Streuobstwiesen sind einzigartige Kulturlandschaften, die einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der biologischen Vielfalt leisten. Über 5.000 Tier- und Pflanzenarten leben auf einer Streuobstwiese, die damit zu den artenreichsten Lebensräumen gehört. 2021 wurde der Streuobstanbau sogar von der UNESCO als immaterielles Kulturerbe anerkannt. In Deutschland und insbesondere in Hessen haben Streuobstwiesen eine lange Tradition. Mit der neuen Streuobstwiesenrichtlinie stellt das Land Hessen jährlich bis zu eine Million Euro an Fördergeldern für Streuobstwiesen bereit, um den Natur- und Artenschutz sowie die regionale Wertschöpfung zu stärken.
Privatpersonen, Vereine und Verbände, Naturschutz-, Obst- und Gartenbauvereine, Landschaftspflegeverbände, Waldbesitzervereinigungen sowie kleine und mittlere landwirtschaftliche Betriebe können Zuschüsse für den Erhalt und die Entwicklung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen und die Einrichtung und Ausstattung von Streuobst-Annahmestellen beantragen.
Neben der Förderung von Neu- und Nachpflanzung hochstämmiger Obstbäume liegt ein besonderer Fokus auf der langfristigen Pflege der bestehenden Streuobstwiesen. Die finanzielle Förderung ist an das Alter der Bäume angepasst. So ist die aufwändigere Pflege von Altbäumen, wie zum Beispiel auch Mistelbefall, berücksichtigt und gezielt förderfähig. Auch für die Veredelung bzw. Direktsaat von hochstämmigen Streuobstsorten wird eine innovative Förderung geschaffen. Erstmals wird auch die Ernte von Streuobst umfassend unterstützt. Damit soll sichergestellt werden, dass Obst genutzt und regional verarbeitet wird. Zudem fördert das Land die Einrichtung von Annahmestellen, um die Infrastruktur für Sammlung und Weiterverarbeitung zu verbessern.
Voraussetzung für die Förderung ist eine Mindestgröße der Fläche von 1.000 Quadratmeter oder ein entsprechender Baumbestand von mindestens zehn hochstämmigen Obstbäumen. Die Antragstellung erfolgt online und muss vor Beginn der Maßnahmen erfolgen. Für die Förderung der Ernte gilt eine jährliche Frist bis zum 31. Oktober. Weitere Informationen zur Förderung und Antragstellung gibt es unter https://landwirtschaft.hessen.de/heimat/streuobstwiesen/streuobstrichtlinie.