualen Studienplatz in der Bauverwaltung geschaffen. Auch Ausbildungen zur Qualifikation als Verwaltungsfachwirt/in werden angeboten.

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, sind weitere Ausbildungsangebote geplant, auch für die Bereiche Schwimmbäder und Umwelttechnik (Wasserversorgung).

Punkt 6.2:

Anfrage der BWG-Fraktion vom 05.06.2025 betreffend den aktuellen Sachstand des Kindergartenneubaus in Sterbfritz

Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Thomas Henfling die Anfrage der BWG-

Fraktion wie folgt:

1.

Warum hat bis zum Zeitpunkt der Einreichung dieser Anfrage noch kein tatsächlicher Baubeginn stattgefunden, obwohl die Ausschreibung angeblich Ende Februar 2024 bereits fertig gewesen sein sollte?

In die vorliegenden Leistungsverzeichnisse mussten noch Änderungen eingearbeitet werden. Unmittelbar nach der Gemeindevertretersitzung vom Februar 2025 fand ein Gespräch mit dem Planer statt. In diesem Gespräch wurden neue Möglichkeiten zur Beschleunigung erörtert und ein Austausch zwischen dem Planer und dem Ersteller des Prüfauftrags empfohlen.

Im weiteren Verlauf hat der Planer mit einem Projektentwickler eine Planungsgemeinschaft gegründet. Diese hat nun die finale Bearbeitung der Leistungsphasen (LP) 5-9 übernommen. Außerdem wurde seitens der Verwaltung auf den Abschluss der baufachlichen Prüfung des LBIH gewartet. Diese wurde ursprünglich im März 2025 erwartet, ist aber erst am 02.06.2025 eingegangen.

2.

Wie ist der aktuelle Stand der Planungen? Welche Gewerke sind inzwischen final und ausführungsreif geplant und welche davon wurden ausgeschrieben?

Die Gebäudeplanung nach LP 5 (Ausführungsplanung) ist weitestgehend fertiggestellt.

Gebäudeplanung nach LP 6 (Vorbereitung der Vergabe):

-

Gewerk Rohbau (einschließlich Erdarbeiten) Fertigstellung in der 26. KW; Veröffentlichung der Ausschreibung am 01.07.2025.

-

Gewerk Außenbereich/Entwässerung/Rückhaltung wird gesondert und zeitnah ausgeschrieben, um keinen Zeitverlust zu erhalten.

-

Die Gewerke Zimmer- und Dachdecker, Fenster/Türen, Innenputz und Außenwandputz sind zu rund 2/3 fertiggestellt.

3.

Falls dies noch nicht der Fall ist:

a)

Welche Gewerke stehen noch aus?

b)

Bitte legen Sie die detaillierten Gründe für die bisher unterbliebenen Ausschreibungen der einzelnen Gewerke dar.

Die Gewerke Heizung, Lüftung, Sanitär, Elektro (TGA) sind fertig und freigegeben, die Büros bereiten die LV’s vor.

Die Planung der LP 5 für den Innenausbau (Fußboden, Türen Innenwände) wird parallel in den nächsten Wochen vorangetrieben.

Die dann noch verbleibenden Gewerke sind parallel in Bearbeitung. Die Ausschreibungen erfolgen unter Berücksichtigung des Bauzeitenplanes.

Durch Gründung einer Planungsgemeinschaft am 04.04.2025 wurden Planungen und Unterlagen übergeben und gesichtet und mussten vom hinzugezogenen Büro entsprechend aufbereitet werden.

4.

Wer ist für etwaige zeitliche Verzögerungen im bisherigen Ablauf verantwortlich (z. B. Planungsbüros, Bauverwaltung, externe Dienstleister o. ä.)?

Die Verzögerung ist im Wesentlichen Dritten zuzuordnen.

5.

Wie stellt die Bauverwaltung sicher, dass die Fertigstellung des Neubaus sowie die fristgerechte Vorlage des Verwendungsnachweises erfolgen, sodass die zugesagten Fördermittel aus der Hessenkasse nicht gefährdet werden?

Das Ziel besteht darin, die Fördermittel aus der Hessenkasse dem beantragten Projekt „Neubau Kindergarten Sterbfritz” zuzuordnen.

Die Gemeindeverwaltung steht mit der Förderstelle im Austausch, um die Verwendung der Mittel zu klären.

Sollte dies nicht innerhalb der gesetzlichen Frist des Förderprogramms möglich sein oder sollte ein Nachweisg der Verwendung über Teilabschnitte erforderlich sein, muss die Förderung anderweitig verwendet werden.

Wenn die Verwendung aufgrund von Fristen nicht projektbezogen erfolgen kann, muss der Förderantrag formal zurückgezogen werden. Das dann freie Kontingent kann anschließend durch Einreichung eines oder mehrerer neuer Anträge für andere Maßnahmen neu verteilt bzw. bewilligt werden.

Maßnahmen aus den Gebührenhaushalten für Wasser/Abwasser etc. werden kritisch gesehen, da sie der vorherigen Zustimmung des Regierungspräsidiums bedürfen.

Punkt 6.3:

Anfrage der SPD-Fraktion vom 15.06.2025 bezüglich der Sanierung der Alten Brücke in Altengronau

Für den Gemeindevorstand beantwortet Bürgermeister Thomas Henfling die Anfrage der SPD-Fraktion wie folgt:

1.

Welche Behörde ist aktuell mit dem Vorgang betraut und was ist aus Sicht des Gemeindevorstands der Grund, weshalb sich in dieser Sache nichts bewegt?

Es fanden mehrfach Abstimmungen mit den folgenden Behörden statt:

-

Obere Denkmalschutzbehörde des Landes Hessen

-

Kreisbauamt, Untere Wasser-, Untere Naturschutz- und Untere Denkmalschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises

-

Hessen Mobil.

Dabei wurden die bauliche Einschätzung der Brücke, die Sanierungsmöglichkeiten sowie ein eventueller Ersatzbau behandelt.

Der Gemeindevorstand hat zuletzt eine Grundsatzentscheidung getroffen, die auf höherer Stelle beraten werden muss. Dazu erfolgt gegenwärtig eine Abstimmung.

Grundlage für die Abstimmung der Behörden ist die vorliegende Sanierungsplanung sowie die erstellte Variantenprüfung.

Sowohl die Sanierung als auch die Umsetzung der Optionen aus der Variantenprüfung sind komplexe Verwaltungsvorgänge, die mit vielen Fachbehörden und Förderstellen verzahnt sind.

2.

Wurden zwischenzeitlich weitere Förderanträge zur Sanierung der Brücke gestellt? Wenn ja, bei welchen Behörden?

Förderanträge zur Sanierung der Brücke sind auf dem Dienstweg einzureichen. Dies erfolgt über die Denkmalschutzbehörde des Main-Kinzig-Kreises.

Zuletzt wurde eine Förderung aus Landesmitteln in Aussicht gestellt. Die genannte Fördersumme deckt jedoch nur einen geringen Teil der Sanierungskosten ab.

Ein Antrag im Rahmen einer Bundesförderung, der ebenfalls auf dem Dienstweg zu stellen ist, wurde bislang als nicht förderwürdig erachtet und scheidet zunächst aus.

Auch Fördermöglichkeiten des Landes Hessen nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) oder dem Förderprogramm Nahmobilität wurden vorbesprochen, scheiden jedoch unter Berücksichtigung der jeweiligen Förderrichtlinien aus.

Auch im Rahmen des IKEK wurde eine Fördermöglichkeit geprüft. Eine Förderung ist nicht möglich.

3.

Das Ablasten kann kein Dauerzustand sein. Wie ist sichergestellt, dass nun schnellstmöglich eine Entscheidung in der Sache herbeigeführt wird?

Es ist bekannt, dass eine Ablastung der Brücke keinen Dauerzustand darstellen kann. Dieser Vorgang ist durch das Ergebnis der statischen Berechnung begründet und stellt den letzten zwingend erforderlichen Schritt dar.

Die vor rund 270 Jahren errichtete Brücke wird gemäß dem damaligen Belastungsniveau der Brückenklasse 2,5 zugeordnet. Nur aufgrund ihrer immensen statischen Reserven hat die Brücke der gegenwärtigen Belastung standgehalten.

4.

Wurde bereits in Erwägung gezogen die Bundeswehr, oder das THW mit der Errichtung einer Ponton-Brücke zu beauftragen, um den verantwortlichen Behördenvertretern den Ernst der Lage vor Augen zu führen? Wenn Nein, weshalb nicht?

Der Bau einer Pontonbrücke durch die Bundeswehr oder das THW wurde bislang nicht verfolgt.

Kommt es zu Bauarbeiten an der Brücke, erfolgen diese unter Vollsperrung.

Die Planungsarbeiten für eine Behelfsbrücke sind abgeschlossen, der Fokus liegt derzeit auf der Bauzeit.

Es ist zu prüfen, ob die Behelfsbrücke über einen längeren Zeitraum vorgehalten werden kann. Dabei ist anzumerken, dass es sich um eine „Behelfsbrücke“ handelt, die nur mit Einschränkungen errichtet und genutzt werden kann. Des Weiteren ist zu beachten, dass zur Errichtung einer „Behelfsbrücke“ eine entsprechende, auch für den Schwerverkehr nutzbare Verkehrsanbindung beidseitig vorhanden sein soll. Dies ist vor Ort nur bedingt gegeben.

Punkt 7:

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten

Punkt 7.1:

Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2025 genehmigt

Mitteilung:

Mit Schreiben der Kommunal- und Finanzaufsicht vom 17.06.2025 wurde die erforderliche Genehmigung zum Haushalt 2025 erteilt.

An genehmigungspflichtigen Teilen sind in der Haushaltssatzung 2025 enthalten:

-

Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen für das Haushaltsjahr 2025 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 5.650.000 €,

-

Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2025 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen festgesetzt wird in Höhe von 2.695.080 €,

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Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen genommen werden dürfen, in Höhe von 500.000 €.

Zu der Haushaltssatzung wurden folgende Entscheidungen seitens des Landrats des Main-Kinzig-Kreises als Behörde der Landesverwaltung (Kommunal- und Finanzaufsicht) getroffen und folgende Auflagen im Wortlaut festgesetzt:

  1. Die Genehmigung für die in § 3 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2025 festgesetzten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

    5.650.000 € zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren (2026 und 2027) für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gemäß § 97a Nr. 3 HGO i. V. m. § 102 Absatz 4 HGO erteilt.

  2. Die Genehmigung für die in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehene Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 2.695.080 € wird gemäß § 97a Nr. 4 HGO i. V. m. § 103 Abs. 2 HGO erteilt. Die Gemeinde darf die Kredite nur aufnehmen, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre (§ 93 Abs. 3 HGO).

  3. Die Genehmigung für den in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Sinntal für das Haushaltsjahr 2025 vorgesehenen Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Haushaltsjahr 2025 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, in Höhe von 500.000 € wird gemäß § 97a Nr. 5 HGO i. V. m. § 105 Abs. 2 HGO erteilt.

Die Verfügung zur Haushaltsgenehmigung vom 17.06.2025 ist der Gemeindevertretung bekannt zu geben und wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan und die Genehmigung der Aufsichtsbehörde liegen/lagen in der Zeit vom 30.06.2025 bis zum 08.07.2025 während der Dienstzeiten der Gemeindeverwaltung zu jedermanns Einsicht bei der Gemeindekasse öffentlich aus.

Die Auslegung wird/wurde im Mitteilungsblatt für die Gemeinde Sinntal öffentlich bekannt gemacht.

Punkt 7.2:

Mitteilungen des Gemeindevorstandes über wichtige Verwaltungsangelegenheiten - 30.06.2025

Mitteilung:

1.

Der Gemeindevorstand hat folgende Aufträge und Leistungen vergeben:

a)

Auftrag zur Verlängerung der städtebaulichen Beratung (Privatberatung) im Rahmen des Dorfentwicklungsverfahrens für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 31.12.2027 an die ARGE Klaus Heim GmbH, Architektur + Stadtplanung und GSA Gesine Schmidt, Hanau.

b)

Auftrag zur Verlängerung der fachlichen Verfahrensbegleitung im Rahmen des Dorfentwicklungsverfahrens für den Zeitraum vom 01.06.2025 bis zum 31.12.2027 an das Büro SP Plus in Gedern.

Ingenieur-/Beraterleistungen:

56.477 €

Gesamtauftragswert:

56.477 €

2.

Einvernehmens Erteilung zum Freiflächenphotovoltaik-/Solarpark Sannerz-Sterbfritz

Im Genehmigungsverfahren für den Freiflächenphotovoltaik-/Solarpark der Firma RWE Deutschland GmbH auf privilegierten Flächen in den Gemarkungen Sannerz und Sterbfritz, Bereiche „Erbach und Müllerberg“, nordöstlich/parallel zur Bahnstrecke Flieden -Gemünden, wurde das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) erteilt.

3.

Gewährung von Zuwendungen

Zuwendungen wurden bewilligt an:

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das „Psychosoziale Zentrum Rosengarten“ zur Fortführung seiner Arbeit.

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die SG Breunings-Neuengronau e. V. für den Erweiterungsbau des Clubhauses am Sportplatz Breunings.

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den TSV Rhönadler Schwarzenfels 1906 e. V. zur Neubeschaffung eines Rasenmähers.

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den F.C. Hermania Mottgers e. V. für Renovierungsarbeiten am Sportlerheim in Mottgers im Jahr 2026.

Ende der Sitzung: 21:35 Uhr

gez.

gez.

(Blum)

(Hartmann)

Schriftführer

Vorsitzende